Spendenaufruf des AK Vorrat für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich vorerst nicht mehr mit der BND-Klage Härtings beschäftigen – CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Tobias Helfrich

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat zu Spenden für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern aufgerufen. Wie wir berichteten, hatte der Bundesgerichtshof am 3. Juli entschieden, dass die Telekom sieben Tage lang speichern darf wer mit welcher IP-Adresse wann das Internet genutzt hat. Florian Altherr vom AK Vorrat erklärt dazu in einer aktuellen Pressemitteilung:

„Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft auch unberechtigten – Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der Straße. Wir sind der Auffassung, dass IP-Adressen zum Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider wieder gelöscht werden müssen.“

Deswegen will der Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen. Ziel ist es, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Doch die Rechtsschutzversicherung des Klägers will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro für die Klage in Karlsruhe nicht mehr übernehmen. Daher ruft der AK Vorrat, in Absprache mit dem Kläger, zu Spenden auf, um die Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.

Wer die Verfassungsbeschwerde gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mit finanzieren möchte, spendet bitte auf das Bankkonto des Rechtsanwalts des Klägers:
Kontoinhaber Kanzlei Wüstenberg
IBAN DE09100333001737590000
BIC SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung

Die Beschwerdefrist läuft nächste Woche ab. Spenden zur Deckung des Anwaltshonorars sind steuerlich nicht abzugsfähig. Falls mehr Spenden als 1.086,23 Euro eingehen, wird Rechtsanwalt Wüstenberg den übersteigenden Betrag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für dessen Arbeit weiter leiten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht die Höhe der Spendeneingänge auf seiner Homepage.

Wir finden eine Beschwerde zur rechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht absolut sinnvoll und wichtig. Du auch? Dann spende!

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20 Ergänzungen

  1. Das recht, sich auf der Strasse unbefangen zu äussern, kommt auch noch weg. Ohne akustische Überwachung in öffentlichen Plätzen und Verkehrsmitteln könnten schlimme Verbrecher wie z.B. Raubkopierer dort ja einen Ruheraum finden! Die versuchen sich dann einfach, aus dem Internet zurückzuziehen, und in Deutschland gibt es kein Recht, sich zu verbergen!

  2. Ich frage mich ob ds im Hinblick auf IPv6 nicht ein Kampf gegen Windmühlen ist. Mit dem neuen Protokoll ist es problemlos möglich den Kunden immer das selbe IPv6 Netz zuzuweisen.

    1. Sven, das stimmt nicht so einfach. Du kannst Dir (unter Umständen und tatsächlich in der Praxis) Teile der IPv6 Adresse „aussuchen“. NAT bleibt darüber hinaus weiter möglich.

      Die Aufgabe von IP ist der Connect. Dazu werden zwingend eindeutige „Adressen“/Verbindungsinformationen benötigt. Brauchst Du das nur in eine Richtung, so kannst Du auf die Vorteile (der festen IP) verzichten. Doch die Sicherung oder gar Verschlüsselung der Kommunikation, Anonymisierung ist nicht Aufgabe dieses Levels (obwohl es dazu Bestrebungen gibt). Dazu gibt es bessere Tools (etwa DHT, wenn es nach mir ging). Eine Vermischung der Ebenen/Layer ist aus meiner Sicht anfällig für Fehler. So baut man Sicherheitslücken.

      NAT (vereinfacht: dynamische IPs) ist definitiv kein Sicherheitsfeature.

      Das Problem ist weniger die Telefonnummer…

      1. IPv4+NAT gibt halt schon eine gewisse Annonymität. Besser ist der Begriff Pseudonymität.
        Bei einem festen IPv6 Präfix hat man diese nicht mehr. Für mein IPv6 Netz von Sixxs zum Beispiel ist beim Ripe mein name hinterlegt. Ansprechpartner für Abuse bin also immer direkt ich.

        Beim dynamischen Präfix ist man in Verbindung mit den privacy extensions bei der Pseudonymisierung in etwa wieder auf dem Nivea von IPv4 mit dynamischer IP.

        Sven

      2. @Sven Geggus: IPv6-NAT kann irgendein Provider vermutlich auch irgendwann anbieten. Immerhin verhindern dynamische Adressen derzeit ja auch manche Nutzungsarten, die oft teuren Business-Paketen der Provider mit etwa dann fester IP vorbehalten sind.

    2. „Mit dem neuen Protokoll ist es problemlos möglich den Kunden immer das selbe IPv6 Netz zuzuweisen.“

      Möglich ja, gemacht wird es nicht.
      Im Gegenteil. Selbst wenn man immer die gleiche Zuweisung (wenigstens selbst bestimmt für ein paar Monate/Jahre/Vertragsdauer) haben möchte, bekommt man das als privater Kunde im Moment nicht, nicht mal gegen Aufpreis.
      Das hat natürlich auch Nachteile. Sofern man sich nicht wieder mit dyndns/noip & co herum ärgern möchte, ist man gezwungen seine Daten, die man häufiger verfügbar haben möchte, bei den unsicheren „cloud“-Anbietern zu hinterlassen und diese für ihre Kooperation mit den weltweiten Schlapphüten auch noch zu bezahlen.

      1. Zusätzlich Sixxs Tunnel mit fester IP. Apache so aufsetzen, dass er auf das dynamisch zugewiesene Präfix umleitet und gut iss :)

    1. Wieso? Die Wahrheit zu sagen, sich für Andere einzusetzen ist immer ein Erfolg. Miss das nicht an „ihren“ Konventionen. Sonst änderst Du niemals was.

      1. Na klar. Ich mess mich nicht an „ihren“ Konventionen und verbrenn mein Geld.
        Da kann ich mein Geld auch sinnvoller einsetzen um Einfluss auf „ihre“ Konventionen zu nehmen.
        Dazu muss ich nicht beitragen, einem Anwalt 1000€ in den Hintern zu schieben.
        Wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hätte, könnte der Anwalt ja auf sein Honorar verzichten, und sich bei Erfolg, mit dem Erfolg als Referenz schmücken. Oder sich nur bei Erfolg bezahlen lassen.
        Mir sieht das danach aus, als wäre der AK Vorrat ziemlich schlecht beraten.

    2. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2006 einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Instanzurteil stattgegeben, aus der Begründung:

      „Auch eine nur kurzfristige Speicherung von Verkehrsdaten berührt das Interesse des Betroffenen an der Wahrung seines Fernmeldegeheimnisses in nicht ganz unerheblichem Ausmaß.“

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061027_1bvr181199.html

      2006 hat das Landgericht Darmstadt entschieden:

      „Zudem muss der Diensteanbieter die dynamische IP-Adresse, die dem Nutzer bei Beginn einer Verbindung zum Internet zugeordnet wird, unmittelbar nach dem Ende der jeweiligen Verbindung löschen, da auch diese weder für die Entgeltermittlung und -abrechnung benötigt wird, noch zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung erforderlich ist. … Auch die von der Beklagten angeführten Regelungen in § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG bieten keine rechtliche Grundlage für die von ihr durchgeführte generelle Speicherung der IP-​Adresse. … Es handelt sich bereits nach dem Wortlaut der Regelungen um vorfallbezogene Maßnahmen, die die von der Beklagten durchgeführte generelle Speicherung aller Verkehrsdaten aller Kunden nicht erlaubt.“

      http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1991.php

      Der Beck’sche Standardkommentar zum TKG hält die Auslegung des § 100 TKG durch den BGH für falsch.

      Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im vorliegenden Fall die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen.

      Dass die Sache eindeutig und eine Verfassungsbeschwerde keine Erfolgsaussicht hätte, lässt sich danach nicht sagen.

      1. Ok.Nach dem Urteil https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061027_1bvr181199.html lässt sich tatsächlich der Schluss zu, dass jede etwaige „blanko“ Speicherung von Verkehrsdaten nicht zulässig sein kann.

        Im Grunde genommen analog hierzu:
        „Eine solche Auslegung würde überdies dazu führen, dass ein Telekommunikationskunde seine grundrechtlich geschützten datenschutzrechtlichen Belange selbst dann nicht in vollem Umfang verfolgen könnte, wenn er bereit wäre, daraus resultierende Beweisnachteile in Kauf zu nehmen. Welchem Interesse ein solches Normverständnis dienen soll, bleibt unklar: Der Anbieter der Telekommunikationsleistung wird an einer für ihn ungünstigen Verteilung der Beweislast festgehalten. Der Kunde behält seinen Beweislastvorteil, obwohl er ihn geringer bewertet als sein Geheimhaltungsinteresse, das mit den Interessen des Anbieters nur wegen dieser unverrückbaren Beweislastverteilung kollidiert.“

        Der Verzicht auf den Beweislastvorteil würde dem Verzicht auf (das schnelle)“ Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen“
        gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse entsprechen.

        So ausgedrückt: Man muss es eher hinnehmen, dass die Kommunikation reduziert oder gestört ist, als dass die Kommunikation zur Behebung von Störungen aufgezeichnet wird.
        Lieber keine oder eingeschränkte Kommunikation, als eine nicht geheime Kommunikation (unter der Annahme des Regelfalls sie sei geheim).

    1. „Häufig sind Verfassungsstreitigkeiten nicht im Deckungsumfang enthalten. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass diese Einschränkung nur diejenigen betrifft, die beabsichtigen, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Für den typischen Versicherungsnehmer dürfte interessanter sein, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein rechtskräftiges Urteil damit nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Allein die Anzahl von mehr als 6000 jährlich erhobenen Verfassungsbeschwerden verdeutlicht, dass dieser Rechtsbehelf in alltäglichen Rechtsstreitigkeiten häufig eine Rolle spielt.“
      http://www.direct-insurance.eu/rechtsschutzversicherung.html

  3. Hmm weiß nicht. Halte ich für nicht nötig. Das Gericht hat es doch bereits entschieden. Warum muss erst ein oder mehrere weitere das nochmal entscheiden damit es wirksam wird ?! Ich halte es für angebrachter dass man die Provider deswegen anschreibt dass die das sein lassen sollen und aufhören sollen generell die IP zu speichern. Es gibt KEIN Gesetz in DE welches sie dazu verpflichtet !!! Die müssen die Daten zwar rausgeben wenn die Bullen daher kommen aber wo nix gespeichert wird kann man auch nix rausgeben ! Die würden sich außerdem selber soooo viel Zeit Geld und Geduld sparen indem die einfach aufhören würden die IP zu speichern.

    Die müssen das ja nicht an die große Glocke hängen. Einfach machen und wenn die Bullen anfragen sagen Nöö ham wa nicht. Die Bullen werden es definitiv nicht in Umlauf bringen weil sonst die User anfangen richtig auf die Kacke zu hauen.

    P.S. Vodafone speichert angeblich keine IP / Logs. Hab mein Handyvertrag bei denen. Weiß nicht ob es bei DSL anders aussieht. Glaube trotzdem nicht dran.

    Ansonsten gibt es doch sone Übersicht wo steht welcher Anbieter wie lange die IP speichert. Kann die mal jemand posten ? Andre Meister hatte das mal gepostet aber vielleicht weiß es auch ein User hier.

    Im Übrigen ist die VDS eine gute Sache – und zwar insofern WEIL sie eben uneffektiv und veraltet ist. Siehe

    http://www.golem.de/news/imho-die-vorratsdatenspeicherung-ist-veraltet-1408-108233.html

    Die Sache ist nämlich die – man kann die super einfach umgehen. Einfach ein VPN nutzen. Welche zu empfehlen sind hat TorrentFreak für euch recherchiert

    http://torrentfreak.com/which-vpn-services-take-your-anonymity-seriously-2014-edition-140315/

    Ich nutze seit 3 Jahren Cyberghost VPN. Die sind sehr datenschutzbewusst und setzen ne Menge zur Anonymität um. Ist aber bissel lahm finde ich. Ebenfalls nutze ich hide.me. Sauschnell die Server – besonders die aus Niederlanden und man hat kaum Speedverlust. Ist aber nicht ganz günstig. Aber halbes Jahr für 30 € mit 75 GB Traffic geht klar.

    Jedenfalls wie gesagt VDS ist mit VPN zu lösen. Tor geht auch aber ist saulahm – nix mit streamen oder runterladen oder hochladen daher NUR VPN.

    Und der Artikel bei Golem zeigt welche Möglichkeit die Bullen noch haben die viel VIEL effektiver wären. Das heißt wenn die VDS komplett durch ist überall und es gar keine Möglichkeiten gibt das wieder einzuführen MÜSSEN die Bullen sich nach Alternativen umschauen und werden dann auf die Möglichkeiten in diesem Artikel stoßen. Und dann sind wir alle WIRKLICH gefickt ! Insofern lasst die ruhig im Dunkeln tappen und irgendwelche veraltete Maßnahmen nutzen.

    Im Übrigen ist die VDS eh egal denn mit IPv6 hat praktisch jeder Sandkorn auf der Welt ne eigene IP und das ein Leben lang !!! Schaltet daher ALLES was mit IPv6 zu tun hat sofort ab !

    Was die Anonymität angeht ob nun mit oder ohne VDS und QuickFreeze (siehe Wikipedia den Begriff falls ihr den nicht kennt) gibt es noch andere Sachen die man beachten muss. Z.B. dass die MAC Adresse ebenfalls mit ausgelesen werden kann und protokolliert wird – an der Stelle informiert euch wie man die ändern kann. Ein Programm dazu wäre etwa SMAC oder Spoof-Me-Now. Ebenfalls gibt es da noch den krass gefährlicheren und extrem unterschätzten DNS Leak. Warum er überhaupt nicht so ungefährlich ist wird hier anhand eines realistischen Szenarios beschrieben wodurch man sogar mit VPN und Proxies und Verschlüsselung auffliegen kann !

    https://community.hide.me/threads/warum-man-aufgrund-von-dns-leak-sogar-mit-einer-verschleierten-ip-und-vpn-auffliegen-kann-loesung.1395/

    Wie ihr seht ist die VDS überhaupt kein Problem und kann ruhig ignoriert werden. Stattdessen wie gesagt lieber die Provider anschreiben und fordern dass die aufhören sollen die IP zu speichern. Und die Bullen anschreiben und die warnen dass was passiert wenn die trotzdem nach den Daten fragen. Und die Anbieter ebenfalls bedrohen wenn sie sagen sie machen wie bisher. Ruhig vielleicht auch mal was machen statt nur zu drohen. Aber eins nach dem anderen :D

  4. Ich hab die Vögel von den Telekomikern ja angeschrieben weil ich kucken wollte was die so davon halten nach dem Urteil. Und hier ist was die geschrieben haben. Bzw. hier ist der Verlauf von der 1. bis zur letzten Mail zwischen mir und der #Drosselkom

    http://txs.io/BYpb

    ★★★ ICH ★★★

    Guten Tag,

    bezugnehmend auf die Gerichtssache C-293/12 und C-594/12 vom EuGh sowie Direktiven 2006/24/EC und 2002/58/EC als auch die Artikel 7 + 8 der EU Charta verlange ich von Ihnen den umgehenden Stopp der Speicherung meiner Kommunikationsdaten (in 1. Linie besuchte Webseiten und IP Adressen) und bitte dies zu bestätigen.

    ★★★ TELEKOM ★★★

    Vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gern teilen wir Ihnen im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit, dass wir uns bisher an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben und dies auch weiterhin tun werden. Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) geben wir zu Vorratsdaten keine Auskunft und speichern diese auch nicht mehr. Die Speicherung der IP-Adressen erfolgt für sieben Tage zur Missbrauchsbekämpfung. Dies ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Die kurzzeitige Speicherung wurde auch durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Sie erfolgt nicht zum Zwecke der Abrechnung, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung. In unseren Datenschutzhinweisen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben, findet sich auch ein Hinweis auf die Speicherdauer. Des Weiteren werden Angaben zu Ihren online Aktivitäten (getätigte Down- und Uploads, besuchte Internetseiten usw.) und zu Ihren genutzten Endgeräten (Mac-Adresse) grundsätzlich nicht gespeichert.

    Mit freundlichen Grüßen
    René Heise
    Deutsche Telekom AG
    Serviceteam Konzerndatenschutz
    Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
    E-Mail: datenschutz@telekom.de

    ★★★ ICH ★★★

    Hello again,

    also das Wort „Missbrauchsbekämpfung“ muss definiert werden, denn so wie es jetzt klingt, speichern Sie die IP, um diese notfalls den Behörden oder Copyright Firmen oder auch Anwälten zu überreichen. Dies ist allerdings verboten ! Sie dürfen die IP zwar max. 7 Tage speichern, aber nur für technische Zwecke und eben nicht zur möglichen Strafverfolgugnsabwehr.

    https://netzpolitik.org/2014/bundesgerichtshof-provider-duerfen-ip-adressen-sieben-tage-vorratsdatenspeichern-aber-nur-fuer-netzbetrieb/

    Ich bitte Sie

    1.) Dies von nun an für alle Kunden so zu kommunizieren und

    2.) Mir zu bestätigen, dass meine IP niemals an Behörden jeglicher Art auf Anfrage oder Gerichtsbeschluss ausgehändigt wird, da dies sonst einen Verstoßt gegen das TKG darstellen würde und Ihnen eine Strafe bis zu 300k drohen würde.

    ★★★ TELEKOM ★★★

    Sehr geehrter Herr ***************,

    Wie bereits mitgeteilt, speichern wir – unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben gem. § 113a TKG – die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung ( um Spam, Viren, Würmer etc. aufzudecken). Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke oder nur um diese an Abmahnanwälte zu überreichen, sondern lediglich zur Missbrauchserkennung und Störungsbeseitigung. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Zudem können wir Ihnen die gewünschte Bestätigung nicht zukommen lassen, da wir in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet sind, Vertrags-oder Verkehrsdaten an die anfragende staatliche Stelle zu übermitteln. Auch sind wir nach Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses gemäß § 101 Urheberrechtsgesetz verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu geben, die urheberrechtlich geschützte Werke in Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen.

  5. So! Selbstverständlich habe ich gerade auch noch schnell gespendet und ich hoffe das klappt auch alles noch.
    Ich verstehe -offen gesagt- auch nicht die Leute mit dieser ewigen/elenden „was bringt das denn? Mi-mi-mi-mi„-Einstellung. Im Gegenteil: Das macht mich mittlerweile richtig wütend. Denn genau diese Einstellung hat uns JAHRELANG nur unnötig gebremst.

    Liebe „ich geb mein Geld lieber für Döner und McDonalds als für mein Grundrechte aus„-Fraktion, bitte kurz aufgepasst: Wenn man schon die Chance hat eine Entscheidung durch das BVerfG zu erzwingen (wenn der Anwalt sich nicht allzu doof anstellt, dann wird wird Beschwerde wohl auch angenommen werden), dann heißt das nämlich auch das der „normale“ (mir fehlt gerade das Fachwort) Prozessweg bereits komplett durchschritten wurde. Und dann soll man die Segel streichen und solch eine Chance ungenutzt verstreichen lassen?
    Eine VDS (anlasslose Speicherung, wie es in der Praxis nun mal tagtägliche passiert!!! Siehe unten Punkt ) vs. roundabout € 1000 Euro?
    Zumal eine BVerfG-Entscheidung aktuell fast schon „unsere“ (i.S.v. uns Gegnern einer VDS, Freiheitskämpfer, …) einzige unmittelbare Korrekturmöglichkeit ist, denn wenn man sich die Wahlergebnisse so ansieht, dann scheinen einige vielleicht das aufziehende Gewitter zu bemerken, vom herannahenden Hurricane wollen die dann nichts mehr wissen.

    Ergo (natürlich wie alles andere in diesem Beitrag meiner persönlichen Meinung nach):
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in dem Fall das EINZIG (legal) Richtige!

    Naja, wie dem auch sei…

    Sollte zufällig jemand vom AK Vorrat hier mitlesen, dann seid doch bitte so gut und vergesst den § 101 UrhG (Abs. 9) mit in die Beschwerde zu packen. Da wird Art. 10, GG eingeschränkt mit dem Kriterium ob (irgend-)eine Datei irgendwie in einem „gewerblichen Ausmaß“ (irgend-)ein Urheberrecht verletzt. Sämtliche Begrifflichkeiten nach wie vor absolut schwammig definiert/ausgelegt. DAS muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen (tue ich seit Jahren schon…).
    Quasi: Grundrecht eingeschränkt durch Willkür und keine Sau interessiert es.

    In diesem Sinne vielen Dank und Gruß aus Kölle, Baxter
    ———————————–
    P.S.: Sollte es an ein paar Euros scheitern, dann wird ja wohl der Anwalt etwas entgegenkommen… Solch eine Verfassungsbeschwerde ist für ihn schließlich auch gutes Marketing.
    P.P.S.: Als das Bundesverfassungsgericht seinerzeit bzgl. VDS die Ohrfeigen verteilt hatte, kamen bekanntlich direkt sämtliche Deppen an und meinten Dinge nach dem Motto „Direkt verboten hat das BVerfG eine VDS aber nicht… man muss sie nur umstricken… BlaBlaBla„.
    Da hätte ich denen direkt in die Fresse hauen können. Denn:
    1. ist es logischerweise gar nicht die Aufgabe des BVerfG die Gesetzgebung zu spielen.
    2. wäre es in meinen Augen (als „Nicht-Jurist“) ein äußerst ambitioniertes Unterfangen eine etwaige „gesetzeskonforme“ VDS verfassungsgemäß auszugestalten.
    3. ist es selbstverständlich auch heute schon für die entsprechenden Institutionen möglich bei einem hinreichenden (!) Tatverdacht eine verdächtige Person bzw. einen verdächtigen Personenkreis nach Einholung eines richterlichen Beschlusses (da Grundrechteinschränkung) polizeilich zu erfassen. Selbstverständlich soll die Polizei (hier als Überbegriff benutzt) im Jahre 2014 auch up-to-date ermittelmn können. Ich denke, daß dies a) niemand in Frage stellt und b) geht es darum auch überhaupt nicht.
    4. sollten wir (i.S.v. wir alle) endlich mal aus der Geschichte gelernt haben. Zumindest wir das Volk! Daß die amtierende Regierung nix rafft sieht man ja tagtäglich (aktuellster „Coup“: Waffenlieferung in den Irak – ich dachte ich höre und sehe nicht richtig…).
    4. waren zu dem Zeitpunkt die EU-Geschichten zur Thematik noch nicht geklärt. Das deutsche BVerfG konnte mit der EU-Richtlinie im Nacken auch gar nicht zum K.O.-Schlag ansetzen (plus siehe Punkt 1.).
    5. ist gerade jetzt mit der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes im Rücken und den aktuellen EntwicklungenEnthüllungen/Skandalen plus der erst demletzt geäußerten scharfen Kritik der emaligen ehVerfassungsrechtler und Sachverständigen zur Geheimdienstthematik GENAU DER RICHTIGE Zeitpunkt um zum K.O. anzusetzen…. und last but not least
    6. herrscht in der unmittelbaren Nachbarschaft vom BVerfG m.E. ganz offensichtlich das blanke Chaos wenn es sich um Themen die Netzpolitik im weitesten Sinne betreffend handelt. Will heißen: Der BGH haut zu netzpolitischen Themen meiner persönlichen Meinung nach ein Murks-Urteil nach dem anderen raus und muss unbedingt mal an die Leine und braucht mal -bildlich gesprochen- eine vor die Nuss…
    -~-~-~-~-~-~-~-
    Most of my heroes don’t appear on no stamps
    You’re the voice

  6. Nachtrag:
    Es hatten sich in meinem Beitrag bedauerlicherweise ’n paar Typos eingeschlichen. Die dürft ihr natürlich gerne behalten oder als Wandtattoo an eure Zimmerdecke projizieren (ich verzichte auf sämtliche Urheberrechte), allerdings muss ich einen Vertipper leider doch korrigieren da ich in einem Satz eine Negierung vergessen habe ohne die der Satz dann logischerweise genau das Gegenteil vom eigentlich Gemeinten ausdrückt.

    Ich schrieb (an den AK Vorrat gerrichtet) : „Sollte zufällig jemand vom AK Vorrat hier mitlesen, dann seid doch bitte so gut und vergesst den § 101 UrhG (Abs. 9) mit in die Beschwerde zu packen.
    Es sollte aber heißen: „Sollte zufällig jemand vom AK Vorrat hier mitlesen, dann seid doch bitte so gut und vergesst NICHT den § 101 UrhG (Abs. 9) mit in die Beschwerde zu packen.

    Man möge mir diesen Fauxpas bitte verzeihen.

    @Markus/@Admins: Wenn ihr freundlicherweise das fehlende Wörtchen „nicht“ in den vorherigen Beitrag packen könntet/würdet/tätet/…, kann dieser Beitrag (der unbestritten nix beiträgt) sehr gerne gelöscht werden. Danke und Gruß, Baxter

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.