Das Oberlandesgericht München hat in Verfahren von Süddeutscher Zeitung, ProSiebenSat.1 und einer RTL-Tochterfirma gegen Adblock Plus zu Gunsten des Werbeblockers entschieden.
Die Kläger warfen der Adblocker-Firma Eyeo Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und die Aushöhlung der Pressefreiheit vor. Die Verlage seien gezwungen, mit Eyeo teure Verträge zur Durchleitung ihrer Anzeigen abzuschließen, so die Argumentation. Deshalb müsse der Vertrieb des Adblockers eingestellt und die Erstellung der Blockliste „Easylist“ untersagt werden, so die Kläger, die auch Schadenersatz geltend machten.
Doch die Medienhäuser sind in München mit allen Ansprüchen gescheitert. Die Kammer hatte bereits in der Verhandlung im März klargemacht, dass es der Argumentation der Kläger an Durchschlagskraft fehle. So bejahte der vorsitzende Richter zwar, dass Eyeo mit den Medienunternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehe, was in vorangegangenen Verfahren noch in Frage gestellt worden war. Für einen Marktmissbrauch fehle jedoch die notwendige Marktmacht.
Endgültig geklärt werden kann der Sachverhalt jetzt nur noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
