Öffentlichkeit
Meinungs- und Pressefreiheit, Zensur, Menschenrechte, Whistleblowing, Transparenz, Öffentlichkeitswandel, Datenjournalismus und Open Data.
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: Vorlauf zum „Tag gegen Kopierschutz“
: Vorlauf zum „Tag gegen Kopierschutz“ Morgen ist der „Day against DRM“. Dieser Tag wurde von der Defective by Deisgn Kampagne ausgewählt, um weltweit den Protest und die Kritik an DRM/Kopierschutz zu bündeln. Leider an einem Tag, wo wir hier in Deutschland nicht mit Apple-Stores rumspielen dürfen. Aber vielleicht gibts ja doch noch was…
Heute berichtet aber schon die Futurezone: Vorlauf zum „Tag gegen Kopierschutz“.
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: 3sat neues zu Besuch
: 3sat neues zu Besuch Gerade war „3sat – neues“ hier und hat mich zum Thema „nach Hause telefonieren / Spyware“ in Zusammenhang mit Verbraucherrechten befragt. Das Ergebnis wird u.a. am Sonntag um 16:30 Uhr gesendet.
Die Nutzung des Internets und damit auch die Nutzung des PCs gewinnen immer mehr an Bedeutung. Kaum ein Haushalt ist mehr ohne einen eigenen Rechner. Doch aufgrund der schnellen Verbreitung und der nicht vorhandenen Transparenz der Betriebssystems Windows XP und demnächst auch VISTA steigt auch die Gefahr der Datenspionage. Im Hintergrund telefonieren die Systeme teilweise selbständig und ohne das Wissen der Nutzer mit irgendwelchen Servern. Schlimmer noch sind Angriffe auf passwortgeschützte Privatbereiche, die der User ebenfalls nicht bemerkt. neues zeigt was im Hintergrund des PCs passiert!
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: AOL und die Nazi-Suchanfragen
: AOL und die Nazi-Suchanfragen Wie Suchmaschinen mit dem unliebsamen Suchergebnissen umgehen, kann man bei der Frankfurter Rundschau lesen: Aufklärung statt Nazi-Hetze.
Wer auf der Seite des Internetanbieters AOL den Begriff „Synagoge“ eingibt, erhält als ersten Treffer einen „von AOL empfohlenen“ Link zum Jüdischen Museum in Berlin. Für mehr als hundert Begriffe ist die Suchfunktion so verändert, dass zunächst der Hinweis auf das Museum erscheint. „Wir wollen mit unserem Museum aufklären und die Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet anleiten“, sagt der Marketing-Leiter des Museums, Klaus Siebenhaar.
Mit seiner Kooperation setzt AOL offensiv um, was andere Suchmaschinenbetreiber bereits praktizieren. Wer bei Google, dessen Suchmaschine AOL nutzt und lediglich erweitert hat, Yahoo oder anderen nach Begriffen wie „Hitler“ oder „Nazi“ sucht, stößt nicht auf Seiten mit brauner Propaganda, sondern etwa auf die des Deutschen Historischen Museums. AOL geht einen Schritt weiter, da der Link zum Jüdischen Museum an erster Stelle und mit Logo erscheint.
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: Wer unterstützt Internetzensur?
: Wer unterstützt Internetzensur? Auf FirstMonday ist ein spannendes Papier von Craig A. Depken mit dem Titel „Who supports Internet Censorship“ erschienen.
Censorship is the moral or legislative process by which society “agrees” to limit what an individual can do, say, think, or see. Recent attempts to regulate, i.e., censor, what is viewed on the Internet have polarized the general population. Unfortunately, beyond the anecdotal, the characteristics of those who support Internet censorship are unknown. In this study, the support for Internet censorship is empirically analyzed using survey data. Notwithstanding the potential limitations of survey data, the results indicate the characteristics of those who tend to favor and disfavor Internet censorship. Specifically, concerns over pornography and concerns over government regulation on the Internet are the two most polarizing elements of the relative support for censorship, which suggests that the debate over this issue will not be easily resolved.
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: Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte
: Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte Jeder Tag mal was neues. Die elektronische Ausländerkarte hatten wir noch nicht. Aber bald schon, denn die Bundesregierung hält sie für eine tolle Idee. Und warum? Na, ist doch klar: It´ s the Industriepolitik, stupid. War doch auch schon bei den biometrischen Pässen und den meisten anderen Karten so.
Mit einer elektronischen Ausländerkarte, die vom Umfang her einer digitalen Aufentshaltsgenehmigung entspricht, aber auch biometrische Merkmale wie Bild und Fingerabdruck enthalten soll, würde Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterrolle spielen. Denn eine solche Karte ist innerhalb der EU-Konsultationen noch nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen. „Industriepolitisch ergibt die Karte eine Menge Sinn. Derjenige, der zuerst kommt, setzt die Standards. Und der Sicherheitsbereich ist eine große Wachstumsindustrie“, führte Hanning weiter aus. Außerdem sei dem Bürger nicht vermittelbar, wenn im Kampf gegen den Terror die schnelle Identitätsüberprüfung nur bei deutschen Staatsbürgern möglich sei.
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: Wie begründet man den Wert von Privatheit?
: Wie begründet man den Wert von Privatheit? Die Datenschutz-Gemeinde hat sich seit einiger Zeit wieder verstärkt drauf besonnen, den Wert des Privaten argumentativ zu begründen. Nachdem es in den 1980ern lange Zeit als Common Sense galt, dass man gegen Überwachung ist, hat sich in den 1990ern mit dem Aufkommen des Web die Balance hin zur Offenheit und weg von der Privatheit verschoben. Seitdem sich der Antiterror-Diskurs als herrschende Meinung etabliert hat (ist eigentlich Herrn Schäuble klar, wie viele Leute jedes Jahr durch Autos sterben?), ist man als Verfechter von Privatheit und Datenschutz ja ziemlich in der Defensive. Da ist es wichtig, mal wieder argumentatives Rüstzeug zu sammeln. Immer noch lesenswert ist Beate Rösslers liberal-philosophische Herleitung „Der Wert des Privaten“ (Suhrkamp Verlag, 2001), von der es eine Kurzfassung hier gibt und eine (progressive) Kritik hier. Bruce Schneier hat die Frage „Warum sollte man etwas zu verbergen haben?“ schon vor einer Weile in seinem Blog gestellt, sie dort beantwortet und gleich noch hunderte weitere Argumente in den Kommentaren bekommen, ebenso wie Daniel Solove, der das Thema damals aufgegriffen hat. (Update: Patrick Breyer hat Schneiers Text jetzt auch ins Deutsche übersetzt.)
Nun nimmt Michael Lohmann aktuell in Telepolis die Phrase „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ mit den Mitteln der Rhetorik und Argumentationstheorie auseinander.
Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.
Ich empfehle zur Frage „wann hat man was zu befürchten“ immer gern den Aufsatz „The Dark Side of Numbers“ von William Seltzer und Margo Anderson zur Rolle von Bevölkerungsregistern bei Menschenrechtsverletzungen. Das waren alles Datensammlungen, die für ganz harmlose Zwecke eingerichtet wurden, wo aber dann z.B. dummerweise auch drin stand, wer Jude war. Und irgendwann gerieten die dann in falsche Hände…
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: Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online
: Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online Die gestrige Chaosradio-Show Nr. 117 zum Thema „Wahlcomputer“ ist mittlerweile online zum Download verfügbar. Die Sendung ist drei Stunden lang und die MP3-Datei ist 162 MB gross.
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: Weizenbaum warnt vor Sicherheitsgesellschaft
: Weizenbaum warnt vor Sicherheitsgesellschaft Weizenbaum ist im Moment in Höchstform: Weizenbaum bezeichnet „Sicherheitsgesellschaft“ als Katastrophe.
Joseph Weizenbaum hat im Vorfeld der am morgigen Freitag in Berlin beginnenden Tagung „Informatik und Rüstung“ vor einer hauptsächlich vom Militär geförderten Forschung in den Bereichen Computertechnik, Biotechnologie und innere Sicherheit gewarnt. „Die Entwicklung der Informationsverarbeitung ruft die Frage der Verantwortung hervor“, forderte der Computerpionier eine strengere Ethik in diesen Wissenschaftsgebieten bei einem Pressegespräch ein. Während seiner Zeit als Professor am renommierten MIT in Boston habe er seine Studenten schon immer dazu angehalten, auf die mögliche Endnutzung ihrer Arbeiten zu achten. Abgeraten habe er etwa von Projekten, mit denen Computer gleichsam das Sehen beigebracht werden sollte. Dabei sei schließlich davon auszugehen, dass die entsprechenden Rechner in Raketen eingebaut und für den Abgleich von eingespeicherten Landkarten zur „Verbesserung“ der Zielgenauigkeit verwendet werden.
Ich hatte eigentlich eingeplant, an der Tagung teilzunehmen. Aber wegen Erkältung, viel Arbeit und Barcamp am Wochenende fällt das leider flach.
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: HD Video – Bad For Consumers, Bad For Hollywood
: HD Video – Bad For Consumers, Bad For Hollywood Coy Doctorow hat in der Informationweek eine Kolumne zum Thema HDTV geschrieben: Opinion: High-Definition Video–Bad For Consumers, Bad For Hollywood
But unless these screens are built with crippleware HDMI or DVI interfaces, they won’t be able to receive high-def signals. DRM standards call these legacy screens, and treat them as second-class citizens. All this may be enough to scuttle HD’s future. Let’s hope so, for Hollywood’s sake.
Because, you see, HD is also poison for the entertainment industry’s own products. The higher the resolution, the harder it is to make the picture look good. Standard-def programs on high-def screens look like over-compressed YouTube videos, and when you get a high-def program shot by traditional directors, it looks even worse, every flaw thrown into gaudy relief. Have a look at the HD-native episodes of Friends some day – it’s all gaping pores, running pancake makeup, caked-on hairspray, and freakishly thin bodies with giant, tottering heads.
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: Freedom of Information Around the World 2006 Report
: Freedom of Information Around the World 2006 Report Privacy International hat einen „Freedom of Information Around the World 2006 Report“ veröffentlicht.

Privacy International released the Freedom of Information Around the World 2006 Global Survey of Access to Government Information Laws on 20 September 2006. The Survey provides a comprehensive review of Freedom of Information Laws and practices in nearly 70 countries around the world.
The survey draws attention to the growing movement around the world to adopt FOI laws. In just the past two years, over a dozen countries have adopted new laws and decrees, while dozens more are considering proposals. Important international treaties such as the UN Convention Against Corruption have also gone into force. These laws are being used to fight corruption, make government bodies accountable and promote social and human rights.
Unfortunately, the survey also highlights that many problems still exist such as poorly drafted laws, lax implementation and an ongoing culture of secrecy in many countries. There are also dangers in backsliding such as in Ireland where the imposition of onerous fees has significantly reduced use of the law and in the United Kingdom where a similar proposal is being considered. New laws promoting secrecy in the global war on terror have also undercut access.
Hier gibt es den Report als PDF in englisch. Eine arabische und russische Version gibt es auch.
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: Zweiter Teil der „Wie ich blogge“-Studie veröffentlicht
: Zweiter Teil der „Wie ich blogge“-Studie veröffentlicht Jan Schmidt hat erste Ergebnisse der zweiten Welle der “Wie ich blogge?!”-Umfrage als PDF veröffentlicht. Interessant sind die Ergebnisse nicht nur in Bezug auf politische Blogs:
Ein Schwerpunkt der Befragung lag auf politischen Weblogs. Etwa ein Drittel aller Befragten publiziert auch politische Beiträge; unter diesen „Politbloggern“ sind Männer deutlich überrepräsentiert, außerdem finden sich hier tendenziell eher Personen mit hoher formaler Bildung. Diese soziodemographischen Gruppen sind auch unter den Lesern überrepräsentiert, die sich für politische Beiträge interessieren. Die meisten politischen Beiträge beziehen sich auf nationale oder weltpolitische Themen (jeweils von mehr als 80 Prozent genannt). Autoren und Leser von politischen Beiträgen zeigen ein deutlich stärkeres politisches Engagement als die übrigen Befragten, sowohl im Hinblick auf konventionelle wie unkonventionelle Partizipationsformen.
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: SWIFT im Deutschen Bundestag
: SWIFT im Deutschen Bundestag Es gibt neues vom SWIFT-Skandal. Die Bundesregierung hat in Form des Budnesfinanzministeriums auf Antrag der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages heute zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Live-Blog Dienst unseres Parlamentes, „Heute im Bundestag“, berichtet ausführlich darüber: Bundesregierung per E‑Mail über Datenweitergabe bei „Swift“ informiert. Das Bundesfinanzministerium will erst durch eine E‑Mail (!) des US-Finanzministeriums vom 22. Juni dieses Jahres erstmals erfahren haben, dass „Swift“, das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, Daten an US-Behörden weitergegeben hat.
Allerdings frage ich mich, warum der ehemalige deutsche Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon im Jahre 2002 davon erfahren hat und der Bundesregierung nicht davon berichtete:
Weiter heißt es darin, durch Veröffentlichungen von US-Medien sei bekannt geworden, dass sich verschiedene US-Behörden, darunter die CIA, seit dem 11. September 2001 Zugang zu den Zahlungsverkehrsdaten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) verschafft hätten, um diese Daten auszuwerten. Ziel sei es, dadurch die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. US-Behörden hätten dazu nach dem 11. September auf der Grundlage von Beschlagnahmeanordnungen mehrfach Transaktionsdaten von „Swift“ angefordert. Inzwischen sei geklärt, so die Regierung, dass „Swift“ diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung überlassen habe, ohne dass es zu einer Vollstreckung der Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen Überprüfung und einer nachträglichen Information der Swift-Nutzer, zu denen auch die deutschen Kreditinstitute gehörten, gekommen sei. „Swift“ selbst habe die Datenweitergabe als rechtmäßig bezeichnet. Sie sei erfolgt, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen und damit Sanktionen zu vermeiden. Bereits im Juli 2002 sei der damalige Bundesbankpräsident bei einem Treffen der Notenbankgouverneure von einem Vertreter des US-Finanzministeriums über die Herausgabe von „Swift“-Daten an US-Behörden informiert worden, so die Regierung weiter.
Und wie ist das mit der Wirtschaftsspionage?
Bislang gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit auch Daten deutscher Bankkunden vom Datenabfluss bei „Swift“ betroffen waren. Nach Darstellung der Regierung im Ausschuss sind die Datenmengen bei „Swift“ auf zwei Server in den USA verteilt. Die USA behielten sich den Zugriff auf den gesamten Datensatz vor, auch wenn keine Person in den USA selbst betroffen sei. Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu „Verwerfungen“ komme. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion teilte sie mit, der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei auch mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen.
Das ist ja schön, dass die USA keine Gefahr darin sehen, dass sie eventuell Wirtschaftsspionage mit europäischen Daten betreiben könnten. Irgendwie klingt dieser Satz etwas naiv, oder?
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: Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)
: Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“) Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA nur noch bis zum 30. September auf legalem Wege erfolgen kann. Dann endet die Übergangsfrist, die der Europäische Gerichtshof den Regierungen in seinem Urteil im Mai gesetzt hatte. Wenn vorher keine Einigung mehr zwischen EU und USA zustandekommt, ist die Weitergabe ab Sonntag illegal. Naja, irgendwie war sie das die ganze Zeit, aber dann verbietet es auch der Gerichtsbeschluss.
Die Übermittlung von Daten dürfte ab dem 1. Oktober nur fortgesetzt werden, wenn die für die Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine entsprechende Genehmigung erteilten. Dies setzt die Feststellung eines angemessene Datenschutzniveaus voraus.
Für eine Übermittlung von Passagierdaten an die USA über den 30. September 2006 hinaus müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
· Die von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen („Undertakings“) müssen weiterhin gewährleistet sein.
· Die Umstellung auf ein aktives Übermittlungsverfahren von „pull“ zu “push“ hat unverzüglich zu erfolgen, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben sind.
· Alle Passagiere sind darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden und dass diese Übermittlung möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt. -
: HTML / CSS Coder gesucht
: HTML / CSS Coder gesucht Für ein spannendes und nicht-kommerzielles Projekt im Kontext von Netzpolitik brauchen wir ziemlich dringend eine/n begabte/n Programmierer/in mit guten Kenntnissen in HTML / CSS. Aufgabe ist es, ein vorhandenes grafisches Layout in CSS umzuwandeln, was möglichst zu allen Browsern kompatibel sein soll. Da jemand ausgefallen ist, brauchen wir schnell Ersatz, um den Zeitplan zu halten.
Geld gibts mangels Budget nicht, dafür viel Ruhm, Ehre und Reputation- und das Projekt wird richtig cool. Aber dazu hier später mehr, wenn es gelauncht wird.
Kontakt am besten mit Mail an markus [et] nnm-ev [.] de
Abgesehen von diesem spezifischen Projekt besteht dasselbe Problem auch noch beim Relaunch der deutschen Creative Commons Seite, aber nicht ganz so dringend. Vielleicht findet sich ja dafür auch jemand?
Update: Das kurzfristige CSS-Problem wurde zumGlück heute Nacht durch Hilfe aus Brasilien behoben. Mehr dazu nächste Woche. Und ich bin beeindruckt, wieviele Rückmeldungen so schnell kamen, mit dem Ergebnis hatte ich nicht gerechnet. Vielen Dank für die vielen Mails!
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: Mittwoch Abend: Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle
: Mittwoch Abend: Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle Am Mittwoch Abend gibt es wieder im Fritz-Radio (Berliner Umland und Live-Stream) eine Chaosradio-Sendung. Thema diesmal ist: „Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle“.
Sendung vom: 27.09.2006, 22:00 Uhr
Team: Tim Pritlove, Andreas Bogk, Ulrich Wiesner, Holger Klein
Computer nehmen langsam aber bedrohlich Platz in unseren Wahlkabinen. Unter dem Deckmantel angeblicher Einsparungen, Beschleunigungen oder gar einer erhöhten Demokratisierung versuchen uns Unternehmen eine Lösung für ein Problem zu verkaufen, das nicht existiert. Noch sind Wahlcomputer nicht überall zugelassen, doch überall wo es sie gibt, verschwindet ein Kernelement der Demokratie: die Nachprüfbarkeit und damit die Verläßlichkeit einer demokratischen Wahl. Die Einfachheit von Stift und Papier wird durch die Komplexität von Software und Silizium ersetzt.
Chaosradio möchte den Stand der Dinge aufzeigen und diskutieren, welche Szenarien mit der Einführung elektronischer Hilfsmittel von heute auf morgen Realität werden könnten. Wir stellen Aktionen und Strategien vor, mit dem der schleichende Verlust demokratischer Kontrolle verhindert werden kann.
Es gibt auch eine Mitmachseite im Chaosradio-Wiki.
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: Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung
: Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung Na prima: Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung
Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer „Task Force“ verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die „Homeland Security“ zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.
Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die ihm Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen.
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: Gwen Hinze von der EFF zum WIPO Broadcast Treaty
: Gwen Hinze von der EFF zum WIPO Broadcast Treaty TheDigitalMusicWeblog hat ein interessantes Interview mit Gwen Hinze von der EFF zum WIPO Broadcast Treaty: Digital Music Profile: The EFF’s Gwen Hinze.
[TDMW] Could you briefly explain how you believe that the broadcasting treaty will work/not work alongside the existing law of Copyright?
[GH] The treaty would create a new layer of rights that apply over, and in addition to, copyright. The treaty also requires signatory countries to provide legal protection for technological protection measures (TPMs) used by broadcasters. The new rights, backed by legally-enforced TPMs, would allow broadcasters and cablecasters to restrict access to transmitted information even where a work is the Public Domain, licensed under a Creative Commons licence, or where use would be permitted under national copyright law.
The treaty allows, but doesn’t require, signatory countries to create exceptions that parallel those in national copyright law. So for end users, whether you’ll be able to make use of transmitted material the same way then comes down to the political will of your national government, and the strength of domestic broadcasting lobbyists when national implementation legislation is debated in parliament.
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: AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt
: AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt War eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis Betroffene AOL wegen der Veröffentlichung von Suchanfragen verklagen. Nun ist es soweit, wie Heise berichtet: AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt
Drei AOL-Kunden haben beim District Court for the Northern District of California ein Sammelklageverfahren gegen ihren Provider beantragt. Sie beschuldigen laut Klageschrift (PDF-Datei) das Unternehmen, ihre Privatsphäre verletzt zu haben, indem es Ende Juli ohne Einverständnis der Betroffenen Suchanfragen im Internet veröffentlicht hat. Die Kläger verlangen für alle betroffenen AOL-Kunden Schadensersatz. Es sei die erste Klage aus diesem Anlass, schreibt die vertretende Kanzlei.
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: Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM
: Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM Die britische Nationalbibliothek warnt vor den kulturellen Schäden durch den Einsatz von DRM: British Library calls for digital copyright action.
„Unless there is a serious updating of copyright law to recognise the changing technological environment, the law becomes an ass,“ Lynne Brindley, chief executive of the British Library, told ZDNet UK. Current digital rights management (DRM) technologies and licensing agreements can impose restrictions on copying content that go beyond the requirements of copyright law. This needs legal clarification, according to the British Library. „DRM is a technical device, but it’s being used in an all-embracing sense. It can’t be circumvented for disabled access or preservation, and the technology doesn’t expire [as traditional copyright does]. In effect it’s overriding exceptions to copyright law,“ said Brindley.
Neues gibts auch von der deutschen Nationalbibliothek. Mein ständiger Gastautor Mathias Schindler hatte am 11. September hier einen freundlichen Brief an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten geschrieben, die für das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)“ verantwortlich sind. In dem Gesetz hat die Deutsche Nationalbibliothek den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung von Netzpublikationen erhalten. Die Meldung schwappte dann irgendwann in Old Media rüber, wie z.B. in die Süddeutsche Zeitung: Jäger des virtuellen Schatzes.
Mathias hat aus dem Bundestag noch keine Antwort erhalten, dafür bekam Kristian Köhntopp eine Antwort auf eine Mail von der Deutschen Nationalbibliothek und hat sie gebloggt:
Zum Bereich der webspezifischen Publikationen zaehlt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. auch die von Ihnen abzuliefernde Veroeffentlichung. Hier muss noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet. In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.
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: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit Pressemeldung von heute: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit.
Das Bundeskabinett hat am 20. September einen Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen. Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.
Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.
„Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. „Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die Idee, Crashtests zu verbieten“, kommentierte der CCC-Sprecher.
Verboten werden sollen sogenannte ‚Hackertools’ und damit zugleich die öffentliche Diskussion von Sicherheitslücken. Der allgemein akzeptierte Standard zur Überprüfung der Sicherheit eines Systems ist es aber, dieses mit Angriffswerkzeugen zu testen (sog. penetration testing), um die dabei gefundenen Lücken schließen zu können.
Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der umstrittenen „Cybercrime Convention“ und ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden, die ohne Hinzuziehung von Experten entstanden sind. Aus Sicht des CCC wird erneut versucht, über den europäischen Umweg eine gesellschaftliche Debatte in Deutschland über adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zur Handhabe von IT-Risiken zu umgehen.
„Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis“, sagte Müller-Maguhn vom CCC. „Durch die Einschränkung der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht.“
Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz. Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.
Der CCC fordert deshalb statt der unsinnigen und kontraproduktiven neuen Regelungen ein zeitgemässes Bundesdatenschutzgesetz mit einem harten Strafkatalog für Datenverbrechen. Zusätzlich dazu sind weitgehende Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen Firmen, die ihre persönliche Daten ungenehmigt weitergeben oder unsicher verarbeiten und lagern erforderlich.
„Es muss endlich Rechtssicherheit in der riesigen Grauzone des Datenbasars geschaffen werden. Derzeit verarbeiten und verkaufen internationale Datendealer-Ringe und skrupellose Unternehmen weitgehend ungestört ganz persönliche Daten deutscher Bürger. Hier sind auch eine Vielzahl von Datenlecks in privatisierten Staatsbetrieben und bei Public-Private-Partnerschaften zu schließen“, fasste Müller-Maguhn zusammen.
Forderungen
* 1. Beschränkung des Besitzverbots nach §202c StGBE auf unmittelbar kriminelle Aktivitäten
* 2. Klarstellung der Forschungsfreiheit im Computer-Sicherheitsbereich
* 3. Beschränkung des Schutzbereiches von Datenspionage auf besonders gesicherte Daten (§202b StGBE)
* 4. Klarstellende Engerfassung des Verbotes des Abfangens von elektromagnetischen Abstrahlungen
* 5. Einführung eines „Tätige Reue“ Tatbestandes für Computereinbrüche
* 6. Beibehaltung des Strafantragserfordernis (§ 205 StGBE)
* 7. Umfassende Novelierung des BDSG zur Erfassung moderner Datenverbrechen mit deutlicher Strafverschärfung
* 8. Einführung von weitgehenden Schadenersatzansprüchen für von Datenverbrechen BetroffenePassend dazu ist auch ein Kommentar in Fefe´s Blog.
Update: Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, hat auf Spiegel-Online den Gesetzesentwurf auch kommentiert: „Kontraproduktiv für die IT-Sicherheit“.
Offensichtlich nicht bedacht hat der Gesetzgeber dabei aber die Tatsache, dass solche Programme nicht nur von bösen Hackern eingesetzt werden – sondern auch von Systemadministratoren, Programmierern und Beratern: Sie dienen als unverzichtbare Werkszeuge dazu, die eigenen Systeme auf Sicherheit, Stabilität und Verwundbarkeit zu überprüfen.
[…]
Ohnehin ist die Vorstellung, mit einem Gesetz auf deutscher oder europäischer Ebene die Verbreitung solcher Werkzeuge nachhaltig zu verhindern, eher naiv – und zeugt von mangelndem Grundverständnis für das Internet. Denn ob diese Programme hierzulande angeboten werden dürfen, ist in einem globalen Netz völlig unerheblich. Angebote aus Russland oder irgendwelchen juristisch kaum zu erreichenden Karibikinseln sind stets nur einen Mausklick entfernt und bieten derartige Software nicht nur kostenlos, sondern auch in fast unbegrenzter Auswahl.