Überwachung

Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.

  • : Three more years! Russland gibt Edward Snowden weiteres Asyl – und Bewegungsfreiheit!
    Three more years! Russland gibt Edward Snowden weiteres Asyl – und Bewegungsfreiheit!

    snowden-threemore-dreizeilRussland hat das Asyl für Edward Snowden verlängert. Unsere Bundesregierung ist ja leider nicht dazu bereit, könnte das aber auch tun. Nun kann sich ausgerechnet der Despot Putin dafür Karma-Punkte abholen.

    Laut Russia Today soll Snowden Dokumente erhalten, mit denen er sich für drei Jahre frei in Russland bewegen kann – und auch außerhalb des Landes!

    Wir hatten erst am Freitag über die unwürdige Diskussion in Deutschland berichtet und dafür viele Stimmen gesammelt: Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft.

    Besser drei Jahre in Russland (und möglicherweise auf Reisen) als 35 Jahre im Gefängnis für Zivilcourage.

    (Wer das mit den „three more years“ nicht kapiert…)

    7. August 2014
  • Gamma FinFisher hacked: 40 GB of internal documents and source code of government malware published
    Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software
    Gamma FinFisher hacked 40 GB of internal documents and source code of government malware published

    A hacker claims to have hacked a network of the surveillance technology company Gamma International and has published 40 gigabytes of internal data. A Twitter account has published release notes, price lists – and source code. Malware researchers and human rights activists welcome the publication, Gamma itself refuses to comment.

    6. August 2014
  • : Über eine Million als „Terroristen“ in US-Datenbank erfasst, diesmal aber kein Snowden-Leak
    via The Intercept
    Über eine Million als „Terroristen“ in US-Datenbank erfasst, diesmal aber kein Snowden-Leak

    The Intercept hat Dokumente veröffentlicht aus denen hervorgeht, dass 40% der in der US-amerikanischen „Terrorist Screening Database“ erfassten Personen nicht konkret einer terroristischen Vereinigung zugeordnet werden. Außerdem zeigen die Unterlagen, wie massiv die Datenbanken der US-Regierung in der jüngsten Zukunft ausgebaut wurden. Von 2010 bis 2013 hatt sich die Zahl der Einträge in das Terrorist Identities Datamart Environment (TIDE) etwa verdoppelt und man liest die freudige Botschaft:

    Der millionste Eintrag in TIDE: Am 28. Juni 2013 hat TIDE einen Meilenstein von einer Million Menschen erreicht. Da sich das Directorate of Terrorist Identities (DTI) des National Counterterrorism Center (NCTC) bemüht, nur so viele Einträge wie nötig für unsere nationale Terrorismusbekämpfung anzulegen belegt diese Anzahl die harte Arbeit des DTI und seine Hingabe über die letzten 2,5 Jahre.

    Seit DTI im Dezember 2010 als eigenständige Abteilung des NTCT entstand haben Analysten mehr als 430.000 mit Terrorismus in Verbindung gebrachte Personeneinträge vorgenommen und 50.000 Einträge gelöscht, deren Verbindung zu Terrorismus widerlegt wurde oder die nicht mehr den aktuellen Watchlist-Kriterien entsprachen.

    Klartext: Das Verhältnis zu Löschen und Neueintragen liegt bei etwa 1:9, die Datenbestände werden also in Zukunft weiter wachsen. Vor allem wenn man sich die letzte Woche veröffentlichten Leitlinien dazu anschaut, wann eine Person als terroristische Bedrohung eingestuft werden sollte. Dazu sind nämlich „unwiderlegbare Beweise oder konkrete Fakten nicht notwendig“, stattdessen reicht ein „vernünftiger Verdacht“, als potentieller Terrorist zu gelten.

    biomTIDETIDE ist nicht die einzige Datenbank, in der Verdächtige in den USA sich wiederfinden können. TIDE bietet unter anderem auch die Grundlage für No-Fly-Listen, die regelmäßig dafür sorgen, dass vollkommen unbedarften Personen die Einreise in die USA verweigert wird, weil sie den falschen Namen tragen, mit den falschen Leuten in Kontakt waren oder aus irgendeinem anderen beliebigen Grund als besonders gefährlich gelten. Doch nicht nur die Anzahl der Einträge in TIDE stieg und steigt weiter rasant an, auch der Umfang der gespeicherten Daten zu einer Person nimmt zu. Etwa die Menge an biometrischen Merkmalen. Lagen 2012 noch Fingerabdrücke von 95.000 Datensätzen vor, wuchs diese Zahl innerhalb eines Jahres auf 223.000 an.

    Ein Detail bei den neuen Informationen ist in den Medien wichtig gemacht worden: Die geleakten Dokumente sowie ein bereits letzte Woche publiziertes Regelwerk zur Kategorisierung von Terroristen stammen nicht aus den Daten, die durch Edward Snowden an Journalisten übergeben wurden. Stattdessen beruft The Intercept sich auf „eine Quelle aus der Geheimdienst-Community“. Was dazu geführt hat, dass Schlagzeilen über einen „zweiten Snowden“ generiert wurden wie:

    Neue Enthüllungen: US-Geheimdienste suchen nach zweitem Snowden (Spiegel)

    USA fürchten neuen Whistleblower (tagesschau.de)

    Angefeuert wurde die Schlagzeilenwelle durch den Fernsehsender CNN, der berichtete, man befürchte in Regierungskreisen, es gebe einen zweiten Whistleblower aus den eigenen Reihen, man wisse jedoch nicht, wie viel Zugriff dieser habe und „wie viel Schaden“ er verursachen könne. Glenn Greenwald wollte nichts Konkretes dazu sagen, ob es einen zweiten Leaker gebe, der mit The Intercept arbeite:

    Ich kann nichts zu der Behauptung von CNN sagen […] Aber es werden definitiv noch mehr auf Snowdens Dokumenten basierende Geschichten herauskommen.

    Es ist unverständlich, warum plötzlich so viel Aufhebens darum gemacht wird, ob es einen „zweiten Snowden“ gebe. Das ist eine ungesunde Fixierung auf eine einzelne Person und diese Haltung verfehlt es, die Verdienste früherer Whistleblower zu würdigen. Da wären zum Beispiel: Daniel Ellsberg, der die Pentagonpapiere geleakt hat; Chelsea Manning, die Videomaterial aus dem Irakkrieg an Wikileaks übergeben hat; Thomas Drake, der schon vor über 10 Jahren auf Missstände in der NSA aufmerksam gemacht hat; Mark Felt, zentraler Informant in der Watergate-Affäre; und all die anderen, die zum Teil nie den Schutzmantel der Anonymität verlassen haben. Es gibt hoffentlich nicht nur einen zweiten Snowden, sondern unzählige, die sich an seinem und dem Mut seiner Vorgänger ein Beispiel nehmen werden.

    6. August 2014
  • Gamma FinFisher gehackt: Werbe-Videos von Exploits und Quelltext von FinFly Web veröffentlicht
    Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software
    Gamma FinFisher gehackt Werbe-Videos von Exploits und Quelltext von FinFly Web veröffentlicht

    Ein Hacker behauptet, ein Netzwerk des Trojaner-Herstellers Gamma International gehackt zu haben und hat 40 Gigabyte Daten veröffentlicht. Schon gestern wurden neue Dokumente veröffentlicht, seitdem folgten weitere, unter anderem Quelltext von „FinFly Web“. Malware-Forscher und Menschenrechtler freuen sich über diese Daten, Gamma selbst verweigert jeden Kommentar.

    6. August 2014
  • Gamma FinFisher: Twitter-Account veröffentlicht interne Dokumente über weltweit eingesetzten Staatstrojaner
    "@avast_antivirus was irresponsibly interfering with law enforcement investigations by detecting FinSpy 4.50"
    Gamma FinFisher Twitter-Account veröffentlicht interne Dokumente über weltweit eingesetzten Staatstrojaner

    Die Firma Gamma verlangt mindestens anderthalb Millionen Euro für die Trojaner-Software FinFisher und arbeitet aktiv daran, Antivirenprogramme zu umgehen. Das geht aus anonym veröffentlichten Dokumenten hervor, die wir verifizieren konnten und spiegeln. Die deutsche FinFisher GmbH verweigert jeden Kommentar dazu.

    5. August 2014
  • : Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung?
    studio08denver CC BY-NC-SA 2.0
    Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung?

    Der Gesetzentwurf des US-Senats zur Geheimdienstreform, der sogenannte „USA FREEDOM Act“ (PDF), könnte das erste US-amerikanische Gesetz seit 30 Jahren werden, das die Befugnisse der NSA einschränkt. Der US-Senat hat vor wenigen Tagen eine neue Version präsentiert, die im Vergleich zum Vorgängerentwurf des Repräsentantenhauses einige Verbesserungen beinhaltet. Das hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu bewogen, das Gesetzesvorhaben zu unterstützen.

    Erste Schritte gegen Totalüberwachung

    Der USA FREEDOM Act würde in seiner jetzigen Form einige zentrale Regelungen des „PATRIOT Act“ einschränken: anlasslose Überwachung von Inlands-Telefonverbindungen wäre verboten. Und ein neuer „Privatsphäre-Beirat“ soll geschaffen werden, der vor dem FISA Court (FISC) – dem Geheimgericht, das NSA-Überwachungsmaßnahmen genehmigt – Bürgerrechtsbelange vertritt.  „Bedeutende“ Entscheidungen des Geheimgerichts sollen künftig öffentlich gemacht werden können. Außerdem sollen neue Auskunftspflichten die NSA zwingen, offenzulegen wie viele Menschen von ihr überwacht werden. Das schreibt die EFF in ihrer Analyse zu dem Gesetzentwurf.

    Nur ein Reförmchen: Was in dem Gesetzentwurf fehlt

    Die EFF hatte die erste Fassung des USA FREEDOM Act scharf kritisiert, hat sich aber nun dazu entschlossen die neue Version von Senator Patrick Leahy zu unterstützen, obwohl auch er Schwächen hat. So wird etwa die gesamte Problematik des PRISM-Programms (die Weitergabe von Daten großer Internetfirmen wie Google oder Yahoo an die NSA) ignoriert. Die massenhafte Überwachung von Nicht-US-Bürgerinnen und ‑Bürgern bleibt leider auch ausgeklammert, wie in allen bisherigen Entwürfen. Zentrale Bedeutung für eine wirksame Eingrenzung der NSA-Überwachung auch außerhalb der USA hat „Sektion 702″ des FISA Amendment Acts, der aber von den Reformbemühungen bisher ausgeschlossen bleibt. Sektion 702 wird von der NSA zur Massenüberwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten genutzt und ist auch Grundlage für PRISM. Hier müsste angesetzt werden um der anlasslosen Massenüberwachung die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ob Sektion 702 überhaupt mit der US-Verfassung konform ist, wird von der EFF stark angezweifelt.

    Trotzdem kann der neue Entwurf des Gesetzes als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, hin zu weniger Überwachung und reduzierten Geheimdienstaktivitäten – auch wenn der Weg bis zu einer umfassenden Reform noch lang ist.

    Da es sich bei dem FREEDOM Act um eine US-amerikanische Reform handelt, wird sich in Deutschland und Europa grundsätzlich nichts verändern. Die Auslandsspionage soll nicht eingegrenzt werden, dadurch bleiben wir hierzulande alle überwacht. In Deutschland sind wir von gesetzgeberischen Initiativen zur Geheimdienstreform aber sogar noch weiter entfernt als der US-Kongress, da die Aufklärung im Bundestag bekanntlich so extrem schleppendgründlich läuft. So gründlich, dass Glenn Greenwald schon von einer „Illusion von Aufklärung“ spricht.

    5. August 2014
  • : Überwachen, überwacht werden, zusammenarbeiten: NSA und israelischer Geheimdienst zeigen Widersprüchlichkeit des Spähapparates
    Standort der israelischen Geheimdiensteinheit Unit 8200 (CC BY-SA 2.0 via wikimedia)
    Überwachen, überwacht werden, zusammenarbeiten: NSA und israelischer Geheimdienst zeigen Widersprüchlichkeit des Spähapparates

     

    The Intercept hat neue Snowden-Dokumente veröffentlicht, die Einblick in das Verhältnis der NSA zum der dem Militärgeheimdienst unterstellten israelischen Fernmeldeaufklärungseinheit „Unit 8200″ geben. Deren Aufgaben sind mit denen der NSA vergleichbar. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der US-Geheimdienst maßgeblich zur Durchführung israelischer Militärschläge beiträgt.

    Im letzten September war bereits bekannt geworden, dass es regen Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten Amerikas und Israels gibt. Man unterstützt sich gegenseitig beim Überwachen von den Regionen Nordafrika, dem Mittleren Osten, dem Persischen Golf, Südasien und den islamischen Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Laut den neuen Informationen geht es weiterhin auch um finanzielle Unterstützung und „weitreichende technische und analytische Partnerschaft mit der israelischen Geheimdiensteinheit, die das Teilen von Informationen zu Zugriff, Abhörung, Zielen, Sprache, Analyse und Berichten beinhaltet“. Darüber hinaus profitiert Israel von der technischen Expertise der NSA und bekommt günstige Konditionen beim Erwerb von amerikanischer Technik.

    sig2Auch explizit dotierte Geldbeträge von mindestens zwei Mal 500.000 US-Dollar, die im April 2004 von US-amerikanischer Seite nach Israel geflossen sind, werden in von The Intercept veröffentlichten Quittungen belegt. Israel hatte jedoch im Vorfeld noch weit mehr, nämlich „hunderte Millionen Dollar“ als Teil eines Kooperationsprogramms namens Gladiator gefordert.

    Neben der NSA sind auch der britische Dienst GCHQ sowie der kanadische CSEC in die Zusammenarbeit mit Unit 8200 involviert. Mit der britischen Behörde wurde Zugriff auf das Satellitensystem COMSAT vereinbart und Israel habe GCHQ mehrfach um die Überwachung konkreter Mailadressen und Telefonnummern gebeten und sich dafür „wieder und wieder bedankt“.

    Im speziellen Interesse von Israel steht seit jeher Palästina im immerwährenden Nahost-Konflikt. In diesem Jahr ist die Situation im Gazastreifen abermals eskaliert:  Am 8. Juli startete eine Militäroperation der israelischen Verteidigungsstreitkräfte, da die Hamas und andere militante palästinensische Gruppen den Raketenbeschuss auf Israel intensivierten. Glenn Greenwald von The Intercept beurteilt die Zusammenarbeit folgendermaßen:

    Die neuen Snowden-Dokumente zeigen etwas Entscheidendes: Die israelische Provokation wäre ohne die stetige, großzügige Unterstützung und den Schutz der US-Regierung nicht möglich, die in diesen Angriffen alles andere als eine neutrale, friedensvermittelnde Rolle spielt.

    Die Zusammenarbeit mit Israel demonstriert nicht nur, wie die NSA und andere Geheimdienste dazu beitragen, militärische Konflikte und Angriffe zu ermöglichen, die von offiziellen Vertretern der Länder verurteilt werden. Sie zeigt auch, wie wenig sich die Handlungen der NSA daran ausrichten, ob der Partner als Freund oder Feind gesehen wird. Israel wird in Berichten der Geheimdienstbehörde an mehreren Stellen als Gefahr aufgeführt und steht auf deren Überwachungsprioritäten-Liste weit oben. Auch GCHQ nennt das Land eine Gefährdung für eine friedliche Übereinkunft mit dem Iran. Alleinige Zusammenarbeitsgrundlage ist daher der Informationsvorteil, moralische Erwägungen finden augenscheinlich an keiner Stelle statt.

    Selbiges gilt aber auch umgekehrt: Der aktuelle SPIEGEL berichtet davon, wie US-Außenminister John Kerry während Vermittlungen zwischen Israel, Palästinensern und weiteren arabischen Staaten von Israel abgehört wurde. Es bleibt ein ständiges Hin und Her zwischen überwachen, überwacht werden und der Maximierung des eigenen Erkenntnisvorteils. Das sollte auch die Bundesregierung einsehen und aufhören, von Partnerschaften und guten Beziehungen zu reden.

    4. August 2014
  • : Maas ist überrascht von Spitzelfällen und will Rechtsgrundlagen deutscher Geheimdienste prüfen
    Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/georgkroemer/">Georg Kroemer</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Maas ist überrascht von Spitzelfällen und will Rechtsgrundlagen deutscher Geheimdienste prüfen

    Justizminister Maas will eine Reformierung der rechtlichen Grundlagen deutscher Geheimdienste prüfen. Das statuierte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:

    Wir müssen kritisch überprüfen, was unsere Geheimdienste machen […] Es darf keine rechtsfreien Räume geben – weder für die ausländischen noch für die inländischen Nachrichtendienste

    Dabei stellte er auch in Aussicht, die Pläne des BND für den Ausbau der Überwachung sozialer Netzwerke nicht zu akzeptieren. Der deutsche Geheimdienst hatte im Juni mitgeteilt bekommen, statt 300 Millionen Euro für die “Strategische Initiative Technik” vorerst nur sechs Millionen bewilligt zu bekommen. Im Rahmen dieser Initiative sollten neben der Netzwerk-Überwachung auch andere Technologien wie die Erkennung biometrischer Merkmale vorangetrieben werden. Vor der Bewilligung weiterer Gelder forderten Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag jedoch, der Dienst solle im Herbst einen Bericht über die bisherigen Vorbereitungen der Initiative sowie eine “ausführliche Darlegung und Begründung” der Maßnahmen vorlegen.

    Auch an anderen Stellen wurde der BND wiederholt kritisiert, so bei einer Anhörung von Verfassungsrechtlern im NSA-Untersuchungsausschuss und in einer Studie der stiftung neue verantwortung und des  Brandenburgischen Instituts für Gesellschaft und Sicherheit, die mangelnde Kontrollmöglichkeiten und einen rechtsfreien Raum monierten.

    Beinahe amüsant ist, dass Maas die Überwachungsvorhaben des BND mit der Vorratsdatenspeicherung vergleicht:

    Wir würden dadurch an einen Punkt gelangen wie bei der Vorratsdatenspeicherung – wo nämlich völlig anlasslos Daten und Informationen erfasst werden. Soziale Netzwerke komplett und wahllos in Echtzeit zu überwachen, wäre eine sehr umfassende Totalausspähung. […] Aus einem vermeintlichen Sicherheitsinteresse alles und jeden komplett überwachen zu wollen, ist in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel.

    Denn eine kurze Rückblende zeigt, dass Maas nicht immer so überzeugt von der Unangemessenheit der Vorratsdatenspeicherung war. Im Januar wurde bekannt, dass er während des Wartens auf das Vorratsdatenspeicherungsurteil des Europäischen Gerichtshofes, das letztlich die europäische Richtlinie für unrechtmäßig erklärte, vorsorglich einen Gesetzesentwurf für Deutschland vorbereitete, um diesen im Zweifelsfall schnellstmöglich auf den Weg bringen zu können. Auch wenn er das in einem vor Kurzem geführten Interview bei Jung & Naiv etwas anders darstellt:

    Das [Vorratsdatenspeicherung] finde ich nicht so gut. Deshalb habe ich ja auch kein Gesetz dazu gemacht. Der Europäische Gerichtshof hat dazu ein Urteil erlassen. Er hat die Richtlinie kassiert, die es dazu gibt – und das ist die Grundlage für ein Gesetz, das wir hätten machen müssen, und gesagt, das ist alles null und nichtig, weil es gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz in Europa verstößt. Und deswegen gibt es auch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

    Im gleichen Interview hatte er auch gelobt, dass es in Deutschland klare Regeln für den Datenschutz – auch bei Geheimdiensten – gebe:

    Beim Datenschutz zum Beispiel, was den öffentlichen Datenschutz angeht, was Behörden abgreifen dürfen von Bürgerinnen und Bürgern, dafür gibt es bei uns klare Regeln – bis hin zu den Geheimdiensten. In den USA gibt es nach dem 11. September 2001 Gesetze, die den Geheimdiensten alles ermöglichen: alles abzugreifen vom Briefverkehr bis hin zur Internetkommunikation. Das ist nicht die Linie, die ich für richtig halte, und deswegen will ich das auch nicht in Europa.

    Vielleicht ist Maas in der kurzen Zwischenzeit spontan bewusst geworden, dass es doch nicht so klare Regeln gibt. Immerhin gibt er gegenüber der dpa auch seine Überraschung amerikanische Spitzel bei deutschen Behörden zu:

    Das hat mein Vorstellungsvermögen überstiegen. Das geht nicht. Das muss beendet werden.

    Wir hätten da einen Vorschlag, damit Maas sich endlich auf eine fundiertere Meinung zur Überwachung stützen kann und diese nicht immer wechseln und der Stimmungslage anpassen muss: Zur Aufklärung der Dimension der NSA-Affäre und der Involvierung deutscher Dienste Edward Snowden nach Deutschland holen und ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss befragen. Und nicht vorschlagen, er solle doch in die USA zurückkehren, wo ihn sicher kein fairer Prozess und ein Leben in Freiheit, sondern eine lebenslange Haftstrafe erwarten würde.

     

    4. August 2014
  • : Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung
    via merkelphone.tumblr.com
    Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung

    Die aktuelle Printausgabe des SPIEGEL beschreibt ein internes Papier des Innenministeriums, das mögliche politische Reaktionen gegenüber USA in der Causa Überwachung des Kanzlerinnen-Handys erörtert. Es würden folgende Möglichkeiten genannt:

    Botschafter einbestellen, ‚Nichtangriffserklärung’ der USA einfordern,  baldiger Abschluss eines No-Spy-Abkommens, Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“, sichere elektronische Kommunikation zum Thema machen,  die „5000 wichtigsten Entscheidungsträger des Bundes“ mit Kryptophonen ausstatten, verstärkte Kontrollen von Providern, Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft sowie zuletzt eine Vernehmung von Snowden in Russland.

    Nun der Realitätscheck, was ist wirklich passiert? Der Botschafter John B. Emerson wurde tatsächlich von Ex-Außenmininster Westerwelle ins Auswärtige Amt  einbestellt, zu Ergebnissen führte das Gespräch jedoch nicht. Was mit einer ‚Nichtangriffserklärung’ gemeint ist, ist unklar und Verhandlungen um ein No-Spy-Abkommen – das faktisch wohl die Bemühung war, in den engeren Kreis der Geheimdienstpartner „Five Eyes“ aufgenommen zu werden – können spätestens seit Januar getrost als gescheitert gesehen werden auch wenn es nach der Aufdeckung von amerikanischen Spitzeln bei BND und Co. kurz noch einmal zu einer Neudiskussion der Forderung kam.

    Eine Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“ fand nach der Handyaffäre nicht direkt statt. Stattdessen lehnten Merkel und Gauck den Empfang einer US-Delegation zur Beschwichtigung der Lage ab, der einige Wochen später stattfand. Ernst zu nehmen war diese Geste sowie die bei folgenden Enthüllungen wiederkehrend demonstrierten Empörungen nie, denn bereits vorher hatte man wieder klargestellt, worum es wirklich geht: „Bei allem Ärger, eine gute Partnerschaft mit den USA ist unersetzbar.“

    Das Ziel „Elektronische Kommunikation zum Thema machen“ ist maximal vage und kann überhaupt nicht verfehlt werden, denn natürlich ist das Thema in aller Munde, wenn es um die technische Abwehr von Spionage geht. Der deutsche Hersteller Secusmart, der bisher die Kryptophone für die Bundesregierung produziert wurde kürzlich an Blackberry verkauft und dürfte damit einiges an Vertrauen verloren haben, da Blackberry im Verdacht steht, Hintertüren für die NSA in ihre Produkte einzubauen. Dass die Telekom dann eventuell die Versorgung übernehmen soll beruhigt uns zumindest nicht.

    Wie verstärkte Kontrollen von Providern aussehen können – der Spiegel titelt sogar mit „Razzien“ – müsste erst noch definiert werden, denn es dürfte schwierig nachzuvollziehen sein, ob diese Daten an die USA ausliefern. Vorstellbar wäre die Pflicht, Daten auf Servern innerhalb Deutschlands zu speichern, was sich in die fragwürdigen Schlandnet- oder Schengennet-Ideen einpasst, Daten nur noch innerhalb Europas zu routen. In den USA interessiert man sich jedoch wenig dafür, wo Daten gespeichert und entlang geleitet werden, wenn es um das Verlangen geht, auf diese zuzugreifen.

    Ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft gibt es nach viel Hin und Her mittlerweile, die Umstände sind possenhaft, denn Generalbundesanwalt Range verweigerte sich vehement der Aufnahme von Ermittlungen in Bezug auf die massenhafte Abhörung der Bevölkerung und beschränkt sich tatsächlich explizit auf das Merkel-Handy. Und über die beschämende Haltung der Bundesregierung zur Vernehmung Snowdens und der Weigerung, ihm in Deutschland Asyl zu gewähren hatten wir am Freitag zum Auslaufen seines Asyls in Russland ausführlich berichtet.

    Eine Stellungnahme des Innenministeriums zum Papier blieb laut Aussagen des SPIEGEL bisher aus.

    3. August 2014
  • Waschmaschine im Netz: Wie Telekom und Vodafone Deep Packet Inspection als Feature verkaufen
    Könnte Werbung von der Telekom sein. Ist aber vom <a href="http://hilf-telekom.de/remix/4754">Remix-Generator der DigiGes</a>.
    Waschmaschine im Netz Wie Telekom und Vodafone Deep Packet Inspection als Feature verkaufen

    Dem eigenen Internet-Provider zu erlauben, seinen kompletten Internet-Verkehr zu überwachen, klingt nach Snowden eher nur so mittelschlau. Doch Telekom und Vodafone bieten genau das jetzt als Feature an. Eine „Waschmaschine im Netz“ soll per „Deep Packet Inspection“ vor Viren und Pornos schützen, inklusive Man-in-the-Middle-Angriff auf Verschlüsselung und Internet-Zensur.

    1. August 2014
  • : Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“
    Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“

    Glenn Greenwald hat dem Untersuchungsausschuss zur Geheimdienst-Überwachung abgesagt, als Zeuge auszusagen. Er begründet diesen Schritt mit der Feigheit der Regierungsparteien, Edward Snowden selbst anzuhören. Damit macht sich der Ausschuss lächerlich, an diesem „Ritual, mit dem die Illusion einer Untersuchung erweckt werden soll“, wird er sich nicht beteiligen.

    1. August 2014
  • : Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
    Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren.
    Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)

    440x270-asyl-snowden-aufkleber___440xSeit dem 23. Juni 2013 befindet sich Edward Snowden nach seiner Flucht aus Hong Kong in Russland, er hatte dort ab dem 1. August 2013 Asyl für ein Jahr gewährt bekommen. Dieses Asyl ist mit dem heutigen Tag ausgelaufen. Verlängerung hat Snowden beantragt, eine Entscheidung steht noch aus und wird aber in Kürze erwartet. Russland ist mitnichten das einzige Land, in dem Snowden um Aufnahme gebeten hat. Während seines vorübergehenden Aufenthaltes am Moskauer Flughafen bat er 21 Ländern um Zuflucht. Es hatten sich auch Ecuador, Bolivien, Nicaragua und Venezuela angeboten, Snowden waren jedoch seine Papiere weggenommen worden, was eine Reise unmöglich machte.

    Auch an Deutschland richtete Snowden einen Asylantrag, der aufgrund nicht vorliegender Gründe abgelehnt worden war. Immer noch sind die Debatten kontrovers und vor allem die Oppositionsparteien fordern eine Anhörung Snowdens vor NSA-Untersuchungsausschuss und zwar mit der Garantie auf eine sichere Aufnahme in Deutschland. Andere verweigern sich, teils um die deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht zu belasten, teils mit der Ausrede, Snowden habe nichts Relevantes mehr zu erzählen. Zum heutigen Tag wird es wieder viele Stellungnahmen und Aussagen zu der Asylfrage geben, wir werden versuchen, hier einen Überblick zu erstellen.

    Bereits Anfang der Woche hat Justizminister Maas bevormundend erklärt, Snowden solle am besten in die USA zurück gehen, denn:

    Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.

    Heribert Prantl kommentiert dazu und zum generellen passiven Verhalten innerhalb der EU bei der SZ:

    Die EU, die sich „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“ nennt, ist auch ein Raum der Feigheit; sie traut sich nicht, Snowden irgendeinen Schutz angedeihen zu lasse […] Minister Maas verlangt von Snowden ein Vielfaches des Mutes, den er, Maas, selbst nicht aufbringt, um sich für Schutz und Sicherheit Snowdens einzusetzen. Es wächst offenbar das politische Phlegma gegenüber dessen Schicksal.

    Maas hat bei der Opposition, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, Snowden die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, einen merklichen Aufschrei ausgelöst. Sie drohte damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, wenn die Regierung sich weiter einer Aufnahme von Snowden verweigere. Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt dazu:

    Das ist ein notwendiger Schritt, um nochmal Druck aufzubauen. [Ich hoffe,] dass hier die Rechtsstaatlichkeit gegenüber den taktischen und meiner Ansicht nach illegitimen Interessen der Bundesregierung obsiegt.

    In ihrer gestrigen Pressemitteilung zum Anlass des Asyl-Auslaufens bestätigen von Notz und Katrin Göring-Eckart dieses Vorhaben und berichten, eine Klageschrift liege bereits vor.

    Jan Korte von den Linken attestiert der Bundesregierung Zynismus:

    Anderen würde für einen solchen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie das Bundesverdienstkreuz verliehen – für Snowden gibt es seitens der Bundesregierung nur den Rat, sein Glück doch in einem US-amerikanischen Gefängnis zu suchen. Dieser Zynismus ist kaum noch auszuhalten.

    Die Aufnahme Snowdens sei eine politische Entscheidung und die Regierung müsse ihren Schutzpflichten nachkommen. Das tue sie derzeit nicht und er fasst das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel knapp zusammen:

    Ignorieren, Abwiegeln, Blockieren.

    Maas überwiegend negativ rezipierte Aussage hielt SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nicht davon ab, heute ins gleiche Horn zu blasen und ebenso gegen ein Asyl für Snowden in Deutschland zu plädieren, da er sonst Zeit seines Lebens verfolgt bliebe. Man müsse eine humanitäre Lösung in den USA finden. Dabei gibt Oppermann immerhin zu, dass es in Deutschland darum geht, die amerikanischen Freunde nicht zu verärgern und man am liebsten ignorant zur Tagesordnung zurückkehren will, als sei nichts geschehen:

    Wir müssen jetzt zunächst damit leben, dass wir in einer wichtigen Bündnisfrage nicht einer Meinung sind. Es geht nun darum, verlorenes Vertrauen wieder herzustellen und das bewährte Bündnis mit den Amerikanern fortzusetzen.

    Diese Duckmäuserstellung kritisiert Hans-Christian Ströbele, der Snowden im letzten Jahr in Moskau besucht hat und dementiert auch Behauptungen, Snowden wolle überhaupt nicht nach Deutschland kommen:

    Die Bundesregierung behauptet, Herr Snowden wolle nicht nach Deutschland kommen. Das stimmt nachweislich nicht […] Snowden hat ein Dutzend Mal versichert, dass er sehr gerne als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss nach Deutschland kommen würde. [Die Bundesregierung lehnt seine Einreise] in Wahrheit nur deshalb ab, weil sie Angst vor der US-Regierung hat.

    [Update]

    Auch die Piratenpartei findet den Vorschlag, in die USA zurückzukehren, untragbar:

    Natürlich würde Edward Snowden ganz sicher gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Er möchte allerdings auch nicht als Landesverräter verurteilt ins Gefängnis. Das Dilemma ist offensichtlich. Ihn in dieser Situation auch noch dazu zu ermuntern, sich in die Hände der US-amerikanischen Justiz zu begeben, ist einer Regierung in einem demokratischen und den Grund- und Menschenrechten verpflichteten Staat wie Deutschland und auch dessen Justizminister unwürdig.

    [/Update]

    Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg von der CDU-Fraktion, bleibt undeutlich und proklamiert gegenüber dem RBB Inforadio Mitleid:

    Ein 31-jähriger Mann, der sich in Russland aufhalten muss , nicht frei reisen kann, natürlich leid tut und dass eine Lösung für die Person Edward Snowden kommen muss. Deshalb sage ich auch: es muss möglich sein, dass Edward Snowden sich in einigen Jahren wieder frei bewegen kann – nicht nur in den USA, nicht nur in Russland, sondern auch da, wo er hinreisen möchte. Dass er für das, was er getan hat möglicherweise die Verantwortung übernimmt, dass die aber gemäßigt ist in einer Höhe, die auch seiner Tat gerecht wird, kein Exempel statuiert wird – das ist ganz wichtig.

    Selber dazu bei trägt Sensurg nicht, er verweist auf die Bundesregierung und weist die Verantwortung für sein Nichtstun von sich:

    Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht gewährt […] Die Bundesregierung hat eine Abwägung vorgenommen – auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Untersuchungsausschusses neben vielen Zeugen auch diesen Zeugen zu hören und auf der anderen Seite, dass Edward Snowden in den Vereinigten Staaten strafrechtlich gesucht wird – es besteht ein Haftbefehl – und das wir natürlich ein Auslieferungsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Und bei dieser Abwägung hat die Bundesregierung gesagt: Wir können hier keine Ausnahmen machen, ihm ein Bleiberecht gewähren, und hat dieses bisher abgelehnt.

    [Update]

    Die Courage Foundation, die Geld für Snowdens Strafverteidigung sammelt, hat Briefe an Staatsvertreter aus den USA, Großbritannien, Russland und Deutschland gesendet, um sie dazu aufzufordern endlich aktiv zu werden. Sarah Harrison, Wikileaks-Journalistin und stellvertretende Geschäftsführerin, kritisierte:

    Es tut gut zu sehen, dass so viele Menschen sich für die Unterstützung Snowdens stark machen. Im Gegensatz dazu haben die meisten Regierungen auf der Welt, mit Ausnahme Russlands, wenig getan um diesen Asylsuchenden zu schützen. Ich hoffe dass in dieser Zeit, in der das Asyl erneuert werden muss, mehr den Mut und das Gewissen haben werden, das zu tun, was ihre Bürger richtig finden.

    Die Courage Foundation hatte zuvor die „Stand with Snowden“-Kampagne gestartet, bei der man man Fotos seine Unterstützung für Snowden mit einer Botschaft ausdrücken konnte.

    Glenn Greenwald zog Konsequenzen aus der fortwährenden Ablehnung der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren und verweigert seine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, bis sie diese Haltung aufgeben:

    Leider haben deutsche Politiker mit ihrer Ablehnung, den Schlüsselzeugen Edward Snowden persönlich anzuhören, gezeigt, dass sie sich viel mehr darum kümmern, die USA nicht zu verärgern als ernsthafte Nachforschungen zu unternehmen.

    Deshalb bin ich nicht gewillt, an diesem Ritual teilzunehmen, dass die Illusion einer Untersuchung erzeugen soll, dass aber tatsächlich dafür durchgeführt wird, echte Untersuchungen zu verhindern und die deutsche Bevölkerung mit leeren Symbolen zu beschwichtigen und die Schuldigen – die US-Regierung – bei Laune zu halten.

    [/Update]

    Und was will Snowden? Er will selbst tatsächlich auch in die USA zurückkehren, er hat während des letzten Jahres mehrmals betont, Russland sei nicht sein Wunschziel gewesen. Dabei ist er sich aber wohl dessen bewusst, dass es unwahrscheinlich ist, einen fairen Prozess zu bekommen. Die Whistleblowerin Chelsea Manning ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Verfahren zwar dazu führen würde, dass Snowden nicht mehr verfolgt würde. Stattdessen könnte er den Rest seines Lebens wegen Geheimnisverrat im Gefängnis verbringen.

    Ich bin hier in Russland wesentlich glücklicher als ich es mit einem unfairen Verfahren wäre, in dem ich nicht einmal vor Geschworenen die Verteidigung vorbringen kann, in öffentlichem Interesse gehandelt zu haben. Wir haben die Regierung wieder und wieder gebeten, ein faires Verfahren zu ermöglichen und sie haben abgelehnt.

    Er erklärt, er hoffe im Zweifel darauf, dass sein Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden würde. Denn dann wäre er nicht von der Meinung eines einzelnen Richters abhängig, sondern von der Einigung von zwölf Geschworenen.

    Am liebsten, das ist klar, wäre Snowden jedoch wieder ein freier Mensch:

    Ich würde liebend gern wieder in der Lage sein, Westeuropa zu besuchen. Aber das ist nicht meine Entscheidung. Darüber müssen die Öffentlichkeit und die Regierungen der jeweiligen Länder entscheiden.

    Das wird nicht ohne weiteres möglich sein. Aber wir müssen trotzdem dafür Verantwortung übernehmen, Snowden so gut es geht dabei zu helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Denn ohne ihn hätten wir vermutlich nie von den Ausmaßen der beispiellosen Geheimdienstmaschinerie erfahren. Und lassen wir zu, dass er wie ein Verbrecher behandelt wird, ersticken wir zukünftige Whistleblower und opfern die Möglichkeit, Einblick in freiheitsverhindernde, intransparente Strukturen zu bekommen.

    [Update]

    Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch digitalcourage e.V.:

    Wenn wir wollen, dass auch zukünftig Menschen ihr eigenes Leben riskieren, um der Gemeinschaft solchen Nutzen zukommen zu lassen, müssen wir deutlich machen, dass wir sie hinterher nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen klare gesetzliche Regeln formulieren, unter denen Whistleblowing angebracht ist und geschützt wird. Nach dem, was Snowden derzeit erleben muss, werden es sich andere gut überlegen, ob sie einen ähnlichen Schritt wagen, bzw. es möglicherweise nur aus den falschen Gründen (Ruhm, Verehrung) tun.

    [/Update]

    [doneWeitere Stimmen werden wir im Laufe des Tages sammeln und am Abend aktualisieren. Hinweise dürft ihr gern in den Kommentaren hinterlassen!]

     

     

    1. August 2014
  • Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb
    Hauptgebäude des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:ComQuat">ComQuat</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Bundesgerichtshof Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb

    Internet-Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage lang speichern, um Fehler und Störungen zu beseitigen. Das hat der Bundesgerichtshof analog zu früheren Urteilen entschieden. Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen jedoch nicht auf diese Daten zugreifen – das wäre eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.

    31. Juli 2014
  • : Bürgersicherheit in Spanien: Gesetzentwurf nicht besser als Maßnahmen in China
    Bürgersicherheit in Spanien: Gesetzentwurf nicht besser als Maßnahmen in China

    Am 11. Juli 2014 nahm der spanische Ministerrat den Gesetzentwurf zum Schutz der Sicherheit der Bürger (spanisch) an. Der Entwurf steht unter der Aufsicht des Innenministeriums, das diesen nach Anhörung der Meinung verschiedener Behörden und der Zivilgesellschaft als vorläufigen Text annahm. Das Gesetz soll ein bereits vorhandenes aus dem Jahr 1992 aufheben. Die Bestimmungen sind den Regeln, die in China angenommen wurden und die auch in Chile vorgeschlagen und daraufhin als verfassungswidrig eingestuft worden sind, auffallend und erschreckend ähnlich.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Maryant Fernandez Perez von EDRi. Er erschien zuerst heute im EDRI-gram. Die Übersetzung stammt von Elisabeth.

    Bevor das Gesetz rechtskräftig wird, muss es durch die zwei Kammern des spanischen Parlamentes, und sollte ihm zugestimmt werden, würden einige der Bestimmungen des Gesetzes durch die Implementierung von Regulierungen weiter entwickelt werden (siehe Artikel 41 und die Dritte Schlussbestimmung des Gesetzentwurfs).

    Bislang wurde der Vorschlag der Regierung stark kritisiert. Proteste gegen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erhielten große Medienaufmerksamkeit, aber manche der Bestimmungen des Entwurfs wurden bisher kaum diskutiert.

    Maßnahmen, die von den Medien übersehen wurden, beinhalten den Artikel 25, der Internetcafés und ähnliche Einrichtungen dazu verpflichten würde, die Identifikationsdaten ihrer Kunden zu speichern, da sie Einrichtungen für die Sicherheit der Bürger relevante Handlungen ausüben. Die Nichteinhaltung des Artikels 25 würde zu Strafgebühren zwischen 100 und 30.000 Euro führen. Zusätzlich zu finanziellen Strafen sieht der Entwurf die Aussetzung von Lizenzen und Erlaubnissen und sogar das Schließen der Einrichtungen vor (siehe Artikel 36 (22), 37(9) und 39). Wie in dem Bericht des Generalrats der spanischen richterlichen Gewalt (spanisch) (einem Verfassungsorgan, das Regierungsfunktionen innerhalb der Judikative ausübt) formuliert, weiten diese Bestimmungen den Bereich seines Vorgängers, Artikel 12 des Gesetzes 1/1992, aus. Sowohl Artikel 25 als auch andere unten beschriebene Bestimmungen werden wahrscheinlich Datenschutz, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, das Recht auf Information oder die Unschuldsvermutung einschränken, wenn sie in ihrer jetzigen Form angenommen werden.

    Andere Bestimmungen des spanischen Gesetzentwurfs zur Freiheit der Bürger wecken ähnliche Befürchtungen, wie der Artikel 26, der die Möglichkeit für bestimmte Einrichtungen (einschließlich Internetcafés) (spanisch) vorsieht, physische, elektronische, informationstechnische, organisatorische oder persönliche Sicherheitsmaßnahmen einzurichten (siehe Artikel 52 des Gesetzes 4/2014 zu Privater Sicherheit). Oder auch Artikel 43, der ein Zentralregister von Verstößen gegen Sicherheit der Bürger schafft um Rückfälligkeit festzustellen, also um Wiederholungstäter aufzuzeichnen; oder Artikel 46, der Behörden, die im Sinne des Gesetzentwurfes zu Strafverordnungen befähigt sind, den Zugang zu Daten vermuteter Täter verschafft, mit dem einzigen Schutz, dass dieser Zugang mit einer laufenden Untersuchung verknüpft sein muss.

    Artikel 36 verdient besondere Aufmerksamkeit. Er legt die Grundlage dafür, dass die unautorisierte Verwendung von Bildern, persönlicher oder professioneller Daten von Sicherheitsbeamten als ernster Verstoß kategorisiert werden würde. Dieser Artikel würde Artikel 559 des Strafgesetzes ergänzen, der gerade mit dem Entwurf zur Reform des Strafgesetzes durch den Kongress (spanisch) geht. Falls angenommen, würde Artikel 559 auch die öffentliche Verteilung oder Verbreitung von Nachrichten oder Aufträgen, die zum Begehen irgendeiner Straftat oder eines öffentlichen Ärgernisses anstiften oder die Entscheidung zu solchen unterstützen, mit bis zu einem Jahr Haft strafbar machen. Diese Bestimmung würde prinzipiell bedeuten, dass beispielsweise das Fotografieren oder Filmen von Missverhalten von Sicherheitsbeamten das Risiko der Strafverfolgung mit sich bringt.

    Spanien ist nicht das erste Land, das versucht, diese Art von Verfahren einzuführen. Es ist sinnvoll, sich zu erinnern, dass China vor ein paar Jahren ähnliche Maßnahmen für Internetcafés einführte. Chinesische Internetcafés müssen die Ausweise ihrer Kunden verlangen, um ihnen Zugang zu ihren Diensten zu gewähren. Wie von einer Untersuchung der „Information Times“ nachgewiesen wurde, resultierte das in einem signifikanten Geschäftsverlust. Chile ist ein anderes Beispiel. Das chilenische Parlament wollte die Registrierung von Internetcafénutzern veranlassen, aber der Vorschlag wurde vom Verfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt (spanisch).

    30. Juli 2014
  • : Vorratsdatenspeicherungs-Urteil in Polen lässt Interpretationsspielraum
    Hauptsitz des Verfassungsgerichtshofes in Warschau. Bild: Jurij. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Vorratsdatenspeicherungs-Urteil in Polen lässt Interpretationsspielraum

    Der polnische Verfassungsgerichtshof hat heute sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der nationalen Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben. Das Ergebnis ist ambivalent. Das Gericht erkennt an, dass die derzeitige Ausgestaltung der im März gekippten europäischen Richtlinie nicht rechtmäßig ist. Aber es hat nicht festgestellt, dass Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtsverletzend ist. Stattdessen monierte man mangelnde unabhängige Kontrolle des Datenzugriffs und eine spezifischere Festlegung von Zugriffsrechten, Löschmechanismen und weiterer Datenverarbeitung.

    Der Richter Marek Zubik argumentierte, dass jede Kommunikation zwischen Bürgern den gleichen Schutz verdiene. Dazu zählten nicht nur Inhalte, sondern auch die Metadaten des Kommunikationsvorgangs. Wenn der Staat darin eingreife müsse es wirksame Schutzmechanismen und unabhängige Aufsichtsmechanismen für Bürger geben, die bisher nicht bestünden.

    Parlament und Regierung haben nun 18 Monate Zeit, das Gesetz zu ändern, damit es den Auflagen des Gerichtshofes entspricht. Es ist zu befürchten, dass durch Regierung und Parlament versucht werden wird, die verlangten Aufsichtsmechanismen so zu dehnen und zu interpretieren, bis letztlich nur noch wenig tatsächliche wirksame Kontrolle übrig bleibt. Auch die genaueren Anforderungen an die Liste der zulässigen Zwecke der Datenspeicherung und ‑verwendung und der zum Zugriff auf die Daten autorisierten Stellen bleiben vage und damit anfällig für Verwässerungen im Sinne der Überwachungsphantasien von Strafverfolgungsbehörden. Ob die Vorratsdatenspeicherung gegen die allgemeine Unschuldsvermutung verstößt, blieb in dem Verfahren vollständig unberücksichtigt ebenso wie die Betrachtung von weiterreichenden Maßnahmen wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

    In vielen anderen Ländern finden derzeit ähnliche Debatten statt. In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft und heute das zugehörige Urteil veröffentlicht. Ebenso gekippt ist die anlasslose Massenüberwachung von Telekommunikationsdaten in der Slowakei und Dänemark. In Großbritannien hingegen wurde kürzlich ein “Notstandsgesetz” verabschiedet, um die Vorratsdatenspeicherung fortsetzen zu können und gleichzeitig durch die Hintertür Überwachungskapazitäten weiter auszubauen. In Schweden klagt der Provider Tele2 dagegen, nach Außerkraftsetzung der EU-Richtlinie weiter speichern zu müssen, erlitt aber einen ersten Rückschlag in den Verhandlungen.

    30. Juli 2014
  • Metadaten: Wie dein unschuldiges Smartphone fast dein ganzes Leben an den Geheimdienst übermittelt
    Metadaten Wie dein unschuldiges Smartphone fast dein ganzes Leben an den Geheimdienst übermittelt

    Geheimdienste sammeln Metadaten über die Kommunikation aller Bürger. Die Politiker wollen uns glauben machen, dass diese Daten nicht allzu viel aussagen. Ein Niederländer hat das überprüft und das Gegenteil demonstriert: Metadaten verraten viel mehr über dein Leben, als du denkst.

    29. Juli 2014
  • : How-To Analyze Everyone – Teil IX: Predictive Policing oder wenn Vorurteile Algorithmen füttern
    CC-BY-SA 2.0 via flickr/skippy
    How-To Analyze Everyone – Teil IX: Predictive Policing oder wenn Vorurteile Algorithmen füttern

    Im heutigen Teil von How-To Analyze Everyone wird es ausnahmsweise nicht um einen bestimmten Algorithmus oder eine konkrete Technik gehen. Vielmehr wollen wir betrachten, wie Algorithmen bei der Polizeiarbeit eingesetzt werden und wie sie dazu führen können, dass sich Vorurteile selbst verstärken. 

    Menschen haben Vorurteile. Menschen arabischer Herkunft werden nicht selten mit islamischem Terrorismus assoziiert, Frauen interessieren sich mehr für Mode als für Technik und ein Fan von Dynamo Dresden ist automatisch gewaltbereiter Hooligan. Manche Vorurteile beruhen auf irrationalen Prägungen und Ängsten, andere generalisieren Vorkommnisse. Aber unabhängig davon schaffen sie im Kleinen wie im Großen gesellschaftliche Probleme und bauen Schranken auf. Eine ganz andere Dimension von Problemen bringen Vorurteile mit, wenn sie institutionalisiert werden. Etwa durch „Racial Profiling“, das heißt, wenn bestimmte Personengruppen aufgrund ihres Aussehens und vermuteten Herkunft vermehrt Kontrollen und Verdächtigungen seitens der Polizei ausgesetzt werden. Solche Praktiken wurden übrigens 2012 sogar von einem Gericht gebilligt und als legitim eingestuft. Noch weiter geht die Problematik, wenn nicht mehr nur Menschen bei der Verbrechensbekämpfung auf Basis von Vorurteilen agieren, sondern Computer diese umsetzen und manifestieren. Predictive Policing heißt die Technik, von der sich Polizeibehörden versprechen, Verbrechen erkennen und verhindern zu können, bevor sie entstehen. Dazu gehören eine Menge Daten, statistische Auswertungen und Profiling-Algorithmen. Das Ergebnis sind im Grunde genommen in Formeln und Code gegossene Vorurteile. Und so kommt es, dass zwischen Predictive Policing, Racial Profiling und anderen Diskriminierungen oft nur ein schmaler Grat liegt.

    Die Anfänge: Landkarten und Statistiken

    Einer der Vorläufer des modernen Predictive Policing ist CompStat, kurz für „Computer/Comparative Statistics“. Der dahinterliegende Arbeitsprozess wurde 1994 beim New York Police Departments eingeführt und basiert darauf, Verbrechensvorkommen auf einer Landkarte darzustellen und durch wöchentliche Absprachen Problembezirke zu identifizieren und etwa durch verstärkten Einsatz von Polizeistreifen in den Griff zu bekommen. Mittlerweile wird das System von vielen Polizeistellen in den USA und Kanada genutzt, Daten werden außerdem zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, woraus viele Crime Mapping Projekte entstanden, wie die L.A. Crime Map der Los Angeles Times oder CrimeReports. Aussagen, wie effektiv CompStat ist, sind schwer zu treffen. Zunächst scheinen die Zahlen beeindrucken: Gab es 1993 noch 1927 Morde, betrug die Zahl 1998 nur noch 629. Das bedeutet einen Rückgang um über 70%. Diesen allein CompStat zuzuschreiben wäre jedoch kurzsichtig, denn im selben Zeitraum wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeiarbeit durchgeführt wie eine gründlichere Ausbildung von Polizeikommissaren.

    Wenn Einzelne im Fokus der Algorithmen stehen, wird es intransparent

    Eine Landkarte, die Verbrechensvorkommen illustriert, stellt ein unbestreitbar unterstützendes Arbeitsinstrument für die Polizei dar. Kombiniert mit fortgeschritteneren statistischen Verfahren, die zeitliche und räumliche Entwicklungen auswerten, lassen sich Trends erkennen, aber sie nehmen den Strafverfolgern keine Schlussfolgerungen ab. Das änderte sich, als man begann, die zur Verfügung stehenden Daten nicht nur anzuzeigen, sondern sie an Algorithmen zu verfüttern, um verdächtige Einzelpersonen herauszustellen. Die Algorithmen sollen Erkenntnisse generieren und Zusammenhänge erschließen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind – ähnlich wie in einem Wetterbericht. 2009 hat das Department of Justice in den USA eine Ausschreibung veröffentlicht, in der nach neuen Methoden gesucht wurde, unter anderem:

    Advanced analytical tools, including social network analysis tools and intelligent decision support systems for use in investigation to determine nonobvious relationships among suspects, victims, and others or to visualize criminal incidents and relationships.

    Wie genau die Algorithmen aussehen, ist ein gut gehütetes Geheimnis, genauso wie auf welchen Daten die Erkenntnisse aufbauen, die aus ihnen entspringen sollen. Miles Wernick, Professor am Illinois Institute of Technology (IIT), der die Vorhersagen mit Wettervorhersagen oder medizinischer Diagnostik vergleicht, sagt:

    It’s not just shooting somebody, or being shot. It has to do with the person’s relationships to other violent people.

    Eine „Heat List“ mit den 400 wahrscheinlichsten Straftätern für Chicago, die auf ortsgebundenen Statistiken und Algorithmen des IIT beruht, traf Robert McDaniel. Der bekam im Sommer letzten Jahres Besuch der Polizei Chicago, die ihm zu verstehen gab, dass er unter Beobachtung stehe und lieber vorsichtig sein solle. Seine „kriminelle Karriere“ in Jugendtagen hatte aus Ordnungswidrigkeiten wegen Glücksspiel und Drogenbesitz bestanden, das begründet noch lange keine Einstufung als topverdächtiger zukünftiger Straffälliger. Ausschlaggebend für seine überraschend prominente Platzierung in der Liste der Hochverdächtigen schien ein Freund gewesen zu sein, der im Jahr zuvor erschossen worden war. Ihm könnte das gleiche passieren, wenn er nicht aufpasse, so die Ansage der Polizistin, die mit McDaniel sprach.

    Keiner weiß, wodurch genau man verdächtig wird

    Das heißt: Wer die falschen Freunde hat, läuft Gefahr, selbst auf einer Liste von Verdächtigen zu landen. Das bedeutet nicht nur, dass man im schlimmsten Fall aus Angst, falsch verdächtigt zu werden sein eigenes Verhalten selbstzensorisch anpasst und sich möglichst unauffällig verhält, sondern auch noch seine Freunde danach aussucht, ob sie eventuell auffällig sein könnten. Und was ist mit denen, die sich sowieso auf einer Liste befinden, weil sie in der falschen Gegend wohnen oder gewohnt haben? Es ergibt sich noch ein anderes Problem: Genaugenommen kann man nicht einmal wissen, woran man sein Verhalten anpassen sollte, um unauffällig zu bleiben. Hängt es von den Immobilienpreisen in der Nachbarschaft ab, dem Einkommen oder den Produkten, die man letzte Woche im Internet gekauft hat? Und wenn man es wüsste, würden Personen mit ernsthaften kriminellen Absichten diese Auffälligkeiten bewusst vermeiden können. Eine vorprogrammierte Intransparenz entsteht.

    Auch in Deutschland will man automatisierte Verbrechensvorhersage

    Nicht nur in den USA übt man sich im Predictive Policing, auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, Software zum Erstellen von Heat Maps und Lists einzusetzen und das BKA besucht schonmal Schnupperkurse bei IBM. Etwa für Software wie Blue Crush, die im Memphis eingesetzt wird. Erst kürzlich gab der Dieter Schürmann, Landeskriminaldirektor in Nordrhein-Westfalen, im Behördenspiegel zum Besten, es gehe darum …

    …, Tatorte und Taten auf Basis moderner IT und vorhandener Datenquellen vorherzusehen und vor den Tätern am Tatort sein zu können. […] Stellen wir an einem Ort das gleichzeitige Aufkommen ausländischer LKW und die Verwendung ebenso ausländischer Telefonkarten fest, und das in regionalen Bereichen die sich für mobile Einbruchstäter aufgrund ihrer Lage, etwa in Grenznähe oder Nähe der Autobahn, besonders eignen, sollte man aufmerksam werden.

    Selbsterfüllende Prophezeiung und Manifestation

    Afroamerikaner und Hispanics machten 2008 58% der Insassen in US-amerikanischen Gefängnissen aus, jedoch nur etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Von 2001 an ist jeder sechste farbige Mann mindestens ein Mal inhaftiert worden. Das heißt, die Polizei hat eine a priori höhere Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn sie Nicht-Weiße und andere von Algorithmen als auffällig Gestempelte unter Beobachtung stellt. Das heißt aber nicht nur, dass sie mehr farbige Verbrecher fängt, sondern impliziert auch, dass sie ihre Aufmerksamkeit und ihre Ressourcen gleichzeitig von der unverdächtigeren weißen Gruppe abziehen muss. Sie ist also auf einem Auge blind und es ist die natürliche Folge, dass man als vermeintlich Unauffälliger öfter beim Begehen einer Straftat unentdeckt bleibt – denn wer würde vermuten, dass ein weißer Mann im Anzug und mit Aktentasche im Supermarkt Zigaretten stiehlt? Eine Untersuchung des Marijuana Arrest Research Project kommt zu ähnlichen Ergebnissen:

    In allen 25 größten Bezirken Kaliforniens werden Schwarze öfters wegen Marihuanakonsums inhaftiert als Weiße. Typischerweise doppelt, drei oder sogar vier Mal so häufig wie Weiße. […] Studien der US-Regierung kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass schwarze Jugendliche seltener Marihuana konsumieren als weiße Jugendliche.

    Die American Civil Liberties Union nennt das und die damit verbundene voreingenommene Datenbasis, auf der ein Algorithmus arbeitet, „Rückkopplungsschleife der Ungerechtigkeit“:

    Wenn ein Algorithmus nur mit ungerechten Daten gespeist wird, wird er diese Ungerechtigkeit schlicht wiederholen, indem er der Polizei empfiehlt, mehr  Polizeibeamte zur Patroullie in die „schwarzen Gegenden“ zu schicken. Dadurch erzeugt Predictive Policing eine Rückkopplungsschleife der Ungerechtigkeit.

    Solche Verurteilungen stellen ein großes Problem für die zukünftigen Ausbildungs- und Arbeitschancen der Getroffenen dar – ein Umstand, der einer Selbstverstärkung tendenziöser Kriminalitätsraten weiteren Vorschub leistet.

    Afroamerikanische Namen und verdächtige Werbeeinblendungen

    Nicht nur im Kontext von Strafverfolgung und Predictive Policing sind maschinelle Vorurteile zu beobachten. Im letzten Jahr stellte eine Studie der Harvard University fest, dass bei der Platzierung von Anzeigen durch Google ebenso Vorurteile zum Tragen kommen und gleichzeitig verstärkt werden. Annahmen darüber, welcher Herkunft der Nutzer vor dem Bildschirm ist, leitet Google anscheinend von Namen ab, die auf eine bestimmte Abstammung hindeuten. Besonders hervor tut sich der Anzeigenalgorithmus damit, dass er bei der Suche nach Namen, die vorrangig von Afroamerikanern getragen werden, vermehrt Werbung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen einblendet – praktisch für den misstrauischen Arbeitgeber, der sicherlich nicht weniger misstrauisch wird, wenn er zusammen mit den Suchergebnissen des potentiellen neuen Angestellten Anzeigen mit Bezug auf Straftaten bekommt. Denn wir nehmen an: Wo Google Zusammenhänge findet, müssen ja auch welche sein.

    Kurz gesagt: Vorurteile sind gefährlich

    Aus all dem obigen kann man sehen: Algorithmen, die auf Vorurteilen basieren, neigen dazu, diese zu bestätigen und zu manifestieren. Es gibt massive Datenschutzprobleme, aufgrund proprietärer Verfahren und fehlender Transparenz lassen sich die Prozesse nicht nachvollziehen. Fehlurteile, die allen auf Wahrscheinlichkeit basierenden Algorithmen gegeben sind, lassen sich nicht wirksam korrigieren und können für den Einzelnen schweren Schaden anrichten. Und darum geht es: Predictive Policing – oder wie auch immer man die schönen Techniken nennen will – ist kein Wetterbericht. Sobald man es zum anlasslosen Ermitteln Verdächtiger nutzt, ist es die Zerstörung der Unschuldsvermutung ohne hinreichenden Anfangsverdacht und damit ein bedeutender Eingriff in die Menschenwürde.

    In dieser Reihe erschienen:

    29. Juli 2014
  • : Informationelle Fremdbestimmung: Kampf gegen Eintrag in Polizeidatenbank wegen Demonstration „Freiheit statt Angst“
    Informationelle Fremdbestimmung: Kampf gegen Eintrag in Polizeidatenbank wegen Demonstration „Freiheit statt Angst“

    Die angeblich strengen deutschen Datenschutzgesetze gelten häufig als geeignetes Mittel, um dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber Staat und Wirtschaft zur Durchsetzung zu verhelfen. Doch stimmt das wirklich? Im ersten Teil dieses Gastbeitrages sollen anhand eines konkreten Beispiels die Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten datenschutzrechtlicher Instrumente im nationalen sowie europäischen Kontext deutlich gemacht werden. Der zweite Teil fasst die dabei gewonnenen Einsichten zusammen und zieht ein (netz-)politisches Fazit.

    Dies ist ein Gastbeitrag von von Harun Spies, freier Journalist, Brüssel.

    Anhand eines Fallbeispiels soll zunächst dargestellt werden, wie leicht politisch aktive Menschen in umfangreiche und mittlerweile unüberschaubare Datensammlungen des Staates geraten können. Ähnliches gilt – wenn auch vordergründig aus anderen Beweggründen – für die Internetkonzerne mit ihren riesigen Datenhalden, die ihrerseits wiederum ergiebige Quelle für Geheimdienste und Polizeien sind. Das Beispiel dokumentiert darüber hinaus ebenso, mit welchen kritikwürdigen Methoden und haltlosen Unterstellungen die so genannten ‚Sicherheitsbehörden’ versuchen, Betroffene in ihrem Sinne zu kriminalisieren oder das eigene perfide Vorgehen gegenüber geschaffenen Kontrollinstanzen – wie dem/der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – zu rechtfertigen. Nicht zu vernachlässigen ist dabei insbesondere die Interpretationsmacht im Umgang mit gewonnenen Informationen oder Datenspuren, die mitunter handfeste Konsequenzen für Betroffene haben kann. Andererseits gestaltet sich die Eigenauskunft und Löschung mitunter derart komplex, so dass oft nur wenige Menschen überhaupt effektiv dagegen vorgehen können.

    Neuigkeiten von Horst Herold?

    Leider ist mir zu spät aufgegangen, woran ich in Traum nicht dachte, daß man der Polizei die Sammlung von Daten aller Bürger unterstellt. (Aus: Interview mit Horst Herold (II), Bürgerrechte & Polizei/CILIP 18 (2/1984))

    Nüchtern klingt die Darstellung des Vorgangs im letzten Tätigkeitsbericht des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‚Politisch motivierte Kriminalität ‑links’ (‚PMK-links‑Z’) ans Licht brachte, sind viele personenbezogene Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.” Ein “Beratungs- und Kontrollbesuch” beim Bundeskriminalamt (BKA) hatte ergeben, dass “Anmelder von Versammlungen als ’sonstige Personen’ in der Zentraldatei gespeichert” waren. Diese Tatsache hätte es eigentlich durchaus verdient, wesentlich prominenter zur Sprache gebracht und reflektiert zu werden – schließlich hatte einst das Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil von 1983 festgestellt:

    Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.

    Vielleicht ist die zurückhaltende Schilderung auch damit zu erklären, dass nach ca. zwei Jahren behördlicher Streiterei offenbar erst ein ‚Machtwort’ des beiderseitig aufsichtsführenden Bundesinnenministeriums (BMI) schließlich zur Löschung der unzulässig gespeicherten Daten führte. Doch wie kam es eigentlich zu dieser umfangreichen datenschutzrechtlichen Kontrolle, in deren Konsequenz dann bis zu 1.200 Personendatensätze aus der besagten Zentraldatei gelöscht worden sind?

    Freiheit statt Angst?

    IF-FSASichtbar begonnen hatte der ganze Datenschlamassel am 11.09.2010 anlässlich einer bundesweit beworbenen Anti-Überwachungsdemonstration, die unter dem Motto “Freiheit statt Angst” etwa jährlich in Berlin stattfindet. Der Demonstrationszug passierte gerade eine durch eine Baustelle verengte Stelle und geriet daher ins Stocken, als Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft die Teilnehmer seitlich bedrängten, offenbar nur, um schneller durch den Engpass zu gelangen. Daraufhin forderte die später von den Speicherungen betroffene Person die in den Zug hineindrängenden Polizeibeamten verbal dazu auf, dieses provozierende Verhalten zu unterlassen. Die Beamten verließen dann auch zügig den Bereich der Versammlung, ohne zuvor irgendwelche polizeilichen Maßnahmen (Identitätsfeststellungen, Festnahmen etc.) eingeleitet zu haben. Nach ca. einem Monat erhielt der Betroffene – für ihn also vollkommen überraschend – vom Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes eine “Vorladung als Beschuldigter” wegen angeblichem “Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte”.

    IF_VorladungDer Paragraf 113 des Strafgesetzbuches wird insbesondere im Zusammenhang von Versammlungen häufig angewendet, um unrechtmäßiges und/oder gewalttätiges Verhalten von Polizeibeamten im Nachhinein zu legitimieren. So war diese Taktik unmittelbar im Jahr zuvor ebenfalls bei der „Freiheit statt Angst“-Demonstration zum Einsatz gekommen. Nachdem der Betroffene die polizeiliche Vorladung ignoriert hatte, stellte die Berliner Staatsanwaltschaft am 09.11.2010 das eingeleitete Ermittlungsverfahren ohne weitere Angabe von Gründen nach § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Folge versuchte der Betroffene mehrfach, nach § 147 Abs. 7 StPO Einsicht in bzw. Abschriften aus der Ermittlungsakte zu erhalten. Dieses Begehren wurde vom zuständigen Staatsanwalt zunächst verwehrt, da sich angeblich “Videoprints von den am Einsatz beteiligten Polizeibeamten” in der Akte befänden und darüber hinaus “kein rechtlich begründetes Interesse erkennbar” sei.

    no-border-camp-2010Außerdem reiste der Betroffene im Herbst 2010 zu einem von antirassistischen Gruppen und Einzelpersonen organisierten “No Border Camp” nach Brüssel, wo er während einer Gewerkschaftsdemonstration in Ausübung seines Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) zusammen mit über 300 weiteren Personen für ca. 10 Stunden willkürlich zur ‚Gefahrenabwehr’ in Gewahrsam genommen wurde. Abweichend vom ersten Vorfall wurde hier durch die belgische Polizei eine Identitätsfeststellung vorgenommen.

    Datenspuren beim LKA und BKA?

    Durch die Kampagne “Reclaim your Data!” inspiriert, stellte der Betroffene schließlich verschiedene Anträge bei Polizeibehörden und Geheimdiensten, um die dort zu seiner Person gespeicherten Daten zu erfahren. Noch im Oktober 2010 verlangte er zuerst Auskunft beim Landeskriminalamt Berlin. Mit einem Schreiben im Januar 2011 gab dessen zuständige Stelle bekannt, dass im “Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS)” personenbezogene Daten in der Zuschreibung als “Tatverdächtiger” wegen des “Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte” erfasst wären. Aufgrund der in Berlin erlassenen Prüffristenverordnung sollten die Daten “nach einer Frist von 10 Jahren nach dem letzten Anlass für die Speicherung gelöscht” werden, “sofern bis dahin kein erneuter Anlass für eine Datenspeicherung entstanden” sei. Zwar war relativ allgemein beschrieben, dass “bei Fällen von geringer Bedeutung” sich die Prüffrist verkürzen kann, eine konkrete Anwendung dieser Vorschrift war allerdings nicht zu erkennen, so dass der Betroffene mit einer unverhältnismäßig langen Speicherung rechnen musste.

    Schließlich stellte der Betroffene am 16.01.2011 auf Grundlage des § 19 BDSG einen Auskunftsantrag beim BKA. Gleichzeitig verlangte er u.a. nach Art. 30 des EU-Ratsbeschlusses zum EUROPOL-Gesetz entsprechende Auskünfte. Während die EU-Polizeiagentur Europol im Februar 2011 mitteilte, dass keine Daten, “für die gemäß des Rats-Beschlusses Anspruch auf Auskunft besteht, bei Europol verarbeitet werden”, waren dem Bescheid des BKA folgende Informationen zu entnehmen: Es seien Daten im “INPOL, dem im Rahmen eines elektronischen Datenverbundes betriebenen Informationssystem der deutschen Polizei,” gespeichert. Im vollständigen Wortlaut war dort zu den Speicherungen zu lesen:

    Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen hat das BKA in Meckenheim/Abteilung Staatsschutz Mitteilungen über Sachverhalte aus Berlin (BR) erhalten, die zur Anlegung einer Kriminalakte geführt haben. Zu dieser Akte ist in der Zentraldatei BKA Aktennachweis (BKA-AN) – auf diese Daten können nur Mitarbeiter des BKA zugreifen – die Kriminalaktennummer als Fundstelle gespeichert. Die Aussonderungsprüffrist wurde auf den 11.09.2015 festgesetzt.

    Des Weiteren wurden zwei Datenspuren zusammenfassend benannt, von denen zumindest die Erste laut Auskunft des BKA von der Landespolizei Berlin in die Verbunddatei ‚Innere Sicherheit’ (IFIS) eingestellt worden war:

    • 11.09.2010, Berlin – Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (körperlicher Einsatz gegen polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer Demonstration)
    • 25.09. – 02.10.2010, Brüssel – Mitteilung der belgischen Behörden vom 05.10.2010 über die Ingewahrsamnahme von 380 Personen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Durchführung des ‚No Border Camp’ in Brüssel – neben einem Angriff auf eine Polizeistation in Brüssel wurden zahlreiche Sachbeschädigungen durch Graffiti begangen – das genaue Datum der Durchführung der Maßnahme wurde nicht mitgeteilt

    Zur möglichen Weitergabe dieser Datenspuren teilte das BKA nur knapp mit, dass “am 08.10.2010 eine Übermittlung an alle Landeskriminalämter, an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an die Bundespolizei im Rahmen der Mitteilung der Ingewahrsamnahme während des ‚No Border Camp’ in Brüssel” stattgefunden habe.

    Der bemerkenswerteste Satz im Schlussteil der BKA-Antwort lautete allerdings wie folgt: “Eine weitergehende Auskunft wird unter Berufung auf § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG abgelehnt.” Angeblich hätte eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Informationsinteresse an der Auskunft und dem Interesse der speichernden Stelle an der Geheimhaltung erbracht, dass im konkreten Fall das Informationsinteresse zurückstehen müsse. Auch eine Begründung der Auskunftsverweigerung komme nicht in Frage, da damit der mit der Verweigerung verfolgte Zweck gefährdet wäre. Wie sich später aus offengelegten Akten im Verwaltungsgerichtsverfahren ergab, war jedoch überhaupt nicht abgewogen worden – der vorgefertigte Textbaustein wurde offenkundig aufgrund systematischer Geheimniskrämerei des BKA-Staatsschutzes ohne konkrete Prüfung eingefügt.

    Gesperrte Akten und Geheimverfahren?

    Anschließend bat der Betroffene im März 2011 den BfDI um Überprüfung der Angelegenheit und legte gleichzeitig Widerspruch gegen die Auskunftsverweigerung ein. In der Widerspruchsschrift machte er geltend, dass nicht ersichtlich und unbegründet sei, weshalb eine weitergehende Auskunft die Ausnahmetatbestände des § 19 Abs. 4 BDSG jeweils erfüllen könnte. Vielmehr wurde frühzeitig auf die mutmaßlich rechtswidrige Speicherung hingewiesen. Dieser Hinweis traf jedoch im BKA-Justiziariat auf ‚taube Ohren’. Mit Bescheid vom 30.03.2011 wurde das Ansinnen zurückgewiesen, da die Erteilung der vollständigen Auskunft angeblich “zu erheblichen Beeinträchtigungen der Aufgabenerledigung der verantwortlichen Stelle(n) führen” würde.

    Daraufhin hat die Anwältin des Betroffenen im Mai 2011 eine Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben. Bereits mit der Zustellung der Klageschrift forderte das Gericht das BKA umgehend auf, alle das Verfahren betreffenden Akten inklusive eines Ausdrucks aus INPOL gemäß § 99 VwGO innerhalb kurzer Frist vorzulegen. Dazu kam es jedoch nicht: In der Klageerwiderung beantragte das BKA, das Verfahren bis zur Entscheidung des BfDI auszusetzen bzw. ruhen zu lassen. Andernfalls benötige es eine dreiwöchige Fristverlängerung, um “gegebenenfalls eine Sperrerklärung vom Bundesministerium des Innern einholen zu können”. Über die (Un-)Rechtmäßigkeit einer solchen Sperrerklärung entscheidet jedoch nicht das erkennende Gericht selbst, sondern eine Kammer der übergeordneten Instanz in einem Geheimverfahren (‚in-camera’). Aufgrund der andauernden Prüfung des BfDI stimmte deshalb auch der Betroffene dem Ruhen des Verfahrens zu und beantragte sicherheitshalber beim BKA, die fraglichen Daten auch im Falle einer festgestellten Unzulässigkeit nicht sofort zu löschen, sondern lediglich für die Verwendung zu sperren.

    Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

    IF_GründeParallel zum gerichtlichen Verfahren hatte der Betroffene im März 2011 zuerst den BfDI und ca. ein Jahr später den Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Überprüfung der Angelegenheit jeweils mit bundes- bzw. landesbezogener Schwerpunktsetzung gebeten.

    Nach mehrmaligen telefonischen Rückfragen seiner Anwältin und der schriftlichen Bitte um eine baldige Zwischennachricht kam es im Dezember 2011 zu einer ersten Reaktion des BfDI: In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass verschiedene Mitteilungen des BKA zum Sachverhalt eingegangen seien und “Anlass zu weiteren Nachfragen gegeben” hätten. Insbesondere die Speicherung zum ‚No Border Camp’ wurde als kritikwürdig eingestuft, da dort nicht einmal ein konkreter Vorwurf einer Straftat ersichtlich war. Bei der Berliner Speicherung wegen des angeblichen Widerstandes käme eine Löschung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens jedoch nur dann in Betracht, “wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat”. Wahrscheinlich lag dem BfDI zu diesem Zeitpunkt trotz monatelanger Bemühungen noch nicht einmal die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom November 2010 vor, aus der sich die Einstellung wegen feststehender Unschuld ergab. Dieses Schriftstück lag auch dem Betroffenen nur vor, weil seine Anwältin auf Grundlage des § 147 Abs. 1 StPO in die Ermittlungsakte mittlerweile Einsicht nehmen konnte. Zu den Gründen der teilweisen Auskunftsverweigerung durch das BKA durfte sich der Sachbearbeiter des BfDI aufgrund der einschränkenden Regelung aus § 19 Abs. 6 Satz 2 BDSG allerdings nicht äußern.

    Im Mai 2012 bat der Betroffene dann erneut um eine Stellungnahme. Diesmal gab der BfDI an, “in der Zwischenzeit einen Kontrollbesuch” vorgenommen zu haben, dessen Termin hätte sich jedoch aufgrund anderer Prüfungen zunächst verzögert. Um zumindest die Berliner Speicherung endlich aus den polizeilichen Datenbanken zu tilgen, lag der Entschluss nahe, die Löschung bzw. Sperrung beim zuständigen Landeskriminalamt zu beantragen. Angesichts der vorliegenden Einstellungsgründe fiel die Reaktion der Dienststelle sogar erwartungsgemäß aus: “Nach Prüfung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte habe ich festgestellt, dass die weitere Speicherung […] für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei nicht mehr benötigt werden und habe diese gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 2 ASOG löschen lassen. […] Im Rahmen der durchgeführten Einzelfallprüfung zum oben genannten Vorgang wurden die in diesem Zusammenhang durch das Land Berlin eingestellten Daten in der INPOL-Verbunddatei beim BKA ebenfalls gelöscht.”

    Auf eine in diesem Zusammenhang beim Berliner Datenschutzbeauftragten im Juni 2012 eingereichte Beschwerde reagierte dieser zunächst ausweichend. Erst nach über einem Jahr und etlichen Briefen des Betroffenen wird im September 2013 in einem vierseitigen Schreiben das eigentliche Kernproblem anerkannt:

    Die zuständige Fachabteilung des Landeskriminalamtes hat im vorliegenden Fall einen sog. ‚Resttatverdacht’ erkannt, der die zunächst weitere Speicherung dieser Vorgangsdaten erklärt. […] Abschließend teilt der Polizeipräsident von Berlin mit, dass in seiner Nachbewertung dieses Vorgangs festzustellen ist, dass die ursprüngliche Argumentation für einen Resttatverdacht nicht nachvollziehbar war und eine Würdigung der Verfahrenseinstellung nicht in dem gebotenen Maß vorgenommen worden ist bzw. erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erfolgte.

    Jedoch hat die Berliner Datenschutzbehörde bisher weder das augenscheinliche Fehlverhalten der Polizei hinterfragt noch allgemeine Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung derartiger Weiterspeicherungen in die Wege geleitet. Auch in ihrem Tätigkeitsbericht ist dieser Vorgang mit keinem Wort erwähnt. Hier mangelt es wegen der örtlichen oder personellen Nähe der Berliner Behörden möglicherweise einfach an Aufklärungswillen.

    Im Dezember 2012 bat der Betroffene entmutigt um eine abschließende Stellungnahme des BfDI. Kurz darauf kam erfreulicherweise doch etwas Bewegung in die Angelegenheit: Zunächst bat der Sachbearbeiter um Verständnis für die lange Bearbeitungsdauer, da die ursächliche Datenverarbeitung beim BKA einer “gründlichen Aufarbeitung” bedurft habe und den “datenschutzrechtlichen Fragen besonders intensiv nachgegangen” worden sei. Nach seinen Angaben wurde mit drei Mitarbeitern eine umfangreiche Kontrolle vor Ort vorgenommen und ein sehr ausführlicher Prüfbericht gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) abgegeben. Im Ergebnis wurde die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das BKA gegenüber dem Ministerium “in mehrfacher Hinsicht formell beanstandet”.

    In einer sieben-seitigen Stellungnahme an die Anwältin des Betroffenen wurden vom BfDI sehr detailliert die juristischen Auslegungstricks des BKA nachgezeichnet:

    Mir gegenüber vertrat das BKA zunächst die Auffassung, Rechtsgrundlage der Speicherung sei lediglich § 7 Abs. 1 BKAG, die Schwellen nach § 8 Abs. 2 BKAG seien nicht zu prüfen. Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht, dass Daten zu diesem Ereignis in der Kriminalakte gespeichert wurden. […]
    Daher war die Straftat nicht bzw. nicht rechtswidrig begangen und die Speicherung gemäß § 8 Abs. 3 BKAG datenschutzrechtlich unzulässig. Noch im April 2011 hatte das BKA allerdings argumentiert, dass § 8 Abs. 3 BKAG hier nicht anzuwenden sei. Bis dahin waren dem BKA offensichtlich die Einstellungsverfügung oder zumindest die Gründe der Einstellung nicht bekannt. […]
    Nach meiner Auffassung war es datenschutzrechtlich nicht zulässig, Ihren Mandanten als Teilnehmer des ‚No Border Camps’ in der Kriminalakte zu speichern; dies gilt naturgemäß für die Speicherung im Aktennachweis. Auf § 8 Abs. 1 BKAG konnte das BKA die Speicherung nicht stützen. […]
    § 8 Abs. 2 BKAG rechtfertigt eine Speicherung ebenso nicht. […]
    Auf der Mitteilung der belgischen Behörden basierend vertritt das BKA die Auffassung, Ihr Mandant sei als Verdächtiger einzustufen. Das BKA sah diesen Verdacht zunächst durch die oben genannte Mitteilung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verstärkt. […]
    Ein unmittelbarer Bezug Ihres Mandanten zu den begangenen Straftaten ist offenbar nicht nachgewiesen und auch nicht dargetan. Der Anfangsverdacht kann erst recht nicht aus der Mitteilung des LKA Berlin hergeleitet werden. Zum einen besteht zu der hier gegenständlichen Speicherung kein Zusammenhang, zum anderen ist – wie sich nunmehr herausgestellt hat – der Tatvorwurf nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin schon aus Rechtsgründen nicht haltbar (siehe oben). Das BKA hat mir gegenüber ausgeführt, es lägen dort keine Erkenntnisse vor, nach denen Ihr Mandant nicht an den Straftaten beteiligt gewesen sei oder diese nicht rechtswidrig begangen habe. Im Nachgang sei nicht festgestellt worden, dass die polizeiliche Maßnahme unrechtmäßig gewesen sei. Dies verfängt aus meiner Sicht nicht. Denn es kommt nicht darauf an, ob die Unschuld des Betroffenen festgestellt wurde, sondern ob eine Tatsachengrundlage vorhanden ist, die einen Straftatverdacht trägt. Dazu müssen nach meiner Auffassung eine konkrete Tat und eine Tathandlung angegeben werden können. Entscheidend ist als Beurteilungsgrundlage nicht, welche Informationen dem BKA fehlen, sondern welche das BKA zur Begründung der Speicherung als Dokumentation vorhält.

    Zur eigentlich zentralen Frage der Auskunftsverweigerung wurde jedoch nach wie vor nur festgestellt: “An dieser Entscheidung hält es [BKA] fest. Daher kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass ich die Auskunftsverweigerung für zu weitgehend erachte. […] Eine weitergehende Mitteilung ist mir gemäß § 19 Abs. 6 Satz 2 BDSG nicht möglich.”

    Was hat das BKA zu verbergen?

    IF-ChartUm nicht noch länger auf ein abschließendes Ergebnis des BfDI zu warten, wurde sodann das ruhende Verwaltungsgerichtsverfahren wieder angerufen – mit einer überraschenden Wendung: Im Februar 2013 legte das BKA dem Verwaltungsgericht auf Anforderung nun den “vollständigen Ausdruck aus der elektronischen Kriminalakte” und einen “Chart aus dem polizeilichen Informationssystem b‑case” vor.

    Damit wurde die kafkaeske Natur der gesamten Angelegenheit ersichtlich: Einerseits war klar, dass die bislang verweigerte Auskunft die Speicherung wegen der Anmeldung von Versammlungen (vgl. dazu die gesetzliche Verpflichtung aus § 14 VersG) in der Zentraldatei “PMK-links‑Z” betraf. Die Anmelderdaten wurden vermutlich bereits im April 2010 direkt durch das LKA Berlin per aktenzeichenlosem Telefax dem BKA-Staatsschutz nach Meckenheim angeliefert. Die Speicherung in der Zentraldatei erfolgte also weitaus früher als diejenige in der Verbunddatei IFIS, so dass hier zunächst kein Zusammenhang zum Vorfall bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ ersichtlich ist. Außerdem war in der Gesamtschau zu erkennen, dass die verschiedenen Einträge sowohl in der elektronischen Kriminalakte als auch im internen BKA-Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert waren.

    Andererseits ging aus den Unterlagen hervor, dass die personenbezogenen Daten aller 380 beim “No Border Camp” in Gewahrsam genommenen oder kontrollierten Personen durch die belgische Kontaktstelle der “Police Working Group on Terrorism (PWGT)” vollständig in jedes der folgenden europäischen Länder übermittelt worden waren: Österreich (Wien), Schweiz (Bern), Tschechische Republik (Prag), Deutschland (Meckenheim), Spanien (Madrid), Irland (Dublin), Frankreich (Paris), Großbritannien (London), Ungarn (Budapest), Italien (Rom), Luxemburg, Niederlande (Den Haag), Portugal (Lissabon), Polen (Warschau), Schweden (Stockholm) und Finnland (Helsinki). Lediglich die PWGT-Kontaktstellen in Zypern, Dänemark, Estland, Griechenland, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Slowenien und in der Slowakischen Republik gingen leer aus, da augenscheinlich keiner ihrer Staatsterroristenbürger von der Maßnahme betroffen war.

    Dienstgeheimnisse des BKA offenlegen?

    Die dreistesten Behauptungen finden sich jedoch in einer internen Stellungnahme des Staatsschutzreferates “Zentralstelle – links – Auswertung, Analyse, Früherkennung“ (ST11) an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des BKA, in der die Speicherung und die Geheimniskrämerei gerechtfertigt werden sollte. In diesem vierzehnseitigen Papier, wird der Betroffene unter dem Schlagwort „Sonderauswertung“ in den Kontext von „Straftaten von erheblicher Bedeutung im Themenfeld ‚Innen- und Sicherheitspolitik’“ gerückt. Welche konkreten Straftaten damit gemeint sind, wird zur Abschreckung der adressierten Datenschutzbeauftragten bereits auf den ersten Seiten deutlich: „Angriff auf eine Polizeidienststelle und Brandstiftung z.N. Hauptzollamt am 04.12.2009 in Hamburg“, „Brandanschlag auf Liegenschaft des BKA am 04.12.2009 in Berlin-Treptow“ sowie „Angriff auf Polizeidienststelle (Abschnitt 51) am 11.04.2011 in Berlin-Friedrichshain“. Der ‚Zusammenhang’ wird einerseits über das vermeintlich ähnliche Themenfeld der angemeldeten Versammlungen konstruiert und beruht andererseits auf der folgenden grotesken Logik: „Außerdem wurden o.g. Straftaten ganz überwiegend in Berlin (dem Wohnort des Petenten) begangen […], konnten jedoch bislang nicht aufgeklärt werden.“ Mit einer solchen Verdachtsschöpfungskette lassen sich in einer Großstadt wie Berlin ganz einfach und schnell Überwachungsobjekte generieren.

    Als individuelle Belege der unterstellten Militanz dienen dem Staatsschutz dabei wiederum die Datenspuren aus Berlin und Brüssel. Zuerst wird der angebliche „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ganz selbstverständlich als „Gewalttat“ ausgelegt – das widerspricht zwar der staatsanwaltschaftlichen Beurteilung, wird aber trotzdem ganz pauschal hineininterpretiert. Und weiterhin wird dem Betroffenen zur Last gelegt, dass er „Aktionen zum vom Straf- und Gewalttaten begleiteten Themenfeld ‚Antirepression’ organisiert“ habe. Gemeint sind damit offenbar eine Vielzahl von Anmeldungen für Versammlungen (Art. 8 GG), die sich gegen Polizeigewalt, Überwachungsgesetze oder die Atomwirtschaft richteten. Diese Konstellation soll summarisch die Annahme rechtfertigen, „dass der Petent zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“ und deshalb die Speicherung als „sonstige Person“ gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 5 BKAG „rechtmäßig war“.

    Der zynische Höhepunkt der absurden Verdachtskonstruktion steckt letztendlich aber in der Rechtfertigung der Auskunftsverweigerung: Nach einem kurzen Einblick in die polizeiliche Internet-Überwachung gipfelt die staatsschützerische Verschwörungstheorie zunächst in der Aussage, dass die Rechtsanwältin des Betroffenen Teil eines „Netzwerks“ wäre, da sie in einem im Internet verfügbaren Video ihre Arbeit als Organ der Rechtspflege beschreibt. Zudem hat ein kurzer Bericht des Betroffenen auf einer Internetseite die Aufmerksamkeit der Beamten erregt. Dort war unter dem Tenor „60 Jahre sind genug! – Die eigenen Daten kollektiv zurückholen!“ dazu aufgerufen worden, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Auskunftsanträge beim BKA wahrzunehmen. Hierbei wird vom Staatsschutz besonders reklamiert, dass kurze Passagen aus dem Widerspruchsbescheid veröffentlicht worden sind. Daraus wird schließlich abgeleitet, dass „Ziel und Hauptmotiv des Petenten und seiner Rechtsanwältin […] das Offenlegen von Dienstgeheimnissen des BKA” wäre. In Zeiten umfassender Enthüllungen durch interne Whistleblower erscheint ein derart antiquiertes Geheimschutzverständnis reichlich skurril.

    Naheliegender ist vielmehr, dass der BKA-Staatsschutz seine haltlosen Verdächtigungen und unzulässigen Speicherungen verschweigen wollte. Denn er sieht bereits eine kritische Öffentlichkeit als Mittel an, „gegen die europäische Sicherheitsarchitektur“ bzw. „gegen staatliche Repressionsbehörden“ vorzugehen. Nach dieser Logik müssen zukünftig also alle Menschen mit vorsorglicher Beobachtung und Speicherung durch den Staat rechnen, wenn sie sich gegen Überwachung und bestehende Sicherheitsgesetze engagieren, wenn sie für informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit eintreten oder wenn sie einfach nur ihre in der Verfassung gewährten Grundrechte wahrnehmen wollen.

    Ende gut, alles gut?

    Im März 2013 antwortete der BfDI dem Betroffenen abschließend, dass ihm nunmehr eine Stellungnahme des Bundesministerium des Innern (BMI) zu seinem Prüfbericht vorliege. Im Bericht war er zum Ergebnis gekommen, dass die Speicherung in der Zentraldatei ‚PMK-links‑Z’ nicht zulässig gewesen sei und das BKA insoweit auch nicht hinreichend Auskunft erteilt hatte. Das Ministerium teilte nun mit, dass sich das BKA dieser Bewertung “vollumfänglich anschließt” und alle Daten löschen werde. Schließlich wurde damit auch der Verwaltungsrechtsstreit hinfällig und die entstandenen Kosten der Bundesrepublik Deutschland – also den Steuerzahlern – auferlegt.

    Damit endete nach ca. 26 Monaten eine Odyssee der informationellen Fremdbestimmung – zumindest in den elektronischen Datenspeichern (wohl nicht in den Köpfen) des BKA. Dem Betroffenen und allen anderen erfassten Personen steht jetzt allerdings noch bevor, die aus Belgien übermittelten Daten sowohl beim deutschen Inlandsgeheimdienst als auch in 15 weiteren europäischen PWGT-Teilnehmerstaaten löschen zu lassen. Auf die Unterstützung des europäischen Datenschutzbeauftragten können sie dabei jedoch nicht hoffen, denn Peter Hustinx ist formell nur für Belange hinsichtlich europäischer Institutionen und nicht für bilateralen Datentausch zuständig. Auf die Problematik eines nahezu europaweiten Auskunfts- und Löschbegehrens persönlich angesprochen, antwortete Peter Hustinx am Rande der Veranstaltung “Freedom not fear“ 2013 pragmatisch: “It’s not my issue.”

    29. Juli 2014
  • : Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA
    Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA

    Maas_HeikoJustizminister Heiko Maas hat gegenüber der dpa die Meinung kundgetan, er empfehle Edward Snowden, in die USA zurück zu kehren. Dessen Asyl in Russland läuft Ende diesen Monats aus und auch wenn eine Verlängerung wahrscheinlich ist, bietet der Zeitpunkt Gelegenheit für Debatten. Maas gibt vor, zu wissen, was am Besten für Snowden sei:

    Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.

    Damit mag er Recht haben, denn Snowden selbst hat mehrmals selbst betont, er wolle zurück in seine Heimat und seine Anwälte haben bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen. Aber was Maas vergisst: Snowden ist erst Anfang 30 und hat sicher genausowenig Lust, für den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen – so wie etwa Chelsea Manning, die zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Er gab selbst an, „im täglichen Leben ist es [in Russland] besser als Gefängnis“, er bevorzuge aber Asyl in einem anderen Land.

    Und Maas deckt mit seiner gespielten Empathie und mit der vorgeschobenen Sorge um die Sicherheit Snowdens in Deutschland vor allem den Unwillen der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren um ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu vernehmen. Dankbar sei man trotzdem:

    Insgesamt haben wir davon profitiert, weil wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat […] Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung weiterentwickelt.

    Nur schade, dass bloße Worte Snowden nicht helfen, sich vor politischer Verfolgung zu schützen.: Sollte die Bundesregierung sich nach der Sommerpause weiterhin einer Aufnahme verweigern, wolle man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag von Linken und Grünen hervor. Konstantin von Notz, grüner Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte:

    Wir bauen mit diesem Antrag der Bundesregierung eine letzte Brücke zur Rechtsstaatlichkeit. [Sollten sich Union und SPD verweigern], dann ist eine Klärung der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidbar.

    29. Juli 2014
  • : Human Rights Watch: US-Überwachung gefährdet Journalismus und Pressefreiheit
    Human Rights Watch: US-Überwachung gefährdet Journalismus und Pressefreiheit

    With-Liberty-to-Monitor-AllIn einer Demokratie sind Journalismus und Gerichte nicht wegzudenken. Ohne eine unabhängige Rechtsprechung oder die Kontrolle der Politik und Information der Gesellschaft durch die vierte Macht, die Medienmacht, ist die gesamte Staatsform gefährdet, die auf Legitimierung durch das Volk und Transparenz der Politik aufbaut. Was passiert, wenn diese Kräfte an der Ausübung gehindert werden?

    Human Rights Watch analysiert in ihrem neuen Bericht von diesem Montag den Schaden, den die umfassende weltweite Überwachung durch die NSA Journalismus und Rechtspraxis zufügt. Beide Berufe beruhen als integraler Bestandteil der Demokratie auf besonderem rechtlichen Schutz ihrer Kommunikation. Für die Studie wurden Journalisten und Anwälte befragt, wie sich ihr berufliches Verhalten im Licht der Überwachungsvorfälle verändert hat.

    Wie dieser Bericht dokumentiert, schädigen US-Überwachungsprogramme auch einige der angeblich wichtigsten Werte der Vereinigten Staaten. Diese schließen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit und das Recht auf Rechtsbeistand ein, die alle sowohl von den internationalen Menschenrechten als auch der amerikanischen Verfassung geschützt werden.

    Einfluss auf Journalisten

    • Beschränkter Informationsfluss zwischen Regierungsbeamten und Presse bis hin zum Verlust von Quellen: Angst vor Überwachung und fehlender Anonymität lässt Beamte sogar bezüglich nicht klassifiziert Information oder gar Meinungen zurückhaltend werden
    • Zunehmende Verschlüsselungs- und Anonymisierungspraxis: Um Quellen zu schützen und ihrer Arbeit nachzugehen verhalten sich Journalisten immer häufiger, als wären sie Spione – und können leichter in den Verdacht geraten, welche zu sein. Ein bekannter Journalist fasst zusammen:

    Ich will nicht dass die Regierung mich zwingt, mich wie ein Spion zu verhalten. Ich bin kein Spion, ich bin ein Journalist.

    • Aus der angespannten Lage folgt langsamere, erschwerte Akquirierung von Informationen und damit weniger veröffentlichte Geschichten – also insgesamt eine Schwächung der demokratischen Aufgabe der Medien, dem demokratischen Diskurs und öffentlicher Verantwortlichkeitsmechanismen.

    Einfluss auf Anwälte

    • Anwälte müssen vertrauliche Informationen mit ihren Kunden austauschen können, aber in vielen brisanten Fällen, die beispielsweise die Regierung betreffen, müssen sie sich auf Überwachung einstellen und können keine hundertprozentige Vertraulichkeit garantieren.
    • Sie werden ebenfalls durch die Umstände dazu gebracht, sich in ihrer Kommunikation wie Kriminelle zu verhalten
    • Recht auf Rechtbeistand wird untergraben

    Der Bericht fordert dringende Reformen der Überwachungsprogramme, die sich jenseits vom Notwendigen befinden, ja überproportional und unangemessen sind. Journalisten werden auf Schritt und Tritt überwacht, mutmaßliche Whistleblower gnadenlos verfolgt. Aber wird die amerikanische Regierung sich tatsächlich Grenzen setzen, damit der investigative Journalismus wieder mehr über Fehltritte, politische Interna und Machtmissbrauch berichten kann? Es ist ihre Aufgabe als demokratisch gewählte Vertretung eines Volkes. Das sollte genug Motivation sein.

    Passend dazu veröffentlichte Human Rights Watch ein kurzes Video, was knapp die Probleme der Journalisten mit der Überwachung zusammenfasst. Ein befragter Journalist meint gleich zu Beginn:

    Eine Quelle zu schützen ist für mich von größter Bedeutung. Wenn ich eine Geschichte nicht berichten kann, ohne die Quelle schützen zu können, dann werde ich die Geschichte nicht veröffentlichen. – Jonathan A. Landay

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    28. Juli 2014