Medienanstalt Berlin-Brandenburg kritisiert Vorschlag zu Störerhaftung

Die Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (mabb) spricht sich gegen eine rückschrittliche Regelung der Störerhaftung im Telekommunikationsgesetz aus. Schon seit längerem fördert der Verband freie WLAN-Stukturen wie Freifunk und beitreibt selbst Hotspots. Probleme mit Rechtsverstößen, die eine Verschärfung der Nutzungsüberwachung nötig machen würden, seien nie aufgetreten . Momentan sieht sie das fortschreitende Entstehen freier Internet-Infrastrukturen in Gefahr:

Ausgerechnet der eigentlich der Erleichterung des WLAN-Zugangs dienende Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gefährdet nun diesen Zugang. Anstatt einen unkomplizierten Zugang zu öffentlichen WLAN-Netzen zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen, droht ein unnötiger Anmelde- und Registrierungsprozess. Die Bundesnetzagentur plant zudem eine Verschärfung der Überwachung öffentlicher Hotspots, die praktisch ebenfalls den einfachen Zugang behindern könnten.

Noch gravierender sind die Nachteile für nicht-kommerzielle Anbieter. Freifunknetze würden nicht von der Störerhaftung ausgenommen sein und gegenüber geschäftlichen Anbietern benachteiligt. Das könnte das Ende eines wichtigen zivilgesellschaftlichen Engagements bedeuten.

2 Ergänzungen

  1. Ich (als Nicht-Jurist) habe eine Frage zur Störerhaftung: Als WLAN-Anbieter muss ich den Namen des WLAN-Users kennen, habe ich gelesen. Muss ich den Namen speichern? DARF ich ihn überhaupt elektronisch speichern? Wie lange? Wenn mich ein Gericht ein Jahr später fragt, wer das war, und ich ihn nenne, bin ich dann dran, weil ich den Namen zu lange gespeichert habe?

    1. Ach was, denunzieren ist in diesem Land traditionell sehr gerne gesehen :( Also, wahrscheinlich auch fünf Jahre später kein Problem.

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