Technologie
Künstliche Intelligenz, Drohnen, selbstfahrende Autos, Cyborgs, Roboter und IT-Sicherheit.
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: Das Pentagon und die Bekämpfung des Netzes
: Das Pentagon und die Bekämpfung des Netzes Telepolis berichtet über eine „Information Operations Roadmap“ des US-Pentagon: „Das Netz muss wie ein feindliches Waffensystem bekämpft werden“.
Von besonderer Bedeutung seien drei Punkte. An erster Stelle steht dabei: „We Must Fight the Net“. Das Pentagon baue, so heißt es weiter, eine informationsbasierte Streitkraft auf. Netzwerke seien immer entscheidender, daher müsse das Militär auch darauf vorbereitet sein, „das Netz zu bekämpfen“. Hier sind Teile ausgeschwärzt, stehen geblieben ist nur, dass die Netzwerkfunktionalität, die für die Kriegsführung notwendig ist, sichergestellt werden müsse. Netzwerke würden allerdings immer verwundbarer werden. Ein Grund sei, weil sie schneller wachsen, als sie verteidigt werden können, und weil Hacker und Staaten zunehmend besser Angriffe ausführen können. Wie ein BBC-Artikel hervorhebt, könnte die Formulierung „Bekämpfung des Netzes“ darauf hindeuten, dass das Internet in Konflikten insgesamt als Bedrohung gesehen wird. So heißt es im Kontext der langfristigen und globalen Strategie der „Tiefenverteidigung“, dass dies auf der Grundlage geschehen müsse, das Netz so zu bekämpfen „wie ein feindliches Waffensystem“.
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: Landesanstalt für Medien NRW empfiehlt Pornoseiten-Filter
: Landesanstalt für Medien NRW empfiehlt Pornoseiten-Filter Schon seit einigen Tagen online zu haben, das neue Material zum Umgang mit dem bösen Internet, von der Landesanstalt für Medien in NRW. Auch über Klicksafe hat netzpolitik.org schon berichtet. Herausgekommen in der Zusammenarbeit mit Klicksafe ist nun eine 45seitige Broschüre (PDF, 1,6MB), die auch mit Empfehlungen und Schwarzmalerei glänzt:
Allerdings sollten Sie den Abenteuertrieb und die Neugier von Kindern und Jugendlichen nicht unterschätzen. Viele legen es darauf an, Sexseiten zu finden. Und das wird den Jugendlichen leicht gemacht: „SafeSearch“ lässt sich bei Google auf der Einstellungsseite abschalten. Auch in der deutschen Version von Yahoo kann der Jugendschutzfilter abgeschaltet werden.
Auf Seite 37 findet sich der passende Screenshot, um den „Pornofilter“ umzuschalten. Davon abgesehen, dass es natürlich auch als eine prima Anleitung gelesen werden kann, werden der eigentlichen Zielgruppe der besorgten Eltern auch diese Ratschläge an die Hand gegeben:
Wenn Sie Ihr Kind nach einer gewissen Zeit jedoch auch alleine ins Netz lassen möchten, sollten Sie je nach Alter einen zusätzlichen Filter installieren.
Das ergibt dann eine „grüne Wiese“-Funktion, wo Kinder unbesorgt spielen können; alles Üble wird ausgezäunt. Naja.. das technische Mittel der Filterung ist eher heikel und sehr von politischen Vorgaben geprägt, was nicht besprochen wird. Ebenfalls mit öffentlichen Mitteln geförderte Projekte wie die Jux² Live-CD werden gar nicht erwähnt, auch wenn sich Dialer- und Virenprobleme damit fast komplett umgehen lassen könnten. Es gibt genau eine Erwähnung von Linux und zum Einrichten von Nutzerkonten mit eingeschränkten Rechten. Davon abgesehen wird (mangelnde) Technik-Kompetenz auf Furcht und übermäßige Vorsicht reduziert.
Immerhin finden sich auch Hinweise auf (immer angebrachte) aktive Medienerziehung, die zum kompetenten Umgang mit neuen Medien verhelfen soll. Aber statt 12 goldener Regeln zur Verwendung von Suchmaschinen klingt es insgesamt mehr nach Schwarzmalerei und behandelt thematisch ein schlimmes, kommerzgetriebenes, unsicheres Internet und die Hilflosigkeit der Eltern. Medienkompetenz fehlt jedenfalls allerorten, nicht nur bei arglosen Kindern.
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: Ein vergifteter Apfel?
: Ein vergifteter Apfel? Eine der grossen Schlagzeilen von gestern war das „Entgegenkommen“ von Microsoft auf die Forderungen der EU-Kommission. Diese möchte nämlich, dass Microsoft seine Schnittstellen offenlegt, damit Wettbewerber besser mit der Windows-Monopolinfrastruktur interagieren können. Microsoft überraschte gestern mti der Ankündigung, anstatt die Schnittstellen offen zu legen, den Quellcode für den Windows Server lizenzieren zu wollen. Auf den ersten Blick klingt das für technisch nicht gerade versierte Menschen gut. Allerdings meldet jetzt die Free Software Foundation Europe in einer Pressemitteilung, dass dieser „Apfel“ vergiftet sein könnte. Denn ein Blick auf den Quellcode bringt wenig, wenn die Schnittstelleninformationen weiterhin gesichert sind und Microsoft über das Urheberrecht und Softwarepatente weiterhin kontrollieren kann, wer wie mit der Windows-Infrastruktur interagiert.
According to FSFE this would not be of any help, but would cause additional troubles. Carlo Piana, FSFE’s lawyer explains: „This ‚commitment’ is poisoned – they do it in a way that worsens the situation for Free Software: Because that source code is under Microsoft copyright, developers who have seen the source code cannot reimplement it in Free Software for fear of copyright violation.“
Even worse, „Microsoft might try to shut down competition by making claims of copyright infringement based on the argument that the developer ‚could’ have looked at the source code“, Piana forecasts.
Update:
In der TAZ gibt es auch zwei Artikel zum Thema:
TAZ: Nur ein neuer Köder von Microsoft
TAZ: Auf der Suche nach der verlorenen Zeit -
: Wie funktioniert das Google-Filtern in China?
: Wie funktioniert das Google-Filtern in China? Die OpenNet Initiative hat in ihrem Blog eine kleine Übersicht, wie das Filtering in der neuen chinesischen Suchmaschine von Google funktioniert: Google.cn Filtering: How It Works.
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: Podcasting: Interview mit Constanze Kurz zu Datenschutz
: Podcasting: Interview mit Constanze Kurz zu Datenschutz
Es gibt ein neues Podcasting-Interview. Dieses Mal habe ich mich mit Constanze Kurz über Datenschutz, Data-Mining, Biometrie und Privacy Enhancing Tools unterhalten. Constanze ist Dipl.-Informatikerin und arbeitet als Assistentin in der Arbeitsgruppe Informatik in Bildung und Gesellschaft bei Prof. Wolfgang Coy an der Humboldt-Universität in Berlin. Ausserdem ist sie im Chaos Computer Club aktiv. Das Interview ist 58min lang und liegt im MP3- oder OGG-Format vor.Die Musik im Hintergrund stammt aus dem „iDmix.001 – Elliptic – Digital Drive“ und liegt unter einer Creative Commons Lizenz.
Update:
Scheint so, als ob die Datei irgendwie einen Fehler hat. Ich repariere sie morgen mal.Klappt jetzt alles und es gibt auch OGG! -
: Iran: Blogger zu drei Jahren Haft verurteilt
: Iran: Blogger zu drei Jahren Haft verurteilt Der iranische Blogger und Journalist Ahmad Reza Shiri ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzte Strafe wurde am 8. Januar verhängt, wie Reporter ohne Grenzen berichtet. Als Grund für die Veurteilung wurde wohl angeführt, dass er in Blogeinträgen zum Boykott der Wahlen im Februar 2004 aufgerufen habe.
„Auf Bewährung verhängte Strafen werden häufig instrumentalisiert, um dem Regime unliebsame Journalisten ruhigzustellen,“ so ein Sprecher der Organisation. „Die Tatsache, dass ein Blogger auf diese Art verurteilt wurde, zeigt die Relevanz, die von Weblogs im Iran ausgeht“.
[via Reporter ohne Grenzen]
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: Süd-Korea plant Polizeiroboter
: Süd-Korea plant Polizeiroboter Klingt irgendwie eher erschreckend: Süd-Kora plant den Einsatz von Polizeirobotern ab dem Jahre 2010: Polizei-Roboter gehen ab 2010 auf Streife.
Konkret stehen zwei Robotertypen zur Diskussion. Während ein Modell vor allem für den nächtlichen Patrouilleneinsatz vorgesehen ist und sogar in der Lage sein soll, Kriminelle zu verfolgen, ist für das Kampfrobotermodell eine tierähnliche Körperform mit sechs oder acht Rädern angedacht. Eine Machbarkeitsstudie soll nun klären, ob die Roboter technisch und finanziell realisierbar sind.
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: Webmontag beginnt!
: Webmontag beginnt! In diesem Moment beginnt der Webmontag in Berlin. Der Laden ist rappelvoll.
Im Moment spricht Jörg Richter über DeepaMehta. Wir werden weiter berichten, was passiert. :)
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: Taiwan: Haushaltsplan mit 25% weniger Geld für Microsoft-Produkte
: Taiwan: Haushaltsplan mit 25% weniger Geld für Microsoft-Produkte Das Parlament in Taiwan hat die Regierung aufgefordert, in diesem Jahr 25% weniger für Software des Herstellers Microsoft auszugeben. Damit soll die u.a. Abhängigkeit von nur einem Hersteller verringert werden, wie Techworld berichtet. Derzeit laufen etwa 90% der Rechner in Amtsstuben und Schulen mit Betriebssystemen und Anwendungssoftware aus Redmond (marketwatch.com).
Die Entscheidung vom Freitag stellt einen Zusatz zum Haushaltsplan für 2006 dar, in dem der Regierung auch das Gesamtbudget gekürzt wurde. Gegenüber den 2,3%, um die dieser Posten verringert wurde (auf 1,57 Billarden NT$, etwa 49,3 Milliarden US$), sind die 25% im Bereich von Software ein klares Zeichen gegen die ‚überproportional hohen Ausgaben für Microsoft-Produkte’, wie die Commercial Times berichte.
Der Beschluss lenkt die Aufmerksamkeit auch auf einen nationalen Beschluss von 2002, mit dem Taiwan in den vergangenen zwei Jahren bereits etwa 12 Milliarden NT$ (etwa 353 Millionen US$) einzuparen hoffte. Im Zuge dieses Plans wurden sechs nationale Trainingscenter für Schulungen im Bereich Freier Software eingerichtet, ausgerichtet für 120’000 Teilnehmer. Zusätzlich sollten fast 10’000 Multiplikatoren ausgebildet werden, um Arbeitsumgebungen mit Freier Software und ihre praktische Anwendung vorzubereiten und umzusetzen. Auch heise.de berichtete.
In Asien bekommt Microsoft damit spürbaren Gegenwind: erst im Dezember hatte Südkorea eine kartellrechtliche Strafe von 35 Millionen Euro US$ gegen den Softwarekonzern verhängt. Japan lässt derzeit die Geschäftspraktiken durch die Wettbewerbsbehörde untersuchen, und auch China will den Einsatz von Linux verstärken. Einige der asiatischen Wirtschaftsnationen arbeiten bereits seit Jahren am Asianux-Projekt, auch existieren viele Unternehmungen, die eigene Distributionen entwickeln.
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: Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität
: Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität Etwas außerhalb der europäischen Aufmerksamkeit liegt die derzeit heiß diskutierte (und absurde) Sensenbrenner Bill H.R. 4569, auch „Digital Transition Content Security Act of 2005“ genannt (PDF, 35 Seiten). Was einstmals ein Slogan für die Broadcast Flag war, „plugging the analog hole“, bei dem einem das Lachen in Hals steckblieb, würde damit technische wie rechtliche Wirklichkeit, plus Kreativitätsverhinderung. Die Broadcast Flag ist gescheitert, und auch diese Initiative im Dreierpack wird verhindert werden.
Über Importverbote für hardwareseitig kopierschutztechnologie-freie Geräte (siehe heise) und qualitätsbeschränkte analoge Ausgänge hinaus würde ein feuchter Traum der Rechteinhaber wahr. Bizarr und realitätsfern wie nur was, und bereits überholt.
Auch die EFF berichtete über die Sache, teils schon im Dezember. Immer betrifft es auch die ganz gewöhnlichen Möglichkeiten von Technik ‚von der Stange’, die für alle zugänglich ist und großartige Möglichkeiten eröffnet. Techdirt berichtet so:
We’ve talked, repeatedly, about how the power of internet has often been in how it has enabled anyone to become a content creator. It’s no longer about „professionals“ or „amateurs“ because that distinction no longer matters. Unfortunately, this bill tries to bring back that distinction in a major way – and then put up huge barriers for the amateurs.
Die geplanten Verhinderungsmaßnahmen im Klartext: digitale Wasserzeichen (als Platzhalter-Technologie mit Patent: VEIL, bisher u.a. für Spielzeug eingesetzt) und andere Kopierschutztechnologien (broadcast flag-ähnlich: CGMS‑A) müssen von allen Geräten respektiert und die eingebauten Restriktionen eingehalten werden. Analoge Videorekorder können dann keinen geschützen Film mehr abspielen oder aufnehmen. Wenn sie es können sind sie illegal.
Die Ausnahme bilden „professionelle Geräte“. Nur solche dürfen in der Herstellungskette für Inhalte eingesetzt werden. Es müssen ebenfalls alle professionellen Geräte so gekennzeichnet, beworben, verkauft, und ausschließlich mit ihnen professionelle Inhalte hergestellt, bearbeitet und übertragen werden. Und dieses Schema wird auch auf die Nutzer angewendet: „professionelle Geräte“ dürfen nur von authorisierten Personen bedient und verwendet werden.Mindestens einen Haken hat die Sache: die technischen Spezifikationen für die verwendete Kopierschutztechnologie, durch die Patent and Trademark Office (PTO) zu erstellen und einzufordern, gelten nicht für professionelle Geräte. Mit anderen Worten, mit diesen werden immer die betreffenden Inhalte vervielfältigt werden können. Wenn Amateure solche durchaus bezahlbaren Maschinen zu Hauf kaufen, ist dieselbe Technik laut Definition plötzlich nicht mehr durch die Definition gedeckt. Dann darf dieselbe Hardware nicht mehr das tun, wofür sie gebaut und eingesetzt wurde.
Ed Felten von Freedom to Tinker führt weiter aus:
The really interesting thing about the professional device hole is that it makes one provision of the bill utterly impossible to put into practice. For those reading along at home, I’m referring to the robustness rulemaking of section 202(1), which requires the Patent and Trademark Office (PTO) to establish technical requirements that (among other things) “can only with difficulty be defeated or circumvented by use of professional tools or equipment”. But there’s a small problem: professional tools are exempt from the technical requirements.
The robustness requirements, in other words, have to stop professional tools from copying content — and they have to do that, somehow, without regulating what professional tools can do. That, as they say, is a tall order.
Next to impossible, aber mindestens ein Schlag ins Gesicht der Kreativen, die dieser Tage bezahlbares Equipment kaufen können, um ordentliche Qualität herzustellen, mit freien Lizenzen weiterverwerten dürfen was nur irgend geht, und ihre Werke frei verbreiten. Nur professionelle Auftragsarbeiter dürften das dann noch. Mike von Techdirt:
In other words, perhaps the point of this bill isn’t so much to „plug the analog hole“ when it comes to copying unauthorized content (not that it would work anyway), but to try to slow down the somewhat rapid growth of amateur content successfully competing with professional broadcast content.
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: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD
: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD Eben im HR2-Radio und jetzt als Podcast: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD
Das menschliche Bewußtsein ist auch nicht mehr was es mal war: alles vernetzt sich, wird virtuell und grenzenlos erweitert.
Es geht um die Schnittstellen zwischen LSD und Cyberculture. Sehr interessant.
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: Nicht ortbare Mobiltelefone (fast)
: Nicht ortbare Mobiltelefone (fast) Wie der Inquirer heute feixend berichtet, werden in den USA Mobiltelfone verkauft, die sich nicht orten lassen. So zumindest lautet die Überschrift einer Meldung, die ABC News zu nächtlicher Zeit verbreitet (und was über BBC auch hier zu empfangen ist).
Natürlich ist das ein Fake, wenn auch unabsichtlich. Kein Mobiltelefon im ordentlichen Handel kann sich unsichtbar machen (außer man schaltet es „hart“ ab). GSM ist ortbar, mindestens bis zur Funkzelle, mit Tricks auch wesentlich genauer. Die Berliner Zeitung Tagesspiegel hatte vor Jahren mal arglos darüber berichtet, als ein Schüler mittels (uralten) Prinzipien der Dreieckspeilung aktive GSM-endgeräte zentimetergenau ortsbestimmen konnte. Webseiten einiger Netzbetreiber bieten eine m.E. harmlose Version davon an: in welcher Funkzelle steckt mein (gestohlenes) Handy? Auch die IMEI dient der eineindeutigen Identifikation. So weit, so einfach. Paul Hayes kommentiert so:
Mostly the phenomenon is informative – in a back-handed sort of way. And we can giggle and squirm at the false sincerity of it all, as Bob hands over to ‚Libby’ who introduces ‚Brad’ and they all seem to indulge in some aural mutual masturbation.
Bob ist der Moderator der Sendung, Libby seine Gesprächspartnerin. Es geht um Handys, die mit Bargeld und wie es scheint ohne weitere Registrierung gekauft werden können. Von bösen Terroristen, die nur übles im Sinn führen.
Of course, this is scary because those buying up these phones in bulk were almost certainly terrorists. You can buy these phones with cash and just disappear with them, warned our on-the-spot reporter from outside a Wal-Mart, or something like it – it was late, so forgive my recall. Then on-the-spot Brad (let’s call him) hands back to gleaming (w)anchorman Bob, who utters something to the effect of: „Wow Brad, that sure is scary.“
Das, was an so einer Meldung Angst macht, ist nicht, dass es tatsächlich nicht ortbare GSM-Endgeräte gäbe (man zeige mir eines). Sondern dass es nachts ausgestrahlt wird, wo doch hierzulande die bizarre Logik eines Kampfes gegen den Terror nicht oft genug entlarvt werden kann.
Herr, wirf Hirn vom Himmel.
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: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft
: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft Österreich hat die EU-Präsidentschaft fürs nächste halbe Jahr übernommen und kündigt als Schwerpunkt eine Evaluierung verschiedener Richtlinien rund um elektronische Kommunikation an: Neue EU-Ratspräsidentschaft: Überprüfung des TK-Rechtsrahmens und Spam.
Das wichtigste gesetzgeberische Projekt für die kommenden Monate ist allerdings die Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Dieser umfasst neben der Rahmenrichtlinie (2002/21/EC, PDF-Datei) die Genehmigungsrichtlinie für TK-Netze (PDF-Datei) , die Zugangsrichtlinie (2002/19/EC, PDF-Datei), die Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF_Datei) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EC, PDF-Datei). Gleich mit überprüft werden sollen dabei die Leitlinien der Kommission (PDF-Datei) zu Marktanalyse und Marktmacht und der auf Kabelnetze bezogene Artikel 8 der Richtlinie zum Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten (2002/77/EC, PDF-Datei). Mit Blick auf die Kabelnetze bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Frage, ob der Betrieb von Kabelnetzen weiterhin von dem anderer öffentlicher Kommunikationsnetze zu trennen ist oder ob Wettbewerb und Konvergenz diese Auflagen als überholt erscheinen lassen.
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: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen
: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen Der Sony-Chef Howard Stringer, hat sich laut Heise für den aggressiven Kopierschutz des Musiklabels Sony BMG entschuldigt: „Sony BMG hatte nicht die Absicht, den Konsumenten zu bestrafen“.
Währenddessen berichten BoingBoing und Michael Geist über weitere Verbraucherschutz-Klagen, diesmal in Kanada:
The Merchant Law Firm, based in Calgary, launched class action suits in both the Ontario and B.C. courts yesterday (Ontario brief, B.C. brief). This follows a less-publicized class action launched in Quebec against Sony last November. All of these cases arise from the rootkit issue. The briefs make for interesting reading as the Canadian cases raise a long list of legal issues including the violation of Canadian privacy law, breach of contract, violation of the Competition Act, and a host of tort claims.
Mehr zum Thema „SonyBMG Rootkit“ gibts in unserem Überblick über die Rootkit-Markteinführungskampagne.
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: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: Schöner studieren mit Campus Management?
: Schöner studieren mit Campus Management? Wenn man sich in Berlin mit Studenten der Freien Universität unterhält, bekommt man ziemlich häufig den Frust über das neue SAP-System „Campus Management“ zu hören. Dies soll die Uni-Verwaltungsabläufe optimieren,verursacht aber anscheinend nur Stress, Unflexibilität und Chaos. Till Westermayer schreibt in Telepolis darüber: Der Geist in der Maschine.
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: Der 100 Dollar Laptop
: Der 100 Dollar Laptop Eigentlich nur fürs Archiv. Am Dienstag war ich beim Deutschlandradio Kultur zu hören (MP3) und hab den 100 Dollar Laptop erklärt: Mit Handkurbeln in die Informationsgesellschaft.
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: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet?
: Auskunftsrecht auf gespeichterte Daten nicht gewährleistet? Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 müssen staatliche Stellen und Meldebehörden wie Unternehmen über die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft erteilen. Zumindest diese Stellen des BDSG sind hier relevant:
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
[…]§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Falle ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
§6a Automatisierte Einzelentscheidung
(3) Das Recht des Betroffenen auf Auskunft nach den §§ 19 und 34 erstreckt sich auch auf den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten.Wie die „Berliner Woche“ berichtet, stehen in Berlin die erforderlichen Anlagen zum Auslesen der im RFID-Chip gespeicherten Daten nicht zur Verfügung, bis auf eine Ausnahme: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Friedrichstraße 219, 10958 Berlin, Telefon: (030) 90269 – 0, Fax: (030) 90269 – 1299. Dazu § 6c des BDSG:
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
(2) Die nach Absatz 1 verpflichtete Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.Das ist nicht gewährleistet, wie es scheint. Eine Auskunftsstelle für ganz Berlin mit ca. 3 Millionen Einwohnern und Dutzenden Meldeämtern? Schwer zu erklären, dass diese Abdeckung „angemessen“ sein soll. Wer kann da helfen und aus den Ämtern berichten?
Das Amt verzeichnet auf seiner Webseite:
Zentrale Ordnungsaufgaben Einwohnerwesen
Auskünfte zur eigenen PersonAuskünfte zur eigenen Person und Bescheinigungen aus dem Melderegister
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf gebührenfreie schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Diese Auskünfte können nur persönlich oder schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses beifügen) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.
Zumindest für die offline zu beantragende Auskunft gibt es vermutlich keine Bedenken, was die Verfügbarkeit und Bereitstellung der Dienstleistung angeht. Es wäre mal zu überprüfen, wie es mit der Auskunft über die auf dem Chip gespeicherten Daten aussieht. Spätestens ab 2007, wenn biometrische Fingerabdrücke mitgespeichert werden, wird das interessant.
Am Rande: Der Zugang zur Datenbank Juris ist nicht nur teuer, sondern auch im öffentlichen Teil nicht immer aktuell: die Webseite zeigt das BDSG von 1990, wo die jüngeren Änderungen von 2003 nicht enthalten sind. Fündig wird man z.B. beim Infomaten des Berliner Beauftragten für den Datenschutz, wo das BDSG in der geltenden Fassung vom 14.1.2003 zu haben ist (PDF). Guter Start ist natürlich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Dort gibt es neben dem BDSG als PDF auch nicht-deutschsprachige Informationen und europa-bezogenes Material.
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: Geschäftspraktiken von Microsoft
: Geschäftspraktiken von Microsoft Bei ZDNet findet sich ein längerer Artikel über die wohl üblichen Geschäftspraktiken von Microsoft, wenn Kunden sich öffentlich für Freie Software entscheiden: Geheime Open-Source-Projekte.
Schweigen zahlt sich aus: Unternehmen machen ihren Wechsel zu Open-Source-Anwendungen oft nicht publik, weil proprietäre Anbieter sie mit Zuckerbrot und Peitsche traktieren. Eine umfassende Recherche von ZDNet.
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: Die elektronische Gesundheitskarte
: Die elektronische Gesundheitskarte Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) hat einen Reader zur elektronischen Gesundheitskarte veröffentlicht. Darin finden sich viele Informationen zu der eingesetzten Technik, dem Datenschutz und was auf die Patienten zu kommen wird. Derzeit gibt es hier einen provisorischen Download.

