Das Bundesinnenministerium hat die aktuellen Zahlen für die Telekommunikationsüberwachung mitgeteilt. Unterdessen hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Telefone mit Stillen SMS als Ortungswanzen benutzt werden dürfen. Die Behörden können sich demnach auf eine alte Regelung stützen, die eigentlich für IMSI-Catcher erlassen wurde.