Der Bundestag hat heute nach fünf Jahren Debatte die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums umgesetzt. Grösster Kritikpunkt ist das sogenannte Auskunftsrecht, was Rechteinhabern die Möglichkeit geben soll, Tauschbörsennutzer arm zu klagen. Zwar gibt es einen Richtervorbehalt, in der Praxis bedeutet das aber nicht viel, wenn man sich die überforderte Justiz anschaut. Telemedicus beschreibt das nochmal: […]