Zu jeder Internet-Domain gibt es Inhaber-Daten, die bisher in der verteilten Whois-Datenbank abfragbar waren. Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind diese personenbezogenen Daten von .de-Domains nicht mehr öffentlich einsehbar. Gleichwohl sind die Daten weiterhin den Betreibern der Top-Level-Domains bekannt – in Deutschland beispielsweise der DENIC Genossenschaft – und stehen damit Behörden zur Verfügung, jedoch nicht mehr der […]