Diese nette Animation mit dem Namen „Interchangeability“ wurde für den „Day against DRM“ gemacht. Bei Youtube gibt es zwar den Link zu einem Blog des Urhebers, aber das scheint gerade down zu sein.
Das Bundesinnenministerium lässt ein satirisches Video bei YouTube sperren. Dagegen wehrt sich der Mutterkonzern Google heute vor dem Berliner Landgericht. Die Künstlergruppe Peng freut sich – und kritisiert beide Seiten.
Zwei Verlage wollten Internetseiten sperren lassen, weil ihre Werke dort kostenlos abrufbar waren. Doch der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar: Netzsperren bleiben das allerletzte Mittel bei einer Urheberrechtsverletzung und nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Uploadfilter von Online-Diensten sind fehleranfällig und deren Beschwerdeteams überlastet. Dennoch vertraut die EU-Kommission der Industrie, die Meinungsfreiheit im Netz sicherzustellen. Auf Anfrage will die Kommission nicht beantworten, welche Filtersysteme zuverlässig funktionieren.
Eine Ergänzung