Anna Biselli

Anna Biselli

Foto: Darja Preuss

Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

  • : Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister
    Nach Einstellung der Ermittlungen: Aufdröseln, wer was wann wusste - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/albaraa/7837158826/in/photolist-cWxuh3-qmutQm-qCSXt8-pGh3oV-qmutRd-7Rwk8e-cWxrBQ-6WkUCV-9ENsLc-4MevTX-cWxrYb-mmvK2M-5oF6Bs-6Tj3vh-vfw9w-5ctVGG-79Xm1i-79Xnzv-7a332b-7a2fAE-6WpVJm-59KB7-79Xjtp-4J61YU-pTg4Cf-7Q9hMB-6WkVtv-4fpo7A-5e8XWi-cWxssQ-6WpUmE-5GX87S-cWxsaC-5UgyfX-7a29c5-5BWPm2-5C1YNo-5BWEuc-NTcKx-cWxrvN-7MmqrC-7a2XVb-5C1Z1U-5BWEFB-5BWEgF-7Caabw-5C1RVG-5C1ESC-5BWoVz-5BWp8v">albaraa</a>
    Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister

    Wer hat was wann bei der Einleitung der Landesverratsermittlungen gegen uns und in deren späterem Verlauf gewusst? Das ist eine Frage, die uns und andere immer noch umtreibt, auch wenn die Ermittlungen mittlerweile eingestellt sind. Denn die Problematik der Verantwortlichkeit ist nicht damit abgehandelt, dass Ex-Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Mehr Details versuchten die Grünen im Bundestag über eine Kleine Anfrage zu erfahren, deren Antworten jetzt vorliegen. Dazu gibt es auch ein Blog-Post bei Gruen-Digital.de.

    Sie helfen uns an manchen Stellen, die Chronologie der Ereignisse zu vervollständigen, daher hier ein Überblick anhand der Informationen aus der Antwort und voriger Berichterstattungen (eine weitere, sehr ausführliche Chronologie zum Durchklicken findet sich bei CORRECT!V, einige Informationen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung sind dort jedoch noch nicht enthalten):

    25. Februar 2015: Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    26. Februar 2015: Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI“.

    Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

    3. März 2015: Der Verfassungsschutzpräsident berichtet der Staatssektretärin Emily Haber „ergänzend“, dass Strafanzeige gegen Unbekannt geplant sei.

    4. März 2015: Ein Vertreter der Bundesregierung beantwortet im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich eine Mündliche Frage von Hans-Christian Ströbele über das bei uns veröffentlichte Vorhaben des Verfassungsschutzes, das später als Staatsgeheimnis deklariert werden soll. Laut Regierung sei es jedoch in den Antworten nur um die Mitteilung offener Informationen gegangen.

    25. März 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt beim LKA Berlin Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“.

    1. April 2015: Die erste Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt zur Prüfung ein.

    15. April 2015: Veröffentlichung von Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

    Noch am selben Tag informiert die Hausleitung des BfV den „zuständigen Abteilungsleiter im BMI“, auch über die Absicht, erneut Strafanzeige zu stellen: „Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet“, von de Maizière keine Rede.

    16. April 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt beim LKA Berlin die zweite Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ am 15. April.

    Nun taucht auch der Name Andre Meister in der Strafanzeige auf. Bisher sei aber der Vorwurf Landesverrat noch nicht im Raum. Es fällt auf, dass bei der zweiten Anzeige nur ein Tag zwischen Veröffentlichung und Anzeigenstellung liegt.

    Das Stellen der Anzeigen beim LKA Berlin ist ungewöhnlich. Es wäre davon auszugehen gewesen, dass die Anzeigen eher bei den Staatsanwaltschaften in Köln oder Berlin gestellt worden wären, die für die Verletzungen von Dienstgeheimnissen zuständig sind. Die Bundesregierung begründet das folgendermaßen als nebensächlich:

    Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    21. April 2015: Ein Mitarbeiter des GBA informiert die Staatssekretärin des BMJV mündlich über die erste Strafanzeige und den eingeleiteten Prüfvorgang. Folgend sei auch Minister Heiko Maas persönlich in Kenntnis gesetzt worden:

    Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    Am 21. April habe auch das Bundeskanzleramt „am Rande einer Besprechung“ von der ersten Anzeige gegen Unbekannt erfahren. Weiteres soll es danach bis zum Beginn der medialen Diskussion nicht gewusst haben, auch nicht über die namentliche Erwähnung von Markus und Andre. Es ist natürlich praktisch für alle Beteiligten, dass man über solche heiklen Sachen „am Rande einer Besprechung“ klärt und nicht schriftlich festhält. Wir hatten bereits am 6.7. vermutet, dass das Kanzleramt im Rahmen dieser Runde Bescheid gewusst haben müsste.

    29. April 2015: Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

    30. April 2015: Das BfV übermittelt dem LKA „rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“ – im Weiteren BfV-Gutachten genannt.

    Das Gutachten bekommen wir nicht zu Gesicht, denn es ist als Verschlusssache eingestuft. Es ist aber bereits bekannt, dass es zu dem Schluss kommt, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt. Grund dafür seien „die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen“.

    Wer das Gutachten verfasst hat? Ob es wirklich „Herr Müller“ ist, der in der Berichterstattung der SZ genannt wird, ist unklar. Die Bundesregierung schweigt sich über die Identität des Gutachters aus. Es gibt lediglich nichtssagende Angaben zu seiner Qualifikation:

    Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen.

    5. Mai 2015: Der GBA erhält ebenso das BfV-Gutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses.

    13. Mai 2015: Der Generalbundesanwalt eröffnet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Markus und Andre wegen Verdacht des Landesverrats.

    19. Mai 2015: Der GBA ordnet an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, durchzuführen.

    27. Mai 2015: Das BMJV wird über das Ermittlungsverfahren des GBA informiert, das Schreiben ist auf den 19. Mai 2015 datiert. Die Information erreicht Justizminister Maas, die vorher genannte Staatssekretärin und „die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung“ am 27. Mai. Während nun selbst Maas Bescheid wusste, scheint im BMI immer noch niemand die politische Brisanz des Themas erkannt zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein. Auch das Bundeskanzleramt sonnt sich in Unwissenheit.

    18. Juni 2015: Der GBA beauftragt einen externen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens (GBA-Gutachten) zur Prüfung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses.

    23. Juni 2015: Das BMI erhält vom BKA einen Bericht darüber, dass es mit Landesverratsermittlungen beauftragt worden sei. Wieder sei Minister de Maizière nicht unterrichtet worden, der Bericht sei „routinemäßig“ erfolgt.

    2. Juli 2015: Schriftlicher Auftrag für das GBA-Gutachten.

    Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

    4. Juli 2015: Wir erfahren aus dem Deutschlandfunk von Anzeigen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen aufgrund unserer Berichterstattung, bisher jedoch vermeintlich nur gegen Unbekannt.

    30. Juli 2015: Uns erreicht das Schreiben, dass gegen Markus, Andre und Unbekannt wegen Landesverrats ermittelt wird. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert.

    31. Juli 2015: Eine Staatssekretärin aus dem Justizministerium erörtert mit dem Generalbundesanwalt telefonisch die Rücknahme des Auftrages für das GBA-Gutachten, man war der Auffassung, dass das Gutachten „frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts“ fertiggestellt sein würde. Das Justizministerium hat inzwischen ein eigenes Gutachten (BMJV-Gutachten) in Auftrag gegeben, das bis zum 6. August vorliegen sollte.

    Man spricht ausdrücklich nicht von einer „Weisung“ des Justizministeriums, sondern von einer Vereinbarung. Ebenso gebe es keinerlei schriftliche Fixierungen der Vereinbarung, das sei „aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet“ worden.

    Das BMI behauptet, erst am 31. Juli davon erfahren zu haben, dass Justizminister Maas Zweifel am Ermittlungsverfahren gehabt habe. Generell habe der Bundesinnenminister überhaupt nichts von der Anzeige gewusst, andere Mitglieder des Ministeriums jedoch (siehe 29. April) sehr wohl, die Anzeigen wurden offiziell gebilligt.

    Die Frage, ob de Maizière sein Ministerium nicht im Griff hat oder schlichtweg gelogen wird, wurde bereits mehrmals aufgeworfen. Die Regierung begründet seine Uninformiertheit damit, dass der Vorfall erst durch die „aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt“ habe. Wobei man sich das eigentlich vorher hätte ausmalen können, wenn gegen Journalisten ermittelt wird und die Pressefreiheit in Frage steht.

    3. August 2015: Erst jetzt kommt der GBA der „Vereinbarung“ zur Rücknahme des GBA-Gutachtenauftrags nach. Dazu teilt er jedoch der BMJV-Staatssekretärin mit, der externe Gutachter sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass zumindest eines der Dokumente Staatsgeheimnisse enthalten habe.

    4. August 2015: Justizminister Maas versetzt GBA Range in den Ruhestand.

    6. August 2015: Das BMJV übermittelt dem GBA die Ergebnisse des eigenen Gutachtens.

    Wieder ist das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich und als VS-VERTRAULICH eingestuft.

    10. August 2015: Die Ermittlungen werden eingestellt.

    19. August 2015: Die Bundesregierung stellt dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss das BfV- und BMJV-Gutachten zur Verfügung. Dieser kommt in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren.

    Ein Gutes zum Schluss: Laut Angaben der Bundesregierung gebe es keine weiteren Strafanzeigen gegen Journalisten wegen Weitergabe vertraulicher Informationen. Wir hoffen, dass das so bleibt. Genauso wichtig wäre aber auch der Schutz von Unbekannt, also der Quellen, gegen die immer noch ermittelt wird. Denn auch wenn eine Einschüchterung von uns nicht funktioniert hat, wissen wir nicht, wie es mit den potentiellen Whistleblowern da draußen aussieht. Die Bundesregierung gibt auch an, nicht beurteilen zu können, ob eine Einschücherungssituation – zumindest für Journalisten – vorliegt:

    Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Leider will sie keine Aussage dazu treffen, ob Reformbedarf besteht, wenn es um Pressefreiheit und Whistleblowerschutz geht. Dabei wäre genau jetzt der Zeitpunkt, besseren Whistleblowerschutz konkret anzugehen, das ist eine unserer zentralen Forderung im Zusammenhang mit der Landesverratsaffäre.

    Eine weitere ist die lückenlosen Aufklärung der Verantwortlichkeiten. Denn für uns steht fest: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Es sind zufällig genau die Personen, die sich in der Sondersitzung des Rechtsausschusses letzte Woche nicht den Fragen stellen wollten und nur Vertretungen schickten.

    Außerdem wollen wir wissen, ob und wie Mitglieder unserer Redaktion überwacht wurden. In der Antwort findet sich der Hinweis, dass es ausschließlich „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ durch das BKA gegeben habe. Exekutivmaßnahmen seien zu keiner Zeit geplant worden. Was das bedeutet, können wir nur mutmaßen – welche Datenbanken wurden abgefragt und welche Angaben enthielten diese?

    Die Antwort der Bundesregierung fasst zwar einiges zusammen, aber die vorgenannten Fragezeichen bleiben. Wir hoffen, dass bald die Akteneinsicht möglich sein wird, die uns weitere Puzzleteile zur Komplettierung des Bildes bringen kann. Und wir fordern auch, zu erfahren, was in den jeweiligen Gutachten steht. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

    Aus dem PDF befreiter Volltext der Antwort

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    „Strafrecht und Pressefreiheit“

    - Bundestagsdrucksache 18/5739 -

    [Vorbemerkung der Fragesteller:]

    Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), das nach dem „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des BVerfG (1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hatte am 7. Februar 2006 einen Gesetzentwurf für einen weitergehenden Schutz von Journalisten vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/576), den die Mehrheit der Großen Koalition am 10. Mai 2007 ablehnte (Plenarprotokoll 16/97, S. 9880 A).

    Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25. März und 16. April 2015, welche sich u. a. auf die am 25. Februar und 15. April 2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des BfV zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

    Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa www.tagesschau.de vom 25. Juni 2014; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014; neues deutschland vom 28. Juni 2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4. März 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis – auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele berichtet (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.).

    Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie seit Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 steht das BfV gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.

    Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015).

    Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (Bundesministerium des Innern – BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und das Bundeskanzleramt) und die dortigen Amtsleitungen über die Planung und Absendung der Strafanzeigen, die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie die konkreten Ermittlungsmaßnahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1a. Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015)?
    Falls ja, warum bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht, und ggf. warum?

    Es trifft zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Strafanzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat. Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    1 b. Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner Landeskriminalamt an den GBA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?

    Die Strafanzeige vom 25. März 2015 wurde unmittelbar vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weitergeleitet und ist dort am 1. April 2015 eingegangen. Die Strafanzeige vom 16. April 2015 wurde ebenfalls unmittelbar vom LKA Berlin an den GBA weitergeleitet und ist dort am 29. April 2015 eingegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war nicht beteiligt.

    2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat?

    Wenn ja, jeweils zwischen wem, und wann?

    Das BfV hat das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ und die Absicht informiert, angesichts der dadurch bekannt gewordenen strafbaren Verschlusssachenweitergabe an „netzpolitik.org“ Strafanzeige zu stellen. Die Information zur ersten Veröffentlichung vom 25. Februar 2015 ist am 26. Februar 2015 durch den Präsidenten des BfV an die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI erfolgt. Am 3. März 2015 hat der Präsident des BfV der Staatssekretärin ergänzend berichtet und auch mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Die Anzeige ist im Nachgang am 25. März 2015 beim LKA Berlin gestellt worden.

    Über die weitere Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ am 15. April 2015 hat die Hausleitung des BfV den zuständigen Abteilungsleiter im BMI am selben Tage unterrichtet und dabei auch mitgeteilt, dass neuerlich Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet. Am Folgetag erstattete das BfV beim LKA Berlin wiederum Strafanzeige gegen Unbekannt.

    Über den Sachverhalt der Anzeige, die das BfV am 9. Juni 2015 wegen des Zugänglichmachens einer Verschlusssache an die Süddeutsche Zeitung gegen Unbekannt gestellt hatte, hat der Präsident die Sicherheitsstaatssekretärin im BMI in einer Besprechung am 16. Juni 2015 informiert.

    3. Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor?
    Wenn ja, wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klarheit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?

    Die angesprochenen Abstimmungen sind ursprünglich vorgangsmäßig nicht gesondert erfasst worden. Das BMI hat im Zuge der Nach- und Aufbereitung aus Anlass der öffentlichen Diskussion zu den Anzeigevorgängen insgesamt gesonderte Aktenvorgänge angelegt.

    Da ein parallel zum Ablauf geführter Vorgang nicht existiert, kann er auch nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen prüft die Bundesregierung stets einzelfallbezogen, inwiefern der Öffentlichkeit Dokumente zugänglich gemacht werden können. Die Bundesregierung hat jederzeit Klarheit über den Sachverhalt geschaffen, dass vorliegend offenkundig geheime Verschlusssachen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, also im Wege einer Straftat, an Medien weitergegeben worden sind und der Täter unbekannt ist. Auch dass das BfV wegen der begangenen Straftaten Anzeigen gestellt hat, ist seit Anfang Juli öffentlich bekannt.

    4. Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des Chefredakteurs von netzpolitik.org Markus Beckedahl, und des Journalisten Andre Meister genannt waren?

    Wenn ja, in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc. )‚ und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015; bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben)?

    In der Anzeige vom 25. März 2015 ist der Name Markus Beckedahl und in der Anzeige vom 16. April 2014 auch der Name Andre Meister bei der Beschreibung des Sachverhaltes erwähnt. Eine „Rolle (als Täter, Mittäter etc.)“ wird den Personen dabei nicht zugeschrieben, vielmehr sind die Anzeigen ausdrücklich gegen Unbekannt gerichtet. Eine rechtliche Qualifikation als Landesverrat hat das BfV in keiner seiner Anzeigen vorgenommen, auch nicht in den aus Anlass der Veröffentlichung auf „netzpoiitik.org“ erfolgten.

    5a. Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten verlegte?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)

    Das LKA Berlin hat das BfV um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob die publizierten Verschlusssachen als ein „Staatsgeheimnis“ i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB) zu qualifizieren sein könnten. Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das BfV dem LKA Berlin rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses übermittelt. Nachträglich hat auch der GBA das Gutachten vom BfV erbeten und am 5. Mai 2015 erhalten.

    Das Gutachten ist angesichts der angesprochenen Risikoanalyse wegen des behandelten Sachverhalts als Verschlusssache eingestuft. Wenngleich das allgemeine parlamentarische Fragerecht keine Unterlagenvorlage einschließt, hat die Bundesregierung diese Unterlage am 19. August 2015 wegen des besonderen, berechtigten Informationsinteresses gleichwohl den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

    5b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Tragend sind dort die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen. die ausländischen Nachrichtendiensten – auch in Zusammenschau mit weiteren Informationen – eine Risikoabschätzung und ‑vermeidung bei deren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen und dadurch aus Sicht der Fachbehörde die äußere Abwehrfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf einem besonders wichtigen Gebiet gewichtig schädigen könnten.

    5c. Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich „Herr Müller“ vom BfV auf zehn Seiten (SZ 5. August 2015)?

    5d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter des BfV?

    Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Das Gutachten ist im BfV von der zuständigen Organisationseinheit unter Rückgriff auf den Fachverstand der Behörde auch in anderen betroffenen Bereichen erstellt worden. Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen. Von einer Namensmitteilung sieht die Bundesregierung ab. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens Von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.

    6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichung der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger

    a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchstabe b) verwiesen. Unabhängig von der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ergibt es sich daraus, dass die Kenntnisnahme der publizierten Verschlusssachen durch Unbefugte für die Aufgabenwahrnehmung des BfV schädlich sein kann.

    b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?

    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der insoweit zuständige GBA zwischenzeitlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt hat. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

    7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Markus Beckedahl und Andre Meister auf die Informationen, die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im bei Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele besprochen wurden?
    Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Markus Beckedahl und Andre Meister veröffentlichten Informationen waren nach Ansicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
    Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?

    Die in der Frage angesprochenen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs haben sich auf die Mitteilung offener Informationen beschränkt. Insbesondere waren nicht die in der Antwort auf die Frage 5b. angesprochenen, sensiblen Informationen Gegenstand seiner Mitteilung in der Fragestunde.

    8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Markus Beckedahl oder Andre Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB § 94 Randnummer 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?

    9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausführungen des BfV den Anfangsverdacht einer Straftat des Landesverrats gemäß § 94 StGB – subsidiär auch einer Straftat des Offenbarens von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB – bejaht.

    10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?

    Wenn ja, wann und wie?

    Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen,obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

    Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

    Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

    11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

    Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

    12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?

    Auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.

    13. Ist der GBA diesen Vereinbarungen (Frage 12) am Freitag, den 31. Juli 2015, nachgekommen ?

    Nein, entgegen der Vereinbarung wurde der Auftrag erst am 3. August 2015 zurückgenommen.

    14a. Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)? Falls ja, an wen, wann zu welchen Konditionen genau, warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen BMJV, abgestimmt?

    14b. Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtenauftrag vergeblich angeboten (vgl. Süddeutsche Zeitung 3. August 2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA hat am 18. Juni 2015 einen externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der schriftliche Gutachtensauftrag datiert vom 2. Juli 2015; darin wurde um sachverständige Bewertung gebeten, ob es sich bei den am 25. Februar 2015 und 15. April 2015 im Rahmen des Internetblogs publizierten Inhalten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handelt. Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Entschädigung des Sachverständigen erfolgt gemäß § 84 StPO in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz. Die Bundesanwaltschaft stand bei der Frage der Vergabe des Sachverständigengutachtens in Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Andere Experten wurden vertraulich angefragt, hatten aber abgesagt.

    14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

    Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

    14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

    Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

    In einem weiteren Telefonat am Montag, 3. August 2015, bezog sich die Staatssekretärin auf die am 31. Juli 2015 vereinbarte Verfahrensweise, die der GBA erneut bestätigte. Er teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

    14e. Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz der Brisanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und vor allem weit früher zu treffen?

    Der Kontakt zwischen BMJV und GBA erfolgt seitens des BMJV üblicherweise auf Fachabteilungsebene und mit der beamteten Staatssekretärin. Eine schriftliche Fixierung der Verabredung selbst wurde aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet.

    15a. Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)?

    Das BMJV hat die in der Antwort auf Frage 14c. genannte Einschätzung dem GBA am 6. August 2015 übermittelt. Diese Einschätzung ist als VS – VERTRAULICH eingestuft. Die Bundesregierung hat ungeachtet des Umstandes, dass das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugänglichmachung von Unterlagen begründet, die genannte Einschätzung am 19. August 2015 den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

    15b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses wird in dieser Einschätzung nicht bejaht.

    15c. Wer hat dieses Gutachten wann erstellt?

    Die Einschätzung wurde von der Strafrechtsabteilung des BMJV bis zum 6. August 2015 abgegeben.

    15d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?

    Die Einschätzung basiert auf der in der Strafrechtsabteilung vorhandenen langjährigen forensischen Strafrechtserfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5.c) und 5.d) verwiesen.

    16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt (Antwort bitte begründen)?

    Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf netzpolitik.org oblag dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses am 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtliche Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93 StGB abgegeben hat, zu bewerten.

    17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMI von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.


    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    Das BfV hat mit Schreiben vom 29. April 2015 das BMI über seine Antworten auf Bitten des LKA um ergänzenden Sachvortrag informiert. Dem Bericht war auch das betreffende Gutachten beigefügt. Dieses Schreiben war an die zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung adressiert. In der Fachabteilung ist der Bericht zudem dem Abteilungsleiter als Eingang vorgelegt worden. Er ist jeweils an die zuständigen Fachreferate ausverfügt worden. Einen Hinweis, dass vom LKA Berlin eine Nachfrage zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses vorlag, enthielt bereits eine Berichtsunterlage des BfV, die im BMI am 21. April 2015 eingegangen ist. Vor dem von der LKA-Nachfrage veranlassten Gutachten hat diese rechtliche Frage, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu würdigen ist, in der Berichterstattung des BfV keine Rolle gespielt und im Weiteren erst wieder bei den Berichten und Vorlagen im Zusammenhang der aktuellen Mediendiskussion.

    d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichung von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    Hiervon hat das BMI am Tag der Presseerklärung von Bundesminister Maas vom 31. Juli 2015 erfahren.

    18. Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde?

    Ja.

    Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Absatz 3 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer“ Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?

    Die Hausleitung des BMI besteht aus dem Bundesminister und den Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, die ihn vertreten (§ 6 GGO). Zur Unterrichtung der Hausleitung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Gegenstand der Unterrichtung war die Absicht, einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von Anzeigen bestehen, zu unterstützen. Die gebotene Strafverfolgung des Täters bzw. der Täter hat erst durch die aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste.

    19a. Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von der Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von den Erörterungen, der Einleitung und der Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens?

    19b. Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat im Zuge der öffentlichen Diskussion nach Bekanntwerden des vom GBA wegen Landesverrats eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach seiner Erinnerung Ende Juli 2015 von den Strafanzeigen und dem Ermittlungsverfahren erfahren. Seine Einlassungen ergeben sich aus den öffentlichen Verlautbarungen der Regierungspressekonferenz.

    20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMJV von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Nachdem dem GBA die Anzeige des BfV vorlag, hat ein Mitarbeiter des GBA die beamtete Staatssekretärin und den Leiter der Strafrechtsabteilung am Rande einer Besprechung in anderer Sache am 21. April 2015 erstmals mündlich über diesen Umstand unterrichtet sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang angelegt habe. Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    Nachdem das BMJV am 27. Mai 2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert worden war, wurde der Leiter der Strafrechtsabteilung vom GBA zu einem späteren Zeitpunkt unterrichtet, dass zur Klärung der Rechtsfrage, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen um ein Staatsgeheimnis handelt, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

    c) über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister?

    Das BMJV wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015, eingegangen im BMJV am 27. Mai 2015, über das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren unterrichtet. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die beamtete Staatssekretärin und die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung des BMJV erhielten über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kenntnis.

    21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Strafanzeigen des BfV,

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    d) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    f) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV und BMJV?

    Der Präsident des BfV hat am 21. April 2015 am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt erstmalig mündlich und in allgemeiner Form über die Anzeigen des BfV vom 25. März 2015 und 16. April 2015 gegen Unbekannt informiert. An diesen Besprechungen nehmen in der Regel der Chef des Bundeskanzleramtes, der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt teil sowie u. a. die Staatssekretäre mehrerer Ministerien, auch von BMI und BMJV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

    Über die o. g. Einzelheiten der vom BfV gestellten Strafanzeigen sowie des Ermittlungsverfahrens des LKA Berlin und des GBA ist das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht informiert worden.

    22. Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt, v.a. in dortigen sogenannten nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde ?

    Wenn ja, wann‚ wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern?

    Wenn nein, warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

    23. Wer wird üblicherweise durch die Leitung des BfV, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese eine Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?

    Der übliche Meldeweg für das BfV und für den BND zu wichtigen Sachverhalten ist in Fachaufsichtsangelegenheiten an die zuständige Fachabteilung bzw. deren zuständige Fachorganisationseinheit gerichtet. Weitere Unterrichtungen im BMI zu Angelegenheiten des BfV sind dortiges Internum. Bei besonderen Sachverhalten erfolgt unabhängig von diesem Meldeweg auch eine unmittelbare Unterrichtung der Hausleitung des BMI durch die Leitung des BfV, etwa im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen. Im vorliegenden Zusammenhang wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.

    Die Amtsführung des MAD-Amtes würde eine Strafanzeige wegen LandeSverrats bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen und die hierfür relevanten Daten dorthin übermitteln. Aufgrund der Bedeutung eines solchen Sachverhaltes erhielte das für den MAD zuständige Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium der Verteidigung einen entsprechenden Bericht des MAD-Amtes.

    Darüber hinaus würde das Parlamentarische Kontrollgremium über einen solchen Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet werden.

    24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMI und im BMJV waren im Jahr 2015 an Erörterungen der mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt?

    Zur Erörterung der betreffenden Strafanzeigen im BMI wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen (Sicherheitsstaatsekretärin und Leiter der zuständigen Fachabteilung ÖS).

    Im BMJV waren der Minister, die beamtete Staatssekretärin, der beamtete Staatssekretär und der Leiter der Strafrechtsabteilung befasst.

    b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligten Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier) in Kontakt standen?

    Wenn ja, warum nicht, und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Ja. Die Einschätzung, ob das Bundeskanzleramt gem. § 24 Absatz 1 GGO über eine Angelegenheit von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu unterrichten ist, obliegt in erster Linie dem jeweiligen Ressort im Einzelfall.

    25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten unterschiedlichen AuffasSungen informiert gewesen sein sollte, ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?

    Das kommt auf den Einzelfall an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.

    26a. Welche Position zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Behörden bezogen?

    26b. Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?

    Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode auf die Problematik der Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien hingewiesen. Darüber hinaus prüft das Bundeskanzleramt das gebotene Vorgehen generell in Fällen, in denen eingestufte Dokumente aus seinem Zuständigkeitsbereich unautorisiert veröffentlicht werden. Strafanzeige ist bislang in keinem Fall gestellt worden.

    26c. Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats Seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen?

    Falls ja‚ warum?

    Nein.

    27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range

    a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustizministers bzw. des BMJV in dieser Frage (Süddeutsche Zeitung 3. August 2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV anschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,

    b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA entscheidet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob und gegebenenfalls hinsichtlich welcher Straftaten er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegeben hält.

    28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMJV ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 20.a) und 20.c).

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMI ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

    29. Kann ausgeschlossen werden, dass Stellen der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einflussgenommen haben?

    Der Bundesregierung sind keine Einflussnahmen bekannt.

    30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt, und wenn nein, warum nicht?

    Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten gegen jeden Verdächtigen einzuschrelten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese ergeben sich aus den Anzeigen des BfV.

    31. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der Strafanzeigen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister für Journalisten im Allgemeinen ein? Sollten diese gegebenenfalls einschüchternd wirken?

    32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Das BMJV prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist. Eine konkrete Aussage zur Frage nach einem etwaigen Reformbedarf kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

    33. Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wortlaut mindestens dem Deutschen Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können?

    Wenn nein, warum nicht?

    Es existieren keine „gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA“. Im Übrigen besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden.

    34a. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem Strafverfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (SZ 3. August 2015) gegenüber Markus Beckedahl und Andre Meister seit dem 13. Mai 2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen?

    Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste im besagten Zeitraum ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA.

    34b. Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, die in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (SZ 3. August 2015)?

    Es ist zu keinem Zeitpunkt von Angehörigen der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen worden, Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen beim Emiittlungsrichter zu beantragen. Es trifft zu, dass der GBA persönlich am 19. Mai 2015 angeordnet hat, dass es zu keinen Exekutivmaßnahmen gegen die beiden namentlich genannten Beschuldigten kommen darf. Er hat zum selben Zeitpunkt angeordnet, dass zunächst ein externes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, eingeholt werden soll.

    35. Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt und ggf. erteilt, um anlässlich der Veröffentlichungen durch netzpolitik.org gemäß § 353b Absatz 4 StGB auch wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können?

    Wann wurde ggf. auch das BMJV hieran beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß den Nummern 249 Absatz 2 und 212 Absatz 1 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren?

    Ein Ersuchen auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 353b Absatz 4 StGB wurde bisher weder beim BMI noch beim BfV gestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Strafverfahren vom GBA zunächst unter dem Verdacht einer Straftat nach § 94 StGB geführt worden ist, die eine Verfolgungsermächtigung nicht erfordert und eine tateinheitliche Tat nach § 353b StGB in den Hintergrund treten lässt. Der GBA hat seine rechtliche Prüfung erst am 10. August 2015 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Straftat nach §§ 93 ff. StGB nicht vorliegt. Dementsprechend wurde BMJV im Hinblick auf Strafverfolgungsermächtigungen nicht beteiligt.

    Falls eine solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann, warum nicht?

    Die Verfolgung von Straftaten nach § 353b StGB fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (vgl. § 120 GVG). Das Verfahren wurde daher an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die den Vorgaben des § 353b Absatz 4 StGB Rechnung tragen wird. Anzumerken ist, dass sich das eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft auch gegen Unbekannt, also auch gegen die möglichen Quellen, gerichtet hat.

    27. August 2015 43
  • : IFG-Antwort zu Sicherheitsmerkblatt für Mobilgeräte: Wegwerf-Handys und Sprechdisziplin
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/rhodes/6297487639/in/photolist-aAugF6-e9SEoz-8b3fXi-5q257i-75dUzV-4VUiWi-eFCWiW-KzfYi-3Tp2M5-e9SqJn-9H4oz-3KwbWM-cgqLY7-77oMLj-3Tp29f-kVmNVg-e9Y5pm-e9XR1m-e9Y3zN-e9XTTu-e9XVe9-e9Y44N-e9Ymn9-e9SoR6-e9Y5Lo-e9SkQX-e9Sfw4-e9XJ7S-e9SpYk-BspG3-x1ou-r75Ak-E68bG-Uh5rH-8Pwnb-5qp6gG-9z1Cr-GaumJ-7H4iq2-7YDtK-gR6V-tAEon-dabrBH-mvMxH-7i32ZJ-4JYwtv-5AU5s8-d8uDz-4tdrWZ-87itVo">rhodes</a>
    IFG-Antwort zu Sicherheitsmerkblatt für Mobilgeräte: Wegwerf-Handys und Sprechdisziplin

    In den letzten zwei Jahren voller zahlreicher Spionage-Enthüllungen sind Politiker in ihrem Umgang mit Kommunikationsmittel sensibler geworden. Doch warum brauchte es erst Skandale, wenn Handlungsanweisungen und Empfehlungen schon seit vielen Jahren vorliegen? Durch eine Informationsfreiheitsanfrage ist nun ein „Merkblatt für den Umgang mit mobiler Informationstechnik, vorrangig in Ländern mit besonderem Sicherheitsrisiko“ vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) öffentlich geworden.

    Das Dokument mit dem Stand Mai 2013 macht auf die Risiken der Mitnahme und Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte im Ausland aufmerksam: Kontrollierbarkeit durch die dortigen Telekommunikationsanbieter und damit auch Nachrichtendienste, Manipulationen, das Unterbinden von „kryptierter Kommunikation“ und Abhörmaßnahmen zählen dazu.

    Die daraus folgenden Verhaltensempfehlungen sind intuitiv: Nur das Nötigste mitnehmen und kommunizieren, Daten verschlüsseln, „Sprechdisziplin im Alltag“ üben, Geräte nicht abgeben oder aus den Augen lassen, sensible Daten zu Hause lassen und für den Aufenthalt der Reise ein Wegwerfhandy benutzen, das anschließend „entsorgt oder für unkritische Anwendungen“ genutzt werden kann.

    Nach der Reise sollte alles „von Grund auf neu installiert“, SIM-Karten nicht mehr benutzt und mitgenommene Geräte für sicherheitskritische Zwecke nicht mehr eingesetzt werden.

    Immerhin scheinen einige Politiker das Merkblatt mittlerweile ernster zu nehmen und nutzen auf Reisen tatsächlich nicht mehr ihre persönlichen Mobiltelefone zur Kommunikation. Doch Sicherheit gibt es nur, wenn alle Enden der Kommunikation sich gleichermaßen um Mindestvorkehrungen kümmern. Dass Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit eigenen Mobiltelefonen nach Kuba und China reisen zeigt, dass diesbezüglich noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten ist.

    Was uns noch als Ergänzung der Liste einfallen würde, die nicht nur für Politiker relevant ist: Anonyme SIM-Karten nutzen. Dafür müsste aber zunächst einmal der Identifizierungszwang für SIM-Karten gekippt werden. Denn das Recht auf anonyme, vertrauliche Kommunikation sollte es für alle gleichermaßen geben – für Mitglieder der Bundesregierung und Restbevölkerung gleichermaßen.

    26. August 2015 9
  • : Dokumente zeigen: Justizminister Maas ignoriert die Bedenken um Vorratsdatenspeicherung aus eigenen Reihen
    Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung? Justizminister Maas stellt sich taub - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/striatic/2191408271">striatic</a>
    Dokumente zeigen: Justizminister Maas ignoriert die Bedenken um Vorratsdatenspeicherung aus eigenen Reihen

    Justizminister Heiko Maas, mittlerweile ein eifriger, wenn auch argumentationsschwacher Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, müsste es eigentlich besser wissen und wurde schon direkt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Abschaffung der EU-VDS-Richtlinie von Beamten des Justizministeriums (BMJ) über die Schwierigkeiten einer Neueinführung selbiger informiert. Das belegen Dokumente, aus denen der Spiegel Anfang August zitierte und die nun als Ergebnis einer Informationsfreiheitsanfrage öffentlich zugänglich sind.

    Direkt am Tag der Verkündung des Urteils schrieb ein Referatsleiter des BMJ:

    Das Urteil spiegelt eine kritische Grundhaltung, die schon in der mündlichen Verhandlung deutlich wurde. Es dürfte auch als weiterer wichtiger Meilenstein in der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH angesehen werden.

    Sowohl in der kurzfristigen Analyse als auch in einer 9‑seitigen Bewertung des Urteils, die Ende April folgte, werden die rechtlichen Schwierigkeiten der alten VDS-Richtlinie als auch die Knackpunkte bei einer Neueinführung zusammengefasst: Keine objektiven Kritierien zum Datenzugriff, keine Differenzierung der Speicherdauer, kein ausreichender Schutz vor Missbrauch, Anlasslosigkeit, fehlende Beschränkungen auf das zur Verbrechensbekämpfung Notwendige – Wir kennen die Argumente gegen die Massenerfassung unserer Kommunikationsmetadaten und haben sie oft genug zusammengefasst.

    Durch kosmetische Korrekturen, wie eine Verkürzung des Speicherzeitraums auf zehn Wochen bzw. vier Wochen bei Standortdaten oder die Ausnahme der Erfassung von E‑Mail-Verkehrsdaten, versuchte man bekanntlich, sich an den Vorgaben des EuGH vorbeizumanövrieren. Die nun vorliegenden Papiere zeigen aber, dass der Gesetzentwurf an mindestens einem Punkt himmelweit davon entfernt ist, die verfassungsrechtlichen Beschränkungen einzuhalten:

    Zudem stellt er [der EuGH] den fehlenden Zusammenhang zwischen den auf Vorrat gespeicherten Daten und der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit heraus (Rz. 59), wobei er darauf abstellt, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten, beschränkt sei.

    Einschränkung auf für die Verbrechensbekämpfung relevante Zeiträume, eine Beschränkung auf Gebiete oder Personenkreise, in denen Straftaten vermutet werden – all das fehlt im aktuellen deutschen VDS-Entwurf vollständig. Damit bleibt die geplante Vorratsdatenspeicherung anlasslos und massenhaft – kurz: grundrechtswidrig.

    Doch das ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass wider besseres Wissen und Gewissen gehandelt wird. Es gibt zahllose Stellungnahmen und Texte, die ausführen, dass eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein Fehler wäre. Von der Bundesdatenschutzbeauftragten bis zum aktuellen Sonderermittler für die Selektorenprüfung haben sich zahlreiche rechtskundige Vertreter gegen das geplante Gesetz positioniert. Doch die Regierung stellt sich taub.

    Unter diesen Bedingungen müssen wir leider damit rechnen, dass die Vorratsdatenspeicherung nach der Sommerpause verabschiedet wird. Doch mit jedem Dokument, dass auch die internen Zweifel in Regierung und Ministerien nach außen bekannt macht, schwindet die Glaubwürdigkeit und die Angreifbarkeit des geplanten Gesetzes steigt. Dass es unter diesen Voraussetzungen einer offiziellen verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird, ist zu bezweifeln.

    24. August 2015 19
  • : Das Programm unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz am 4. September ist da!
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/happy_serendipity/15187428485/in/photolist-6zs1B9-4wbzJK-iYSEvj-pURcVy-p94xng-aocfQQ-nq8kF5-efpR6W-efj7h4-bkhjgM-bkgzGV-bkgy68-bkgwsx-bkguwT-9m4ybd-4NfiNk-9w65d4-4gHV3R-63snVF-sW1J1">happy_serendipity</a>
    Das Programm unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz am 4. September ist da!

    Heute veröffentlichen wir den Fahrplan unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz am 4. September. Auch wenn es, wie immer, noch Änderungen geben kann, könnt ihr euch schon einmal anschauen, was euch erwartet; planen, was ihr sehen wollt und natürlich euren Freundinnen und Bekannten Bescheid sagen.

    Auf der Speaker-Seite könnt ihr euch ein Bild davon machen, wer dabei sein wird. Vor allem bei den Kurzvorträgen zu „Netzpolitik im Schnelldurchlauf“ wird noch einiges spontan dazu kommen, da wir versuchen, so viele netzpolitische Themenfelder und Projekte wie möglich vorzustellen.

    Also, besorgt euch Tickets, kommt vorbei und bleibt zur Party! Wir freuen uns auf euch!

    Tickets kosten 10, 15 oder 50 Euro. Letzteres ist der Normalpreis, 15 Euro sind es für Ermäßigungsberechtigte und 10 Euro für Aktivisten. Falls ihr eine Aktivistenermäßigung wollt, schreibt an konferenz@netzpolitik.org und erzählt uns kurz, wer ihr seid und wie ihr euch für digitale Grundrechte einsetzt.

    21. August 2015 3
  • : Landesverrat an anderer Stelle: BND-Spion wegen Zusammenarbeit mit CIA angeklagt
    Landesverrat an anderer Stelle: BND-Spion wegen Zusammenarbeit mit CIA angeklagt

    Kaum sind die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats eingestellt, taucht selbiger Tatvorwurf an anderer Stelle wieder auf. Der Generalbundesanwalt hat vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen den BND-Spion Markus R. erhoben.

    Im Juli 2014 stellte sich heraus, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren sensible Informationen aus dem BND an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben hat. Kurz darauf wurde er des Landes verwiesen, außer Empörungsblasen regte sich jedoch nicht viel, man verlangte einen „strukturierten Dialog“ und kehrte schnell wieder zum Kuschelkurs zurück, anstatt diesen eindeutigen Beleg US-amerikanischer Spionage auf deutschem Boden ernstzunehmen und Konsequenzen zu ziehen.

    Jetzt liegt es am OLG München zu ermitteln, ob R. vorsätzlich gehandelt hat, um der Bundesrepublik zu schaden. Sollte sich das herausstellen, erwartet ihn eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, in schweren Fällen kann es auch lebenslänglich werden.

    20. August 2015 20
  • : Bundestag bis voraussichtlich Montag offline: „Rauchzeichen wegen Schadstoffbelastung verboten“
    Bundestag bis voraussichtlich Montag offline: „Rauchzeichen wegen Schadstoffbelastung verboten“

    Der Bundestag ist ab heute erstmal offline. Grund dafür ist der medial viel diskutierte Hack, den der Bundestag ohne eine Abschaltung der gesamten Infrastruktur nicht in den Griff bekommt. Die Abschaltung wurde von Bundestagspräsident Lammert in einer Rundmail an die Fraktionen auf den 13. August datiert, doch die Griechenlanddebatte kam dazwischen, sodass man eine digitale Arbeitsunfähigkeit verschieben musste.

    Keine Mails, kein Bundestagsnetz heißt das nun für die Abgeordneten – geplant ist der Ausfall bis Montag, dann sollen die Systeme wieder laufen. Das SPD-Magazin vorwärts beschreibt in einem Interview mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin Dagmar Ziegler, wie die Abgeordneten mit der Situation umgehen – nicht ohne Ironie:

    Die ganze Prozedur soll vier Tage dauern. Schicken Sie in dieser Zeit Ihre E‑Mails per Brieftaube?

    Ich befürchte, das könnte Ärger mit den Tierschutzbund geben. Auch Rauchzeichen wurden uns wegen der zu erwartenden Schadstoffbelastung und Trommeln wegen des entstehenden Lärms von den zuständigen Behörden verboten. Nein, im Ernst – an diesen beiden Tagen muss der E‑Mail-Verkehr einfach mal ruhen. Für dringende Angelegenheit gibt es ja immer noch das Telefon.

    20. August 2015 2
  • : Internetverwaltung ICANN bleibt mindestens ein Jahr länger in Hand der USA als geplant
    Internetverwaltung ICANN bleibt mindestens ein Jahr länger in Hand der USA als geplant

    Die Leitung der Internetkoordination und ‑verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für die IP-Adressvergabe und DNS sollte eigentlich ab Ende September diesen Jahres nicht mehr in der Hand des US-Handelsministeriums liegen. Nun wurde jedoch in einem Blogpost angekündigt, dass der Status Quo noch mindestens ein weiteres Jahr aufrecht erhalten werden soll, in dem die USA die IANA-Aufgaben (Internet Assigned Numbers Authority) weiter in der Hand haben. Eine Verlängerungsoption auf weitere drei Jahre hält man sich offen.

    Noch hat man es nicht geschafft, eine konkrete Alternativstruktur zu implementieren, bei der die Adressverwaltung nicht in staatlicher Hand liegt. Angestrebt ist eine durch mehrere Instanzen durchgeführte Internetverwaltung, bei der sich die Entscheidungsgewalt von Staaten hin zu zivilgesellschaftlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen verschiebt.

    19. August 2015 8
  • : „SIGINT Philosopher“-Kolumne der NSA veröffentlicht – Wenn gescheiterte Autoren zu Geheimdiensten wechseln
    „SIGINT Philosopher“-Kolumne der NSA veröffentlicht – Wenn gescheiterte Autoren zu Geheimdiensten wechseln

    The Intercept enthüllte heute neue Snowden-Dokumente, die Teile der „SIGINT Philosopher“-Kolumne enthalten, die im internen Netz der NSA veröffentlicht werden. Die Kolumnen sollen philosophische und ethische Aspekte der Überwachung beleuchten. Sie stammen aus der Feder eines gescheiterten Autors, der nach eigenen Ausführungen generell überwachungskritisch war und eine große Portion Skepsis gegenüber den von der NSA eingesetzten Polygraphen hat, dann aber einen Sinneswandel durchlaufen zu haben scheint und begann, bei der NSA zu arbeiten:

    One of the many thoughts that continually went through my mind was that if I had to reveal part of my personal life to my employer, I’d really rather reveal all of it. Partial revelation, such as the fact that answering question X made my pulse quicken, led to misunderstandings.

    Amüsanterweise wurde der Autor der Kolumne vom Autor des Intercept-Artikels via Google-Recherche identifiziert und kontaktiert. So viel Transparenz wie seinem Arbeitgeber gegenüber will selbiger der Öffentlichkeit jedoch nicht entgegenbringen. Auf The Intercept werden dennoch weitere Details aus dem Leben des NSA-Mitarbeiters und ‑Schreibers ausgeführt, auch privat betreibt er ein Blog, das identifiziert werden konnte.

    „SIGINT Philosopher“ ist nicht die einzige NSA-Kolumne. Vor einiger Zeit demonstrierte uns „Ask Zelda“ bereits, wie man sich abseits von den eigentlichen Arbeitsaufträgen in dem Geheimapparat mit seinen Aufgaben auseinandersetzt.

    11. August 2015 4
  • : Aus der Reihe: Klarstellungen aus dem Leben eines Redaktionsplüschtieres
    Totoro
    Die FAZ hat das Plüsch-Totoro berühmt gemacht
    Aus der Reihe: Klarstellungen aus dem Leben eines Redaktionsplüschtieres

    Unserem Redaktionsmitglied Totoro wurde „ungeniertes Betragen“ – immerhin kein Landesverrat – vorgeworfen. Im Feuilletonteil der FAZ musste ich mit Entsetzen feststellen, dass Totoro, meine vertraute plüschige Begleitung, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit einer Glosse gerutscht zu sein scheint. Dabei sollte er doch nur meinen Schreibtisch bewachen, in all den letzten Tagen, in denen das Arbeiten durch die Dauerpräsenz von Fernseh- und Interviewteams und das ständig klingelnde Telefon zur Unmöglichkeit geworden war.

    Es geht um jenen Schreibtisch, „auf den die Fernsehkameras besonders gern halten, wenn sie die Arbeitsweise des Polit-Blogs bebildern wollen“. Und so wirkte es in den meisten Fernsehbildern wirklich so, als sei Totoro der wahre Nutzer meines Arbeitsplatzes, dabei war er doch nur nicht dazu in der Lage, wie ich in ruhigere Räumlichkeiten zu fliehen.

    Während ich also meinen Arbeitsplatz für beinahe eine Woche lang in den Raucherraum des Büros verlegte, den zu meinem Glück nur wenige der herbeiströmenden Pressevertreter fanden, hielt er die Stellung und war den Kameras ein weniger wehrsames Opfer als der Rest unserer kleinen Redaktion, die neben Markus und Andre aus drei weiteren festangestellten Personen und meist zwei Praktikanten besteht.

    Ein wenig enttäuscht bin ich schon, dass Andreas Platthaus, Autor der Glosse in der FAZ, sich nicht besonders mit persönlicher Hintergrundrecherche beschäftigte. Er führte zwar folgerichtig aus, dass Totoro eine klangliche Anspielung an die japanische Aussprache des Wortes „Troll“ ist, aber die ganz persönliche Geschichte dieses einen, ganz persönlichen, Totoros ließ er unbeachtet. Dabei ist es – wie jedes Mitglied unserer Redaktion – etwas ganz besonderes.

    Ich, die ich mich eher als Bezugsperson denn als Besitzerin des plüschigen Wesens bezeichnen will, möchte einiges klarstellen und habe mit Totoro den Konsens gefunden, ausgewählte persönliche Details aus dem Leben dieser liebenswerten „großen grauen Kartoffel“ – wie Totoro von mir genannt wird – preiszugeben: Totoro fand 2011 seinen Weg aus Japan nach Deutschland. Seitdem begleitet es mich. Das Internet ist Totoro weitgehend fremd, lange Zeit hatte es seinen festen Platz auf dem ganz analogen Bücherstapel, der sich neben meinem Bett türmte. Beinahe jeden Tag waren Totoros Augen das, was ich am Morgen zuerst und am Abend zuletzt sah. Es stand vor meinem Wecker, um mich Abends nicht damit zu erschrecken, wie spät es schon wieder war, und bekam oft genug morgens einen Schlag auf den Kopf bei meinem Versuch, besagten Wecker wieder zum Verstummen zu bringen. Sein unveränderliches irres Grinsen wurde für mich zum Symbolbild der zeitweiligen Absurdität menschlichen Lebens.

    Dann kam ich in der Redaktion von netzpolitik.org an und weitere wahnsinnige Augen strahlten mich an. Nein, nicht die meiner Mitredakteure – die der Grinsekatze aus der Disney-Verfilmung von Alice im Wunderland, die sich im Gegensatz zu Totoro in der letzten Woche besser auf dem Regal zu verstecken wusste. Mir wurde klar, Totoro verdient endlich ebenbürtige Gesellschaft. Und so zog es in unserem Büro ein, in dem es bis zum heutigen Tag viele Freunde gefunden hat.

    Platthaus lässt uns wissen, dass Totoro dem Original nach nicht reden, „aber reichlich Wind machen“ könne. Aber zusätzlich, und da unterschlägt er das Wichtigste, ist es in der Lage, alles zu verstehen. Was es daher am besten kann, ist Zuhören. So ist es über die Zeit zu meiner gedanklichen Projektions- und Reflexionsfläche geworden. Niemand hat öfter mein ungläubiges Kopfschütteln beim morgendlichen Lesen des RSS-Feeds gesehen, niemand vermag effektiver, mich davon abzuhalten, meinen Kopf auf die Tischplatte schlagen zu wollen, wenn ein Kommentator uns die nächste Weltverschwörung unterstellt. Niemand im Büro außer ihm schafft es noch, mich anzulächeln, wenn Justizminister Maas Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vorstellt. Und niemand verkörperte die Grotesken der letzten Woche passender als es.

    Und vielleicht ist genau das der Grund, warum Totoro zu solch unfreiwilliger Berühmtheit gelangte. Denn wie soll man reagieren, wenn die eigene Redaktion im Zuge von Landesverratsanschuldigungen außer Kraft gesetzt ist? Wenn man erst einmal googlen muss, was Landesverrat überhaupt ist – wie Markus so schön sagte -, um sich dann darüber klar zu werden, welche massiven, abstrusen Anschuldigungen da im Raum stehen?

    Man könnte verweifeln, man könnte eingeschüchtert sein. Aber man könnte auch Grinsen, neugierig sein und weitermachen. Wir arbeiten in Zeiten, in denen es spannender nicht sein könnte. Gut, da ein vertrautes Gesicht zu haben, das neben dem Monitor unbeirrt sein schönstes Lächeln zeigt. Und einem immer wieder eine Frage ins Gedächtnis ruft: Wer trollt hier eigentlich wen?

    8. August 2015 26
  • : Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/75613313@N00/15378049070/in/album-72157648774466586/">nblr</a>
    Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht

    Neben Landesverrat und Co. arbeiten wir fleißig an dem Programm für unsere Konferenz, die am 4. September in der Kulturbrauerei Berlin stattfinden wird. Einige Vorträge stehen schon fest, daher eine kleine Vorschau, die ihr auch auf der Konferenz-Seite nachlesen könnt:

    Wie letztes Jahr wird Jillian C. York wieder dabei sein und über die Zensur von Nacktheit im Internet reden und sie mit der Darstellung in früheren Kunstepochen vergleichen. Thomas Lohninger berichtet uns von den neuesten Entwicklungen im Feld der Netzneutralität. Auch wenn die Verhandlungen auf EU-Ebene schon in der letzten Runde sind, wird er zeigen, warum die Verordnung keinen Bestand haben können wird. Simon Kissel erklärt, warum Router-Zwang eine schlechte Idee ist.

    Sicher werden auch wieder die aktuellen Entwicklungen um den NSA-Untersuchungsausschuss Thema sein, vor allem da unsere Konferenz praktischerweise mit dem Ende der Sommerpause zusammenfällt. Eine Gelegenheit schon einmal einen Ausblick darauf zu geben, mit welchen Themen sich die Politik im nächsten Jahr auseinandersetzen wird.

    Auch über die Anschuldigungen des Landesverrats werden Markus und Andre berichten und wir sind gespannt, was bis September noch passieren wird. Arne Semsrott von fragdenstaat.de wird uns erzählen, welche Auswirkungen das auf das Urheberrecht des Staates auf eigene Arbeiten bei Informationsfreiheitsanfragen hat.

    Leonhard Dobusch, Professor für Organisationstheorie, wird erklären, was „Urheberrechtsextremismus“ ist und warum es immer noch nicht gelungen ist, der digitalen Gesellschaft angemessene Urheberrechtsgesetze zu etablieren.

    Besonders freuen wir uns darauf, dass auch Wikimedia Deutschland als Kooperationspartner bei unserer Konferenz dabei sein wird. Zusammen werden wir eine Stunde Programm gestalten, in dem es um allerlei Themen rund um freies Wissen und freie Inhalte gehen wird.

    Mehr in den nächsten Tagen. Stay tuned!

    Tickets sind für 10, 15 und 50 Euro erhältlich. 50 Euro als Normalpreis, 15 Euro für alle mit Ermäßigungsberechtigung (Studenten, Schüler, Bezieher von Arbeitslosengeld…) und 10 Euro für diejenigen, die sich als Aktivisten für Netzpolitik engagieren.

    Abends feiern wir dann unseren elften Geburtstag mit einer Landesverräter-Party.

    6. August 2015 3
  • : Staatsschutzdateien: Undurchsichtige Speicherungen und mangelnde Kontrolle, mit Unterstützung der Regierung
    Teilnahme an einer Demo - reicht das, um in einer Verfassungsschutzdatei zu landen? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/33952439@N08/5539502607">2e14</a>
    Staatsschutzdateien: Undurchsichtige Speicherungen und mangelnde Kontrolle, mit Unterstützung der Regierung

    Die Staatsschutz- und Projektdateien von Bundesverfassungsschutz, den Verfassungsschutzbehörden der Länder und Bundeskriminalamt sind mehrmals dafür kritisiert worden, zu viele Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage zu beinhalten. Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Linken haben daher eine Kleine Anfrage gestellt, die sich um die „Staatschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ dreht.

    Schon 2012 Beanstandungen, Prüfungen erst zwei Jahre später

    Grundlage für die Vermutung, es gebe Datenschutzdefizite in den Dateien und Datenbanken, ist insbesondere ein Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links-Zentralstelle“, die unter anderem die problematische Kategorie „Sonstige Personen“ enthielt unter der eine Vielzahl von Personen gespeichert waren, die zufällig im Umfeld tatsächlich Verdächtiger aufgetreten sind.

    Obwohl der BfDI den Prüfbericht bereits 2012 veröffentlichte, begann das BKA mit der Prüfung der Dateien erst 2014, begründet das aber damit, man habe „die konzertierte Prüfung des kompletten Datenbestandes […] aus hiesiger Sicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ durchgeführt. Ulla Jelpke kommentiert:

    Das BKA hat sich ganz schön lange Zeit gelassen, seine Dateien zu bereinigen. Das entspricht nicht gerade dem, was ich mir unter effektivem Datenschutz vorstelle.

    Die Zweifel daran, dass die Dateienlandschaft des BKA den wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht wird, sind längst nicht ausgeräumt. Dagegen spricht, dass es nur in drei Dateien effektive Bereinigungen gegeben hat. Auch die hohe Zahl sogenannter Kontakt- oder Begleitpersonen sowie ’sonstiger Personen’ lässt nichts Gutes ahnen, ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtzahl gespeicherter Personen mehr oder weniger konstant geblieben ist. Korrekturen hat es offenbar nur partiell gegeben.

    Mitarbeiterschulungen statt zeitnaher Prüfung

    Doch warum hat es so lange gedauert, bis das BKA tätig geworden ist? Begründet wird das mit „vorgeschalteten Mitarbeiterschulungen“, die Bewusstsein für die Defizite erzeugen sollten. Überhaupt beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf Sensibilisierungsmaßnahmen. Das Bundesinnenministerium – die offizielle Aufsichtsstelle des BKI – scheint das als hinreichenden Grund anzusehen, dem BKA zu vertrauen:

    Die datenbesitzenden Stellen […] sind über die Problemstellung unterrichtet, sensibilisiert und in die Lage versetzt worden, die betroffenen Dateien eigenständig im Sinne der Auftragslage fortwährend zu prüfen sowie eine zukünftig datenschutzrechtlich konforme Speicherung zu gewährleisten.

    Dabei reicht eine interne Prüfung ohne Kontrolle nicht. Das zeigt auch, wie von Jelpke erwähnt, dass maßgebliche Löschungen lediglich in drei Dateien ausgeführt wurden – in der Datei EGE Ausland‑Z, die mit Entführungsfällen im Ausland assoziierte Personen enthält, sowie den Dateien IntTE‑Z und IntTE-Z-S3 für internationalen Terrorismus. Besonders deutlich wird die vormals rechtswidrige und ausufernde Speicherung bei IntTE-Z-S3, dort wurden „von insgesamt 8170 Person/Ereignis-Beziehungen bislang 6815 Beziehungen gelöscht“. Das sind 6815 Beziehungen, die vermutlich lange Zeit rechtswidrig gespeichert waren – rund 83 Prozent des vormaligen Gesamtbestandes.

    Das zeigt laut Jelpke, dass „bis zur Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte alle möglichen Personen in diesen Dateien gespeichert wurden, derer man habhaft werden konnte. Datenschutz wird in dieser Perspektive zur qualitätssichernden Begleitmaßnahme degradiert.“ Sie fordert auf, dass diese Haltung endlich überwunden werden müsse.

    Mangelndes Vertrauen in Abgeordnete, daher keine Auskunft zu Datensätzen beim Bundesverfassungsschutz

    Doch so viel zu den Dateien des BKA – mit Angaben zu den Datenbeständen des Bundesverfassungsschutzes wird anders umgegangen. Teile der Antworten sind als „Vertraulich – Nur für den Dienstgebrauch“, beziehungsweise „Geheim“ eingestuft. So etwa die Angaben zu den beim BfV zusammengeführten Dateien und den gespeicherten Personen. Eine komplette Auskunftsverweigerung gibt es auf die Frage hin, wie viele Datensätze zu wie vielen Personen verfügbar sind:

    Auch die Hinterlegung der Antwort bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet aus, weil auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens das Wohl des Bundes gefährden kann. Eine Hinterlegung von Dateien mit Operativbezug […] in der Geheimschutzstelle würde die operative Zugangslage sowie operative Methodikfragen des BfV offenbaren.

    […]

    In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

    Eine deutlichere Absage an das Vertrauen in das Parlament könnte es kaum geben. Hier werden also bewusst Informationen zurückgehalten, weil man den Abgeordneten nicht vertraut. Dabei sollte eine derartige Grundlage kein Entscheidungskriterium dafür sein, ob Informationen als geheimer als „Geheim“ eingestuft werden, nur weil Verfassungsschutz und Bundesregierung das gerne so hätten. Jelpke kritisiert:

    Der wiederholte Hinweis auf angebliche Geheimhaltungserfordernisse ist unsinnig. Durch Angaben zu Dateibezeichnungen und gespeicherten Personen würde ganz bestimmt nicht das Staatswohl gefährdet. Es bleibt leider eine Zukunftsaufgabe, die Sicherheitsbehörden des Bundes zu grundrechtskonformem Verhalten zu zwingen.

    Bundesverfassungsschutz außer Kontrolle

    Aber einiges erfahren wir doch noch über die Rolle des BfV im Vergleich zum BKA: Beim BfV fand nach 2012 keinerlei Prüfung statt, ob Daten rechtmäßig gespeichert waren und sind. Das ist unverständlich und ein nicht hinzunehmender Umstand – wieder einmal kommt die mangelnde bzw. hier nicht vorhandene Kontrolle über Geheimdienstarbeit zum Vorschein. Jelpke bemerkt, dass der Datenschutz beim BfV „offensichtlich besonders klein geschrieben“ wird. Anders sei nicht zu erklären, „dass dessen Dateien nicht ebenfalls einer Überprüfung wie beim BKA unterzogen werden. Der Verfassungsschutz bleibt damit seiner grundrechtswidrigen Einstellung treu.“

    Das zeigt sich auch bei der Frage, ob es nicht eventuell sinnvoll wäre, eine Meldepflicht für fälschlicherweise erfolgte Eintragungen gegenüber Betroffenen und Datenschutzbeauftragen einzuführen. Die Bundesregierung findet das nur bedingt plausibel:

    Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Ansatz – Sanktionen durch „negative Publicity“ – bei Sicherheitsbehörden sinnvoll bzw. notwendig ist. […] Zudem müsste eine solche Regelung […] auch sicherstellen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden nicht beeinträchtig […] würde.

    Die Regierung drückt hiermit deutlich aus, dass sie die Intransparenz des Verfassungsschutzes deckt und „negative Publicity“ vermeiden will. Unangenehme Tatsachen will man unter den Tisch kehren, das Informationsrecht der Betroffenen wird weggewischt.

    Kapitalismuskritik ist keine ausreichende Grundlage für Annahme der Verfassungsfeindlichkeit

    Doch wie landet man in einer Kartei verdächtiger und beschuldigter Personen? Die Regelungen scheinen teils beliebig – besonders deutlich wurde das am konkreten Beispiel bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration, bei der viele der Teilnehmer – die lediglich von ihrem Versammlungs- und Demonstrationsrecht Gebrauch machten – in der Projektdatei „gewaltbereite extremistische Personen“ landeten, auf die sowohl BfV als auch BKA Zugriff haben. Die Regierung bestätigt, dass aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration nicht generell von einer verfassungsfeindlichen Einstellung ausgegangen werden könne, aber das BMI vertritt die Ansicht, „dass aus linksextremistischer Sicht die Nutzung der Kernkraft einen Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems darstelle.“ Aber: „Die bloße Absicht, das kapitalistische System überwinden zu wollen, reicht für eine Speicherung von Personen nicht aus.“ Überraschung – doch eines bleibt traurig: Denn soll sich das BfV nicht eigentlich um verfassungs‑, ergo demokratiefeindliche – Bestrebungen kümmern und nicht Demokratie mit Kapitalismus verwechseln?

    Und weiter zu gemeinsamen Projektdateien. Im vertraulichen Teil der Antworten (OCR-Volltext) erfahren wir von vier gemeinsamen Geheimdienstdateien. Einmal die Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP)“ von BND, BfV, MAD und diversen Landesverfassungsschutzämtern, von BKA und BfV geteilte Dateien zu „Gewaltbereiten Linksextremisten (GBL)“, „islamistisch-terroristischem Personenpotential (itP)“ und das „analytische Gesamtlagebild (GELA)“, das überdies von Landeskriminalämtern eingesehen werden kann.

    Die IPB-Datei habe sich dabei als nicht sinnvoll erwiesen, GBL als „grundsätzlich geeignet“, itP wurde aus rechtlichen Gründen gelöscht.

    Eines verwundert: Auskunftsersuche aus der Bevölkerung sei 2013 und 2014 nur in einem Fall komplett verweigert worden, insgesamt 13 zumindest teilweise. Das ist bei einer Anfragenmenge von 488 nicht besonders viele, zweifelhaft ist jedoch, wie aussagekräftig die betreffenden Antworten sind.

    Fazit

    Der Verfassungsschutz arbeitet in Hinblick auf die Speicherung von Personendateien weitgehend unkontrolliert. Beim BKA wurden weitreichende Löschungen durchgeführt, die zeigen, wie viele Personen vor dieser in den Dateien gespeichert wurden. Die Regierung stellt sich, wie so oft – hinter die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden und beweist damit ihre gleichgültige Haltung gegenüber der Wahrung der Rechte zu Unrecht Betroffener und ihre Unwilligkeit zu effektiver Geheimdienstkontrolle.

    Volltext des vertraulichen – „Nur für den Dienstgebrauch“ – Teils der Antworten

    VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

    Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, DIE LINKE,

    „Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ vom 7. Juli 2015,
    BT-Drs. 18/5490

    Frage 15: Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?

    Teilantwort zu Frage 15:

    An der beim BND auf Grundlage des § 9a BNDG errichteten Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan“ (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“), nahmen neben dem BND, dem BfV und dem MAD auch die LfVs der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen teil. Ziel der projektbezogenen gemeinsamen Datei war die Zusammenführung von bei den deutschen Nachrichtendiensten vorliegenden Erkenntnissen zu radikalen oder extremistischen Bildungseinrichtungen in Pakistan sowie zu Personen, die aufgrund eines Verdachts auf terroristische Aktivitäten durch die beteiligten Behörden beobachtet werden, und deren Reisen nach und Aufenthalte in Pakistan oder unmittelbar in einer der bekannten Madrassen. Auf diese Weise sollte eine behördenübergreifende Analyse ermöglicht werden. Der Wirkbetrieb der Projektdatei wurde am 3. Juni 2009 vorläufig aufgenommen, so dass dieser Tag als offizieller Beginn der Frist gemäß ä 93 Abs. 4
    Satz 1 BNDG (2 Jahre) festgelegt wurde.

    Beim BfV wurden insgesamt drei Projektdateien gemäß § 22a BVerfSchG errichtet. Es handelte sich neben der mit dem BKA geführten Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL) um die mit dem BKA geführte Datei „islamistisch—terroristisches Personenpotential“ (itP) sowie die mit dem BKA, den Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Landeskriminalämtern betriebene Datei „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA).

    Frage 16: Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien (bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?

    Antwort zu Frage 16:

    • Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“)

      Das Projekt hat sich als nur bedingt zielführend erwiesen. Letztlich ließen sich unter den vielen in Frage kommenden Madrassen (über 20.000) diejenigen, die für eine mögliche Radikalisierung ausreisender Personen relevant waren, nicht hinreichend identifizieren; zudem erwies sich im Laufe des Projektes, dass der Besuch einer Madrasse in Pakistan oftmals nicht das entscheidende Radikalisierungsmerkmal für ausreisende Persönen darstellte, sondern die Radikalisierung bereits vor Ausreise so weit fortgeschritten war, dass die Betroffenen sich – ohne Madrassen-Besuch – in Pakistan direkt militanten Gruppierungen anschlossen. Unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten spielte die Projektdatei also nur noch eine untergeordnete Rolle.

    • Projektdatei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL):

      Diese Projektdatei war grundsätzlich geeignet, das gesamte linksextremistische Gewaltpotenzial sichtbar zu machen und besser aufzuklären. Dabei waren nicht nur die Personen von Interesse, die in einer der Behörden bearbeitet wurden, sondern auch die Menge, die dem jeweils anderen Bereich nicht bekannt war.

    • „islamistisch-terroristisches Personenpotential“ (itP):
      Die Projektdatei „itP“ war erfolgreich. Das ursprünglich temporär ausgerichtete Projekt hat sich zu einer Daueraufgabe verfestigt. Aufgrund des Entfallens des Projektcharakters wurde die Projektdatei aus rechtlichen Gründen gelöscht.
    • „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA):
      Gegenstand und Ziel des der Datei zugrundeliegenden Projektes war die Erstellung von zwei analytischen Gesamtlagebildern zum islamistischen Personenpotential in Deutschland für den AK II und den AK IV bzw. die in deren Zuständigkeitsbereich assoziierten Behörden. Dafür wurden die in der Datei gespeicherten Daten in anonymisierter Form statistisch aufbereitet, ausgewertet und analysiert.

    5. August 2015 10
  • : Statement zu angeblichem Landesverrat von netzpolitik.org – Internationale Solidaritätserklärung
    Statement zu angeblichem Landesverrat von netzpolitik.org – Internationale Solidaritätserklärung

    International haben viele in Folge der Anschuldigungen wegen Landesverrats ihre Solidarität erklärt. Nun hat eine große Zahl von ihnen auf netzpolitik.us einen offenen Brief unterzeichnet, der die Einstellungen der Ermittlungen gegen Markus, Andre und unsere Quelle(n) fordert:

    Die Ermittlungen gegen die Redaktion Netzpolitik.org und ihrer unbekannten Quellen wegen Landesverrats sind ein Angriff auf die Pressefreiheit. Klagen wegen Landesverrats gegen Journalisten, die lediglich ihrer für die Demokratie unverzichtbaren Arbeit nachgehen, stellen eine Verletzung von Artikel 5 Grundgesetz dar. Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen die Redakteure von Netzpolitik.org und ihrer Quellen.

    Zu den Unterzeichner gehören bisher unter anderem Marie Gutbub und Jacob Appelbaum, die das Statement initiierten, Patrick Beuth, Detlef Borchers und Glenn Greenwald. Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern für die Unterstützung!

    5. August 2015 21
  • : Letzte Chance zum Call for Papers für die Datenspuren in Dresden
    Letzte Chance zum Call for Papers für die Datenspuren in Dresden

    Am 16. August endet die Einreichungsfrist für die Datenspuren, die am 24. und 25. Oktober zum 12. Mal in Dresden stattfinden werden. Die Datenspuren bieten einen Ort, an dem es um den Austausch zu Privatsphäre und Technikfolgenabschätzung geht.

    Es werden Vorschläge für technische, wissenschaftliche oder künstlerische Beiträge zu den folgenden Themenfeldern gesucht:

    • Cryptowars damals und heute
    • Crypto-Usability
    • Formen Digitaler Selbstverteidigung
    • Computer Safety + Security
    • Chancen und Risiken von Smart Devices
    • Making you own devices (Maker + Breaker Scene)
    • Freie Software + Hardware
    • Hacking als Sub- und Gegenkultur
    • Informationsethik und Datenschutz
    • Datenkunst, Kunst und Elektronik

    Der Eintritt zu den Datenspuren ist kostenfrei. Außerdem besteht in diesem Jahr gleichzeitig auch die Möglichkeit, die Ausstellungen der Technischen Sammlungen Dresden, wo die Datenspuren stattfinden werden, kostenfrei zu besuchen.

    4. August 2015 5
  • : Leak: Wie der ecuadorianische Geheimdienst SENAIN Politiker und Aktivisten systematisch überwachte (Update: Stellungnahme)
    Der ecuadorianische Geheimdienst hat Finanzflüsse von Umweltinitiativen untersucht - auch das katholische Hilfswerk <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bisch%C3%B6fliches_Hilfswerk_Misereor">Misereor</a> war unter den Unterstützern
    Leak: Wie der ecuadorianische Geheimdienst SENAIN Politiker und Aktivisten systematisch überwachte (Update: Stellungnahme)

    SENAIN, ein ecuadorianische Geheimdienst, hat von 2012 bis 2014 Aktivisten und Politiker ausgespäht – auf Anweisung der Regierung. Das enthüllte am heutigen Dienstag die Plattform EcuadorTransparente, die sich zum Ziel gesetzt hat, Missstände im Land – wie Korruption und Überwachung – aufzuklären. Zwar gab es auch zuvor Berichte über die Überwachungsmaßnahmen, EcuadorTransparente veröffentlicht jedoch in journalistischer Zusammenarbeit mit netzpolitik.org im Gegensatz dazu erstmals die zugehörigen Dokumente.

    In insgesamt 31 Dokumenten befinden sich Überwachungsprotokolle und Präsentationen über jene, die im Fokus der Überwachung stehen. Die Präsentationen über Profile von Personen betreffen primär Mitglieder und Unterstützer der politischen Oppositionspartei CREO [Creating Opportunities] und Aktivisten, die sich in der Organisation Yasunidos gegen die Ausbeutung von Ölfeldern im Yasuni Nationalpark und die damit verbundene Zerstörung von Natur und Lebensräumen einsetzen.

    In einigen der Fälle, beispielsweise in dem des Bürgermeisters von Quito, Mauricio Rodas, wurden Telefone und Mailverkehr abgehört sowie Observationen durchgeführt, wie die Fotos in den Präsentationen zeigen. Außerdem finden sich ausführliche Berichte über Aktivitäten der Überwachten hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Sozialen Medien wie Facebook und Twitter und über ihren Umgang mit der Presse.

    Bezüglich der Oppositionspartei CREO wurden während der Wahlen in Ecuador außerdem ausführlich soziale Netzwerke und finanzielle Transaktionen analysiert – Unterschriftensammlungen für den Yasuni-Nationalpark sollten sabotiert werden

    Doch auch andere standen im Fokus des Geheimdienstes, darunter Geschäftsleute und Journalisten. Nicht nur ecuadorianische Staatsangehörige befinden sich darunter, auch US-Amerikaner und Europäer waren für SENAIN interessant. Darunter der Deutsche Sigmund Thies. Thies lebte mehrere Jahre in Ecuador, ist in Umweltorganisationen aktiv und hat den Film „Yasuní- Alles für das Leben“ produziert, der sich für den Erhalt des Nationalparks ausspricht.

    Der ecuadorianische Geheimdienst rüstet auf, das ist klar. 2013 berichtete BuzzFeed exklusiv über den Ankauf eines GSM-Überwachungssystems und auch in den Kundenlisten der kürzlich geleakten Hacking-Team-Dokumente taucht der Name SENAIN auf.

    Das Ausspähen von politischen Opponenten ist in Ecuador rechtswidrig, derartige Überwachungsmaßnahmen dürfen nur in Fällen von Ermittlungen aufgrund von Straftaten durchgeführt werden. Der Anwalt Ramiro Avila fasst zusammen:

    We have the right to privacy under the constitution. The only way that government can know about the private affairs of a citizen is under the orders of a judge or if they are searching for a crime. That is not the situation here. No authorisation appears to have been given.

    Und wieder einmal sehen wir, dass Überwachungskapazitäten genutzt werden, wenn sie einmal vorhanden sind – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Geheimdienste sind Fremdkörper in Demokratien und ihre Kontrolle nahezu unmöglich. Egal wie sehr ein Land sich rühmt, die Grundrechte seiner Bürger zu bewahren.

    Update: Der Botschafter Ecuadors in Deutschland hat uns Leserpost geschickt, in der er um Richtigstellung bittet. Wir überlassen euch den Brief einfach im Volltext, dann könnt ihr euch gern selbst eine Meinung bilden.

    4. August 2015 4
  • : Bericht von der Demo für Grundrechte und Pressefreiheit – Breite Solidarität mit netzpolitik.org
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/campact/">campact</a>
    Bericht von der Demo für Grundrechte und Pressefreiheit – Breite Solidarität mit netzpolitik.org

    Liebe Freundinnen und Freunde, heute fand bei schönstem Wetter die Demonstration für Pressefreiheit und Grundrechte und gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und unserer Quellen statt. 2000 – 3000 Menschen haben sich versammelt, um laut und bunt zu demonstrieren. Wir sind überwältigt von all der Unterstützung und Solidarität, die sich uns heute und in den vergangenen Tagen gezeigt hat. Nicht nur in Berlin wurde der Protest auf die Straße getragen – auch in anderen Städten wie Frankfurt, München, Köln und Karlsruhe gab es Aktionen. Danke dafür!

    In Redebeiträgen, auf Schildern und mit Rufen wurde gefordert, das Ermittlungsverfahren sofort einzustellen, nicht nur gegen Markus und Andre, auch dasjenige gegen „unbekannt“. Andre stellte fest: „Früher hieß es: ‚We are anonymous’. Heute heißt es: ‚Wir sind unbekannt!’ “. Auch der Rücktritt von Generalbundesanwalt Range und anderen politischen Verantwortlichen wurde an vielen Stellen verlangt.

    Eines haben wir heute gezeigt: Dieser Einschüchterungsversuch gegen unsere freie Berichterstattung hat nicht funktioniert!

    Videoausschnitt aus Tagesschau: [klick]

    1. August 2015 70
  • : Demo on 1st August: For Fundamental Rights and Press Freedom – against the intimidation of netzpolitik.org and its sources
    Demo on 1st August: For Fundamental Rights and Press Freedom – against the intimidation of netzpolitik.org and its sources

    demo_netzpolitik

    The investigations of the Federal General Attorney against the journalists Andre Meister und Markus Beckedahl are not only an attack on the critical reporting of netzpolitik.org. They are an attack on press freedom in general and a try to intimidate all journalists and whistleblowers. For good reasons, the fundamental right to press freedom was always ranked higher than the interest of the state in keeping things secret.

    Investigations because of suspicion of treason turn free reporting into an unbearable risk for journalists and for the media they are writing for. This is devastating for democracy. Because in a democracy press has to be able to exercise their rights freely and without limitations.

    This is especially true at a time when mass surveillance is expanded while civil rights are being dismantled. In a time when oversight of secret services is literally non-existing.

    We demand the investigation against netzpolitik.org and its sources to be stopped now!
    We demand press freedom, the expansion of civil rights and more democracy!

    • Design your own banners and bring them along!
    • Bring many, many friends
    • Report about the demonstration and share the message!

    Date

    Saturday, 1 August 2014
    14:00
    S‑Bhf Friedrichstrasse, Berlin

    We will walk from the S‑Bahn train station Friedrichstrasse to the Ministry of Justice at Mohrenstrasse, near Gendarmenmarkt.

    Support

    The demonstration was organised by supporters of netzpolitik.org together with netzpolitik.org.
    If your organisation wants to support the demonstration please send an email to demo@netzpolitik.org

    31. Juli 2015 5
  • : Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen
    Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen

    demo_netzpolitik

    Nach den Aufregungen des gestrigen Tages um die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats haben sich einige unserer Freundinnen und Freunde zusammen mit uns dazu entschlossen, auf die Straße zu gehen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Andre und Markus sind nicht nur ein Angriff auf die kritische Berichterstattung von netzpolitik.org. Sie sind ein Angriff auf die Pressefreiheit an sich und der Versuch, alle JournalistInnen und WhistleblowerInnen einzuschüchtern. Aus gutem Grund wurde das Grundrecht auf Pressefreiheit in Deutschland bisher höher bewertet als das Interesse des Staates auf Geheimhaltung.

    Ermittlungen wegen Landesverrats machen freie Berichterstattung zum untragbaren Risiko für Journalistinnen und Journalisten sowie die Medien, für die sie schreiben. Das tut der Demokratie nicht gut. Denn in ihr muss die Presse ihr Recht frei und uneingeschränkt wahrnehmen können, ohne dabei eingeschüchtert zu werden.

    Das gilt insbesondere in einer Zeit, in der die Massenüberwachung der Bevölkerung aus- und Grundrechte abgebaut werden, während Geheimdienste faktisch nicht kontrolliert werden.

    Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen netzpolitik.org und die Quellen!
    Wir fordern Pressefreiheit, den Ausbau der Grundrechte und mehr Demokratie!

    • Bringt selbstgemachte Schilder und Transparente mit!
    • Bringt viele, viele Freundinnen und Freunde mit!
    • Berichtet über die Demo und tragt die Idee weiter!
    • Verbreitet den Aufruf!

    Termin

    Samstag, 1. August 2015
    14 Uhr
    Dorothea-Schlegel-Platz am S‑Bahnhof Friedrichstraße Berlin

    Die Route der Demo führt vom S‑Bahnhof Friedrichstraße, Dorothea-Schlegel-Platz, zum Justizministerium in der Mohrenstraße.

    Unterstützung und Hilfe

    Die Demonstration wird von UnterstützerInnen von netzpolitik.org zusammen mit uns organisiert.
    Wer als Organisation das Anliegen unterstützen will, schreibt einfach an demo@netzpolitik.org.

    Wer helfen und anpacken will, schreibt auch an die Adresse. Wir haben einen VW-Bus mit großem Dachgepäckträger, aber bislang nur eine kleine Anlage. Und wir wollen laut sein! Falls jemand weiterhelfen kann.…

    31. Juli 2015 65
  • : „Suspicion of Treason“: Federal Attorney General Announces Investigation Against Us In Addition To Our Sources
    „Suspicion of Treason“: Federal Attorney General Announces Investigation Against Us In Addition To Our Sources

    If it were up to the Federal Attorney General and the President of the German Domestic Security Agency, two of our reporters would soon be in prison for at least two years. Today, we were officially informed about investigations against our Markus Beckedahl, Andre Meister and an „unknown“ party. The accusation: Treason.

    This is an English translation of the original German article.

    Today, we received a letter from the Federal Attorney General of Germany confirming ongoing investigations against our reporters Markus Beckedahl, Andre Meister and an „unknown“ source, suspecting us of treason according to the German Penal Code:

    Whosoever […] allows a state secret to come to the attention of an unauthorised person or to become known to the public in order to prejudice the Federal Republic of Germany or benefit a foreign power and thereby creates a danger of serious prejudice to the external security of the Federal Republic of Germany, shall be liable to imprisonment of not less than one year.

    Until now, we were reported merely as witnesses in the case, but now we shall be held responsible (for treason) like our unknown source(s) – as joint principals.

    This is an attack on press freedom! The last charges of treason against journalists in Germany have been a very long time ago, notably the Spiegel Affair of 1962.

    From the very beginning, the charges against our alleged source(s) were politically motivated and targeted to crush the neccessary public debate about internet surveillance Post-Snowden. Whistleblowers in the public intrerest need protection, not prosecution as „treason“. Investigating the acclaimed media outlet netzpolitik.org as accomplices in treason charges is a direct attack on freedom of the press, which we thought was outlawed with the Constitutional Court ruling in the Cicero case 2007.

    The Federal Attorney General needs to drop the investigations against us and our alleged source(s) and instead investigate and charge out-of-control secret services, that are expanding their mass surveillance without public debate.

    We will not let ourselves be intimidated by the investigations and we will continue our critical and indepentent journalism – complete with original documents. Netzpolitik.org is financed by voluntary donations.

    As a nicely-timed coincidence, next Wednesday we will receive an award as „Distinct Place“ from „Germany – Land of Ideas“, a joint initiative of the German government and industry – patron is Federal President Joachim Gauck.


    Read the original German letter of the Federal Attorney General in full text:

    Der Generalbundesanwalt

    24th July 2015

    Federal Attorney General
    at the Federal Supreme Court

    The Federal Attorney General . post office box 27 20 . 76014 Karlsruhe

    Mr. Markus Beckedahl

    File number

    3 BJs 13/15–1
    (please quote if you answer)

    Issuer:

    Senior public prosecutor at the Federal Court

    Concerning: Preliminary investigation by public prosecution against

    1. Andre Meister
    2. Markus Beckedahl
    3. Unknown

    concerning suspicion of treason; here the disclosure of the initiation of a preliminary investigation by public prosecution

    Dear Markus Beckedahl,

    With regard to the provision of § 78c paragraph1 number 1 version 2 of the German Penal and Code tied with § 22 paragraph 1 alternative 2 of the Berlin Presslaw, I am informing you that because of complaints from the Federal Office for the Protection of the Constitution against you, I am initiating a Preliminary investigation because of the suspicion of treason appropriate to § 94 paragraph 1 number 2, 25 paragraph 2, 53 Federal Penal Code. Subject of the investigation is the publification of the following two articles on the blog „netzpolitik.org“. You are the person of responsibility for the blog. On February 25th 2015 at 10:40, an article with the title „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten (Updates)“ (Secret Moneyrain: Federal Office for the Protection of the Constitution is working on mass analysis of internet content) was published. Following that on the 15th of April 2015 at 9:05, there was another article published with the title „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internetüberwachung“ (Secret unit group: we are presenting the new Federal Office for the Protection of the Constitution-Unit concerning the extension of internet surveillance, which is also available in English since the 15th of April 2015 20:10.

    Sincerely yours,

    by order of

    (Georg)

    30. Juli 2015 22
  • : Mail von Norbert Lammert: Bundestag-IT wird am 13.08. abgeschaltet – wenn Griechenland-Verhandlungen nicht dazwischen kommen
    IT im Bundestag. Noch zu retten? Quelle: anonym
    Mail von Norbert Lammert: Bundestag-IT wird am 13.08. abgeschaltet – wenn Griechenland-Verhandlungen nicht dazwischen kommen

    Am 13. August soll begonnen werden, die IT-Systeme des Bundestags herunterzufahren, die aufgrund des Bundestag-Hacks geprüft und evtl. ausgetauscht werden müssen. Wenn alles gut geht, soll am 17. August die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt sein. Bis dahin gibts keine E‑Mails aus dem Bundestag. Es sei denn, Verhandlungen um Griechenland kommen dazwischen.

    Aber lest selbst, wir veröffentlichen hier die E‑Mail, die von Bundestagspräsident Lammert an die Bundestagsabgeordneten verschickt wurde:

    Sehr geehrte Frau Kollegin,

    sehr geehrter Herr Kollege,

    in meinem jüngsten Unterrichtungsschreiben zum Angriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages habe ich bereits darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der in der Sommerpause durchzuführenden Neuaufsetzung von zentralen Komponenten des IT-Systems dieses für voraussichtlich vier bis fünf Tage nicht zur Verfügung stehen wird.

    Die vorbereitenden Arbeiten sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass beabsichtigt ist, mit der Abschaltung des gesamten IT-Systems am 13. August 2015 ab 17.00 Uhr zu beginnen. Dabei soll die tatsächliche Abschaltdauer möglichst kurz gehalten und nach den derzeitigen Planungen die volle Funktionsfähigkeit des IT Systems möglichst im Laufe des 17. August 2015 wiederhergestellt sein. Die Wahlkreisrechner und Laptops können in diesem Zeitraum weiterhin genutzt werden, allerdings wird ein Zugriff auf das Netz des Deutschen Bundestages einschließlich E‑Mail nicht möglich sein. Nach der Wiederherstellung des Systems muss Ihr Passwort geändert werden; mit dem alten Passwort ist der Zugriff auf das System nicht mehr möglich.

    Zentraler Ansprechpartner bei Nachfragen und Problemen ist der IT-Support, den Sie unter der Hotline-Nummer 117 erreichen können.

    Sollte sich aufgrund der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein drittes Rettungsprogramm für Griechenland abzeichnen, dass eine Abschaltung zum genannten Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann, werde ich Sie über einen neuen Termin informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Norbert Lammert

    30. Juli 2015
  • : US-Handelsministerium: Änderungen an Abkommen zu Software-Exportkontrollen werden neu aufgerollt
    Unterzeichnerländer des Wassenaar-Abkommens
    US-Handelsministerium: Änderungen an Abkommen zu Software-Exportkontrollen werden neu aufgerollt

    Das US-Handelsministerium hat nach einer Konsultationsphase bei einem Treffen am gestrigen Mittwoch beschlossen, den Entwurf für Änderungen am Wassenaar-Abkommen zurückzuziehen und zu überarbeiten. Das Wassenaar-Abkommen stellt freiwillige Regeln für den Umgang mit Dual-Use-Gütern dar, die von insgesamt 41 Ländern der Welt unterzeichnet wurden, und sollte um weitere Punkte ergänzt werden, die den Export von Software regeln. Dabei gab es jedoch ein Problem: Und zwar einerseits den Export von Überwachungssoftware zu regulieren und Unternehmen wie Hacking Team und Co. das Geschäft schwerer zu machen, andererseits aber auch nicht freie Forschung und Freie Software zu beeinträchtigen.

    In der bisherigen Form hätten die Änderungsvorschläge genau zu letzterem Punkt führen können, denn sie waren überaus vage formuliert, wie Wissenschaftler und Aktivisten gleichermaßen kritisierten. Beispielsweise hätten die Definitionen so ausgelegt werden können, dass Wissenschaftlern der Zugang zu Software verhindert worden wäre, mit der sie zu Forschungszwecken Sicherheitstests durchführen. Weiterhin wäre fraglich gewesen, ob eine Veröffentlichung von Sicherheitslücken auf einer Konferenz mit den Regeln in Einklang zu bringen gewesen wäre.

    Die zahlreichen Kommentare der öffentlichen Konsultation haben das widergespiegelt. Ein Vertreter des Handelsministeriums verspricht nun:

    All of those comments will be carefully reviewed and distilled, and the authorities will determine how the regulations should be changed […] A second iteration of this regulation will be promulgated, and you can infer from that that the first one will be withdrawn.

    Wie lange es dauert, bis ein neuer Vorschlag eingebracht werden wird, ist unklar, es gebe bisher keinen Zeitplan. Mit mehreren Monaten ist wohl zu rechnen, dann wird eine zweite Konsultationsperiode anstehen.

    30. Juli 2015 1