Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.
Trotz scharfer Kritik hält die sächsische Regierung am ihrem Vorhaben fest, die Polizei mit erheblich erweiterten Überwachungsbefugnissen auszustatten. Den bisherigen Gesetzesentwurf hat sie nach internen Verhandlungen nur kosmetisch angepasst. Kritiker:innen bezweifeln die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht und warnen vor dystopischen Verhältnissen.
Die Polizei sucht zwei frühere RAF-Mitglieder und bittet im Netz um Hinweise. Ein System, das anonyme Tipps ermöglichen soll, ist über eine externe Domain erreichbar. Das kann zum Problem werden, wenn es Nachahmer auf den Plan ruft.
Journalisten hatten Bilder von Daniela Klette mit einer kommerziellen Suchmaschine entdeckt. Viele verlangen jetzt, die Polizei sollte solche Gesichtersuchen auch einsetzen dürfen. Aber bei der Diskussion um die Fahndung nach den Ex-RAF-Mitgliedern geht einiges durcheinander. Ein Kommentar.