Informationstechnologie
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: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft
: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft Österreich hat die EU-Präsidentschaft fürs nächste halbe Jahr übernommen und kündigt als Schwerpunkt eine Evaluierung verschiedener Richtlinien rund um elektronische Kommunikation an: Neue EU-Ratspräsidentschaft: Überprüfung des TK-Rechtsrahmens und Spam.
Das wichtigste gesetzgeberische Projekt für die kommenden Monate ist allerdings die Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Dieser umfasst neben der Rahmenrichtlinie (2002/21/EC, PDF-Datei) die Genehmigungsrichtlinie für TK-Netze (PDF-Datei) , die Zugangsrichtlinie (2002/19/EC, PDF-Datei), die Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF_Datei) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EC, PDF-Datei). Gleich mit überprüft werden sollen dabei die Leitlinien der Kommission (PDF-Datei) zu Marktanalyse und Marktmacht und der auf Kabelnetze bezogene Artikel 8 der Richtlinie zum Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten (2002/77/EC, PDF-Datei). Mit Blick auf die Kabelnetze bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Frage, ob der Betrieb von Kabelnetzen weiterhin von dem anderer öffentlicher Kommunikationsnetze zu trennen ist oder ob Wettbewerb und Konvergenz diese Auflagen als überholt erscheinen lassen.
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: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen
: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen Der Sony-Chef Howard Stringer, hat sich laut Heise für den aggressiven Kopierschutz des Musiklabels Sony BMG entschuldigt: „Sony BMG hatte nicht die Absicht, den Konsumenten zu bestrafen“.
Währenddessen berichten BoingBoing und Michael Geist über weitere Verbraucherschutz-Klagen, diesmal in Kanada:
The Merchant Law Firm, based in Calgary, launched class action suits in both the Ontario and B.C. courts yesterday (Ontario brief, B.C. brief). This follows a less-publicized class action launched in Quebec against Sony last November. All of these cases arise from the rootkit issue. The briefs make for interesting reading as the Canadian cases raise a long list of legal issues including the violation of Canadian privacy law, breach of contract, violation of the Competition Act, and a host of tort claims.
Mehr zum Thema „SonyBMG Rootkit“ gibts in unserem Überblick über die Rootkit-Markteinführungskampagne.
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: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: Schöner studieren mit Campus Management?
: Schöner studieren mit Campus Management? Wenn man sich in Berlin mit Studenten der Freien Universität unterhält, bekommt man ziemlich häufig den Frust über das neue SAP-System „Campus Management“ zu hören. Dies soll die Uni-Verwaltungsabläufe optimieren,verursacht aber anscheinend nur Stress, Unflexibilität und Chaos. Till Westermayer schreibt in Telepolis darüber: Der Geist in der Maschine.
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: Der 100 Dollar Laptop
: Der 100 Dollar Laptop Eigentlich nur fürs Archiv. Am Dienstag war ich beim Deutschlandradio Kultur zu hören (MP3) und hab den 100 Dollar Laptop erklärt: Mit Handkurbeln in die Informationsgesellschaft.
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: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet?
: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet? Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 müssen staatliche Stellen und Meldebehörden wie Unternehmen über die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft erteilen. Zumindest diese Stellen des BDSG sind hier relevant:
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
[…]§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Falle ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
§6a Automatisierte Einzelentscheidung
(3) Das Recht des Betroffenen auf Auskunft nach den §§ 19 und 34 erstreckt sich auch auf den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten.Wie die „Berliner Woche“ berichtet, stehen in Berlin die erforderlichen Anlagen zum Auslesen der im RFID-Chip gespeicherten Daten nicht zur Verfügung, bis auf eine Ausnahme: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Friedrichstraße 219, 10958 Berlin, Telefon: (030) 90269 – 0, Fax: (030) 90269 – 1299. Dazu § 6c des BDSG:
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
(2) Die nach Absatz 1 verpflichtete Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.Das ist nicht gewährleistet, wie es scheint. Eine Auskunftsstelle für ganz Berlin mit ca. 3 Millionen Einwohnern und Dutzenden Meldeämtern? Schwer zu erklären, dass diese Abdeckung „angemessen“ sein soll. Wer kann da helfen und aus den Ämtern berichten?
Das Amt verzeichnet auf seiner Webseite:
Zentrale Ordnungsaufgaben Einwohnerwesen
Auskünfte zur eigenen PersonAuskünfte zur eigenen Person und Bescheinigungen aus dem Melderegister
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf gebührenfreie schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Diese Auskünfte können nur persönlich oder schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses beifügen) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.
Zumindest für die offline zu beantragende Auskunft gibt es vermutlich keine Bedenken, was die Verfügbarkeit und Bereitstellung der Dienstleistung angeht. Es wäre mal zu überprüfen, wie es mit der Auskunft über die auf dem Chip gespeicherten Daten aussieht. Spätestens ab 2007, wenn biometrische Fingerabdrücke mitgespeichert werden, wird das interessant.
Am Rande: Der Zugang zur Datenbank Juris ist nicht nur teuer, sondern auch im öffentlichen Teil nicht immer aktuell: die Webseite zeigt das BDSG von 1990, wo die jüngeren Änderungen von 2003 nicht enthalten sind. Fündig wird man z.B. beim Infomaten des Berliner Beauftragten für den Datenschutz, wo das BDSG in der geltenden Fassung vom 14.1.2003 zu haben ist (PDF). Guter Start ist natürlich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Dort gibt es neben dem BDSG als PDF auch nicht-deutschsprachige Informationen und europa-bezogenes Material.
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: Geschäftspraktiken von Microsoft
: Geschäftspraktiken von Microsoft Bei ZDNet findet sich ein längerer Artikel über die wohl üblichen Geschäftspraktiken von Microsoft, wenn Kunden sich öffentlich für Freie Software entscheiden: Geheime Open-Source-Projekte.
Schweigen zahlt sich aus: Unternehmen machen ihren Wechsel zu Open-Source-Anwendungen oft nicht publik, weil proprietäre Anbieter sie mit Zuckerbrot und Peitsche traktieren. Eine umfassende Recherche von ZDNet.
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: Die elektronische Gesundheitskarte
: Die elektronische Gesundheitskarte Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) hat einen Reader zur elektronischen Gesundheitskarte veröffentlicht. Darin finden sich viele Informationen zu der eingesetzten Technik, dem Datenschutz und was auf die Patienten zu kommen wird. Derzeit gibt es hier einen provisorischen Download.
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: Offene Standards im digitalen Zeitalter
: Offene Standards im digitalen Zeitalter Die Bedeutung von „Offenen Standards“ hat in der Gesellschaft, Wirtschaft und der Politik noch nicht den Stellenwert erhalten, den das Thema eigentlich verdienen würde. Aus diesem Grund bin ich froh, Oliver Zendel als Mit-Autor gewonnen zu haben, der hier auf netzpolitik.org in regelmäßigen Abständen über die Bedeutung und über Nachrichten von Offenen Standards informieren will.
Oliver kenne ich schon seit einigen Jahren. Im Grunde genommen ist er mitschuldig daran, dass ich damals anfing, mich mit dem Wechselspiel „Freie Software und Politik“ intensiv auseinander zu setzen. Oliver ist Gründungsmitglied des LinuxTag e.V., hat von 1997 bis 2004 als Projektverantwortlicher den LinuxTag mitorganisiert und ist mittlerweile Diplom-Informatiker.
Aber wozu Offene Standards? Wir verfassen immer mehr Daten digital. Der Computer und die Textverarbeitung haben die Schreibmaschinen verdrängt, Mobiltelefone und PDAs verdrängen Notizbücher. Je mehr Daten digital gespeichert werden, desto wichtiger ist sich Gedanken über die Datenformate zu machen, in denen unsere Daten gespeichert sind. Keine Angst, hier wird es nicht um die Technik gehen, sondern um die Folgen, die durch falsche Technologieentscheidungen drohen können.
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: Frankreich plant digitale Katastrophe
: Frankreich plant digitale Katastrophe Unser Nachbarland Frankreich ist in letztere Zeit vor allem durch immer schärfer werdende Gesetze zur „Inneren Sicherheit“ aufgefallen. Aktuell ist der Plan, die Urheberrechts-Gesetzgebung in einem Schnelldurchlauf bis Weihnachten zu verändern und massiv zu verschärfen. Die Planungen für die veränderte Urheberrechts-Gesetzgebung gehen in den frühen Sommer zurück.
Geplant ist u.a.:
* Ein Verbot aller Software, die kein DRM und Wasserzeichen unterstützt
* Ein Marketing- und Werbe-Verbot von Kopierschutzentfernungs-Software und strafrechtliche Sanktionen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro bei einem Verstoss
* Eine Kriminalisierung von Wissenschaftlern und Internet-Nutzern, die über die Umgehung von Kopierschutz berichten und/oder diese erforschen
* DRM für digitale Radioübertragung
* Eine Filterung privater Kommunikation nach urheberrechtlich geschützten Daten bei den ISPsDer Kollateralschaden für eine freie und offene Wissensgesellschaft und eine entstehende Digitalkultur wäre bei einem Durchkommen der Gesetzgebung massiv. Und das nicht nur in Frankreich. Immerhin ist das unser Nachbarland und es könnte massive Konsequenzen für unseren gestoppten „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ bedeuten. Hinter der Lobby-Aktion stehen vor allem die Business Software Alliance (Microsoft & Co), Vivendi Universal und SACEM.
Die französische Verwertungsgesellschaft SACEM (Vergleichbar mit der GEMA) hat schon ein Verbot Freier Software gefordert und Programmierer aufgefordert, ihre Lizenzen zu ändern, was meiner Meinung nach mehr als surreal ist. Ausgerechnet eine Verwertungsgesellschaft, die für die Rechte von Kreativen (ihrer Mitglieder) eintritt, fordert andere Kreative auf, ihre Arbeit einzustellen, bzw. bedroht diese mit Klagewellen. Kann man eigentlich nur noch als „Kulturkampf“ bezeichnen, der sich da abspielt.
Sehr ausführlich geht Stefan Krempl auf Heise darauf ein: Frankreich plant drastische Verschärfung des Urheberrechts. Sehr ausführlich berichtet die Kampagne EUCD.info über die Verschärfungen und bietet auch eine Petition zum Unterschreiben an. Diese wurde bisher von 25000 Menschen unterschrieben.
Hoffen wir mal, dass diese Verschärfung so nicht durchkommt. Die Folgen wären katastrophal, und das nicht nur für Frankreich.
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: Barrierefreies Internet: Behinderte bleiben außen vor
: Barrierefreies Internet: Behinderte bleiben außen vor Von staatlicher Seite wird der digitale Bürger beworben und von der elektronischen Regierung geschwärmt – die europäischen Staaten kümmern sich offenkundig aber herzlich wenig darum, dass alle, auch ihre behinderten Bürger uneingeschränkten Zugang zu Informationen auf den amtlichen Webseiten haben. Die Studie „eAccessibilty of public sector services in the European Union“ des britischen Cabinet Office zur Barrierefreiheit von amtlichen Webseiten bringt Frappierendes zu Tage: Nur 3 Prozent aller europäischen Behördenseiten sind so aufgebaut, dass sie auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt benutzen können. Von den 437 untersuchten Amtsseiten entsprachen stolze 97 Prozent nicht den allgemein bekannten Konventionen, unter denen Webseiten in der Regel erstellt werden sollten. Bei den beanstandeten Seiten mangelte es nicht nur an einer übersichtlichen Nutzerführung, schon der Quellcode war unvollständig angelegt, so dass Informationen nicht korrekt von Browsern gelesen und dargestellt werden konnten. Für die Studie zur Zugänglichkeit der amtlichen Seiten nahm sich das Cabinet Office von Mai bis Juli diesen Jahres die Internet-Auftritte der 25 Mitgliedsstaaten vor. Die Behörde, die in Koordination mit der britischen Schatzkammer und dem Büro des Premiers arbeitet, untersuchte 437 offizielle Seiten auf ihre Verträglichkeit nach den Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C).
Immerhin sind knapp die Hälfte aller 460 Millionen EU-Bürger online, also ungefähr 222 Millionen. In der EU leben aber auch etwa 39 Millionen Behinderte, denen der Internet-Zugang erschwert wird: So bedeutet eine barrierefreie Nutzung des WWW nicht nur, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zwischen verschiedenen Schriftgrößen wählen können. Wichtig sind unter anderem auch eine klare Navigation und eine übersichtliche Strukturierung samt einer Site Map – das Handwerkszeug für jeden HTML-Programmierer. Überschriften sollten eindeutig sein, überhaupt muss für alle Bilder und grafischen Elemente ein informativer Ersatztext geliefert werden. Doch was nützt der leichte Seitenaufbau, wenn der Anwender überhaupt nicht in der Lage ist, eine Maus für die Navigation zu bedienen? Auch hierfür sollte vorgesorgt werden und die Eingabe rein über das Keyboard möglich sein. Als vorbildliches Beispiel wird im britischen Report die Seite der spanischen Behörde für soziale Sicherheit angeführt.
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: Daily Rootkit: Noch mehr Freie Software geklaut
: Daily Rootkit: Noch mehr Freie Software geklaut Das SonyBMG Rootkit ist ständig für eine Überraschung gut. Diesmal wurde erneut geklaute Freie Software gefunden und zwar DRMS. Das ist eigentlich ein Tool, um bei iTunes das DRM zu hacken. Hier wird es aber dazu genutzt, Apples DRM zu implementieren. Mehr gibts bei Freedom to Tinker: Hidden Feature in Sony DRM Uses Open Source Code to Add Apple DRM.
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: Linux für Blinde für BIENE-Award nominiert
: Linux für Blinde für BIENE-Award nominiert Übernächste Woche wird er vergeben: BIENE (Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten) (1) ist ein Wettbewerb von der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen. Er prämiert Webseiten, die in besonderem Maße für Behinderte zugänglich sind. 26 Seiten aus den Bereichen EGovernment, EBusiness, Bildung, Kultur und Medien haben sich in die Endrunde qualifiziert, das Finale findet nun am 9. Dezember statt. „Vieles spricht dafür, sich an diesen Webseiten ein Beispiel zu nehmen, so dass zukünftig wesentlich mehr – wenn nicht gar alle – Webseiten allen Nutzern zugänglich sind“, sagt Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen über die Kandidaten.
Unter den Finalisten ist auch Simon Bienlein mit seiner Webseite „Linux für Blinde“: Der blinde Informatikkaufmann und Programmierer hat es sich zum Ziel gesetzt, dass auch Blinde problemlos Linux auf ihrem Rechner installieren können. Dafür hat Bienlein die Installations-CD für Debian 3.0r1 GNU / Linux mit einer Unterstützung für die Braille-Schrift erweitert. Auf den Seiten gibt er eine Einführung in Linux und Debian, beispielsweise wie man eine Netzwerkverbindung herstellt und man mit dem Editor Vi umgeht.
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: Geo-Daten öffnen!
: Geo-Daten öffnen! BITKOM hat ein Defizit bei Geoinformationsdaten entdeckt und fordert die Einrichtung einer zentralen staatlichen Stelle zur Koordination. Quasi eine „Clearing-Stelle“. In einem Artikel bei de.internet.com dazu bin ich auf das „Memorandum der Kommission für Geoinformationswirtschaft“ aus dem April diesen Jahres gestossen. Auf einer Seite des Bundeswirtschaftsministerium finden sich mehr Informationen darüber:
Die Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) ist die Schaltstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung zur Erschließung des wirtschaftlichen Nutzens von Geoinformationen und dauerhafter Schöpfung von zusätzlichem Mehrwert. Die GIW-Kommission stellt damit einen weiteren Baustein zum e‑Government.
Ein Defizit bei Geoinformationsdaten sehe ich auch. Leider finden sich sowohl im Memorandum als auch auf den Seiten der Geoinformationswirtschaft immer nur Informationen und Forderungen zum Thema „Nutzungsrechte“ und „Lizenzgebühren“. Meiner Meinung nach sollten die Geoinformationsdaten kostenlos vom Staat zur Verfügung gestellt werden, um mehr Innovation zu ermöglichen. Wieso soll nur die Wirtschaft innovative Modelle, beispielsweise rund um „Local-Based-Services“, entwickeln dürfen. Wenn man die Geodaten gleich frei zur Verfügung stellen, haben auch freie Projekte, kreative Programmierer und andere die Möglichkeit, neue Services zu entwickeln und damit mehr Innovation in diesem Bereich zu entfachen.
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: wire.less.dk Cantenna Video-Workshop
: wire.less.dk Cantenna Video-Workshop WLAN-Technologien bieten vor allem in nicht so gut entwickelten Landstrichen auf der ganzen Welt erhebliche Potentiale für den Abbau der digitalen Spaltung. Die dafür notwendigen Infrastrukturen können dabei aus einfachen Mitteln hergestellt werden. Die Herstellungskosten belaufen sich dabei teilweise unter 5$. Wie baut man z.B. aus Konservenbüchsen leistungsfähige WLAN-Antennen? Die Jungs von wire.less.dk haben jetzt einen Antennenbau-Workshop in Form eines Videos veröffentlicht. Momentan befindet sich das Video noch in einer Preview-Phase, Kommentare sind gerne gesehen. Das Tolle an dem Video ist, dass es fast komplett ohne Sprache auskommt. Eine Weiterverwendung in allen möglichen Teilen der Erde ist damit gewährleistet.
Das Video ist unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Wer das Video weiterentwicklen oder die wenigen sprachlichen Teile lokalisieren möchte, kann bei wire.less.dk eine DVD mit den Rohdaten anfordern.
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: T‑DSL in Berlin mal wieder ausgefallen
: T‑DSL in Berlin mal wieder ausgefallen Und ich wundere mich schon die ganze Zeit, weshalb niemand aus meiner Firma online ist:
In Teilen von Berlin und dem brandenburgischen Umland kommen die Kunden der Telekom derzeit nicht ins Internet. Die DSL-Wählverbindungen seien teilweise ausgefallen, bestätigte ein Sprecher des Konzerns auf Anfrage der Netzeitung.
Sobald das Netz in Berlin wieder da ist, gibts hier weitere Interviews, u.a. mit „IP-Justice“, „Reporter ohne Grenzen“ und „Human Rights in China“.
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: SonyBMG Rootkit – Rückrufaktion
: SonyBMG Rootkit – Rückrufaktion SonyBMG hat eine Rückruf-Aktion für CDs gestartet, welche mit dem sehr umstrittenen „Rootkit“-Kopierschutz versehen sind. Zuerst wurden Plattenläden informiert und anscheinend wird gerade an einer Rückruf-Aktion für Verbraucher vorbereitet, welche eine der 49 damit ausgestatteten CDs erworben haben. Laut Heise scheinen sich die Vermutungen bestätigt zu haben, dass SonyMBG mit dem Kopierschutz die LGPL verletzt hat.
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: WSIS: Biometrie auf dem Gipfel
: WSIS: Biometrie auf dem Gipfel Wie schon auf dem WSIS 1 vor zwei Jahren in Genf, gibt es auch diesmal wieder die „bewährte“ RFID-Technik für die Einlasskontrolle. Vor zwei Jahren klappte die so gut, dass es kein Problem war, über Nacht die Chips zu fälschen und mit einer gefälschten Identität an tausenden Soldaten vorbei auf das Gelände zu kommen.
Sein „Badge“ erhält man im „Badging-Center“. Dieses befindet sich nicht auf dem WSIS-Gelände, sondern in Nähe des Flughafens. Shuttle-Busse fahren ständig die verschiedenen Orte an. Als ich mein Badge abholen wollte, gab es einige Verwirrung, weil die deutsche Botschaft das schon für ich erledigt hatte. Da mein „Betreuer“ gerade ratlos verschwunden war,machte ich einfach mal Fotos. Später stellte sich heraus, dass ich damit Glück hatte, andere wurden beinahe verhaftet, als sie Fotos im Bading-Center machten.
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: Auf dem Weg zur Authorship Society
: Auf dem Weg zur Authorship Society Der amerikanische Medienjournalist Douglas Rushkoff hat ein Wirtschaftsbuch namens „Get back in the box: Innovation from the Inside Out“ geschrieben. Offensichtlich wurde er immer wieder von Vertretern der Old Economy angesprochen, die sich den modernen Flair der vernetzten Community verleihen wollten, ohne jedoch irgendetwas von den Modellen und Methoden verstanden zu haben.
In seinem Weblog stellt Rushkoff jede Woche ein Kapitel seines Buches als „thought virus“ vor. Diesmal: Hackerkultur, Kollaboration und Open Source:
Here, I contextualize the open source ethos as part of a bigger renaissance: the emergence of an „authorship society.“ […]
This is the spirit of authorship presaged by the Internet and now extending to every area of our lives. The hacker mentality is all around us, evidenced in everything from the hubris to learn the entire genetic code and attempt human cloning to a growing stack of new translations of the Bible. […]
It is the real legacy of the open source movement—misunderstood even by many of its participants as solely a way to develop computer operating systems, and underestimated in its potential impact by even its staunchest opponents. As I’ve come to see it, the deeper cultural agenda is based on three far-reaching assumptions:
1. The systems by which we live are inventions and conventions.
2. The codes underlying those systems can be learned and rewritten.
3. This process best takes place collaboratively.It’s those same three stages of renaissance we’ve been looking at all along: moving from passivity to gaining a perspective and then to attaining the power of authorship. Finally, the desire to acquire and spend social currency fuels a spirit of collaboration. We play the game by the rules, we learn enough codes to cheat, and ultimately rewrite the game and share our creations with others.
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: Steuern sparen in Europa mit Microsoft
: Steuern sparen in Europa mit Microsoft Das Microsoft seine europäischen Lizenzen in Irland versteuert, war ja schon länger bekannt. Die Computerwoche hat jetzt genauere Angaben, wie das Steuersparmodell funktioniert:
Der Trick: Über eine Holding namens Flat Island Co. vergibt Round Island die Lizenzen für Microsoft-Anwendungen im gesamten Emea-Raum. Anschließend leitet die Gates-Company die Lizenzerlöse zurück nach Irland zu Round Island, das nicht einmal 17 Millionen Dollar Steuern an die 20 Länder abführt. Ein Großteil des Gewinns, immerhin 4,1 Milliarden Dollar in 2004, werden zu einem Unternehmenssteuersatz von gerade einmal 12,5 Prozent in Irland versteuert.
Insgesamt spart Microsoft damit mehr als 500 Millionen Dollar im Jahr. Lesenswert.