Ist die Massenüberwachung der Telekommunikation durch Geheimdienste verfassungswidrig? Verstößt die Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern bei der Überwachung gegen die Universalität der Menschenrechte? Diese Fragen wollen Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Verstößt ein Gesetz gegen Grundrechte, kommt schnell der Ruf nach Karlsruhe. Jetzt hat sich mit der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ ein Verein gegründet, der Verfassungsbeschwerden koordinieren und unterstützen will.