Öffentlichkeit
Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.
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: AOL zieht Konsequenzen aus “Data Valdez”-Affäre
: AOL zieht Konsequenzen aus “Data Valdez”-Affäre Mit einem Befreiungsschlag hat der Internetdienstleister und Medienkonzern AOL am 1. September einen Schlußstrich unter die Affäre um die Freigabe von Protokollen gezogen, die mit einfachen Mitteln Rückschlüsse auf die Identität von AOL-Kunden zuließen: Die komplette Forschungsabteilung, die für die Veröffentlichung der Daten verantwortlich war, wird nun geschlossen.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes war im August 2006 kurzzeitig auf einem AOL-Wiki ein mehrteiliger Download mit insgesamt 2,2 Gigabyte Größe und 20 Millionen Suchanfragen erschienen. Jede Suchanfrage wurde dabei einer Laufnummer zugeordnet, die für einen AOL-Kunden stand. Stunden nach dem Download erschienen in Weblogs erste vernichtende Kritiken und Beispiele, in denen die Identität des jeweiligen Benutzers aus der Art seiner Suchanfragen rekonstruiert werden konnte. Ausdrücklich als Feature benannt war die ungefilterte Angabe der Suchbegriffe, darunter vielen Variationen von Kinderpornographie-Begriffen.
Wenngleich AOL innerhalb kurzer Zeit den Download einstellte, sprangen Dritte ein. Unter www.gregsadetsky.com/aol-data/ pflegen Nutzer eine Liste aller Bezugsmöglichkeiten der Daten.
Weltweit erregte das – ursprünglich als Forschungsprojekt deklarierte – Projekt das Interesse von Medien, die ausführlich über den sich entfaltenden Skandal berichteten. Die New York Times machte eine AOL-Kundin über ihre Suchanfragen ausfindig, die fassungslos von den Journalisten anhören durfte, welche Rückschlüsse und Vermutungen über den geistigen, finanziellen und gesundheitlichen Zustand aus der Auswertung der Daten möglich sind.
Suchprotokolle gehören in der Regel zu einer der wertvollsten Güter im Suchmaschinengeschäft, an dem auch AOL beteiligt ist. Neben kommerziellen Absichten haben bislang mehrere Regierungen versucht, Zugriff auf die Suchanfragen einzelner oder möglichst vieler Surfer zu erhalten. Für die argumentative Untermauerung eines Gesetzesvorhabens zur Regelung von pornographischen Inhalten ersuchte die US-Regierung amerikanische Suchmaschinenbetreiber um die Bereitstellung von entsprechenden Logfiles. Bekannt wurde dies dann, als sich der per Motto dem Gutsein verpflichte Branchenprimus Google weigerte und zuletzt vor einem Bezirksgericht siegte.
Derweil erfreuen sich die Daten in den Kreisen von “Suchmaschinenoptimierern”, so genannten SEOs, Dienstleistern, die Webseiten mit lauteren und unlauteren Mitteln an die vorderen Ränge bei wichtigen Suchbegriffen bringen sollen, besonderer Beliebtheit, lassen sich doch unschätzbar wertvolle Informationen aus den von AOL bereitgestellten Einträgen gewinnen. In SEO-Foren wird dabei besonderes Augenmerk auf die Verteilung der Klicks auf den ersten, zweiten und die nachfolgenden Ränge innerhalb der Resultatseiten gelegt. Dabei bestätigt sich auch die lange Vermutung, daß so gut wie alle Klicks sich auf die ersten drei Treffer konzentrieren und nachfolgende Seiten nur noch ein schmales Rinnsal der Nutzer abbekommen.
Abgeebbt sind hingegen Schnellschüsse von Politikern, die die Speicherung solcher Daten massiv einschränkten wollten. Die Argumentation lautete, daß eine Firma, die spätestens nach wenigen Monaten alle Logfiles löschen müsse, keine Chance mehr habe, sie später absichtlich oder aus Versehen zu veröffentlichen und damit die Privatsphäre der Nutzer zu beschädigen.
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: TAZ-Interview zum Thema Überwachung mit Leon Hempel
: TAZ-Interview zum Thema Überwachung mit Leon Hempel In der Taz ist ein langes Interview von Dietmar Kammerer mit Leon Hempel vom Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin und dem Forschungsprojekt Urbaneye zum Thema Überwachung: „Transparenz wäre angemessener“.
Als die Polizei vor Jahren begonnen hat, Videokameras im öffentlichen Raum aufzustellen, hat man sie als Mittel zur Bekämpfung von Straßenkriminalität verkauft. Davon ist inzwischen keine Rede mehr. Jetzt heißt es, man kann damit vielleicht Terroristen fangen – wenn auch nicht die Anschläge verhindern, wie meist zugegeben wird.
Wenn man feststellt, dass ein Instrument nicht so wirkt, wie man sich das erhofft hat, braucht man eben eine andere Legitimation. In der Tat war es anfänglich so, dass die kriminalpräventive Wirkung durch Abschreckung im Vordergrund stand.
Die Abschreckung von Straftätern hat nicht funktioniert?
Evaluationen haben ergeben, dass sich ein solcher Effekt unterm Strich nicht nachweisen lässt. Das kann man konkret in Zahlen ausdrücken: Wenn zuerst von mal 60, mal 80 Prozent Kriminalitätsrückgang die Rede war, dann liegt der Kriminalitätsrückgang in Wirklichkeit alles in allem bei etwa bei 4 Prozent. Das kann bei bestimmten Deliktarten wie Autodiebstählen oder in bestimmten Räumen wie etwa auf Parkplätzen, die recht übersichtlich sind, im Einzelfall ganz anders aussehen. Ein allgemeiner Kriminalitätsrückgang ist aber nicht zu verzeichnen. Im Gegenteil, in einzelnen Bezirken von London wie Tower Hamlets steigt die Kriminalität, trotz Dauerüberwachung.
Sie haben sich auch mit dem Thema Medien und Überwachung auseinandergesetzt. Wie bewerten Sie die Rolle der Medien in der aktuellen Sicherheitsdebatte?
Medien haben ihr eigenes Format. In vielen Fällen gerät man als Wissenschaftler dazu in Widerspruch, weil man sich ungern zu endgültigen Aussagen hinreißen lässt. Pauschale Fragen wie: Ist Videoüberwachung gut oder schlecht?, kann man wissenschaftlich so nicht beantworten. Die Kontexte sind viel zu komplex, sodass man sehr weit ausholen müsste. Das ist natürlich nicht im Interesse der meisten Medienformate. Außerdem machen es sich die Medien in der Darstellung von Technologie häufig zu einfach. In erster Linie wird das Funktionieren von Technik gezeigt, egal um welche es sich dabei handelt. Für Techniksoziologen spannender ist aber die Frage: Wo funktioniert sie nicht oder nicht ihren Erwartungen entsprechend?
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: Piratenpartei wurde gegründet
: Piratenpartei wurde gegründet Die Piratenpartei Deutschland hat sich heute in Berlin gegründet: Deutsche Piratenpartei kämpft für die freie Wissensgesellschaft
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: Demo gegen Überwachung, 20. Oktober in Bielefeld (zum Big Brother Award)
: Demo gegen Überwachung, 20. Oktober in Bielefeld (zum Big Brother Award) Nach dem ob der kurzen Vorbereitungszeit ganz vielversprechenden Start der Demo „Freiheit statt Sicherheitswahn“ im Juni wird es im Oktober die nächste bundesweite Demo geben. Diesmal haben die Leute im Westen der Republik mal die Chance teilzunehmen, denn sie findet am Nachmittag vor der Verleihung des Big Brother Award in Bielefeld statt. Hier der Aufruf. Und ja: Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es Bielefeld wirklich.
Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn
Aufruf zur Demo in Bielefeld am Freitag, den 20. Oktober ab 15 Uhr -
: Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt
: Klagewellen machen freie Infrastrukturen kaputt Golem berichtet über ein Urteil des Landgericht Hamburg, das kürzlich feststellte, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben. Anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor: Ungeschütztes WLAN kann teuer werden – LG Hamburg stuft Betreiber eines offenen WLAN als Störer ein.
Ein ungeschütztes WLAN mit Internetzugang berge die „keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannt – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden“, so das LG Hamburg. Dies löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
[…]
Das Gericht betont, dass allein das Einrichten eines Passwort-Schutzes nach einer bereits erfolgten Rechtsverletzung nicht ausreicht. Das legt nahe das eine WEP-Verschlüsselung nach Ansicht des Gerichts ausreichend Schutz bietet, obwohl sich diese mit einfachen mitteln knacken lässt.Ich weiss gerade gar nicht, wem man mehr danken soll. Dem Landgericht Hamburg für dieses innovative Urteil oder der klagenden Plattenfirma. Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte dies Auswirkungen auch auf freie WLAN-Netze haben. Ich teile zuhause mein WLAN gerne mit der Nachbarschaft. Als ich in meine Wohnung einzog, fand ich zwar genug WLAN-Netze vor, aber alle waren verschlüsselt. So konnte ich dann erstmal Wochen auf Internet verzichten, bis mein Provider endlich mal DSL legte. Seitdem teile ich mein Netz dort gerne, weil ich die 6 MB Flatrate nur Abends und / oder Nachts nutze. Viele tun das hier in Berlin und ich bin auch glücklich, dass ich nicht nur in vielen Cafes und Restaurants, sondern auch in vielen kulturellen Plätzen freies WLAN bekomme. Initiativen wie Freifunk.net promoten freie Infrastrukturen und das sind sehr sinnvolle Initiativen, um eine digitale Spaltung zu bekämpfen, was eigentlich Aufgabe der Kommunen sein müsste. Man nennt sowas auch „Aktive Bürgergesellschaft“ in Neudeutsch und Politiker träumen doch immer von einem solchen zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürger. Und das soll jetzt zu Ende sein, weil man ständig Gefahr läuft, dass die Musikindustrie einem das freie WLAN wegklagt und einen mit hohen Schadensersatzforderungen zivilrechtlich ruiniert? Copyright kills Innovation?
Gehen wir mal ein wenig weiter in die Zukunft: Was ist, wenn die Stadt Berlin mal endlich ein öffentliches WLAN errichtet, wie es andere Metropolen weltweit auch planen oder verwirklichen? Soll man dann zukünftig nur Bürgern einen Netzzugang darüber verschaffen, die sich registrieren? Oder Verwaltungen trauen sich erst gar nicht, eine solche Initiative anzupacken wegen der möglichen Folgen? Danke für die Klagewellen.
Siehe auch Heise: Unverschlüsseltes WLAN hat Folgen.
Siehe auch „Mini-Provider und Schwarz-Surfer – Rechte und Pflichten in Wireless-Netzen“ von Rechtsanwalt Joerg Heidrich ais der c´ t Heft 13/2004.
Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein.
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: CRE038 Reise in die Vergangenheit
: CRE038 Reise in die Vergangenheit Tim Pritlove hat für Chaosradio Express ein langes Gespräch mit Peter Glaser über die Geschichte des Chaos Computer Club geführt: Reise in die Vergangenheit.
Am 12. September 2006 jährt sich die Gründung des Chaos Computer Clubs zum 25. Mal. Wir nehmen dieses Datum zum Anlass, einmal einen ausführlichen Blick auf die damalige Zeit zu richten. Peter Glaser ist 1983 zum Club gestossen und war über lange Zeit selbst massgeblich in die Aktivitäten der Gemeinschaft eingebunden. So hat er auch über lange Zeit die Datenschleuder inhaltlich mitgestaltet.
Im Gespräch mit Tim Pritlove zeichnet Peter Glaser ein Fühlbild der damaligen Zeit, der Motivation der Leute, die sich im Club organisierten und der Wirkung des Clubs auf die deutsche Gesellschaft der 80er Jahre. Dabei kommt auch sehr viel Persönliches zur Sprache.
Das Gespräch ist fast 2,5 Stunden lang und findet sich hier als MP3.
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: CDT: Evaluierung von DRM-Frameworks
: CDT: Evaluierung von DRM-Frameworks Das „Center for Democracy & Technology“ hat heute eine Studie zur Evaluierung von DRM vorgestellt. Hier ist die Pressemitteilung: Paper Offers Framework For Evaluating Digital Rights Management (DRM).
The Center for Democracy & Technology (CDT) today released a document designed to help promote a greater public understanding of the choices and tradeoffs associated with products and services that include Digital Rights Management (DRM) technology. The paper details a series of „metrics“ for evaluating DRM that fall into four major categories: transparency, effect on use, collateral impact, and purpose/consumer benefit. The paper is aimed at fostering greater public understanding and discussion of DRM, on the assumption that marketplace pressures from an informed consumer base can help promote a market for digital media products that is diverse, competitive, and responsive to reasonable consumer expectations.
Und hier ist die Studie (PDF / 1,9 MB). Dazu gibt es auch noch ein „DRM Metrics Quick Reference Chart“.
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: Businessweek: The State Of Surveillance
: Businessweek: The State Of Surveillance Die Titelstory der aktuellen Businessweek ist „The State Of Surveillance“.
Artificial noses that sniff explosives, cameras that I.D. you by your ears, chips that analyze the halo of heat you emit. More scrutiny lies ahead
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: DVD im Deutschlandfunk-Interview
: DVD im Deutschlandfunk-Interview Heute gabs im Deutschlandfunk-Magazin ein Interview mit Roland Schäfers von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Hier ist ein MP3, auf der Webseite hab ich keinen Text dazu gefunden.
[Danke Bernhard]
Auch spannend: Am 12. September gibt es dort um 19:15 „Von Jägern und digitalen Sammlern – Die neue Welt der elektronischen Überwachung“
Überall reichen die Hightech-Sensoren in den US-amerikanischen Alltag hinein: Kameras sind an öffentlichen Plätzen installiert, Handys und Autos sind ausgestattet mit GPS-Sendern; selbst Softwareprogramme haben die Mittel der Datenerfassung bereits eingebaut.
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: Süddeutsche über den Präventionsstaat
: Süddeutsche über den Präventionsstaat Lesenswert ist der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zur Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung und die Einführung einer neuen Anti-Terror-Datei: Der Präventionsstaat.
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. Die rechtsstaatlichen Regularien gelten dem neuen Gefahrenrecht als hinderliche Förmlichkeiten. Bei der Gefahrenvorbeugung ist daher schon heute den Sicherheitsbehörden mehr erlaubt, als ihnen bei der Strafverfolgung je erlaubt war. Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug! Und so verwandelt sich der Rechtsstaat, Gesetz für Gesetz, in einen Präventionsstaat.
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: Blockt Google Privacy Enhancing Tools?
: Blockt Google Privacy Enhancing Tools? Bei BoingBoing berichtet ein Leser über aktuelle Erfahrungen bei der Nutzung von Google als Suchmaschinen in Zusammenhang mit Anonymisierungstools: Google blocking privacy technology. Seit heute morgen soll es nur noch 403-Fehlermedlungen und folgenden Text geben:
„We’re sorry…
… but your query looks similar to automated requests from a computer virus or spyware application. To protect our users, we can’t process your request right now.
We’ll restore your access as quickly as possible, so try again soon. In the meantime, if you suspect that your computer or network has been infected, you might want to run a virus checker or spyware remover to make sure that your systems are free of viruses and other spurious software.
We apologize for the inconvenience, and hope we’ll see you again on Google.“
Ich kann gerade nicht verifizieren, ob diese Meldung auch in Deutschland bei der Nutzung von TOR, etc. auftritt. Sollte es sich aber herausstellen, dass an dem Vorwurf was dran ist, so ist das eine nicht akzeptable Herangehensweise von „Google – We are not evil“.
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: *iPod:youTube* – Das Internet und die Zukunft der Musik
: *iPod:youTube* – Das Internet und die Zukunft der Musik Podiumsdiskussion mit anschließender Lounge, veranstaltet von Heinrich-Böll-Stiftung und Netzwerk Neue Medien am Dienstag, den 19. September 2006 um 20:00 Uhr im Grüner Salon der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz.
Mit:
*Peter Zombik* (*IFPI*, Verband der deutschen Phonoindustrie)
*Stephan Benn* (*VUT*, Verband unabhängiger Tonträgerhersteller)
*Johnny Haeusler* (Blogger von *spreeblick.com*)
*Moritz Sauer* (Netlabel-Katalog *phlow.net*)
Moderation: *Katja Husen* (Netzwerk Neue Medien)
DJ: *Verena Dauerer* (debug)
Das Internet hat die Musikindustrie im rasanten Tempo verändert, wenn nicht sogar fast schon abgelöst. Bands werden heute immer öfter per Filesharing entdeckt und populär. Selbst etablierte Künstlerinnen und Künstler veröffentlichen ihre neuen Werke zuerst auf digitalen Plattformen wie „MySpace“ oder „Yahoo Music“.
Doch welche Konsequenzen und Herausforderungen bedeuten diese Entwicklungen für das gesamte Musik-Business? Wie behaupten sich Musiker in einer zunehmend vernetzten Gesellschaft? Benötigt man heute noch die traditionellen Vertriebs- und Veröffentlichungswege?
In der digitalen Welt des Internets sind es zumeist die Konsumenten selbst, die das Marketing in Musik-Blogs, über Chat-Propaganda in Filesharing-Börsen wie Soulseek oder sozialen Plattformen wie „YouTube“ übernehmen. Doch diesen neuen Freiheiten sind weniger technische, als vielmehr rechtliche Grenzen gesetzt. Neben der Frage nach neuen Einkommensquellen spielt vor allem das geltende Urheberrecht eine bedeutende Rolle. Denn es hält mit den neuesten digitalen Entwicklungen – wie dem Aufkommen einer verstärkten „Remix- und Austausch-Kultur“ – nicht mehr Schritt.
Acht Jahre nach der Napster-Revolution wird immer noch fieberhaft nach neuen Verdienst- und Vertriebswegen für Musik und kulturelle Produktionen gesucht. Während Rechteinhaber und Online-Anbieter wie „iTunes“ oder „MusicLoad“ von neuen Geschäftsmodellen mit Hilfe von Kopierschutzsystemen träumen, setzen andere auf das Prinzip Offenheit: Die Netlabels mit ihren frei downloadbaren Musik-Tracks, die Creative-Commons-Bewegung mit extra dafür zugeschnittenen Lizenz-Paketen und natürlich die Heerschar der Blogger.
Unsere Diskussion bringt unterschiedliche Standpunkte an einen Tisch und vermittelt zwischen traditionellen Bedenken und heutigen und zukunftsorientierten Visionen. Dabei werden aktuelle Tendenzen und Entwicklungen aufgegriffen, um die Kernfrage zu diskutieren: Welche Chancen eröffnet die Digitalisierung für Musiker und Labels?
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: Bundesregierung reagiert auf SWIFT
: Bundesregierung reagiert auf SWIFT Aus dem Bundesfinanzministerium ist ein Dokument über SWIFT zur Financial Times Deutschland geleckt: Regierung sieht Swift in einer Grauzone. Daraus geht wohl hervor, dass die Bundesregierung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Finanzdaten an die USA durch die belgische Finanzagentur Swift hat. Und auch die Bundesbank wusste seit 2002 Bescheid, sah aber anscheinend keinen Anlass, die Vorfälle zu melden…
Darin heißt es, der Sachverhalt sei einer „juristischen Grauzone“ zuzuordnen. Es sei zwar zu früh für eine abschließende Bewertung des Vorgangs, da noch nicht alle Informationen vorlägen. Allerdings sei „fraglich, ob das umfangreiche Vertragsverhältnis zwischen Swift und den Nutzern den deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorgaben standhält“.
Die Bundesbank hatte bereits eingeräumt, dass sie 2002 über die Herausgabe der Daten informiert worden war. Diese liege aber „außerhalb des Einfluss- und Aufgabenbereichs“ der Zentralbanken, die alleine für die Finanzstabilität zuständig seien. Für Diskussionen könnte aber sorgen, warum – wenn die Berliner Darstellung korrekt ist – die Bundesbank das Finanzministerium nicht über die Praxis informiert hat.
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: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz
: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz Golem berichtet: Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz
Eine neuseeländische Regierungskommission hat heute erste Empfehlungen zum Umgang mit „Trusted Computing“ (TC) und „Digital Rights Management“ (DRM) vorgelegt. Weder Trusted Computing noch Digital Rights Management dürfen so eingesetzt werden, dass der zukünftige Zugang zu Regierungsdokumenten versperrt werden könnte. Der Einsatz entsprechender Technik darf nur in einer Weise erfolgen, dass der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist. Und schließlich dürfe die Sicherheit der Regierungscomputer nicht durch TC oder DRM gefährdet werden, empfiehlt die zuständige State Service Commission.
Der ganze Bericht findet sich hier: „Trusted Computing and Digital Rights Management Principles & Policies“.
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: GTZ: Eschborner Fachtage 2006
: GTZ: Eschborner Fachtage 2006 Seit heute morgen bin ich bei den Eschbornern Fachtagen 2006 der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ). Das Thema dieses Mal ist „WISSEN MACHT ENTWICKLUNG – Erfahrung teilen, Neues gestalten“ und damit dreht sich alles um „Wissensgesellschaften“.
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: Netzeitung-Interview mit Peter Schaar
: Netzeitung-Interview mit Peter Schaar Die Netzeitung hat ein längeres Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: «Seit 9/11 wird deutlich mehr überwacht».
Netzeitung: Sehen Sie Anzeichen dafür, dass sich Deutschland nach und nach zu einem Überwachungsstaat entwickelt?
Schaar: Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.
Netzeitung: Was kann man dagegen tun?
Schaar: Ich setze auf eine kritische Öffentlichkeit und auf die politisch Verantwortlichen. Die Politik sollte immer eine genaue Vorstellung davon entwickeln, was effektive Maßnahmen sind und wie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können.
Thematisch passen dazu auch:
tagesschau.de: Ministerrunde berät über innere Sicherheit – Einigung über Anti-Terror-Datei erwartet
tagesschau.de: Hintergrund – Die geplante Anti-Terror-Dateirabenhorst: Das Trennungsgebot
rabenhorst: Überlegungen zur Anti-Terror-Datei -
: EDRi General Assembly
: EDRi General Assembly Dieses Wochenende findet die General Assembly von der European Digital Rights (EDRi) bei uns in Berlin statt. Mit dabei: 17 Menschen aus acht verschiedenen Ländern, die insgesamt elf Organisationen vertreten. Heute ging es hauptsächlich um organisatorische und administrative Fragen. Dabei wurde der Vorstand auf drei Köpfe verkleinert und neue gewählt: Meryem Marzouki von der IRIS (F) ist die neue Präsidentin, Rikke Frank Joergensen von Digital Rights DK (DK) ist die neue Vizepräsidentin und Andreas Krisch von VibeAT ist der neue Schatzmeister.

Dazu wurden folgende vier neue Mitglieder aufgenommen:
- Open Rights Group (UK)
– Alcei (I)
– Nodo50.org (ES)
– Digital Rights Ireland (IE) -
: Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen
: Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden:
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
So weit, so unstrittig und auch bei heise und anderswo bereits berichtet. Die Bewertung ist allerdings umstritten. Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bewertet das als „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“. Der Leiter des Verfassungschutzes, Hartwig Möller, erwiderte, die Rechte des Geheimdienstes würden nur nur transparenter gemacht. In der Tat steht auch im derzeit geltenden Gesetz schon drin, dass der Dienst diese Sachen unternehmen darf:
die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; (…)
weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild‑, Ton- und Datenaufzeichnungen.Die öffentlichen Begründungen für die Änderung sind allerdings reichlich absurd. Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweist darauf, dass die Kofferbomber sich die Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt hätten. Demnach müsste der Verfassungsschutz sich auch für Chemiebücher der Oberstufe interessieren und sämtliche Schulbibliotheken überwachen. Wolf sagte ausserdem, bisher habe der Dienst nur Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet verfolgen können, mit der neuen Regelung würde man auch im Inland aktive Gruppen überwachen können. Die „Welt“ hat das auch gleich so übernommen. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Änderungen, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird der Katalog der Befugnisse in §5 um den„Internet“-Absatz erweitert. Das gilt aber für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes.
Zum anderen wird der §5a geändert, der die Auskunftspflichten von Banken, Telekommunikationsdienstleistern und anderen Branchen regelt. Die mussten bisher nur Informationen an den Geheimdienst rausrücken, wenn die angebliche Bedrohung aus dem Ausland kam. Nach der neuen Fassung sollen sie auch die Neugier der Schnüffler befriedigen müssen bei
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
Das wird uns als „Terrorismus“ verkauft, kann aber auch jede andere politische Opposition treffen, die mit dem derzeitigen System nicht einverstanden ist. Interessanterweise sollen mit dem neuen Gesetz die Auskunftspflichten für Postdienstleister und Fluglinien wieder gestrichen werden.
Was diese „Internet“-Regelung für Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Nachdem die CDU-Innenminister ja schon gegen Anonymisierungsdienste Sturm laufen, dürften dann demnächst auch Virenscanner und Firewalls verboten werden, weil sie ja den Antiterror-Kampf der Geheimdienste unterlaufen könnten. Witzigerweise hat der nächste Kongress des in NRW beheimateten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik das Motto „Innovationsmotor IT-Sicherheit“.
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: The BOBS – Deutsche Welle International Weblog Awards 2006
: The BOBS – Deutsche Welle International Weblog Awards 2006 Heute wurden wieder „The Best of Blogs – Deutsche Welle International Weblog Awards“ gestartet. Im Gespräch mit DW-WORLD.DE erläutert Julien Pain von Reporter ohne Grenzen die Bedeutung von Weblogs: Weblogs verändern die Medienlandschaft.
In diesem Zusammenhang betont Pain die wichtige Rolle, die Weblogs in der Medienlandschaft spielen: „Das Großartige an Weblogs ist, dass sie Menschen, eine Stimme geben, die zuvor stumm waren. Sie geben Menschen eine Stimme, die ihre Meinung in Ländern frei äußern wollen, in denen aber freie Meinungsäußerung gefährlich sein kann.“ Jeder könne sein eigenes Weblog aufsetzen, erklärt Pain, ob man mit der politischen Linie oder aber dem Diktator seines Landes übereinstimme oder nicht. „Ich glaube fest daran, dass Weblogs – überall auf der Welt – die Medienlandschaft verändern werden.“
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: Kopierschutz entmündigt!
: Kopierschutz entmündigt! Disclaimer: Alles Material dieses Beitrages steht auch zu kommerziellen Zwecken unter der Quellangabe „CCC“ honorarfrei zur Verfügung. Die traditionelle Presse ist herzlichst eingeladen, sich zu bedienen.
Heute beginnt in Berlin die Internationale Funkausstellung (IFA). Übliche Verdächtige aus dem netzpolitischem Umfeld brachten einen Warnhinweis vor der Bevormundung durch Kopierschutzsysteme am Messegelände an:

Hier ein zweiminütiges Beweisvideo via YouTube. Es lässt sich auch als kleine (8 MB) und große (27 MB) Datei im Freien Standard OGG sowie mit H264 kodiert (AVI, 20 MB) herunterladen. Gerne stellen wir zur Weiterverwendung das Quellmaterial in Originalqualität (DV) zur Verfügung. Bitte schreibt eine Mail an wetter(@)berlin.ccc.de.
Passend dazu gibt es hier mal fünf kurze Punkte, weshalb Du Dich kritisch mit dem dort beworbenen Themen DRM / Kopierschutztechnologien auseinander setzen solltest.
Warum solltest Du Dir Gedanken darüber machen?
1) Du verliert die Kontrolle über Deine eigene Hardware. Die Kontrolle über Deine eigenen Computer und elektronischen Geräte übernehmen die Anbieter der DRM-Systeme. Diese können Dein Medienverhalten einschränken und überwachen. Und Dir jederzeit den Zugriff auf die erworbenen Medien entziehen. Schau mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Du verlierst traditionelle Verbraucherrechte. Du verlierst das Recht, die erworbenen Medien zu verkaufen oder zu verleihen. Du wirst nicht mehr in der Lage sein, Privatkopien anzufertigen oder Deine Medien mit Freunden und Deiner Familie zu teilen.
3) Du solltest Dir Sorgen um Deine Privatsphäre machen. Möchtest Du, dass eine detaillierte Übersicht über Dein Medienverhalten ähnlich gespeichert wird, wie Deine Telefonrechnung? Auf den Servern von Firmen, die Du nicht kontrollieren kannst und ggf. mit dem Zugriff durch Sicherheitsbehörden? Wo Data-Mining Programme mehr über Dich herausfinden können, als Du denkst? Willst Du, dass die Musikindustrie weiss, wann Du im Schlafzimmer Kuschelrock hörst?
4) DRM-Infrastrukturen eigenen sich hervorragend zur Zensur. Mit denselben Systemen, die hier Deinen Medienkonsum kontrollieren wollen, können in z.B. China auf allen Rechnern die Wörter „Demokratie“ oder „Dalai Lama“ zensiert werden.
5) Kopierschutz und DRM-Infrastrukturen sind teuer und müssen von irgendwem bezahlt werden. Die Rechnung ist ganz einfach: Du zahlst als Verbraucher höhere Preise und die Künstler bekommen weniger Einkommen.
Kopierschutz entmündigt Dich in Deinem Medienkonsum. Nutze Deine Macht als Verbraucher und boykottier diese Technologien einfach!
Natürlich gibt es noch mehr Punkte, weshalb man DRM boykottieren sollte. Du kannst ja weitere Punkte in den Kommentaren ergänzen.



In hoher Auflösung gibt es die Bilder hier, hier und hier. Nachdruck ist mit Quellenangabe „CCC“ oder „Chaos Computer Club“ ausdrücklich erlaubt.
– More coming soon –