Laut Bundesgerichtshof darf die Polizei den Finger eines Beschuldigten auch unter Zwang aufs Handy drücken, um dieses zu entsperren. Strafrechtler Jens Ferner sieht darin ein gefährliches Einfallstor: "Man kann nur raten, dauerhaft sämtliche biometrische Sperrfunktionen auf seinen Geräten zu deaktivieren."
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