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: Google-Analytics: Wolf im Schafspelz?
: Google-Analytics: Wolf im Schafspelz? Die Sendung „Computer & Kommunikation“ beim Deutschlandfunk hat am Samstag über Google-Analytics und die Bedenken von Datenschützern berichtet: Wolf im Schafspelz.
Doch dessen Nutzung kann bedenklich aus Sicht des Datenschutzes sein. In den Nutzungsbedingungen gibt es deshalb eine Musterformulierung. Darin müssen Betreiber von Web-Seiten, die Google Analytics einsetzen, sich verpflichten, dies auf ihren Seiten kenntlich zu machen. Google behält sich auch das Recht vor, das zu kontrollieren und gegebenenfalls Änderungen der Seiten zu fordern. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat nun stichprobenartig Internet-Seiten besucht, die das Programm verwenden und sich angeschaut, ob das auch umgesetzt wird. Datenschützerin Hansen zum Ergebnis:
„Erst mal die gute Nachricht von unserer Stichprobe, dass etwa 30 Prozent das auch gemacht haben. Das heißt, sie hatten eine Datenschutzerklärung und hatten so etwas immerhin schon mal reingepackt. Die schlechte Nachricht ist, erstens reicht das gar nicht aus und zweitens: es widersprach teilweise dem, was die an anderer Stelle in ihrer Datenschutzerklärung geschrieben hatten. Die haben also relativ tumb diesen Text von Google genommen und reingepackt und das stimmte überhaupt nicht mit anderen Dingen überein. So macht das jedenfalls keinen Sinn. Das heißt, eine richtige Datenschutzinformation gab es nicht.“
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: ULD: Datenschützer prüfen Google Analytics
: ULD: Datenschützer prüfen Google Analytics Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Pressemitteilung zu Google-Analytics herausgegeben, wo eine Prüfung des Services beschrieben wird. Auch wenn der Service aus Sicht eines Webseiten-Betreibers praktisch ist und einige Vorteile bietet, wende ich ihn hier nicht an. Warum, wird in der Pressemitteilung deutlich:
Die Betreiber sollen damit erfahren, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren und wo sie wohnen. Dazu bettet der Betreiber Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an Google-Server in den USA oder anderswo in der Welt weitersendet. Google analysiert diese Nutzungsdaten und übermittelt statistische Auswertungsergebnisse an den Webseitenbetreiber. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen. Während ein Webseitenbetreiber nur „seine“ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden. Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzungsprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden. Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt.
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: CCC an Google: Datenspeicherwahn überdenken
: CCC an Google: Datenspeicherwahn überdenken Die Taz hat ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club zum aktuellen Youtube-Fall: „Datenspeicherwahn überdenken“.
Google speichert Nutzerdaten inklusive Suchanfragen inzwischen noch 18 Monate, was der Internet-Konzern als großes Plus beim Datenschutz tituliert – andere speicherten unbegrenzt, sagt er. Warum braucht eine Suchmaschinenkonzern so viele Informationen? Wo liegen die gesetzlichen Grundlagen dafür?
Wie auch der aktuelle Fall zeigt, ist es lächerlich, dass Google bei so langer Speicherung noch von „Datenschutz“ zu redet. Auch wenn andere Firmen noch schlimmer agieren, ist es angesichts der zentralen Rolle von Google in der Internetwelt nicht hinnehmbar, dass so detailierte Daten so lange gespeichert werden. Ein technisches Erfordernis dafür gibt es schlicht nicht, die Speicherung erfolgt einzig zum Zwecke der Profitmaximierung. Die Datengier von Internet-Unternehmen ist derzeit weitgehend unreguliert, der derzeitige deutsche Datenschutz kann da schon strukturell wenig bewegen. Hier bedarf es einer weitreichenden Reform, bei der die betroffenen Nutzer substantielle Rechte wie Schadensersatzansprüche erhalten. Der Chaos Computer Club hat dazu eine Liste von Forderungen aufgestellt, die wir in die derzeitige Diskussion um die Modernisierung des Datenschutzes einbringen.
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: Google soll alle Youtube-Logs an Musikindustrie übergeben
: Google soll alle Youtube-Logs an Musikindustrie übergeben Das hat ein Bezirksgericht in New York angeordnet im Zusammenhang mit einem Zivilrechtsprozess zwischen Viacom (u.a. MTV-Mutterkonzern) und Google, wo es um Schadensersatz für urheberrechtsgeschützte Inhalte bei Youtube geht. Im Klartext: Damit Viacom von Google Geld verlangen kann, sollen die Daten aller Menschen, die sich jemals ein Youtube-Video (auch wenn es woanders eingebettet war) angesehen haben, an Viacom übergeben werden. Da sieht man mal wieder, wozu die Vorratsdatenspeicherung in Form von Logfiles führen kann. Konkret geht es um
- die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat
- den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags
- dessen Identifizierungsnummer
- sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders.
Google hat sich dabei mit seinen Standard-Argumenten in anderen Fällen, dass IP-Nummern und frei wählbare Usernamen keine personenbezogenen Daten sind, selber ins Knie geschossen, der Richter hat das nämlich im Urteil genüsslich zitiert.
Die Logfiles umfassen 12 Terabyte. Wenn man mal großzügig von 40 Byte pro Datensatz ausgeht und als Terabyte die IEC-konforme dezimale Anzahl Bytes nimmt, kommen dabei konservativ geschätzte 25 Milliarden Datensätze raus. Da viele User bei vielen Webseiten den selben Login-Namen verwenden und dieser häufig auch mit dem echten Namen identisch ist, dürften sich da interessante Rückschlüsse auf die Interessen von recht vielen Menschen ziehen lassen.
Mehr dazu bei
- ZDNet mit der Einschätzung, dass Google dabei abgesehen von dem PR-GAU sogar glimpflich davon kommt, denn den Schaden haben die User, und Viacom wollte auch den Quellcode von Google und andere Sachen haben
- News.com mit einer Reihe von juristischen Follow-Up Fragen, etwa, ob Viacom die Daten auch für andere Zwecke verwenden kann
- TechCrunch mit der Prognose einer Massenklage, falls Google die Datenrausrückt
- BBC mit der Prognose, dass Google wohl das Urteil anfechten wird
- Heise, wo nach dem Datenschutz für EU-Nutzer von Youtube gefragt wird
- New York Times, die über die Versuche zur Schadensbegrenzung bei Viacom nach dem verheerenden Presseecho berichtet
- TechCrunch mit dem Vorschlag, dass Google die Daten einfach auf Papier übergeben soll
- Search Engine Land mit der Forderung nach einem US-Datenschutzgesetz.
Oh, und seit heute gibt es plötzlich einen Link zur Privacy-Policy auf der Startseite von Google. Na, dann ist ja alles gut. (via)
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: Studien zur Zensur und Selbstzensur im chinesischen Internet
: Studien zur Zensur und Selbstzensur im chinesischen Internet Nart Villeneuve, PhD vom Citizenlab der Universität Toronto hat ein Forschungspapier veröffentlicht, das ich erst jetzt bemerkt habe. Darin geht es um Bericht Selbstzensur großer westlicher wie chinesischer Suchmaschinenbetreiber in China. Villeneuve leitet so ein:
Search engines have become the premier gatekeepers of the Internet. All over the globe, Internet users rely on a handful of search engines to find content that is most relevant to the key words used as queries. Beyond seeking to provide the most locally relevant results, these search engines are actively removing specific sites from their localized versions to comply with local laws around the world. While most of the focus is on hate speech, (child) pornography and copyright issues, search engines also act to censor political content. The most advanced case of such censorship concerns search engines that market a version of their product in China.
Getestet hat er u.a. auf Schlagworte wie Menschenrechte, Demokratie, Falun Gong, Anti-Zensur-Maßnahmen (反封锁技术), Taiwan Unabhängigkeit (台獨) oder auch Nachrichten der BBC u.a. zu Tibet. Alle Begriffe sind pro Suchlauf gelistet. Die verwendeten Quelldaten zu sind ebenfalls online, komplett mit Suchanfragen, archivierten Ergebnissen und solchen Graphen:

Eine interessante Studie, auch wenn das Ergebnis tendenziell (und grob verkürzt) nur lautet, dass mehr Transparenz über die Filterung von Inhalten besser wäre. Technische Erkenntnisse sind, dass Google bei Portnummern und MSN bei Subdomains und https-Seiten Probleme hat, Suchergebnisse auszublenden. Die Methodologie und die ignorante Verwendung von TOR-Exitnodes innerhalb Chinas wird ab Seite 26 erläutert.
Zusammen mit weiteren Studien aus 2006, einmal der Human Rights Watch (Race to the Bottom) und der Reporter ohne Grenzen (Yahoo! clear worst offender in censorship tests on search engines) ergibt sich jedenfalls ein breites Bild – dass keine der Suchmaschinen so recht weiß, welche Inhalte denn nun zensiert werden sollen oder nicht: „none of them seem to agree on just what sites need censoring“.
[via china-in-the-news]
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: ver.di warnt vor Google
: ver.di warnt vor Google ver.di warnt die eigenen Mitglieder vor zuviel Google: Unter der Google-Lupe.
Aus den, im Internet hinterlassenen Spuren lässt sich ein Interessensprofil mit sehr hoher Aussagekraft über eine Person erstellen, meint auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Besonders warnend verweist der Datenschützer auf Google: „Hier kann auch ein Kommunikations‑, Bewegungs- oder Berufsprofil erstellt werden“, warnte Weichert. Ein Problem, mit dem sich die gewerkschaftlich organisierten Journalisten in den kommenden Jahren noch verstärkt auseinandersetzen müssen, um nicht am Ende doch in der Google-Falle zu landen.
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: Google bleibt weiter böse
: Google bleibt weiter böse Wie Techcrunch berichtete, hat Google einen seiner Orkut-User an die indische Polizei ausliefern geholfen. Aus dem Ursprungsartikel bei Express India:
You can have an opinion about anyone in a free country like India, even someone as important as Sonia Gandhi, but if you are not careful about the way you give expression to it, you could land in serious trouble.
This is precisely what happened to 22-year-old IT professional Rahul Krishnakumar Vaid from Gurgaon, Haryana who was arrested by the Pune police for posting derogatory content about Congress chief Sonia Gandhi and Mahatma Gandhi on an orkut community named — “I hate Sonia Gandhi”. […]
Vaid was charged under section 292 of Indian Penal Code and section 67 of the Information Technology Act because he created a profile and then posted content in vulgar language about Sonia Gandhi in the community.
Gulli fasst die Rechtfertigung so zusammen: Google denunziert, Inder wird verhaftet:
Zum Verhängnis wurde Vaid, dass er in seinem Profil die Adresse seines Google-Mailaccounts angegeben hatte. Anhand dieser konnte seine Identität festgestellt werden. Eine Polizeieinheit nahm ihn am Freitagabend fest und flog ihn von seinem Heimatort Haryana ins ca. 1200 Kilometer entfernte Pune, wo er Samstag dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dort gab er an, Sonia Gandhi tatsächlich zu hassen. Über das mögliche Strafmass seiner Handlung wäre er sich aber nicht im Klaren gewesen. Bis Mittwoch bleibt Vaid in Untersuchungshaft. Sollten die Vorwürfe gegen ihn bestätigt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Rupien (ca. 1.500 Euro).
Im November hatte Rachel Whetstone, PR-Beauftragte von Google im offiziellen Blog der Suchmaschine erläutert, inwieweit sie ihr „Do no evil“-Konzept in Einklang mit nationalen Gesetzen bringen wollen, wenn man an die lokal geltenden Grenzen der Meinungs- und Redefreiheit stößt:
In einigen Fällen ist es ganz einfach. Wir haben zum Beispiel ein produktübergreifendes Verbot gegen Kinderpornographie, die in nahezu allen Ländern illegal ist. Aber wenn es zu politischem Extremismus kommt, ist das nicht so einfach. Verschiedene Länder ziehen verschiedene Schlüsse, wie man mit diesem Thema umgeht. In Deutschland gibt es ein Verbot zur Verherrlichung von Nationalsozialismus – also entfernen wir Nazi-Inhalte von allen Produkten unter Google.de (unserere Domain für deutsche User). Die Geschichte anderer Länder macht es besonders sensibel, bestimmte Themen anzusprechen oder zu kritisieren. Und wieder andere Länder glauben, dass die beste Art und Weise, Extremisten zu diskreditieren ist, den öffentlichen Vortrag ihrer Argumente zu erlauben. (Eigene Übersetzung)
[via gulli.com]
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: Google News ist unser Feind?
: Google News ist unser Feind? Die Süddeutsche hat jetzt die Aktion Zeitenwende gestartet, wo es einige Interviews zur Zukunft des Journalismus geben soll. Begonnen wird mit John Lloyd, der Direktor am Reuters Institute for the Study of Journalism an der Oxford Universität und Mitherausgeber der „Financial Times“ ist. Dieser trägt die gerne von Medienhäusern geäusserte Angst vor Google-News vor: „Google News ist unser Feind“.
SZ: Sehen Sie in „Googles News“ eher einen Freund oder Feind für die Zeitungswirtschaft?
Lloyd: „Google News“ ist derzeit eher unser Feind als Verbündeter. Und zwar weil dort Nachrichten nicht selbst produziert, sondern einfach Anderen weggenommen werden. Dadurch wird die Anziehungskraft derer geschwächt, die fürs Nachrichtensammeln bezahlen müssen. Die stellen Google unfreiwillig ihre Ressourcen zur Verfügung und bekommen nichts zurück.
Abgesehen davon, dass ich froh wäre, wenn Netzpolitik bei Google-News gelistet wäre, wunder ich mich über die Aussage, dass von Google-News nichts zurückkommt. Ich dachte bisher, da kommen Leser. Die Erfahrung mache ich zumindest als Nutzer/Leser täglich, wenn ich über Google-News auf Artikel in Medien aufmerksam werde, die nicht auf meinem täglichen Radar stehen. Aber vielleicht bin ich da auch nur ein Einzelfall…?
[Danke an Daniel]
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: Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme
: Die Gefahren hochwertiger Erdfernerkundungssysteme Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses ging es gestern um das geplante Satellitendatensicherheitsgesetz(SatDSiG). Das Gesetz ist vor allem für die Infoterra GmbH relevant, welche die kommerzielle weltweite Vermarktung der Daten übernommen hat, die von dem deutschen Satelliten Terra SAR‑X erzeugt werden. Nach Regierungsangaben sind alle leistungsfähigen Satelliten auf US-Bauteile angewiesen, deren Export die USA von nationalen gesetzlichen Regelungen abhängig gemacht hat, die auf entsprechende Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen. Folglich hat man in Deutschland erkannt, dass man diesbezüglich vielleicht auch Sicherheitsinteressen besitzt. Zumindest mit der Nutzung von – per Flugzeug erhobenen- Erdfernerkundungsdaten dürfte man ja spätestens seit dem G‑8‑Gipfel in Heiligendamm vertraut sein.
Heise: Geodatenschutzgesetz gefordert
Der Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage der Sicherheitsbehörden herausgeben.
Was der Entwurf hingegen unbehandelt lässt, sind einerseits Datenschutzaspekte und andererseits die „private Erdfernerkundung“ mit Hilfe ausländischer Anbieter. Der Vertreter von Google bezeichnet den Gesetzesentwurf deshalb zurecht als Insellösung. Nicht viel anders steht es wohl um das von Datenschützern geforderte Geodatenschutzgesetz.
Aus der Stellungnahme von Thilo Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(ULD)
Schon wegen der praktizierten Veröffentlichung durch internationale Anbieter von Satellitenbildern über das Internet ist ein absolutes Verbot voraussichtlich nicht durchsetzen. Dies wäre für einen angemessenen Persönlichkeitsschutz wohl auch nicht erforderlich. Doch müssten insbesondere im Hinblick auf die geometrische und die zeitliche Auflösung präzise, für Anbieter wie Betroffene berechen- und einschätzbare normative Festlegungen gemacht werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit eines Widerspruchsrechtes eingeräumt werden, wenn besondere persönliche Gründe dazu führen, dass durch die allgemeinen normativen Vorgaben ein ausreichender Persönlichkeitsschutz im konkreten individuellen Fall nicht gewährleistet werden können. Schließlich lassen sich gesetzlich die zulässigen Zwecke bei der Weitergabe (dem Verkauf) und der Nutzung persönlichkeitsrechtlich sensibler Daten beschränken.
Der Gesetzesentwurf zum Download(pdf)
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: Wer hat Angst vor Google?
: Wer hat Angst vor Google? Am kommenden Samstag, den 21.07.07, kommt um 23.15 Uhr auf Phoenix der Dokumentarfilm „Wer hat Angst vor Google?“.
Google ist eine Erfolgsstory der Superlative: Innerhalb von nur sieben Jahren haben die jungen Gründer der weltweit führenden Internetsuchmaschine, Larry Page und Sergey Brin, ein Unternehmen aufgebaut, das mächtiger als General Motors ist und grenzenlos zu expandieren scheint.
Wer den Film zu einem anderen Zeitpunkt sehen möchte, wird auf Google-Video fündig. Dort gibt es die 1:27h lange Doku zum anschauen und herunterladen.
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: „Download Harry Potter Movie“: Google verdiente mit
: „Download Harry Potter Movie“: Google verdiente mit Wie die Sache weitergeht muss man abwarten, aber spannend ist das schon: offensichtlich hat Google über ein, hm, implizit schräges Geschäft an illegalen Download-Webseiten mitverdient. Und zwar über die Adwords „bootleg movie download“ and „download Harry Potter movie“, für die nach Xinhua 809,000 US-Dollar an Google bezahlt wurden – von den Betreibern der Webseite, von der der Film bezegen werden konnte. Auch heise.de hatte berichtet.
(Aus der Abteilung „lange liegen gebliebene Artikel“)
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: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole
: USA: Beschwerde gegen Doubleclick-Übernahme durch Goole Heise berichtete am Samstag über eine Beschwerde von US-Bürgerrechtsorganisationen gegen die Doubleclick-Übernahme durch Goole.
Die amerikanischen Bürgerrechtsgruppen EPIC, CDD und US PIRG haben bei der Federal Trade Commission (FTC) eine Beschwerde über die Übernahme des Werbevermarkters DoublClick durch Google eingereicht. Sie wollen damit erreichen, dass die US-Wirtschaftsbehörde die geplante Akquisition untersucht.
Den Beschwerde-Brief hat freundlicherweise Anika ins deutsche übersetzt und uns geschickt.
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: Google verliert erneut in Belgien
: Google verliert erneut in Belgien In Belgien hat Google erneut in einem Urheberrechtsstreit verloren. Vorangegangen waren Klagen von Medienhäusern, die in Google-News eine Urheberrechtsverletzung sahen. Kann ja auch gar nicht angehen, dass man über solche praktischen Servcies einfach so auf unbekannte Medien stösst und diese auch noch liest. Also wurde geklagt und Google hat verloren. Daraufhin wurden die Medien auch aus der Google-Suchamschine genommen, was die wiederum nicht lustig fanden (Wa sist daraus eigentlich geworden?).
Auf jeden Fall hat Google erneut verloren. Und die Medienhäuser können ruhig ihre Särge bauen. Viele Medien nehme ich nur noch über Google-News und andere vergleichbare Services wahr. Und eigentlich müssten die für die Gatekeeper-Funktion dankbar sein. Immerhin verdienen die ihr Geld im Netz mit Werbung und wenn ich über Google-News irgendwo hinklicke, dann gibts da normalerweise Werbung zu sehen.
Update – Jetzt auch auf Heise: Belgisches Gericht bestätigt Urteil gegen Google News
Google darf die Inhalte belgischer Presseprodukte nicht ohne Genehmigung der entsprechenden Verlage auf seiner Nachrichtenübersicht veröffentlichen; ohne explizite Genehmigung müssen sie entfernt werden. Mit der Entscheidung bestätigte ein Brüsseler Gericht erneut das Anliegen des belgischen Verlegerverbands Copiepresse, der den Suchmaschinen-Riesen bereits im vergangenen September auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt hatte. Das Gericht setzte den Schadensersatz rückwirkend auf 25.000 Euro pro Tag der Zuwiderhandlung fest und blieb damit deutlich unter dem ursprünglich verhängten Strafe von 1 Million Euro täglich. Google wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren, kündigte aber bereits an, in die Berufung gehen zu wollen.
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: Masterplan – about the power of Google
: Masterplan – about the power of Google „Masterplan – about the power of Google“ ist eine studentische Abschlussarbeit von der FH Ulm. Der ca. drei Minuten lange Flash-Film thematisiert die Rolle und Macht von Google und regt zum Nachdenken an. Erinnert mich ein wenig an die Trusted Computing – Animation. Den Film gibt es in verschiedenen Formaten (Leider kein OGG) zum Download und bei Sevenload:
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: Google Book Search
: Google Book Search Mathias Schindler hat sich einen Vortrag von Jens Redmer, Direktor der „Google Book Search Europe, Africa“ an der Gutenberg Universität in Mainz angeschaut und auf englisch eine Zusammenfassung im Google Blogoscoped-Forum gepostet.
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: Google: Wir schaden uns mit China, trotzdem ändert sich nichts
: Google: Wir schaden uns mit China, trotzdem ändert sich nichts Der Google-Gründer outet seine Firmenpolitik, wie ich gerade bei Boingboing fand. Cory Doctorow kommentiert:
Google founder Sergey Brin told an interviewer that censoring China’s search-results at the behest of the totalitarian government in Beijing was a „net negative“ for Google. Before this, Google’s position on China was the a kind of Orwellian doublespeak: „We have to censor China because they have lots of money and we can’t have any without participating in censorship“ and „If we censor China but tell Chinese people when they’re being censored, they’ll clamor for democracy.“ (Um… yeah… What about if you just send uncensored web-results to China about democracy? Wouldn’t that aid the cause of democracy more?)
Soweit so gut. Das Interview selbst findet sich im britischen Guardian und enthält auch u.a. diese Schote:
From what was said yesterday a policy change seemed unlikely in the near future. Co-founder Larry Page said: „We always consider what to do. But I don’t think we as a company should be making decisions based on too much perception.“
Much of the harm had come from newspaper headlines, he said, which affected perception for most people, who then did not read the actual articles.Was haben wir hier? Lamentieren, dass die Leute nur oberflächlich lesen. Nicht die Spur einer Einsicht, die Konsequenzen nach sich ziehen würde. Keine kleinste Andeutung, dass dies zukünftig eine Änderung der Firmenpolitik bringen könnte. Sie bedenken immer was sie gerade tun, also alles beim Alten. KonkurrentBaidu wird weiterhin auf chinesische Art bekämpft.
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: Google und CIA arbeiten angeblich zusammen
: Google und CIA arbeiten angeblich zusammen Das behauptet jedenfalls Robert D. Steele von Open Source Solutions (OSS), ein ehemaliger CIA-Mitarbeiter, der sich seit Jahren für die Auswertung offener Datenquellen statt aufwändiger Schnüffelprogramme einsetzt.
Dem Vernehmen nach erstreckt sich die Partnerschaft hauptsächlich auf die Erforschung und Entwicklung von Data Mining-Technologien. Ob auch Suchstatistiken oder Nutzerdaten weitergegeben werden, ist nicht bekannt.
Hmh. Die NSA hat ja mal eine super-sichere Version von Linux rausgebracht und diese natürlich auch wieder unter der GPL veröffentlicht. Heisst das, dass die Linux-Gemeinde mit der NSA zusammenarbeitet? Solange keine Weitergabe von Nutzerdaten durch Google bestätigt ist, verkauft die Firma offenbar nur Suchtechnologien. Wer Google privat nutzt, kann nicht ernsthaft dagegen sein, dass die Geheimdienste auch entsprechende Suchtechnologien einsetzen.
Eine ganz andere Sache ist natürlich der durch den PATRIOT ACT erlaubte Zugriff des FBI auf private Datenbanken ohne Richterbeschluss, und die folgende Weitergabe innerhalb der Regierung. Das ist aber nichts neues. Im Kern geht es doch darum:
1. Große Datenbanken mit personenbezogenen Daten stellen immer ein Risiko dar, dass Geheimdienste und andere Repressivorgane des Staates drauf zugreifen.
2. Wenn hochentwickelte Technologien (egal ob Suchmaschinen, Mustererkennung oder Raktentechnologien) zivil zur Verfügung stehen, werden sie auch von Militär und Geheimdiensten genutzt.
3. Wer das alles nicht will, muss entweder die Technologien verbieten oder Geheimdienste abschaffen.
Update: Habe gerade den lustigsten freudschen Vertipper meines bisherigen Bloggerdaseins korrigiert: „Gemeindienste“ statt „Geheimdienste“.
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: Heute ist Datenschutz-Tag
: Heute ist Datenschutz-Tag Heute ist Datenschutz-Tag. Gerade findet in Bielefeld die zweite Demonsstration gegen die Vorratsdatenspeicherung statt und später werden dort auch die Big Brother Awards zelebriert. Einen Live-Stream gibts im freundlichen Ogg Theora Format ab 17 Uhr hier. Die Medienberichterstattung rund um dieses Thema ist heute auch etwas höher als sonst, so dass ich alles mal in einen Artikel packe, was hier gerade als einzelne Tabs im Browser offen ist.
Bei spieleg-Online gibt es einen netten Artikel zu „Datenschutz 2.0 – Privatsphäre ist einfach Mega-out“ mit dem Fazit:
Längst ist die Privatsphäre kein Gegensatz mehr zur Öffentlichkeit. Vielmehr drückt Privatheit den selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Informationen aus. Was Andere über einen erfahren sollen, das kann der mündige Mensch – im Guten wie im Schlechten – selbst entscheiden. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört auch die freie Entscheidung, seine Privatsphäre an Warenhäuser oder Mobilfunkunternehmen zu verscherbeln, die für geringe Preisnachlässe eifrig Konsumgewohnheiten ausspähen, um die Verbraucher dann mit personenbezogener Werbung zu überhäufen. Dafür freilich blüht ihnen demnächst ein Big-Brother-Award.
Zeit.de berichtet im Vorfeld der Big Brother Awards über das Schwarzbuch Datenschutz und vergangene Sieger: Ausgezeichnete Diebe.
Die »BigBrotherAwards« zerren diese und andere im Dunkeln agierende Datenkraken ans Licht der Öffentlichkeit, und das mit großem Erfolg. Die Ausrichter der Awards indessen können sich vor Vorschlägen für eine Nominierung kaum noch retten. Insofern scheint die Einsicht in die Notwendigkeit des Datenschutzes zu steigen. Das mag optimistisch stimmen, die Auflistung der einschlägigen Datenschutzverletzungen der letzten fünf Jahre im Schwarzbuch allerdings macht eher Angst.
Ab 17 Uhr bietet Zeit.de auch einen Live-Stream an.
Die hessische Regierung möchte die Videoüberwachung massiv ausbauen und fordert ein dauerhaftes Zugriffsrecht der Polizei auf das Videonetz der Verkehrsbetriebe in Hessen. Die Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber (CDU) erklärte auf einem Kongress, dass es zwingend notwendig sei, dass die Polizei auch Bilder aus privaten Überwachungsanlagen auswerten kann. Heise kommentiert die Forderung mit:
Wieder einmal agieren Politiker nach dem Motto „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“: Hatte es im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft noch geheißen, die zum Schutz des Großereignisses ausgeweitete Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden werde nach dem Finale wieder zurückgefahren, soll die installierte Infrastrukur vor dem Hintergrund einer angeblich gestiegenen Terrorgefahr nur offenbar doch weiter genutzt und teilweise sogar ausgebaut werden.
Auf den Medientagen in München gab es eine spannende Diskussion über Google und Datenschutz. Heise war dort und berichtet über die Diskussion, an der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und dem europäischen Öffentlichkeits- und Lobbyverantwortlichen Rachel Whetstone teilnahmen: Google: „Wir bemühen uns sehr um Datenschutz“.
Im Zusammenspiel mit der Vorgabe der EU an Zugangsanbieter, künftig im Rahmen der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch dynamisch vergebene IP-Adressen mindestens ein halbes Jahr lang aufzubewahren, könnten ebenfalls einzelne Nutzer identifiziert werden, erläuterte Schaar weiter. Mit der Protokolldatei von Google dürften so „sehr interessante Informationen über Interessengebiete und Verhalten“ zutage gebracht werden. Ein Unternehmen wie Google könnte daher wie ein „Honigpott“ fungieren, also etwa als sehr wichtige Quelle von Geheimdienste betrachtet werden. Allgemein bezeichnete Schaar Suchmaschinen als „dual use“-Technik, da sie auch zur Überwachung der Nutzer eingesetzt werden könnten. Konkret an Google appellierte der Datenschützer, etwa sein Cookie-Konzept zu überdenken und den Surfern keine permanenten, bis 2038 gültigen Browserdateien zur Nutzeridentifizierung auf die Festplatte zu krümeln. Wäre Google ein deutscher Anbieter, wären die hiesigen Datenschutzbehörden an diesem Punkt bereits eingeschritten.
Aus den USA gibts die Meldung: „EFF will Informationen zu FBI-Datenbankprojekt gerichtlich erzwingen“
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Klage nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingereicht, um Einsicht in Dokumente eines großen Datenbankprojekts der Bundespolizei FBI zu erlangen. Im Investigative Data Warehouse (IDW) werden mehrere hundert Millionen Einträge verwaltet, darunter personenbezogene Informationen, Ortsangaben, Finanzdaten und Fotografien. Auf die Datenbank, in die Informationen von mehr als 50 FBI- und anderen Regierungsstellen einfließen, hätten 12.000 Ermittlungsbeamte Zugriff, erklärte die EFF.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat sich wieder im Rahmen der SWIFT-Affäre zu Wort gemeldet: SWIFT-Bankdaten-Affäre: ULD warnt vor Einknicken gegenüber CIA-Begehrlichkeiten. Dort heisst es u.a.
Auf die Datenübermittlung in die USA könne aus Sicherheitsgründen nicht verzichtet werden. Daher müsste keine juristische, sondern eine politische Lösung gefunden werden. Diese Position ignoriert nach Ansicht des ULD, dass es ein ureigenes Interesse der Banken ist bzw. sein sollte, das Bankgeheimnis ihrer Kunden zu wahren – auch und gerade gegenüber einem datenschutzrechtlich unkontrollierten amerikanischen Geheimdienst. Dies wurde dem ULD von schleswig-holsteinischen Banken bestätigt. Tatsächlich sind die Banken hierfür auch verantwortlich. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, kommentiert den derzeitigen Stand des Verfahrens:
„Es gibt für die Banken, die Politik und den Datenschutz in Europa überhaupt keinen Anlass, sich von amerikanischer Seite erpressen zu lassen. Es gibt keine faktischen Zwänge und schon gar keine rechtlichen Gründe, das Bankgeheimnis und den Datenschutz zugunsten von Datenbegehrlichkeiten der US-Administration für deren Verständnis von Terrorismusbekämpfung zurückzustellen. Anders als bei der Übermittlung von Flugdaten kann der Datenzugang hier gestoppt werden. Mittelfristig geht dies durch die Spiegelung des SWIFT-Datenbestandes in einem europäischen Land. Ein hohes europäisches Datenschutzniveau sollte als Standortvorteil genutzt werden. Kurzfristig muss SWIFT seine Datenspeicherung in den USA verschlüsseln, um einen lesenden Zugriff der US-Dienste zu verhindern.“
And the Winner are:
Der BigBrotherAward in der Kategorie Wirtschft geht an: SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), stellvertretend an die deutschen SWIFT-Aufsichtsratsmitglieder Roland Böff (Senior Vice President, Bayerische Hypo- und Vereinsbank) und Wolfgang Gaertner (CIO, Deutsche Bank AG). SWIFT-Europa stellt den US-Behörden seit fast fünf Jahren über sein US-amerikanisches Operation-Center die Daten internationaler Banktransaktionen zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten weitergegeben, bei denen Konten in den USA betroffen sind, sondern SWIFT spiegelt auch seine innereuropäischen Daten zur Sicherung auf die Server von SWIFT-USA.
In diesem Jahr wurden in der Kategorie Politk zwei Preise verliehen: Die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Preis für die gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit. Und die Bundes-Innenministerkonferenz für die Einrichtung einer zentralen „Anti-Terror-Datei“.
Den Technik-Award darf dieses Jahr die Philips GmbH in Empfang nehmen: Für die Vorgabe, dass CD-Brenner ihre eindeutige Seriennummer auf den Rohling schreiben und damit eine Rückverfolgbarkeit von Datenträgern zum Brenner ermöglichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Raubkopierer ermitteln zu wollen. Dabei ist es in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs oder Filme für den privaten Gebrauch zu brennen. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
Für das Vorhaben, lebenslange Schüler-IDs einzuführen, ohne die individuellen Bildungsdaten an feste Zwecke zu binden und vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen, erhält Kultusministerkonferenz der Länder den BigBrotherAward in der Kategorie Behörden und Verwaltung. Ob Statistiken über individuelle Schülerlaufbahnen die Bildungsmisere beseitigen sei dahingestellt – ohne die Beachtung grundlegender Datenschutzanforderungen (enge Zweckbindung, Zugriffsschutzkonzept, technische Schutzkonzepte, Löschkonzepte, Kontrollvorgaben) wird das Vorhaben jedenfalls zum Datenschutz-GAU.
Den Preis in dieser Kategorie hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdient – für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen – nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.
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: Musikindustrie an Youtube vor Google-Kauf beteiligt?
: Musikindustrie an Youtube vor Google-Kauf beteiligt? de.internet.com berichtet mit Verweis auf einen Artikel der New York Times, dass sich drei der vier grossen Musikkonzerne vor dem Youtube-Kauf durch Google Minderheitsbeteiligungen an der Video-Plattform gesichert haben. Die Aktienkäufe sollen im Rahmen von Lizenzverhandlungen für die Musikvideos der Major Labels erfolgt sein.
Die Beteiligung bringt beiden Seiten Vorteile, hieß es. Im Rahmen der abgeschlossenen Verträge fließen bis zu 50 Millionen Dollar an die Musikunternehmen. YouTube gerät hingegen nicht in Gefahr, von diesen mit Urheberrechtsklagen attackiert zu werden.