Das Oberlandesgericht München hat in Verfahren von Süddeutscher Zeitung, ProSiebenSat.1 und einer RTL-Tochterfirma gegen Adblock Plus zu Gunsten des Werbeblockers entschieden. Die Kläger warfen der Adblocker-Firma Eyeo Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und die Aushöhlung der Pressefreiheit vor. Die Verlage seien gezwungen, mit Eyeo teure Verträge zur Durchleitung ihrer Anzeigen abzuschließen, so die Argumentation. Deshalb müsse […]