Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung verkündet, wonach auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung von Kopierschutzsystemen zum Kauf anbieten dürfen. SonyBMG hatte gegen einen Mann geklagt, der auf eBay ein Anti-Kopierschutz-Programm angeboten hatte. Vorausgegangen war eine Abmahnung und die Forderung einer Unterlassungserklärung. Der Beklagte gab zwar die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten […]