Ticker-News von BKA vom 04. 04. 2025

Das BKA hat 2024 in 482 Fällen angeordnet, dass Hosting-Dienste als terroristisch eingestufte Online-Inhalte entfernen sollen. Im Vorjahr war das seltener der Fall: 249 Mal. So steht es im jährlichen Transparenzbericht der Behörde.

Quelle: BKA

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen