Hochschulrektorenkonferenz kritisiert Urheberrechtsreform

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) übt mit einem soeben erschienener Band der HRK-Schriftenreihe „Beiträge zur Hochschulpolitik“ Kritik an dem vorliegendem Referentenentwurf zum zweiten Korb des Urheberrechtsreform. Aus Sicht der Hochschulen wird der Gesetzentwurf den Bedürfnissen der Wissenschaft noch nicht ausreichend gerecht. Deshalb hat die HRK anerkannte Urheberrechtsexperten gebeten, Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Diese wurden nun unter dem Titel: „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft – Anforderungen an das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ veröffentlicht. Herausgeber sind Professor Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und wissenschaftlicher Leiter des Rechtsinformatikzentrums der Universität München sowie Professor Dr. Thomas Hoeren, Geschäftsführender Direktor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.

„Eine Regelung zum Eintritt in das digitale Zeitalter ist angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Publikationen dringend erforderlich“, erläuterte HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am Freitag (22. April) in Berlin anlässlich der Vorstellung der Publikation. Er warnte vor den Gefahren eines Urheberrechts, welches die Interessen der Wissenschaftseinrichtungen nicht berücksichtigt. Gaehtgens dankte der Bundesministerin der Justiz für die bisher sehr konstruktive Zusammenarbeit. „Es gibt aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei dem Entwurf der Novelle, damit dem besonderen Stellenwert von Bildung und Forschung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland bei der Ausgestaltung des Urheberrechts Rechnung getragen werden kann“, sagte er.

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