Jugendschutz
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: Konferenz-Bericht: „Reales Recht für virtuelle Welten“
: Konferenz-Bericht: „Reales Recht für virtuelle Welten“ Bei Telemedicus findet sich ein Bericht über die Konferenz „Reales Recht für virtuelle Welten“, die letzte Woche in Berlin stattfand:
Und wieder flogen die Penisse – das bekannte Beispiel von Anshe Chung, jenem Avatar, der auf einer virtuellen Pressekonferenz das Ziel einer Phallus-Attacke wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Doch das Thema der von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Hans-Bredow-Institut veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Reales Recht für virtuelle Welten“ (PDF) war grundsätzlicher Natur: Ist das Recht Hemmschuh oder Entwicklungsvoraussetzung für virtuelle Welten? Ein kursorischer Rückblick. Die Konferenz war zweigeteilt: Auf einem nichtöffentlichen Workshop diskutierten tagsüber internationale Experten in mehreren Abschnitten schwerpunktmäßig Fragen des virtuellen Eigentums, der Persönlichkeitsrechte sowie allgemeiner Abgrenzungsfragen zwischen Spiel und Realität. Die Diskussion setzte sich mit leicht verändertem Schwerpunkt bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am Abend fort. Dort stand das Thema Jugendschutz im Vordergrund sowie die Frage, ob die deutsche Rechtslage im internationalen Vergleich ausreichend attraktive Bedingungen für Betreiber virtueller Welten bietet.
Und auch die Deutschlandfunk-Sendung „Markt und Medien“ hat darüber berichtet (MP3).
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: Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet
: Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet Telemedicus verweist auf die neue Broschüre „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“, die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) veröffentlicht wurde. Die 57 Seiten drehen sich u.a. um Call-TV Shows und wo man sich darüber beschweren kann. Ebenso werden Weblogs rudimentär vorgestellt und das Jugendschutz-System kurz erklärt.
Aus dem Vorwort vom Direktor der LfM Prof. Norbert Schneider:
„Die Förderung des Mediennutzerschutzes ist eine gesetzliche Aufgabe der LfM. Sie verfolgt mehrere Ziele: Einerseits soll durch Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz erreicht werden, dass Mediennutzer sich durch kompetente und selbst bestimmte Nutzung der Medien schützen können. Andererseits sollen Mediennutzer über ihre Rechte als Rundfunkteilnehmer informiert werden – und auch darüber, wie sie diese Rechte durchsetzen können. […] Vor diesem Hintergrund hat die LfM die vorliegende Broschüre […] erstellen lassen. Sie soll anschaulich über die wichtigsten Rechte informieren, die Hörer, Zuschauer und Internetnutzer haben und ihnen darüber hinaus Möglichkeiten vorstellen, sich auch gemeinsam […] auszutauschen.“
Wahlweise gibt es die Broschüre als 4 MB grosses PDF oder auf totem Baum zum bestellen.
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: Netzsperren greifen in Grundrechte ein.
: Netzsperren greifen in Grundrechte ein. Passend zur absurden Diskussion rund um Netzsperrungen für Tauschbörsennutzer gibt es ein aktuelles Gutachten aus einer anderen Ecke: Netzsperren greifen in Grundrechte ein.
Sperrverfügungen für Inhalte im Internet „greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.“ Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten „schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall“ den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
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: Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ
: Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:
Sehr geehrte Damen und Herren
per „Datenschutz-Erklärung“ vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:
Ermittlungs‑, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.
Um Nutzungsdaten an Ermittlungs‑, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Wie ich soeben in einer Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz (PDF) lese, muss ich als Nutzer eine solche Speicherung von Nutzungsdaten nicht hinnehmen. SchuelerVZ und studiVZ werden in diesem Zusammenhang explizit als Beispiele genannt:
Soziale Netze wie schuelerVZ oder studiVZ müssen ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und ihnen die Entscheidung überlassen, welcher Personenkreis ihre Daten sehen darf. Die Nutzer müssen weder personalisiert Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen.
Leider muss ich feststellen, dass ein Widerspruch gegen die Speicherung meiner Nutzungsdaten im Bereich „Meine Privatsphäre“ offensichtlich nicht möglich ist.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Über welchen Zeitraum speichert StudiVZ Nutzungsdaten, die auf mich zurückgeführt werden können?
- Wo kann ich der Einwilligung zur Speicherung dieser Nutzungsdaten widersprechen?
- Wo kann ich der Einwilligung zur bis zur 6‑monatigen Speicherung meiner IP-Adresse (Punkt 4 der o.g. Datenschutzerklärung i.V.m. Punkt 1 der „Datenschutz-Information“) widersprechen?
Da mir obige Fragen angesichts von – nach eigenen Angaben – über 5 Millionen registrierten Nutzern allein auf der Plattform studiVZ von allgemeinem Interesse zu sein scheinen, stelle ich sie auch gleich öffentlich.
Über eine baldige Beantwortung, gerne auch öffentlich bei Netzpolitik.org, würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Olaf Schäfers -
: J!Cast: 54 Deutschland sucht den Jugendschutz
: J!Cast: 54 Deutschland sucht den Jugendschutz Der J!Cast-Podcast #54 behandelt diesmal „Deutschland sucht den Jugendschutz“:
Immer wieder kommt es insbesondere bezüglich im Fernsehen ausgestrahlter Sendungen und im Kino gezeigter Filme zu Diskussionen rund um das Thema Jugendschutz, Medien und Zensur. Meist handelt es sich dabei um Programmformate oder Filme, die – vielleicht gerade aus diesem Grunde – sich wahnsinniger Beliebtheit erfreuen. Der letzte Fall, der durch die Medien ging, war die Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS), gegen die ein Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag eingeleitet wurde.
Was steht jedoch hinter den verantwortlichen Instanzen wie z.B. der KJM, BPJM, FSK oder FSF? Und wie weit darf eine „Zensur“ in Film und Fernsehen gehen, ohne zu weit in die grundrechtlich geschützten Rechte der Zuschauer einzugreifen? Diese und weitere Fragen klärt Eva Schröder im Gespräch mit Jan Spittka, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM, am Beispiel DSDS und dem Kinofilm Rambo IV.
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: J!Cast 50 –Kein Zugriff auf Erotikseiten?
: J!Cast 50 –Kein Zugriff auf Erotikseiten? Der J!Cast 50 behandelt das Thema „Kein Zugriff auf Erotikseiten? Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet“:
Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich aus dem Schneider? Und wie verhalten sich die Urteile zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen aus dem Jahre 2002? Zu den Hintergründen dieser als „Schlammschlacht in der Erotikbranche“ bekannt gewordenen Verfahren stand Rechtsassessor Kai Welp , Mitarbeiter am ITM, Eva Schröder als Gesprächspartner zur Verfügung.
Hier ist die 10 MB grosse MP3.
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: Medienabhängigkeit im Bundestag
: Medienabhängigkeit im Bundestag Ich würde mich ja freuen, wenn die grüne Bundestagsfraktion in anderen Internetrelevanten Themen einen ähnlichen Ehrgeiz und Motivation zeigen würde, wie bei der Bekämpfung von „Medienabhängigkeit“: Grüne wollen Suchtpotenzial von Online-Rollenspielen bekämpfen. Aber schön, dass man in der eigenen Position quasi „im Halbsatz“ auch mal darauf hinweist, dass Medien nett und nützlich sind.
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: Zypries: Computerspiele sind Gift
: Zypries: Computerspiele sind Gift Kann gut sein, dass dieses Zitat von Brigitte Zypries etwas aus dem Zusammenhang gerissen ist, wie es gerade über ddp tickert. Aber falls nicht, dann ist die Verallgemeinerung mit dem „Gift“ für den Nachwuchs durchaus kritisierungswürdig:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) in seiner jüngsten Medienkritik grundsätzlich Recht. Übermäßiger Fernsehkonsum sei „zweifellos eine der Ursachen“ für die Probleme bei der Erziehung von Jugendlichen. „Wir wissen, dass Kinder, die viel Fernsehen, nicht richtig lernen können“, sagte die Ministerin am Mittwochabend in der N24- Talksendung „Links-Rechts“. Auch PC-Spiele und Spielkonsolen seien für den Nachwuchs „Gift“. Zypries betonte: „Die Kinder lernen weder Sozialverhalten noch bewegen sie sich, wenn sie vor diesen Teilen sitzen sondern werden zugeschüttet.“
Das sind mal wieder die üblichen Klischees und Verallgemeinerungen über Computerspiele, die leider eine rationale Diskussion immer äusserst schwer machen. Natürlich führt übermässiger Konsum gepaart mit anderen sozialen Einflüssen zu einem gestörten Sozialverhalten. Allerdings kann man durchaus sagen, dass die grosse Mehrheit an jungen Menschen trotzdem ein gesundes Sozialverhalten entwickelt.
Browser? Was sind nochmal Browser…?
Passend dazu in der Netzeitung: Computerspieler sind besonders kommunikativ
.Eine neue Studie von Kommunikationswissenschaftlern entlarvt alle gängigen Vorstellungen über das Sozialverhalten von Computerspielern als Klischees: Viele PC-Spieler sind keine maulfaulen Einzelgänger – im Gegenteil.
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: Jugendschutz.net: Erwachsenenschutz?
: Jugendschutz.net: Erwachsenenschutz? Alvar Freude hat sich mal ausführlich mit Jugendschutz.net beschäftigt: jugendschutz.net, Moral und Medienkompetenz
Vor rund einer Woche bekamen wir Post von der wie eine Behörde wirkenden Firma jugendschutz.net. Mit ihrer aus Textbausteinen bestehenden E‑Mail wollte Katja R. uns bitten, den Assoziations-Blaster zu schließen, da dieser eine „offensichtlich schwere Jugendgefährdung“ darstelle. Da es konkret um einen bestimmten Text ging, ließ sie uns netterweise die Wahl, diesen „unzugänglich“ zu machen. Ich habe dies zum Anlass genommen, mich mal ein wenig genauer mit dieser Firma(!) zu beschäftigen. Im Folgenden werde ich kurz diesen konkreten Fall beschreiben, analysieren was jugendschutz.net ist, was sie machen und was das das für das Netz und seine weitere Entwicklung bedeuten kann.
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: Killer-Spiele und die Wertedebatte
: Killer-Spiele und die Wertedebatte Einen langen und sehr interessanten Artikel über kulturelle Zensur am Beispiel von Computerspielen und anderen Werken bietet Telepolis: „Warum mit den „Killerspielen“ auch Werte verteidigt werden.“
Die Debatte um so genannte „Killerspiele“ auf Computern und Spielkonsolen und die Forderungen nach einem Verbot jener haben zu verhärteten Fronten zwischen Spielegegnern in etablierten Medien, Politik und konservativen Forscherkreisen einerseits und Spielern und Unterhaltungsindustrie andererseits geführt. Dazwischen steht eine Gruppe von Normalbürgern wie auch gesellschaftlichen Entscheidungsträgern, welche in dem vermeintlich banalen Thema keinen Diskussionswert erkennen können und sich deshalb zu dem Thema eher ausweichend äußern. Doch die ethischen Fragen um die „Killerspiele“ und ihr Verbot gehen weiter, als es die reine Spielediskussion vermuten lässt, und auch weiter, als es mancher Spieler vermutet, der sich zunächst nur gegen die Wegnahme seines Lieblingsvergnügens wehrt. Geht es hier wirklich nur um ein perverses Freizeitvergnügen und die Frage, wie weit man es tolerieren oder ab wann man es verbieten sollte? Oder sind hier nicht doch elementare bürgerliche Werte in diesem Staat betroffen?
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: INACH Jahreskonferenz 2007
: INACH Jahreskonferenz 2007 Jugendschutz.net und das International Network Against Cyber Hate (INACH) veranstalten am 8. und 9. November im Centrum Judaicum in Berlin die Konferenz „INACH Jahreskonferenz 2007″ mit dem Titel “ Hate on the Net –Promoting tollerance by means of (media) education“.
Anders als in Deutschland, wo ein Vorgehen gegen Rechtsextremismus im Internet relativ einfach ist, ist dies international schwieriger. So bleiben z.B. in den USA rechtsextreme Inhalte oft mit dem Verweis auf die dortige Meinungsfreiheit im Netz. Die Erfolge von jugendschutz.net und INACH zeigen, dass aber auch hier gehandelt werden kann. Auf der Konferenz geht es um die Fragen, welche rechtlichen und welche medien-pädagogischen Möglichkeiten es gibt, um gegen Hass-Seiten im Internet vorzugehen und was international nötig ist, um effektiver gegen solche Inhalte einschreiten zu können. Es soll auch eine Resolution verabschiedet werden, die von den internationalen Staatengemeinschaften ein koordiniertes Vorgehen gegen Hass-Verbrechen im Netz fordert.
Ich hab da leider keine Zeit, aber vielleicht findet sich ja jemand, den das Thema interessiert und von dort berichtet?
Das Bundesinnenministerium berichtet auf der Informationsseite zum „Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ)“ von ähnlichen Problemstellungen:
Die Zahl extremistischer und terroristischer Internetseiten mit islamistischem Hintergrund geht in die Tausende. Eine seriöse Quantifizierung islamistischen Materials im weltweiten Internet ist nicht möglich. Auch Islamisten nutzen immer häufiger interaktive, oft auch nicht dezidiert islamistische Internetdienste wie Weblogs, Diskussionsforen, Videoplattformen oder Freundschaftsnetzwerke zur Verbreitung ihrer Propaganda. Diese Internetdienste zeichnen sich dadurch aus, dass eine Unterscheidung zwischen Produzenten und Konsumenten kaum noch möglich ist: Die Nutzer der Dienste sorgen gleichzeitig für den auf den Seiten angebotenen Inhalt. Auf diesen Plattformen finden sich sowohl die immer wieder aufs Neue kopierten „offiziellen“ Veröffentlichungen islamistischer Gruppierungen und ihrer Führer, als auch immer größer werdende Mengen an selbstgefertigter Propaganda von Sympathisanten.
Zur explosionsartigen Vermehrung islamistischer Propaganda im Internet trägt insbesondere das Phänomen der Weblogs bei. Es handelt sich dabei nämlich um Internetpräsenzen, die von jedermann kostenfrei, anonym und ohne besonderes technisches Wissen eingerichtet werden können, was auch von Islamisten umfänglich genutzt wird.
Die massenhafte Verbreitung von Videomaterial wird durch das Angebot von kostenlosem und anonym nutzbarem Speicherplatz kommerzieller Anbieter begünstigt: Hier können Videodateien hochgeladen und zum Download für jedermann bereitgehalten werden. Um ein Löschen der Dateien zu verhindern, werden besonders wichtige Videos auf Hunderten unterschiedlicher Speicherplätze abgelegt.
Vermutlich lassen sie bald das „Web 2.0“ aus Sicherheitsgründen abschalten…
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: J!Cast 44 Jugendschutz im Internet
: J!Cast 44 Jugendschutz im Internet Der J!Cast Nummer 44 dreht sich rund um das Thema „Jugendschutz im Internet“:
In der Frage, wie sicher jugendgefährdende Inhalte im Internet verschlüsselt sein müssen hat nunmehr am 18.10. der BGH entschieden und bestätigt, was eigentlich zu erwarten war. Demnach ist das PostIdentverfahren die einzige Möglichkeit, nach deutschen Anforderungen solche Inhalte im Internet anzubieten. In einem anderen Fall geht er im Umgang mit jugendgefährdenden Medien im Versandhandel sogar noch weiter und verlangt ein Einschreiben, das nur persönlich entgegengenommen werden darf.
Aber dienen diese Entscheidungen tatsächlich dem Jugendschutz oder führen sie nur dazu, dass sämtliche Pornoanbieter ins Ausland abwandern, von wo aus sie ohne jegliche Jugendschutzbestimmungen Inhalte auch gen Deutschland verbreiten können? Warum wird eigentlich in diesem Bereich nicht harmonisiert? Und wie könnte eine tatsächlich effektive Umsetzung des Jugendschutzes im Internet aussehen?
Über all diese Fragen habe ich – zum ersten Mal über Skype – mit Ansgar Heitkamp , wiss. Mitarbeiter am Zentrum für Informationsrecht in Düsseldorf gesprochen, der in Stockholm lebt. Dabei hat mir Ansgar mit diesem ganz speziellen schwedischen Anfang einen lang gehegten Wunsch erfüllt… aber hört selbst.
Hier ist die 12MB grosse MP3.
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: Kinder gegen Killerspiele und Zigaretten
: Kinder gegen Killerspiele und Zigaretten Die FInancial Times berichtet: Von der Leyen will Kinder als Ermittler nutzen.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Kinder und Jugendliche als verdeckte Ermittler gegen den illegalen Verkauf von Schnaps, Zigaretten und Gewaltfilmen an Minderjährige einsetzen. Das sieht ein Gesetzesentwurf ihres Hauses vor, der der FTD vorliegt.
Als erste Massnahme stellte sie ihre eigene Familie zur Verfügung. ;)
Wie läuft das eigentlich in der Praxis ab, wenn man als Bundesregierung Kinderarbeit eigentlich ächtet und dann doch darauf zurückgreift?
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: Zensur-Kollateralschäden bei Arcor
: Zensur-Kollateralschäden bei Arcor Die Zensur von drei Webseiten mit pornografischem Inhalt durch die Firma Arcor hat kleine Kollateralschäden verursacht. Wie Spiegel-Online berichtet, wurden IP-Adressen zensiert. Und damit eine grosse Menge weiterer Webseiten, die jugendfrei waren und mit dem Inhalt nichts zu tun hatten. Toller Zensur-Aktionismus durch Arcor. Aber das verdeutlicht auch ein wenig die schädlichen Seiten von Internet-Filterungen:
Laut der Adress-Datenbank des Dienstleisters Domaintools.com gehört die IP-Adresse 64.202.189.170 zu einem Server des US-Providers GoDaddy. Unter dieser Adresse sind neben Pirvatamateure.com laut Domaintools aber insgesamt fast 3,5 Millionen einzelne Websites hinterlegt. Unter anderem diese harmlosen Angebote:
* die Bollywood-Fanseite Barathstars
* der Linux-Kernel-Debugger Linice
* der Hersteller von Energieführungen für die Automobilindustrie Kabeltrax
* die W‑LAN-Initative Fon-City
* der Industrial Ethernet KongressDiese Seiten und andere harmlose Angebote waren bei Tests heute Vormittag von privaten Arcor-Internet-Zugängen im Ruhrgebiet und in Hamburg nicht zu erreichen. Fehlermeldung: „Netzwerk-Zeitüberschreitung“. SPIEGEL-ONLINE-Leser berichteten schon am Wochenende von ähnlichen Zugangs-Problemen aus dem Arcor-Netz.
Arcor hat jetzt verkündet, die Zensur zu beenden: Arcor stoppt den Porno-Filter. Wer noch bei Arcor ist, sollte sich vielleicht mal nach einem anderen Provider umschauen.
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: Internet-Zensur zur Terror- und Porno-Bekämpfung?
: Internet-Zensur zur Terror- und Porno-Bekämpfung? Jetzt war Markus schneller, aber ich schreibe es trotzdem nochmal, damit es auch jeder versteht: EU-Kommissar Frattini fordert, daß Internet-Zugangsanbieter (ISPs) ihre Kunden nicht mehr nach gefährlichen Wörtern googeln lassen. Keine Gelegenheit mehr für „Wirtschaftsexperimente“, „Killfiles“ oder „Terrorismusbekämpungsergänzungsgesetze“, das kann man ja wirklich niemandem zumuten. Den passenden Kommentar gibt es bei Fefe.
Realität geworden ist das allerdings jetzt schon in der Spezialvariante „no sex, please“:
Kunden des Providers Arcor können auf eine ganze Reihe von Porno-Angeboten im Internet nicht mehr zugreifen. Auf Anfrage von heise online bestätigte Unternehmenssprecher Paul Gerlach, dass diverse Seiten nicht mehr aus dem Arcor-Netz erreichbar seien. In den betreffenden Angeboten seien „pornografische Inhalte ohne – oder ohne ausreichende – Altersverifikation frei zugänglich“.
Das Ganze erinnert natürlich an die Nazi-Sperrverfügung des Regierungspräsidiums Düsseldorf, nur mit dem Unterschied, dass Nazi-Werbung in Deutschland generell illegal ist, während die Vertragskunden von Arcor in der Regel volljährig sind (oder kann man auch als Minderjähriger einen DSL-Vertrag abschließen?) und sich damit völlig legal pornografische Inhalte ansehen können. Ausserdem hat Arcor nach eigener Aussage diese Filtermaßnahme „freiwillig „ergriffen, ohne behördliche Verfügung. Soweit ich die Rechtslage überblicke, ist ein ISP nicht verpflichtet, irgendwas zu blocken, was nicht bei ihm selber gehostet wird.
Wann fängt wohl die Telekom an, Telefonsex zu zensieren? Ach nee, daran verdienen sie ja mit.
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: BpB-Debatte: Verbotene Spiele?
: BpB-Debatte: Verbotene Spiele? Die Bundeszentrale für politische Bildung startet morgen eine Online-Debatte rund um das Thema „Verbotene Spiele?“. Wie der Titel es schon sagt, geht es um Computerspiele. Hier ist der Teaser-Text:
Seit dem Amoklauf von Erfurt streiten Spieler und Eltern, Forscher und Lehrer, Politiker und Interessenverbände in Deutschland über gewalthaltige Computerspiele. Seit 2005 steht der Vorschlag im Raum, die Herstellung von „Killerspielen“ gesetzlich zu verbieten. Mit jedem jugendlichen Amoklauf flammt der Verdacht gegen die Spiele neu auf, und mit ihm Verbotsrufe. Die Debatte selbst wird dabei zusehends komplexer. War die einzige Sorge anfangs, ob Spiele gewalttätig machen können, fragt man heute auch: Wie groß ist ihr Suchtpotenzial? Wie „normal“ ist Gewalt in den Medien? Wie muss Jugendschutz bei Spielen aussehen, im Zeitalter des Internet? Und wie wichtig sind Computerspiele als Wirtschafts- und Kulturgüter?
Die Online-Debatte ordnet das Dickicht in sechs Hauptfragen. Chroniken und Einführungen erschließen Hintergründe, Experten, Politiker und Interessenvertreter schildern ihre Sicht der Dinge, die laufend um weitere Positionen ergänzt werden. In einer Reihe von Live-Chats diskutieren dazu stets zwei Experten anderthalb Stunden mit Nutzern über ihr Thema. Alle Chats werden online dokumentiert.
Der erste Live-Chat findet morgen statt. Erfreulich ist, dass alle Materialien auf der Unterseite unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden.
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: Australien testet Medienkompetenz
: Australien testet Medienkompetenz In Australien wurden laut Netzeitung ca. 51 Millionen Euro in ein Testverfahren für Medienkompetenz unter jungen Menschen gesteckt: Ein 16-jähriger brauchte eine halbe Stunde, um die mit diesem Geld finanzierten Jugendschutz-Filter zu umgehen. Daraufhin wurden die Filter verbessert. Auch diese konnte der Jugendliche umgehen, aber er brauchte schon zehn Minuten länger. Ob 51 Millionen Euro für diese Art von Intelligenztest gut angelegt sind, ist eine andere Frage. Vielleicht hätte man die Gelder auch zur Förderung von Medienkompetenz ausgeben können, anstatt der Illussion von Zensurinfrastrukturen zu verfallen.
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: Computerspiele sind Kultur – und einiges mehr
: Computerspiele sind Kultur – und einiges mehr Das Deutschlandradio-Kultur hat ein Interview mit dem Kölner Wissenschaftler Jürgen Fitz: „Spiele sind Kulturgut“
Der Spielpädagoge Jürgen Fritz hat sich für eine Förderung von Computerspielen ausgesprochen. Eine solche Förderung sei sinnvoll, weil sich der Markt entwickle, sagte der Kölner Professor für Spiel- und Interaktionspädagogik anlässlich der heute beginnenden „Games Convention“ in Leipzig.
Und hier ist die MP3 dazu.
Der Deutsche Kulturrat ist mittlerweile auch in der Gegenwart angekommen und setzt auf Computerspiele:
Der Deutsche Kulturrat will sich stärker im Bereich der Computerspiele engagieren, da diese ein Teil des Kulturbereiches seien. „Wir werden künftig stärker für diesen Bereich Verantwortung übernehmen“, sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Mittwoch am Rande der Computerspielemesse Games Convention (GC) in Leipzig. „Vor ein, zwei Jahren waren wir noch nicht so weit.“ Zimmermann verwies darauf, dass Computerspiele oft mit einem hohen künstlerischen und musikalischen Anspruch entwickelt werden.
tagesschau.de hat ein Interview mit dem US-Psychologen Brad Bushman: „Gewaltspiele sind gefährlicher als brutale Filme“. Seine Aussagen sind aber eher vage.
tagesschau.de: Nach Amokläufen – wie im April an der Universität Virginia Tech in Blacksburg oder 2002 in Erfurt – wird immer wieder ein Vorbot so genannter „Killerspiele“ diskutiert. Was sagen Sie zu Behauptungen, Gewalt in Computerspielen sei der Grund dafür, dass Schüler Massaker an Schulen verüben?
Bushman: Studien über Schulmassaker haben gezeigt, dass auf Amokläufer am häufigsten der Umstand zutraf, dass sie von ihrer Umgebung zurückgewiesen, beleidigt und gedemütigt wurden, so dass sie sich schlecht fühlten. Sie begehen diese Taten oft aus Rache. Es ist aber fast unmöglich vorherzusagen, ob jemand ein Massaker anrichten wird, weil sie sehr selten passieren. Doch wenn ein Kind kein Mörder wird, heißt es nicht, dass es nicht trotzdem von gewalthaltigen Computerspielen beeinflusst wird.
Und die Netzeitung schafft mal wieder einen journalistisch wertvollen Artikel, indem sie Counterstrike als „Einsteigsdroge unter den Egoshootern“ bezeichnen und mal wieder den „IT-Sicherheitsexperten“ und Propaganda-Menschen Bert Weingarten von PanAmp zu seiner Filtersoftware zu Wort kommen lassen. Der BEitrag trägt daher auch den Titel „Das Killerspiel-Verbot scheitert am Internet“ und Weingarten bietet passend die Illussion an, dass seine Filtersoftware das Problem lösen könnte.
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: Ende der Netzneutralität? Debatte in UK und Praxis bei AT&T
: Ende der Netzneutralität? Debatte in UK und Praxis bei AT&T Die Einschläge rücken näher. Nachdem die Netzneutralitäts-Debatte bisher vor allem in den USA geführt wurde, haben nun britische Internet-Provider wie BT und Tiscali einen neuen Schlagabtausch eröffnet. Sie fordern von der BBC, sich direkt an den Übertragungskosten für ihr neues und gerade mal im Testbetrieb laufendes TV-Download-Angebot iPlayer zu beteiligen. Andernfalls drohen sie laut The Independent, „den Stecker zu ziehen“. Wie sie allerdings mit dem zusätzlich eingenommenen Geld innerhalb von dreißig Tagen (so lange läuft die Testphase) ein signifikantes Mehr an Bandbreite zur Verfügung stellen wollen, ist auch nicht klar geworden. In Deutschland sind die ISPs offenbar noch mehrheitlich gegen diskriminierende Übertragungsgeschwindigkeiten und Zahlungen der Anbieter-Seite, wie heise berichtet.
Ein anschauliches Beispiel davon, was sich manche Provider unter Netzneutralität vorstellen, kommt dazu gerade aus den USA. AT&T übertrug am Wochenende ein Live-Konzert von Pearl-Jam per Webcast. Nun ja, es war nicht ganz live, sondern um einige Sekunden verzögert, um „excessive profanity“ rauszufiltern. Ihr wisst schon, sowas machen andere „demokratische“ Staaten ja auch, etwa der Iran bei den Fussball-WM-Übertragungen fürs Fernsehen, damit nur verschleierte Frauen im Publikum zu sehen waren. Bei Pearl Jam wurde nun Sänger Eddie Vedder ausgerechnet dann aus dem Soundmix rausgenommen, als er zur Melodie von „Another Brick in the Wall“ (Pink Floyd) sang „George Bush, leave this world alone; George Bush find yourself another home“. Das ganze wurde von AT&T erst zugegeben, als Pearl Jam sich öffentlich beschwerte. „Natürlich“ war das keine Absicht von AT&T, sondern nur ein menschliches Versagen des entsprechenden Mitarbeiters des Subunternehmers, der die Zensur durchgeführt hat. Nee klar, alles nur ein Versehen.
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: Neues auf dem Spiele-Markt
: Neues auf dem Spiele-Markt Telepolis berichtete zweimal über verschiedene Computerspiele-Projekte mit unterschiedlichen Ansätzen. Da gibt es erstmal das interessante deutsche Spiel „EDU“, welches Shooter-Elemente mit Wissen verbindet: Kreide statt Knarre
Das an der Uni Jena entwickelte Computerspiel „EDU“ zeigt allen Politikern, die sich den Mund fransig babbeln, wenn es um die so genannten Killerspiele geht, dass die Diskussion um ein Verbot derartiger Games weit am Ziel vorbeischießt. Steckt da, sofern es nicht menschenunwürdig zugeht, nicht vielleicht sogar Potenzial für Neues drin?
Etwas politisch motivierter ist „Das chinesische Killerspiel gegen die Korruption“:
Die chinesische Regierung versucht, gegen die Korruption in Staat und Partei anzugehen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtet, haben nach Einführung neuer Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Mai 1790 Staatsbedienstete im Juni „freiwillig“ ihr Fehlverhalten gemeldet. Wer innerhalb von 30 Tagen seine Missetaten eingesteht, sollte mildere Strafen erhalten, während die anderen hart bestraft würden. Um zur Jagd auf korrupte Staatsdiener anzustacheln und sie als verdammungswürdig darzustellen, bietet nun der Disziplinarausschuss der Kommunistischen Partei im Distrikt Haishu der Stadt Ningbo seit dem 25. Juli ein Online-Spiel auf dem China Anti-Corruption Culture Gaming Net an.