Creative-Commons-Lizenzen
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: Inhalte des NDR unter Creative Commons
: Inhalte des NDR unter Creative Commons Bei den öffentlich-rechtlichen tut sich was: Creative Commons – NDR bietet Inhalte zur freien Nutzung an berichtet golem.de.
Der NDR experimentiert mit freien Inhalten und stellt im Rahmen eines Pilotversuchs ab dem 21. November 2007 ausgewählte Beiträge seines Medien-Magazins Zapp und der Satire-Sendung extra 3 unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung.
Es ist „nur“ BY-NC-ND, aber wir freuen uns sehr über die Vorreiterrolle, die sie einnehmen wollen. Das sollte Schule machen, in den nächsten Schritten in die richtige Richtung gibt es dann mehr Material und auch Freigaben zum Remixen.
Update: Tippfehler korrigiert, und Volker H.s Link zum offiziellen „Ratgeber Technik“ beim NDR besonders betont. Danke.
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: 2. CC swag Foto-Wettbewerb
: 2. CC swag Foto-Wettbewerb Creative Commons veranstaltet den zweiten CC swag Foto-Wettbewerb. Gesucht werden Motive, die helfen, die Creative Commons Lizenzen zu promoten. Letztes Jahr gew
Franz Patzig mit dem folgenden Motiv: 
(cc-by)Als Gewinn werden 100 Postkarten des eigenen Motives ausgelobt. Das ist bessre als im letzten Jahr, wo Franz einen Anrufbeantworterspruch von Lawrence Lesisg gewann. ;)
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: Verwertungsgesellschaften gegen die Neuzeit
: Verwertungsgesellschaften gegen die Neuzeit In Berlin haben einige große deutsche Verwertungsgesellschaften eine Pressekonferenz veranstaltet, um die gute alte Zeit nochmal auferleben zu lassen und neue Ideen zu verdammen. Einer der Hauptkritikpunkte gab es dabei an der Forderung, das Tauschen von urheberrechtlich-geschützter Kultur mittels Tauschbörsen zu legalisieren und Urheber durch eine Kulturflatrate zu kompensieren. Heise berichtet über die Ewig-Gestrigen: Urhebervertretungen gegen Filesharing-Kulturflatrate.
Wie man sich so sein eigenes Weltbild für das digitale Zeitalter zusammenbastelt, sieht man u.a. am folgenden Zitat von Gerhard Pfennig, geschäftsführendem Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst:
Neue Ansätze zur Eigenvermarktung mithilfe der umstrittenen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) oder über „Creative Commons“-Lizenzen, bei denen der Kreative seine Urheberrechte im Interesse einer möglichst breiten Nutzung seiner Werke freiwillig einschränkt, beäugte Pfennig dagegen skeptisch. Das „Phänomen Creative Commons“ klinge auf dem Papier zwar nutzerfreundlich, aber die entsprechenden Lizenzen und noch vorbehaltenen Rechte seien damit gerade international kaum mehr durchsetzbar. Der Rechteinhaber könne weder wirklich kontrollieren, was mit seinen Werken passiere, noch einen erkannten Missbrauch ernsthaft verfolgen. Verwertungsgesellschaften könnten dagegen notfalls leichter Prozesse führen und Vergütungszahlungen etwa auch in „Japan oder den USA“ durchsetzen.
Herr Pfennig schafft es wunderbar, in wenigen Sätzen seine grandiose Unkenntnis unterzubringen. Creative Commons Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht und gewähren Urhebern weitere Nutzungsfreiheiten. Dabei werden Lizenzen an das jeweilige Urheberrechtssystem angepasst, z.B. in Deutschland. Die Lizenzen harmonisieren dabei international. Überall, wo Creative Commons Lizenzen angepasst worden, gelten diese auch gleich. Man kann gegen Lizenz-Rechtsbrüche ebenso Gerichte einschalten wie bei „normalen“ Urheberrechtsverletzungen. Sogar in Japan und den USA. Und das mit der Kontrolle kann man sich gerne zurückwünschen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kontrolle nicht mehr möglich sein wird. Ich kann immer noch nicht verstehen, warum Urheber von den eigenen Interessensvertretungen so diskrimiert werden, dass ihnen die Nutzung von mehr Freiheiten untersagt werden.
Zu der Diskussion rund um die Kulturflatrate schalten wir einfach mal rüber zur mica-Konferenz, die gerade in Österreich stattfindet. Dort spricht u.a. Peter Jenner, den wir auch schonmal für NetzpolitikTV interviewt haben. Als ehemaliger Manager von The Clash und Pink Floyd gilt er nicht gerade als unerfahren im Musikgeschäft und trotz seines fortgeschrittenen Alters ist er in der Lage, die Musikwelt neu zu denken: Gebühr für Netzmusik. Und er prognostiziert u.a. folgendes:
ORF.at: Sie haben die Klagen der Musikindustrieverbände gegen Tauschbörsennutzer mit dem Vietnam-Krieg verglichen?
Jenner: Ja, denn auch während des Vietnam-Kriegs wurde von der US-Regierung – genauso wie jetzt von den Industrieverbänden – ständig behauptet, dass der Kampf gewonnen werde. Wir wissen, wie der Vietnam-Krieg ausgegangen ist. Um es mit anderen Worten zu sagen: Wer gibt schon gerne zu, dass er verloren hat?
Das ganze Interview ist lesenswert. Vielleicht sollten die deutschen Verwertungsgesellschaften mal Peter Jenner einladen, um sich die Gegenwart und die Zukunft von Musik im Netz erklären zu lassen. Aber stattdessen werkelt man weiter an der Kriminalisierung einer ganzen Netz-Generation und wünscht sich die alte heile Welt von gestern zurück.
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: Christine Harold on Intellectual Property Law and Open Content
: Christine Harold on Intellectual Property Law and Open Content Bei MediaBerkman gibt es einen neuen Podcast: „Christine Harold on Intellectual Property Law and Open Content“
Christine Harold, an Assistant Professor in Department of Communication at the University of Washington, was the guest speaker this week at the Berkman Center’s Luncheon Series. Harold’s presentation, entitled “Inventing Publics: Kairos and Intellectual Property Law” looks to explore the possibilities of the “open content” movement, specifically the licensing model offered by Creative Commons, as a productive alternative to other prevalent responses to the corporate hoarding of cultural resources.
As she argues in her recent book OurSpace: Resisting the Corporate Control of Culture, rather than engaging commercial culture dialectically, an open content approach serves as a provocation to commercialism by amplifying certain market logics and, in doing so, undermines concepts such as “author” and “property” on which corporate power depends.
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: Freie Inhalte sind sexy
: Freie Inhalte sind sexy Michelle data-epi-spacing Thorne data-epi-spacing data-epi-spacing von data-epi-spacing Creative data-epi-spacing Commons data-epi-spacing International data-epi-spacing erklärt data-epi-spacing in data-epi-spacing diesem data-epi-spacing kurzen data-epi-spacing Video-Interview data-epi-spacing mit data-epi-spacing den data-epi-spacing Blogpiloten, data-epi-spacing warum data-epi-spacing „Freie data-epi-spacing Inhalte data-epi-spacing sexy data-epi-spacing sind“.
Link: data-epi-spacing sevenload.com -
: Schiedermair: Verfassungsaspekte elektronischer Wahlen
: Schiedermair: Verfassungsaspekte elektronischer Wahlen Am 18.09.2007 fand eine von der Patriotischen Gesellschaft von 1765 e.V. organisierte Veranstaltung mit dem Titel „Wie sicher ist elektronisches Wählen?“ statt. Vor dem Hintergrund der für die Hamburgwahl 2008 geplanten Einführung eines Digitalen Wahlstiftsystems (DWS) kamen neben dem Hamburgischen Landeswahlleiter Willi Beiß und Herrn Jürgen Dreesen (Wahlstiftsystemhersteller) verschiedene Experten zu Wort.
Die Verfassungsrechtlerin Dr.jur. Stephanie Schiedermair (Uni Mainz) referierte zu „Verfassungsaspekte elektronischer Wahlen“ bezogen sowohl auf das DWS als auch auf die noch laufende Anfechtung der Bundestagswahl 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Verwendung von Wahlcomputern. Der Mitschnitt (mp3, 16:04 min) liegt jetzt unter CC-Lizenz vor.
[Da bei der Aufnahme leider eine Brummenschleife zu hören ist und ich die Qualität nicht wirklich gut mit Audacity verbessern konnte: Hat da jemand noch eine Idee?]
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: Poster: The Web is Agreement
: Poster: The Web is Agreement Poster von Paul Downey, das die Architektur des Web‚s im Comicstil darstellt.
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: Info-Hippie
: Info-Hippie Die Taz hat ein Interview mit Cory Doctorow: „Ich bin doch kein Info-Hippie“.
Da fallen Ihre libertären Ansichten mit Verlagsinteressen zusammen. Sie machen aber auch nicht gerade den Eindruck, als ginge es Ihnen um die uneingeschränkte Befreiung des geistigen Eigentums.
Ich bin doch kein Info-Hippie. Zunächst verteile ich meine Geschichten kostenlos im Netz, weil ich so viele Bücher wie möglich verkaufen und steinreich werden will. Aber es gibt noch andere Gründe. Künstlerisch sehe ich das Kopieren als integrale Kulturtechnik des 21. Jahrhunderts an. Nie war es jedoch so schwierig, etwas zu kopieren. Durch den DRM-Kopierschutz werden innovative Impulse verhindert.
Zumindest in der Musikindustrie bahnt sich gerade ein Umdenken an: Hier sind Digital-Rights-Management-Systeme auf dem Rückzug.
Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Musikindustrie ist so verzweifelt, dass ihr nichts anderes mehr übrig bleibt. Der Aktienmarkt hat endlich erkannt, dass es eine furchtbare Art des Geschäftemachens ist, Fans zu kriminalisieren und Sachen zu verkaufen, die niemand haben will. Gleichzeitig rüstet gerade die Fernsehindustrie auf. Besonders europäische Sender versuchen, eine Form von DRM mit weitreichenden Kontrollfunktionen zu etablieren. Die Zugangsbeschränkungen sollen so weit gehen, dass die Sender bestimmen, wer ein legitimes Mitglied einer Familie ist und mitgucken darf.
Welche Folgen hat ein restriktives Urheberrecht für die Gesellschaft?
Ich denke, es ist schlecht für eine Gesellschaft, wenn ihre Mitglieder dafür kriminalisiert werden, dass sie Kultur lieben und miteinander teilen. Das Problem ist nicht, dass wir alle dafür ins Gefängnis wandern. Die Gefahr liegt darin, dass die Autoritäten nun für alles, was ihnen nicht passt, eine Entschuldigung haben, Menschen zu belangen. Eine Demokratie bricht zusammen, wenn erst mal jeder schuldig ist. Deswegen macht es für mich kommerziell, künstlerisch und ethisch Sinn, meine Bücher frei im Internet zu verteilen. Was für eine wunderbare Welt ist das, wo du mit der Sache am meisten Geld verdienst, die dich auch die beste Kunst erschaffen lässt und dazu noch gut für dein Gewissen ist?
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: Bloodspell in Spielfilmlänge
: Bloodspell in Spielfilmlänge Die Machinima-Produktion Bloodspell gibt es jetzt auch komplett in Spielfilmlänge. Bloodspell ist damit der erste Spielfilm, der mit einer Games-Engine kreiert wurde. Und dazu noch mit Creative Commons lizenziert. Im Internet Archive gibt es Downloadmöglichkeiten, dazu gibt es auch einen Stream. Vermutlich ist der Film auch schon über Bittorrent zu finden. Demnächst soll auch eine DVD erscheinen.
Wir hatten mal ausführlicher über das Projekt berichtet: BloodSpell: Machinima-Animationsfilm unter CC.
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: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management?
: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management? Dipl.-Jur. John Hendrik Weitzmann von der Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH/Institut für Rechtsinformatik in Saarbrücken und Creative Commons Deutschland hat einen Artikel über Metadaten bei MMR, der Zeitschrift für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht veröffentlicht: Digital Rights Description als Alternative für Digital Rights Management?
Diese Aspekte machen deutlich, dass Metadatenkennzeichnung bzw. DRD nicht wirklich als „DRM light“ geeignet sind, und dass sie überhaupt nur dort wirklich einen Mehrwert darstellt, wo zumindest eine begrenzte Freigabe der Medieninhalte vom Rechteinhaber gewollt ist. Das ist nach bisherigen Geschäftsmodellen der Medienwirtschaft nur sehr selten der Fall. Aber es sind durchaus schon erfolgreiche Geschäftsmodelle entstanden, die weitgehend ohne die technisch gestützte Durchsetzung urheberrechtlicher Monopole auskommen. Nicht nur der Sektor der Open-Source-Software macht glänzende Geschäfte, obwohl die zugrunde liegenden Daten für jedermann frei verfügbar sind. Zunehmend erkennen auch Musiklabels, Filmproduzenten und andere Werkschaffende, dass strikte Rechtevorbehalte keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Daher stellt sich sehr deutlich die Frage, ob die Funktionalitäten von DRM überhaupt so entscheidend sind, dass man daran weiterarbeiten oder nach Äquivalenten suchen müsste. Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.
(via)
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: Netzpolitik-Podcast 052: Das Open-Source Film-Netlabel VEB Film Leipzig
: Netzpolitik-Podcast 052: Das Open-Source Film-Netlabel VEB Film Leipzig
Der Netzpolitik-Podcast Nummer 052 ist ein Interview mit Stefan Kluge vom Open-Source Film-Netlabel „VEB Film Leipzig“. In dem ca. 30 Minuten langen Gespräch geht es um die Geschichte des Netlabels, ihren ersten Film „Route 66″, den kommenden Film „Die letzte Droge“, ihre Motivation, Creative Commons – Lizenzen einzusetzen, wie und ob man mit einem Open Source Film Netlabel Geld verdienen kann und wie überhaupt das ganze Projekt funktioniert.Das Interview gibts als OGG und MP3 in Stereo. Wer es gerne in Mono-Qualität hören möchte, findet hier ein passendes MP3.
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: Creative Commons Statistiken und Wikimedia Commons
: Creative Commons Statistiken und Wikimedia Commons Hie rgibts eine nette Statistik, wie verbreitet Creative Commons Lizenzen in verschiedenen Top-Level-Domain Bereichen sind: Creative Commons Around the World.
To compile the metrics I used the Internet Systems Consortium July 2007 list of top-level domain names by host count distribution. From that I selected the 71 domains with more than 100,000 hosts. I then run a Google search for all pages in each domain (for instance .edu) and a search for the pages in that domain containing the string „creative commons“. The results, ordered by the percentage of pages containing the consecutive words „creative commons“, (most of which are presumably licensed by a corresponding license) are striking.
Der .de-Bereich liegt auf Platz 27 . Von 131,000,000 gefundenen Seiten enthielten 2,080,000 den String „Creative Commons“. Das ist ein Wert von 1,59%.
Die WIkimedia-Commons hat mittlerweile mehr als zwei Millionen Werke unter einer Creative Commons LIzenz veröffentlicht:
Wikimedia Commons, the multilingual free-content media repository managed by the Wikimedia Foundation, reached the milestone of two million uploaded files on October 9, 2007, less than a year after it reached one million. This makes Wikimedia Commons the fastest growing large Wikimedia project. The rapid growth reflects the young age of the project, launched just over three years ago in September 2004. Since March 2007, Wikimedia Commons has routinely had over 100,000 files uploaded every single month. It is now not uncommon for over 5,000 files to be uploaded in a single day. The largest single-day figure so far has been the 9th of September 2007, when a huge 9719 files were uploaded in a mere 24 hours.
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: Freitag: Wie arbeitet ein Open-Source-Film-Netlabel?
: Freitag: Wie arbeitet ein Open-Source-Film-Netlabel? Am kommenden Freitag Abend ist Stefan Kluge vom Open-Source-Film-Netlabel VEBFilm Leipzig zu Besuch im newthinking store. Gerade laufen die letzten Feinarbeiten für den ersten High Definition Open-Source-Film „Die letzte Droge“. Wie das Erstlingswerk „Route 66″ wird der Film unter der liberalsten Creative Commons Lizenz im Internet veröffentlicht und zum Remixen freigegeben. Stefan Kluge wird einen Einblick in die Arbeit geben, über seine Erfahrungen erzählen und Ausschnitte des neuen Films vorstellen. Der Beginn ist 19:30h und der Eintritt ist wie immer frei.
Letzte Woche war VEBFilm Leipzig auch bei 3Sat im Rahmen eines Beitrages zu Creative Commons zu sehen. Hier gibt es den Beitrag:
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: NetzpolitikTV 024: Interview mit Mike Linksvayer von Creative Commons
: NetzpolitikTV 024: Interview mit Mike Linksvayer von Creative Commons NetzpolitikTV 024 ist ein Interview mit Mike Linksvayer, dem Vize-Präsidenten von Creative Commons. Er kümmert sich dort vor allem um die technologischen Aspekte von Creative Commons und in dem Interview geht es genau darum: Wie nutzt Creative Commons Metadaten? Welche freie Software Projekte werden im CC-Umfeld entwickelt? Wie können freie Projekte Creative Commons Lizenzen unterstützen und in ihre Software einbauen? Was ist für die Zukunft geplant?
Das Interview ist in englisch und ca. 27 Minuten lang. Als Formate stehen Ogg Theora (123MB), Flash (65MB) und MP3 zum anhören zur Verfügung.
Der Sound ist etwas supotimal. Ich hatte niemanden für die Kamera dabei und es gab einen Wackelkontakt mit dem guten Mikrofon. Zum Glück hab ich parallel auf meinem MP3-Rekroder aufgezeichnet und das dann als Audioquelle genommen.
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: „Backup“ zum kostenlosen Download
: „Backup“ zum kostenlosen Download 
In seinem Roman „Backup“ beschreibt Cory Doctorow eine Zukunft, in der man das menschliche Bewusstsein als Datenpaket im weltweiten Netz abspeichern und immer wieder neu herunterladen kann.
Schön, dass es übersetzt wurde.
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: Kommenden Dienstag: Der kleine Rechtsabend
: Kommenden Dienstag: Der kleine Rechtsabend Am kommenden Dienstag Abend findet um 19:30 im newthinking store in Berlin-Mitte „Der kleine Rechtsabend“ statt. Zu Gast ist der Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger von ifrOSS.
Dr. Till Jaeger ist Rechtsanwalt in Berlin und gehört zu den ersten, die sich mit Rechtsfragen Freier Software bzw. Open Source Software sowie Open Content Lizenzen beschäftigt haben. Er ist Mitbegründer des „Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS). Dort steht die wissenschaftliche Arbeit im Softwarerecht und Urheberrecht im Vordergrund sowie Vortrags- und Seminartätigkeit. Seit Anfang des Jahres 2001 ist er Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte und damit auch in der täglichen Praxis in diesen Rechtsgebieten tätig, sowohl beratend als auch forensisch. Till Jäger stellt sich verschiedenen Fragen aus den Bereichen Software und Internet. Es können Themen wie GPL3 oder Haftung im Internet besprochen werden.
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: Dieses Wochenende: Netaudiofestival 2007 in Berlin
: Dieses Wochenende: Netaudiofestival 2007 in Berlin Dieses Wochenende findet das Netaudiofestival 2007 in Berlin statt. Unter dem Motto „Wake up and save the music“ finden von heute bis zum Sonntag im R.A.W.-Tempel in der Revaler Strasse 99 in Friedrichshain Diskussionen, Workshops, Networking und Parties statt. Abends gibt es dort Parties: Mit mehr als 55 DJs und Liveacts von 26 Netlabels werden auf vier Floors verteilt Gema-freie Musik spielen.
Am Samstag gibt es verschiedene Workshops, u.a. zu Creative Commons.
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: Das Panoptische Prinzip – Filme über die Zeit nach der Privatsphäre
: Das Panoptische Prinzip – Filme über die Zeit nach der Privatsphäre Der Chaos Computer Club Cologne veranstaltet zusammen mit dem Kölner Filmhaus einen Minutenfilmwettbewerb zum Thema „Das Panoptische Prinzip – Filme über die Zeit nach der Privatsphäre“.
Die Idee des Wettbewerbes ist:
FilmemacherInnen und AutorInnen sollen ermutigt werden, sich mit dem Thema „Überwachung“ filmisch auseinander zu setzen. Es sollen Kurzfilme entstehen, die wachrütteln, verstören, zur Diskussion anregen und dem derzeit vorherrschenden Diskurs (um das Begriffspaar Sicherheit – Angst) weitere Perspektiven hinzufügen. Die dabei entstehenden Kurzfilme sollen innerhalb eines Wettbewerbs prämiert werden. Die von einer Fachjury ausgewählten Filme werden zum einen auf dem diesjährigen Kongress des Chaos Computer Club in Berlin (27. bis 30.12.2007), zum anderen im Kölner Filmhaus Kino einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veröffentlichung als DVD ist geplant. Mitmachen kann jede/r!
Mit der Teilnahme willigt man ein, dass die Creative Commons „Creative Commons Non-Commercial No-Derivates“-Lizenz verwendet wird. Das Format sollte vorzugsweise digital sein, es sind aber auch andere Formate (z.B. 8mm / 16mm, Betacam etc.) nach Absprache möglich. Die Länge des Kurzfilms sollte 3 Minuten nicht überschreiten.
Seid kreativ, macht mit und tragt die Botschaft weiter.
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: Klage gegen Virgin und Creative Commons
: Klage gegen Virgin und Creative Commons Die Eltern einer texanischen Schülerin reichten vergangene Woche Klage gegen Virgin Mobile ein, da deren australischer Ableger ein Bild ihrer Tochter in einer Werbekampagne benutzt hatte. Das Bild war von einem anderen Erwachsenen unter Creative Commons Lizenz auf Flickr eingestellt worden. Dadurch sehen die Eltern die Persönlichkeitsrechte ihrer Tochter verletzt, da weder sie noch ihre Tochter selbst die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung gegeben hätten. Der Fotograf wiederum klagt gegen Creative Commons, weil er sich unzureichend über die Konsequenzen einer CC-Lizenz informiert sieht, welche die kommerzielle Nutzung erlaubt.
Lawrence Lessig hat in seinem Blog dazu Stellung genommen und stellt fest, dass sich CC-Lizenzen in der Tat bislang in keiner Weise mit dem komplexen Feld von Persönlichkeitsrechten auseinandergesetzt haben. Darüber hinaus betont er aber, dass CC-Lizenzen dennoch in der Rechtspraxis funktionierten und unterstreicht die CC inherenten Ziele:
Second, our desire to make our licenses clear far exceeds any obligation that may be imposed by the law. We’ve tried to make copyright simpler than Congress did (at least for the vast majority of those now regulated by copyright) (See, for example, the efforts we’ve taken to simplify the right of a copyright holder to terminate a transfer of his rights.) So too do we try to make the meaning of our licenses simpler than any standard that might be required by the law.
Er räumt aber gleichzeitig ein, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten ein Erfordernis darstellt, das Creative Commons zu einer intensiveren Beschäftigung mit der Materie zwingt:
But third, this case does demonstrate that there is work to be done beyond the scope of what CC has tried to do so far. The CC licenses, for example, don’t purport to deal with rights of privacy. We’ve already begun to think about whether we should because of an iCommons node, or project, our chairman, Joi Ito, wants to launch called the „freesouls“ project. Joi’s aim is to produce high quality images of interesting people, licensed under a CC-BY license. He certainly recognizes that means commercial entities (like Virgin) can use his photographs. But without a „model release,“ such use is not simple. Making it simpler — for those who want to enable that simple use, both photographer and subject — is the objective of Joi’s project. Simpler either by a general release, or a simple mechanism to secure particular permissions. Again, the CC-BY license solves the permissions problem for all copyrights. But it does not solve the permissions problem for a publicity right, or a right of privacy.
Grundsätzlich geht er aber davon aus, dass kein Gericht in einer solchen Situation eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch den Fotografen gesehen hätte. Vielmehr stellt er darauf ab, dass gerade nicht kommerzielle Lizenzen in der Lage seien, eine andere Kultur schaffen, in welcher gemeinschaftliches Teilen an die Stelle „kommerzieller Nutzung“ treten kann. Im Übrigen verweisst er darauf, dass sich der Charakter eines Bildes, dass z.B. von einem Spanner unter CC BY-NC Lizenz eingestellt wurde, nicht ändere und ebenso klar eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellen kann, wie bei einem anderweitig lizenzierten Werk. Eine CC-Lizenz biete den meisten Nutzern hingegen mehr Schutz als freies Posting, ohne gleichzeitig auf restriktives Urheberrecht zurückgreifen zu müssen.
Weitere Informationen:
http://www.intern.de/news/
http://joi.ito.com/
http://yro.slashdot.org/
http://flickr.com/ -
: Video: Planet unter Beobachtung
: Video: Planet unter Beobachtung Alexander Svensson hat aus den Schätzen der Prelinger Collection einen Clip zur Vorratsdatenspeicherung zusammengestrickt: Planet unter Beobachtung. Und der ist klasse:
Im Internet Archive liegt die Video-Datei in den beiden Formaten „256Kb MPEG4 (6.8 MB)“ und „QuickTime (65 MB)“.
Der Clip eignet sich prima zum weiterdistributieren durch Blogs und Foren. Damit kann man auch gut auf die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung hinweisen, die kommenden Samstag in Berlin stattfindet.
Die Prelinger-Collection findet sich im Internet Archive und bietet viel freies Material für Remixe.
