Auf Wunsch blubbert ChatGPT Songtexte heraus, die GEMA sieht darin das Urheberrecht verletzt. Laut LTO-Analyse sind bei der Klage zwei Dinge spannend: Haben die Urheber:innen dem KI-Training hinreichend widersprochen – und ist die Songtext-Wiedergabe urheberrechtlich relevant?
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