Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat zu Spenden für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern aufgerufen. Wie wir berichteten, hatte der Bundesgerichtshof am 3. Juli entschieden, dass die Telekom sieben Tage lang speichern darf wer mit welcher IP-Adresse wann das Internet genutzt hat. Florian Altherr vom AK Vorrat erklärt dazu in einer aktuellen Pressemitteilung:
„Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft auch unberechtigten – Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der Straße. Wir sind der Auffassung, dass IP-Adressen zum Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider wieder gelöscht werden müssen.“
Deswegen will der Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen. Ziel ist es, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Doch die Rechtsschutzversicherung des Klägers will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro für die Klage in Karlsruhe nicht mehr übernehmen. Daher ruft der AK Vorrat, in Absprache mit dem Kläger, zu Spenden auf, um die Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.
Wer die Verfassungsbeschwerde gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mit finanzieren möchte, spendet bitte auf das Bankkonto des Rechtsanwalts des Klägers:
Kontoinhaber Kanzlei Wüstenberg
IBAN DE09100333001737590000
BIC SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-VorratsdatenspeicherungDie Beschwerdefrist läuft nächste Woche ab. Spenden zur Deckung des Anwaltshonorars sind steuerlich nicht abzugsfähig. Falls mehr Spenden als 1.086,23 Euro eingehen, wird Rechtsanwalt Wüstenberg den übersteigenden Betrag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für dessen Arbeit weiter leiten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht die Höhe der Spendeneingänge auf seiner Homepage.
Wir finden eine Beschwerde zur rechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht absolut sinnvoll und wichtig. Du auch? Dann spende!
