Bundesjustizminister Marco Buschmann findet einen eigenen Straftatbestand für Cybermobbing überflüssig. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung lehnt er ebenfalls ab. Sein Gesetzentwurf für das alternative Quick-Freeze-Verfahren sei "überreif, um nun in die Ressortabstimmung zu gehen".
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