Die Deutsche Bahn darf für den Erwerb von Sparangebotstickets keine E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Inzwischen hatte die Bahn ihre Praxis sowieso geändert, die Sparpreis-Fahrten lassen sich Mail-Adressen-los am Schalter kaufen.
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