Das BKA hat 2024 in 482 Fällen angeordnet, dass Hosting-Dienste als terroristisch eingestufte Online-Inhalte entfernen sollen. Im Vorjahr war das seltener der Fall: 249 Mal. So steht es im jährlichen Transparenzbericht der Behörde.
Quelle: BKA
Das BKA hat 2024 in 482 Fällen angeordnet, dass Hosting-Dienste als terroristisch eingestufte Online-Inhalte entfernen sollen. Im Vorjahr war das seltener der Fall: 249 Mal. So steht es im jährlichen Transparenzbericht der Behörde.
Quelle: BKA
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