NATO
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: EU veröffentlicht „Politikrahmen für die Cyberabwehr“, Fähigkeiten könnten auch außerhalb Europas eingesetzt werden
Nach US-Vorbild sollen auch in der EU zivil-militärische "Cyberübungen" abgehalten werden. : EU veröffentlicht „Politikrahmen für die Cyberabwehr“, Fähigkeiten könnten auch außerhalb Europas eingesetzt werden In mehreren Initiativen hat sich die Europäische Union bereits mit Maßnahmen zur „Cybersicherheit“ befasst und entsprechende Schlussfolgerungen verfasst. Hierzu gehört etwa die „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union“, die vor fast zwei Jahren eine „Verbesserung der Möglichkeiten der militärischen Seite“ forderte und hierfür mehr „Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Beteiligten in der EU“ vorschlug. Behauptet wurde, sicherheitskritische Vorfälle im „Cyberraum“ würden Synergien beim Schutz „kritischer Cyberanlagen und –daten“ erforderlich machen.
Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen „EU-Politikrahmen für die Cyberabwehr“ geeinigt. Das vorgestern veröffentlichte Papier war bereits in früheren Schlussfolgerungen angekündigt worden. Wieder geht es um die Mitarbeit militärischer Behörden bei zivilen Maßnahmen. In der EU bestehe demnach „der politische Wille“, im Bereich der Cyberabwehr stärker mit der NATO oder den militärischen EU-Strukturen zu kooperieren. Durch die Bündelung von „Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck“ würde „unnötige Doppelarbeit“ vermieden. Der „Politikrahmen“ startet mit einer Einordnung:
Der Cyberraum wird häufig als der fünfte Bereich für militärische Aktivitäten beschrieben, der für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) gleichermaßen wichtig ist wie die Bereiche Land, See, Luft und Weltraum. Für die erfolgreiche Umsetzung der GSVP [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik] ist es immer stärker entscheidend, dass ein sicherer Cyberraum verfügbar und zugänglich ist. Robuste und belastbare Fähigkeiten im Bereich der Cyberabwehr sind jetzt erforderlich, um die GSVP-Strukturen und die GSVP-Missionen und –Operationen unterstützen zu können.
Zu den Prioritäten der „Cyberabwehr“ gehören
[…] Überwachung, Lageeinschätzung, Prävention, Aufdeckung und Schutz, Informationsaustausch, forensische Fähigkeiten und Fähigkeiten in Bezug auf die Analyse von Schadsoftware, gewonnene Erkenntnisse, Eindämmung von Schäden, Fähigkeiten in Bezug auf die dynamische Datenwiederherstellung, verteilte Datenspeicherung und Sicherung von Daten […]; Nutzung im Bereich der Cyberabwehr bei Militäroperationen (z.B. Forensik, Ausbau der Interoperabilität, Festlegung von Standards); […] Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Cyberabwehr im Hinblick auf die Zertifizierung von Gefechtsverbänden der EU.
Zuständig sind der Europäische Auswärtige Dienst und die Verteidigungsagentur. Die Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Organisationen und „einschlägigen internationalen Partnern“ der EU ist angestrebt. Hierzu gehören Organisationen, Drittländer oder Firmen als „Haupttriebfeder für Technologie und Innovation“. Auf ausländische Technik soll möglichst verzichtet werden. Beworben wird dies als „gesicherte und wettbewerbsfähige europäische industrielle Lieferkette im Bereich der Cybersicherheit“, womit vor allem kleine und mittlere Unternehmen gefördert würden.
Die Zusammenarbeit mit den (zivilen) Agenturen für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und dem Europol-Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) soll verstärkt werden. Langfristig ist die Verzahnung mit anderen Politikbereichen angestrebt. Genannt werden die Raumfahrtpolitik und die Politik im Bereich der maritimen Sicherheit.
Der „Politikrahmen für die Cyberabwehr“ fordert mehr Gelder für Forschung und Technologie. Die EU will auch mehr Mitsprache bei der Ausarbeitung internationaler Normen im Bereich Cybersicherheit. Auch hier steht das Militärische im Vordergrund: So sollen die „organisatorischen und technischen Standards der Cybersicherheit und ‑Abwehr im öffentlichen Sektor“ derart angepasst werden, dass diese „für den Verteidigungs- und Sicherheitssektor tauglich sind“.
Entsprechende Kenntnisse in der „Cyberdimension“ sollen dann in Übungen „angemessen aufgegriffen“ werden. Derartige „Cyberübungen“ nehmen in ihrem Umfang zu. Mit dem Beschluss der sogenannten Solidaritätsklausel werden die EU-Organe ermächtigt, einzelnen Mitgliedstaaten auch bei einer „Cyberstörung“ zu Hilfe zu eilen – notfalls militärisch. Auch dies wird nächsten Monat in einer Übung geprobt. Laut dem Dokument wird derzeit eine eigene „Cyberabwehrübung“ im Rahmen der militärischen GSVP entwickelt.
Die entwickelten Mittel könnten nicht nur auf dem Gebiet der Europäischen Union eingesetzt werden. Ausdrücklich sollen die neuen „wirksamen Fähigkeiten im Bereich der Cyberabwehr“ auch in militärischen GSVP-Missionen zur Anwendung kommen. Darüber, dass entsprechende Kenntnisse zur „Cyberabwehr“ auch für Angriffe auf IT-Infrastrukturen genutzt werden können, schweigt sich das Papier aber aus.
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: Bundeswehr erhält neue Störtechnologie für Radaranlagen – Angeblich aber nur zur Ausbildung
: Bundeswehr erhält neue Störtechnologie für Radaranlagen – Angeblich aber nur zur Ausbildung
Der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space hat der Bundeswehr laut einer Pressemitteilung vier neue „Radar-Störsysteme“ geliefert. Die deutschen Militärs würden ihre Fähigkeiten zur Abwehr elektronischer Störangriffe laut dem Militärmagazin Griephan „an die wachsenden Möglichkeiten neuer Technologien“ anpassen. Demnach wird die Hardware zur Ausbildung an Radargeräten genutzt. Auch PilotInnen würden an dem System geschult.Die Technik wird an die Gesellschaft für Flugzieldarstellung (GFD) geliefert. Dort werden die Anlagen an Tragflächen von Learjet-Flugzeugen montiert. Eine Integration in andere fliegende Plattformen sei aber jederzeit möglich.
Die GFD ist ein Tochterunternehmen von Airbus Defence and Space, die Firma arbeitet eng mit der Bundeswehr zusammen. Die verkauften Multi-Frequency Jammer simulieren elektronische Störangriffe, auf die von der Bundeswehr dann reagiert wird. Auf diese Weise will die Bundeswehr den Schutz von Flugzeugen gegen „radargesteuerte Raketenangriffe“ optimieren. Auch „Luftverteidigungsradare“ sollen vor solchen Störangriffen geschützt werden, etwa wenn gegnerische Militärs „elektronische Gegenmaßnahmen“ ergreifen.
Weshalb die Investitionen gerade jetzt getätigt werden erklärt Griephan nicht. Möglicherweise profitiert die Bundeswehr von den zweitägigen Störungen der Flugsicherung, die im Juni im gesamten östlichen Alpenraum aufgetreten waren. Damals waren Transponder von Verkehrsflugzeugen (die sogenannte Sekundärradarerfassung) durch eine „externe Störquelle” lahmgelegt worden. Es handelt sich dabei um Signale, die am Boden aufgefangen werden und Daten wie die Route oder die Flughöhe übermitteln. Der Flugverkehr war wegen der Störungen auf bis zu 50% reduziert, es kam zu Verspätungen von insgesamt 41 Stunden. 57 Flugzeuge waren betroffen. Allerdings nutzt die Flugsicherung auch immer einen Primärradar, der eigenständig nach Bewegungen im Luftraum sucht. Die Flieger waren also nicht gänzlich vom Schirm der Flugsicherung verschwunden.
Die Vorfälle sind noch nicht restlos aufgeklärt, vermutlich waren aber die NATO-Manöver „NEWFIP 2014“ ursächlich. Dies war auch vom „Nationalen Lageführungszentrum“ im niederrheinischen Uedem vermutet worden. Dort überwachen Militärs zusammen mit der Bundespolizei und der Flugsicherung den Luftraum. Die Behörden sind in einer NATO-Kaserne untergebracht, auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt sind einbezogen. Die Vermutung ist nicht abwegig: In Ungarn wurde während der Störungen der sogenannte elektronische Kampf (EloKa) geübt, entsprechende Manöver fanden später auch in Italien statt. Teil der Übungen war, gegnerische Radaranlagen zu stören. Mit Untersuchungen wurden die Luftfahrtbehörden der betroffenen Staaten beauftragt, auch das NATO-Hauptquartier in Ramstein ermittelt.
Es ist unklar, inwiefern auch das Kommando „Computer Netzwerk Operationen“ Störsysteme von Airbus nutzt. Im Sommer hatte das Magazin „Technology Review“ berichtet, dass die Bundeswehr eine Einheit geschaffen hat, um „gezielte Angriffe auf Drohnen und andere elektronische Ziele“ zu führen. Hierfür würden zur Tarnung „Stealth-Techniken“ genutzt und Firewalls umgangen. Die deutschen „Cyber-Krieger“ würden überdies lernen, Intrusion-Detection-Systeme oder Verschlüsselungsverfahren zu umgehen.
Die Bundesregierung hatte damals ausgeführt, dass die Gruppe „Computer Netzwerk Operationen“ (CNO) innerhalb des Kommandos „Strategische Aufklärung“ eingerichtet worden war. Es handele sich aber nicht um ein eigenes Kommando. Die CNO würden „in den Einsatz- und Krisengebieten“ der Bundeswehr operieren und dort „gegnerische Fähigkeiten“ analysieren. Das „Wirken in gegnerischen Computernetzwerken“ würde lediglich simuliert. -
: Regierung in Wien antwortet zu Störungen der zivilen Flugsicherung durch NATO-Manöver
Das Wappen des zivil-militärischen "Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luftraum" im Niederrheinischen. Dort wusste man zuerst von den möglicherweise ursächlichen NATO-Manövern. : Regierung in Wien antwortet zu Störungen der zivilen Flugsicherung durch NATO-Manöver Im Juli hatten wir über Hintergründe von an zwei Tagen auftretenden Störungen der Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum berichtet. Radaranlagen der zivilen Flugsicherung waren durch eine „externe Störquelle“ beeinträchtigt worden, dadurch fiel die sogenannte „Sekundärradarerfassung“ von Passagierflugzeugen aus.
Gemeint sind Daten über das Flugzeug, die Route oder die Flughöhe, die von Transpondern der Flugzeuge ausgesendet und am Boden aufgefangen werden. Dort werden die Informationen benötigt, um den Durchflug durch bestimmte Sektoren zu ordnen. Außer der „Sekundärradarerfassung“ gibt es am Boden eine „Primärradarerfassung“. Nur weil diese weiterhin funktionierte, musste der betroffene Luftraum nicht komplett gesperrt werden. Allerdings wurde der Luftverkehr vor allem in oberen Höhenbereichen ausgedünnt. Insgesamt waren 57 Flieger betroffen, es kam zu Verspätungen von insgesamt 41 Stunden.
Laut der Bundesregierung seien „Informationsdefizite in der Luftlagedarstellung“ im Erzgebirge und bei München aufgetreten, auch Österreich, Süddeutschland, Polen und Tschechien seien betroffen gewesen. Womöglich war die Ursache ein in Ungarn stattfindendes NATO-Manöver, auf dem der „elektronische Kampf“ (EloKa) geübt worden war. Laut Medienberichten sei dort das Stören von Transpondern geübt worden. Auch für den zweiten Vorfall könnte eine NATO-Übung in Süditalien ursächlich gewesen sein. Nähere Angaben muss die Bundesregierung bis nächste Woche in einer Kleinen Anfrage beantworten. Auch in Österreich haben Abgeordnete nachgefragt, nun haben die Grünen eine Antwort erhalten.
Keine militärische Daten im zivilen Bereich verwenden?
Demnach sei die österreichische Flugsicherung Austro Control nicht von der NATO oder Ungarn, wo die Übung „NEWFIP“ stattfand, über mögliche „Störungen der Transponderübertragungen“ informiert worden. Austro Control sei lediglich im Nachhinein bekannt geworden, „dass NATO-Übungen stattgefunden haben“. Die Vorfälle werden nun durch die zuständigen nationalen Behörden untersucht. Auch die europäische Flugsicherung Eurocontrol und die EU-Luftfahrtagentur EASA mit Sitz in Köln sind mit Untersuchungen befasst.
Die Grünen hatten sich auch erkundigt, inwiefern die Ausfälle der zivilen Flugsicherung durch Kapazitäten des Militärs kompensiert worden seien. Die Regierung in Wien verneint dies: Austro Control habe „im konkreten Anlassfall ausreichende technische Systeme und operative Verfahren
verfügbar“ gehabt, um die Flugsicherheit jederzeit zu gewährleisten. Außerdem gebe es „wesentliche Differenzen bei den zivilen und militärischen Radarsystemen“, weshalb diese nicht ohne weiteres kompatibel seien. Auch internationale Regelungen würden verbieten, militärische Daten im zivilen Bereich zu verwenden.Fraglich ist, inwiefern eine solche Trennung auch für das deutsche „Nationale Lageführungszentrum“ im niederrheinischen Uedem gilt. Dort wird der Luftraum von der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Deutschen Flugsicherung nach „terroristischen Bedrohungen“ überwacht. Die zivilen und militärischen Behörden sind in einer NATO-Kaserne untergebracht, auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt sind einbezogen.
Das „Nationale Lageführungszentrum“ war sofort über die Störungen der Transpondersignale informiert worden. Dort kam zuerst der Verdacht auf, dass die NATO-Übung der Grund gewesen sein könnte.
Unbelegte Theorie zum Abschuss von MH 17
Nach dem Abschuss des malaysischen Passagierflugzeugs MH17 über der Ukraine wurde unter anderem gemutmaßt, dass ebenfalls Störungen der Radarerfassung ursächlich gewesen sein könnten. Suggeriert wird, die NATO habe dies zuvor in Ungarn und Italien geübt und dann über der Ukraine eingesetzt. MH 17 sei womöglich durch den Ausfall der Transponder „unsichtbar“ gemacht worden, dann sei in größerer Höhe ein ukrainisches Militärflugzeug als „Honigtopf“ für einen russischen Beschuss geflogen. Anschließend sei – womöglich geplant – MH 17 abgeschossen worden, was dann Russland in die Schuhe geschoben werden konnte. Technisch ist dies durchaus denkbar. Aber warum sollte die NATO Aktivitäten einsetzen, die erst kurz zuvor von mehreren Medien aufgedeckt worden waren?
Nach Auskunft der Bundesregierung habe die NATO mittlerweile eigene Untersuchungen zu den Störungen des zivilen Luftraums begonnen. Ob und wann diese veröffentlicht werden ist jedoch unklar. Zuständig ist das NATO-Hauptquartier in Ramstein.
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: „Elektronischer Kampf“ auf Abwegen: Brachte ein NATO-Manöver 57 zivile Flugzeuge in Gefahr?
Das Wappen des zivil-militärischen "Nationalen Lage- und Führungszentrums für Sicherheit im Luftraum" im Niederrheinischen. Dort wusste man zuerst von den möglicherweise ursächlichen NATO-Manövern. : „Elektronischer Kampf“ auf Abwegen: Brachte ein NATO-Manöver 57 zivile Flugzeuge in Gefahr? Angriffe auf digitale Infrastrukturen werden gemeinhin Hackern oder „Cyber-Terroristen“ zugeschrieben. Dass aber vor allem Militärs in der Lage sind lebenswichtige Systeme in Gefahr zu bringen, belegt eine Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage. Hintergrund waren zweitägige Störungen der Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum. „Bisherige Erkenntnisse“ würden darauf hin deuten, dass Radaranlagen im Juni diesen Jahres durch eine „externe Störquelle“ beeinträchtigt wurden. Die war möglicherweise militärischen Ursprungs.
In Deutschland wurde darüber kaum berichtet, wohl aber in Österreich. Die Vorfälle ereigneten sich demnach am 5. und am 10. Juni. Über mehrere Stunden kam es dabei zu Störungen der sogenannten „Sekundärradarerfassung“. Gemeint sind die Signale, die von Transpondern der Flugzeuge ausgehen und die am Boden aufgefangen werden. Sie verraten nicht nur Daten über das Flugzeug, sondern auch die Route oder die Flughöhe. Am Boden werden die Informationen benötigt, um den Luftverkehr zu ordnen und möglichst viele Flugzeuge gleichzeitig in einem Sektor fliegen zu lassen.
Verspätungen von 41 Stunden
Außer der „Sekundärradarerfassung“ (also der Verarbeitung der Transpondersignale) gibt es am Boden eine „Primärradarerfassung“. Nur weil diese weiterhin funktionierte, blieben die Flugzeuge auf dem Schirm der Fluglotsen – allerdings mit deutlich weniger Informationen. Da es also zu sogenannten „Spurlücken“ der Flieger kam, musste der Luftverkehr vor allem in oberen Höhenbereichen ausgedünnt werden. Betroffen waren laut dem Verteidigungsministerium „alle Kurse und Geschwindigkeiten“. Wegen der Verkehrsflussregelungsmaßnahmen waren Durchflüge auf bis zu 50% reduziert. Dadurch kam es auch zu Verspätungen, die sich insgesamt auf 41 Stunden beliefen. Insgesamt waren 57 Flieger betroffen.Die Bundesregierung bestätigt nun „Informationsdefizite in der Luftlagedarstellung“. Registriert wurden die Störungen von Radaranlagen im Erzgebirge und bei München. Probleme seien vornehmlich in Österreich, Süddeutschland, Polen und Tschechien aufgetreten.
Die deutschen betroffenen Lufträume werden von Kontrollzentralen der Deutschen Flugsicherung (DFS) in München und Karlsruhe betreut. Gegenüber der Öffentlichkeit wird die Angelegenheit heruntergespielt: Ein Petent bei „Frag den Staat“ wird von der DFS mit einer Antwort abgespeist, es habe lediglich „einzelne punktuelle Ausfälle bei der Radardarstellung im süddeutschen Luftraum“ gegeben. Diese seien „in einer Zeitspanne von jeweils 20 Minuten“ aufgetreten. Es sei „zu keiner Störung oder Beeinträchtigung des Luftverkehrs“ gekommen.
Alarm auch im zivil-militärischen Lagezentrum
In der Antwort der Bundesregierung klingt das um einiges dramatischer. Demnach dauerten die Störungen am 5. Juni rund zwei Stunden, am 10. Juni mehr als eine Stunde. Die DFS habe daraufhin das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Verkehrsministerium informiert. Gleichzeitig war das Kontrollzentrum der DFS in Karlsruhe von seinen Partnern in Warschau, Prag und Wien mit Warnmeldungen kontaktiert worden. Auch dies wurde an die Bundesbehörden weitergeleitet.Die militärische Luftfahrt war von den Störungen nicht betroffen. Dennoch wurde über das „Nationale Lageführungszentrum“ im niederrheinischen Uedem auch die Bundeswehr unterrichtet. Dort wachen Soldaten zusammen mit der Bundespolizei und der Flugsicherung vor „terroristischen Bedrohungen“ des Luftraums, um etwaige Angriffe durch zivile Flugzeuge mithilfe von Abfangjägern abzuwehren. Die Behörden sind in einer NATO-Kaserne untergebracht, auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt sind einbezogen.
In Uedem zählte man eins und eins zusammen: Dem Lageführungszentrum fiel ein, dass ein in Ungarn stattfindendes NATO-Manöver ursächlich für die großflächige Störung sein könnte. Denn dort wurde der sogenannte „elektronische Kampf“ (EloKa) geübt. Dies wurde gegenüber Medien aus Österreich bestätigt. ORF wusste sogar, dass in Ungarn das Stören von Flug-Funk-Signalen trainiert wurde, also das Stören von Transpondern. Der „Kurier“ mutmaßte, ein Offizier habe womöglich „irrtümlich den ‚roten Knopf‘ gedrückt“.
Auch in Italien wurde „EloKa“ geübt
Gemeint ist die NATO-Übung „NEWFIP 2014“, die im ersten Halbjahr 2014 stattfand und sich auf sechs mehrtägige Manöver in verschiedenen europäischen Regionen verteilte. Alle einzelnen Übungen seien laut dem Verteidigungsministerium „gleichartig“ gewesen. In Ungarn hätten beispielsweise mehrere Regimenter den digitalen Kampfeinsatz geprobt, darunter die Luftabwehr und ein Radarregiment, aber auch ein „Luftführungs- und Leitzentrum“.
Für den zweiten Vorfall am 10. Juni war von den deutschen Behörden bislang jeder Zusammenhang mit militärischen Übungen verneint worden: Das Manöver in Ungarn sei bereits beendet gewesen. Eine andere NATO-Übung in Süditalien sei technisch nicht in der Lage, Radaranlagen bis Deutschland zu stören.
Das muss nun revidiert werden: „Nach Kenntnis der Bundesregierung“ habe es sich in Italien „um einen weiteren Anteil der NATO- Übung ‚NEWFIP 2014’ “ gehandelt. Diese sei vom 9. bis 20. Juni abgehalten worden – also genau in jenem Zeitraum der berichteten Störungen der zivilen Transpondersignale. Ungarische Militärs seien nicht beteiligt gewesen, wohl aber „Elemente der Luftstreitkräfte Italiens und Sloweniens“.
Untersuchung der Vorfälle in Ramstein
Die Vorfälle in Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei werden nun durch die zuständigen nationalen Behörden untersucht. Auch die europäische Flugsicherung und die EU-Luftfahrtagentur EASA mit Sitz in Köln sind mit Untersuchungen befasst.
Nach Auskunft der Bundesregierung habe auch die NATO entsprechende Prüfungen begonnen. Angesichts der Enthüllungen über digitale Heimlichkeiten von Militär und Diensten ist da nicht viel zu erwarten: Zuständig für die Aufklärung ist das NATO-Hauptquartier in Ramstein.
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: Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum
Die NATO-Übung "Unified Vision" fand in Norwegen statt. Die Riesendrohne "Global Hawk" wurde dabei aus den USA gesteuert. : Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum Für die im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-Übung „Unified Vision 2014“ war die mehrmalige Durchquerung des deutschen Luftraums mit einer Drohne des Typs „Global Hawk“ geplant: So war es auf luftwaffe.de zu lesen, auch die FAZ hatte das Thema aufgegriffen. Die von der US-Luftwaffe betriebene Riesendrohne sollte zwischen Sigonella/ Sizilien und Norwegen operieren. Eine entsprechende Genehmigung sei erteilt worden. Gesteuert wurde die Übungsmission von einer Kontrollstation auf einer Basis der US-Luftwaffe in Beale/ USA.
Nun liefert das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage erstmals Details. Demnach sei der deutsche Luftraum ausgesucht worden, da es sich um die „kürzeste Wegstrecke“ für einen Flug von Sigonella in das Übungsgebiet nach Norwegen und zurück handele. Schließlich sei aber eine andere Route von Italien über Frankreich und Großbritannien nach Norwegen gewählt worden. Zu den Gründen werden keine Angaben gemacht, ursächlich könnte aber die brisante Ausrüstung der „Global Hawk“ gewesen sein. Denn die Drohne war mit einer Reihe von Aufklärungssensoren eingerüstet. Erst am 7. Mai, also dem Zeitpunkt wo auch die Meldung bei luftwaffe.de online ging, war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierüber informiert worden.
Beim ersten Flug vom 8. bis 9. Mai seien elektrooptische Kameras und Geräte zur Radarabbildung an Bord gewesen. Hierfür ist die „Global Hawk“ im Gegensatz zum deutschen Derivat „Euro Hawk“ eigentlich gedacht. Überraschenderweise hatte die NATO-Drohne für den zweiten und dritten Flug aber zusätzliche Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung (SIGINT) eingebaut. Deren Nutzung auch zu Testzwecken hatte in Deutschland Proteste von Datenschützern hervorgerufen, denn diese waren über die Flüge zuvor nicht informiert worden. War es also die Angst vorm German Datenschutz, der die NATO zum Umfliegen des deutschen Luftraums veranlasste? Denn das Verteidigungsministerium hatte der US-Luftwaffe nach eigenem Bekunden einen Sensorbetrieb „strikt untersagt“.
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: BBA-Gewinner in der Kategorie Wirtschaft: Computer Sciences Corporation
: BBA-Gewinner in der Kategorie Wirtschaft: Computer Sciences Corporation Der Preisträger der heute verliehenen Big Brother Awards in der Kategorie Wirtschaft ist Computer Sciences Corporation, kurz CSC. CSC ist auch in Deutschland kein unbeschriebenes Blatt und war in der Vergangenheit öfters Gegenstand unserer Berichterstattung. Rena Tangens hat in ihrer Laudatio eine Menge Details zu den Machenschaften von CSC zusammengetragen, die das Unternehmen noch einmal genauer unter die Lupe nehmen.
CSC wurde 2001 dadurch bekannt, dass sie den Auftrag für ein internes Kommunikationssystem der NSA bekommen hatten, das unter dem Namen Groundbreaker bekannt wurde. In Folge dieser Zusammenarbeit übernahm CSC Tausende von Mitarbeitern der Geheimdienstbehörde.
Später transportierte CSC im Auftrag der CIA zusammen mit ihrer 2003 akquirierten Tochterfirma DynCorp wiederholt Terror-Verdächtigte per Flugzeug in Foltergefängnisse rund um den Globus. Bekanntheit erlangte der Fall des gebürtigen Libanesen und deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri, der 2004 von der CIA gekidnappt und nach Afghanistan verschleppt worden war. Er stand unter Verdacht, mit Al Quaeda in Verbindung zu stehen, da er den gleichen Namen wie ein Terrorismusverdächtiger trug, was sich jedoch als Irrtum herausstellte.
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: IWF, der Gaspreis in der Ukraine & die NATO – Jung & Naiv
: IWF, der Gaspreis in der Ukraine & die NATO – Jung & Naiv Ich weiß nicht, ob ihr es schon mitbekommen habt, aber wir lassen gerade wieder den Klingelbeutel herumgehen. „Jung & Naiv goes Europe“ heißt unser Crowdfunding-Projekt. Wir brauchen mindestens 15.000 Euro um durch dieses Europa zu reisen. EU-Wahl und so. Mehr bei Krautreporter.
Damit wir während der Fundingphase nicht aufm Hintern sitzen, haben wir letzte Woche in die Hände gespuckt und zwei wichtige Folgen produziert. Zum einen mit meinem Peng-und-Bumm-Experten Thomas Wiegold: Wir mussten endlich mal über dieses Gebilde namens NATO reden. Was soll das sein? Wer verteidigt sich da gegen wen? Seit wann gibt’s die schon und wie lange soll’s die noch geben? Eine Folge für Grundsätzliches.
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: Österreich hat mangelndes Aufklärungsmandat der EU-US-Arbeitsgruppe kritisiert. Aber wer noch?
: Österreich hat mangelndes Aufklärungsmandat der EU-US-Arbeitsgruppe kritisiert. Aber wer noch? Entgegengesetzt zu der Meinung im europäischen Parlament ist die Bereitschaft der EU-Kommission, Restriktionen gegenüber den USA zu verhängen und unangenehme Fragen zur Überwachungsaffäre zu stellen, sehr gering. So gingen aus der EU-US-Arbeitsgruppe, die sich mit der gegenseitigen Beziehung im Datenschutz angesichts des Überwachungsskandals beschäftigen sollte, wenig konkrete Ergebnisse hervor, lediglich 13 Handlungsempfehlungen wurden formuliert, deren Umsetzung man im Sommer noch einmal überprüfen wolle, bevor es zu konkreten Schritten kommt.
Ein uns zugeflogenes Dokument zeigt, dass so etwas schon von Anfang an abzusehen war. In dem Schreiben, das von Österreich an den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten gerichtet wurde, wird kritisiert, dass das Aufklärungsmandat der Gruppe zu eng definiert ist und sich nicht bloß mit den theoretischen Datenschutzbestimmungen auseinander setzen dürfe, sondern mehr mit den vorliegenden Fakten.
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: Neues Milliardengrab: Deutschland zahlt ein Drittel für fünf „Global Hawk“ der NATO und stationiert vier weitere Drohnen in Schleswig-Holstein
Die nach Recherchen der Washington Post in mindestens fünf Fällen abgestürzte Drohne "Global Hawk" soll im nächsten Jahrzehnt auch bei der Bundeswehr fliegen. : Neues Milliardengrab: Deutschland zahlt ein Drittel für fünf „Global Hawk“ der NATO und stationiert vier weitere Drohnen in Schleswig-Holstein Parallel zur mittlerweile abgesagten Beschaffung deutscher „Euro Hawk“-Drohnen will sich die Bundeswehr am NATO-Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) beteiligen. Zunächst sollten dort bis zu acht Spionagedrohnen des Typs „Global Hawk“ angeschafft und in Sigonella auf Sizilien stationiert werden. Jetzt ist allerdings nur noch von fünf „Global Hawk“ die Rede. Dies geht aus der teilweise geheim gehaltenen Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. Ein Ausstieg ist trotz hoher Folgekosten kaum mehr möglich, denn die Bundesregierung müsste die versprochenen Gelder trotzdem übernehmen.
Beim NATO-Gipfel 2012 letztes Jahr in Chicago wurde der endgültige Vertrag mit dem Hersteller Northrop Grumman unterzeichnet. Das „Alliance Ground Surveillance“ besteht aus einem Luft- und einem Bodensegment (das sogenannte „AGS Core“). In der Luft kreisen die Spionagedrohnen mit hochauflösendem Radar zur Bodenbeobachtung. Am Boden werden Anlagen zur Steuerung errichtet, die auch die Flugkontrolle übernehmen.
Als Gesamtkosten beziffert die Bundesregierung das „AGS Core“ mit 1,452 Milliarden Euro. Kosten entstehen aber auch für die benötigte Infrastruktur (105,4 Millionen Euro) sowie die Anmietung kommerzieller Satellitenkapazitäten (bis zu 250 Millionen Euro).
Die zwei führenden Regierungen bei der Einrichtung des AGS Core und mithin die größten Beitragszahler des Vorhabens sind die USA (41,7%) und Deutschland (33,26%, das entspricht 483 Millionen Euro). Italien beteiligt sich an 14,72% der Kosten, die verbliebenen rund 12% teilen sich unter den übrigen zehn Partnern auf.
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: ‚Cyberwar’: Vanity Fair über Hacks und Angriffe der letzen Jahre
: ‚Cyberwar’: Vanity Fair über Hacks und Angriffe der letzen Jahre Kriegsführung im ‚Cyberspace’ wird zunehmend thematisiert, nicht zuletzt von der NATO. Noch immer gibt es keine Einigung darüber, was ein Cyberwar ist, wann er beginnt und welche Regeln gelten. Vanity Fair hat nun einen detaillierten Artikel über die Hacks und Angriffe der letzten Jahre veröffentlicht. Neben der Frage, was beispielsweise die Syrian Electronic Army ist und will, geht es auch um grundlegendere Fragen: Sollte es der US-Regierung erlaubt sein, Sicherheitslücken in Windows auszunutzen? Und wer in einem Nationalstaat reagiert wie, wenn Banksysteme angegriffen werden?
Washington and Tehran are ramping up their cyber-arsenals, built on a black-market digital arms bazaar, enmeshing such high-tech giants as Microsoft, Google, and Apple. With the help of highly placed government and private-sector sources, Michael Joseph Gross describes the outbreak of the conflict, its escalation, and its startling paradox: that America’s bid to stop nuclear proliferation may have unleashed a greater threat.
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: EADS und Northrop Grumman, die Hersteller der Spionagedrohne „Euro Hawk“, wollen „Reißleine“ rückgängig machen
: EADS und Northrop Grumman, die Hersteller der Spionagedrohne „Euro Hawk“, wollen „Reißleine“ rückgängig machen Die beiden Hersteller der Spionagedrohne „Euro Hawk“ halten weiter an dem Gesamtprojekt fest. In einem gemeinsamen Statement, das Northrop Grumman heute veröffentlichte, erklären sich die Firmen „völlig verplichtet“, das Programm bis zum Ende zu führen. Etwaige Probleme mit dem Steuerungssystem werden brüsk zurückgewiesen:
The full Euro Hawk system, including the mission control system and the sensor, has performed flawlessly and safely throughout the entire flight test program.
Eigentlich sollten insgesamt fünf „Euro Hawk“ beschafft werden, angekommen ist bis jetzt nur ein Prototyp, der als „Full Scale Demonstrator“ samt Spionagetechnik erprobt wird. Medien hatten berichtet, der Verteidigungsminister ziehe die „Reißleine“ weil die „Euro Hawk“ über kein funktionierendes Ausweichsystem verfügen würde. Dies verneinen die Hersteller:
Media reports that indicate there are challenges with the aircraft’s flight control system, as well as excessive costs associated with completing airworthiness certification, are inaccurate.
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: NATO-Drohnen: Neue Arbeitsgruppe prüft „flugbetriebliche, operationelle und technische Details“ vor „Reißleine“
: NATO-Drohnen: Neue Arbeitsgruppe prüft „flugbetriebliche, operationelle und technische Details“ vor „Reißleine“
Mittlerweile werden die Forderungen zum Rücktritt des Verteidigungsministers oder wenigstens seiner zuständigen Staatssekretäre lauter. Hintergrund ist die Affäre um die Beschaffung der Spionagedrohne „Global Hawk“ für die NATO sowie deren deutsches Derivat „Euro Hawk“, von denen die Bundeswehr ursprünglich fünf Flugzeuge kaufen wollte. De Mazière redet sich heraus, man habe die Problematik des Betriebs der Drohnen im zivilen europäischen Luftraum unterschätzt. Nun kam heraus, dass sogar der Bundesrechnungshof getäuscht wurde: Entsprechende Dokumente, die auf teure Nachweise zur luftfahrtrechtlichen Zulassung hinwiesen, wurden geschwärzt. Gestern ruderte er zurück und verspricht, die Finanzkontrolleure mit allen Unterlagen zu versorgen.Dass der Betrieb einer derart großen Drohne mit der Flugsicherheit und dem Verkehrsministerium abgestimmt werden muss, dürfte im Verteidigungsministerium seit 10 Jahren bekannt sein. Das Gleiche gilt für Dokumente der Hersteller, die dafür benötigt werden. Denn bereits 2003 schickte Northrop Grumman eine „Global Hawk“ der ersten Baureihe zum Probeflug an die Nordsee. An Bord war ein Sensorpaket zur Erfassung und Identifikation elektromagnetischer Signale von EADS.
Die luftfahrtrechtliche Zulassung für Deutschland schien damals problemlos. EADS beschwichtigte, die „Global Hawk“ habe kurz zuvor als erstes unbemanntes Luftfahrzeug von der US-Luftfahrtbehörde eine „nationale Zulassung für den Einsatz als luftgestütztes Aufklärungssystem im US-amerikanischen Luftraum erhalten“.
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: Bundesregierung äußert sich verhalten zum Tallinn Manual
: Bundesregierung äußert sich verhalten zum Tallinn Manual Am 15. März diesen Jahres wurde in London das Tallinn Manual vorgestellt, ein Handbuch über Cyberwar, erstellt vom Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence der NATO. Es enthält 95 Regeln an denen sich NATO-Staaten im Fall eines Cyberkriegs orientieren können. Laut Manual können Hacktivisten, die ‚Online-Attacken’ während eines konventionellen Krieges durchführen, ‚legitime Ziele’ sein, auch wenn sie Zivilisten sind. Aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke geht nun hervor, dass kein Vertreter der Bundesregierung an der Erarbeitung des Tallinn Manual beteiligt war. Zur Frage nach der Position der Bundesregierung zum Manual heißt es:
Das Tallinn-Handbuch stellt eine rechtlich nicht bindende Darstellung von völkerrechtlichen Regeln dar, die nach Ansicht der internationalen Gruppe der Sachverständigen, die für ihre Zusammenstellung verantwortlich ist, auf Cyberoperationen oberhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts Anwendung finden.
Eine „breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln des Tallinn-Handbuchs“ obliege nicht der Bundesregierung. Der Diskurs stehe „allen an Fragen des Völkerrechts von Cyberoperationen interessierten Kreisen frei“.
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: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln
: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln Am 15. März wurde in London das Tallinn Manual vorgestellt, ein Handbuch über Cyberwar, erstellt vom Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCDCOE) der NATO. Seit 2009 wurde es von 20 Rechtsexperten aus verschiedenen NATO-Staaten in Kooperation mit dem Internationalen Roten Kreuz und dem Cyber-Kommando der US-Armee in Estlands Hauptstadt Tallinn erarbeitet. Das Tallinn Manual enthält 95 Regeln (black letter rules), an denen sich NATO-Staaten im Fall eines Cyberkriegs orientieren können – einen solchen habe es bis heute jedoch noch nicht gegeben.
To date, no international armed conflict has been publicly characterised as having been solely precipitated in cyberspace. Nevertheless, the international group of experts unanimously concluded that cyber operations alone might have the potential to cross the threshold of international armed conflict.
Die Experten konnten sich nicht einigen bei der Frage, ob die Stuxnet-Attacke auf Uran-Anreicherungsanlagen im Iran bereits als Cyberkrieg zu werten sei. Laut Regel 22 kann in einem Cyberkrieg immer dann von einem bewaffneten Konflikt gesprochen werden, wenn Feindseligkeiten zwischen zwei oder mehr Staaten auftreten, die Cyber-Operationen beinhalten oder sich auf diese beschränken. Dann sei es nötig, ‚angemessene Gegenmaßnahmen’ zu ergreifen. Auf Cyberangriffe mit Waffengewalt antworten solle ein Staat nur dann, wenn die Attacken Menschenleben gekostet oder massive Schäden am Besitz eines Staates angerichtet hätten.
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: Militärische Riesendrohne kostet eine halbe Milliarde und soll ab September bundesweit einsatzbereit sein
: Militärische Riesendrohne kostet eine halbe Milliarde und soll ab September bundesweit einsatzbereit sein
Der ferngesteuerte Datenstaubsauger „EuroHawk“ kreist bereits seit Januar in Testflügen über Deutschland. Dies teilte das deutsch-französische Firmenkonsortium EADS Cassidian im Januar mit. Der Rüstungskonzern hatte den Auftrag ergattert, aus den USA gelieferte Spionagedrohnen fit für den deutschen Luftraum zu machen. Es handelt sich um Drohnen mit langer Flugdauer und mittlerer Flughöhe („High Altitude, Long Endurance“). Mit einer Flügelspannweite von über 40 Meter sind sie größer als ein gewöhnliches Passagierflugzeug. Ein Prototyp sammelt als „Full Scale Demonstrator“ im bayerischen Manching Erfahrungen im Flugbetrieb. Kürzlich meldete die Internetplattform der Drohnenlobby „UAS Vision“, dass die erste Riesendrohne ab September komplett einsatzbereit sein soll.Zur „EuroHawk“ gehören Bodenstationen für die Steuerung und Datenauswertung. Deshalb gelten die Plattformen als „Unmanned Air Systems“ (UAS). Insgesamt hat die Bundeswehr als „Serienbeschaffung“ fünf solcher Systeme von der US-Firma Northrop Grumman bestellt. In den USA firmieren sie als „GlobalHawk“. Für die Umrüstung hat EADS mit Northrop Grumman das Joint Venture „EuroHawk GmbH“ gegründet. Zum Umbau gehört die Ausrüstung mit Kameras, um den steuernden PilotInnen den Luftraum vor dem Fluggerät darzustellen und die Gefahr von Kollisionen zu reduzieren. Im Luftraum gilt das Prinzip „See And Avoid“ („Sehen und Ausweichen“): Kleinere Luftfahrzeuge müssen größeren Platz machen. Bis 2016 will die EU in allen Mitgliedstaaten ein einheitliche Regelung zum Betrieb großer Drohnen finden.
Jetzt hat das Verteidigungsministerium auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz weitere Details mitgeteilt. Demnach sind insgesamt 16 „Erprobungsflüge“ mit einer Dauer von bis zu acht Stunden geplant. Die gesamte „EuroHawk“-Plattform hat bislang bereits 570 Millionen Euro gekostet.
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: Cybersecurity bei der Münchener Sicherheitskonferenz: Relevanz ist unumstritten, inhaltlich will man sich aber nicht festlegen Am vergangenen Wochenende fand die Münchner Sicherheitskonferenz im Bayerischen Hof statt. Im Rahmen der Diskussionen über aktuelle und zukünftige sicherheitspolitische Herausforderungen weltweit fügte sich auch eine Thematisierung von Cybersecurity ein – man hinke hinterher, so Wolfgang Ischinger, der Vorsitzende der Konferenz. Wem eigentlich?
NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen sagte, die NATO sei auch dann gefordert, wo Mitglieder im Cyberspace attackiert würden:
We must also improve our cyber-resilience. I see a critical role for NATO in defining a common approach among the Allies. In training. And in providing specialist assistance to Allies who come under cyber attack.
