ULD Weichert vs. privat genutzte Kameradrohnen

Kürzlich hatten wir hier Möglichkeiten gesammelt, Quadrokopter vom Himmel zu holen (don’t do this at home!). Thilo Weichert, der unabhängige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, hat sich nun in einer Lokalzeitung ebenfalls zum Phänomen störender Kameradrohnen geäußert. Er meint nicht Geräte die von Polizeibehördenbetrieben werden, sondern durch Privatpersonen. Ebensolche fühlen sich demnach immer häufiger gestört:

Bei uns melden sich immer wieder Menschen, die ungefragt aus der Luft aufgenommen wurden und sich anschließend auf Bildern im Internet wiederfanden

Die Beschwerden würden nach seiner Einschätzung in Zukunft sogar deutlich ansteigen:

Das ist ein großes Thema, das auf uns zukommt. Das Problem ist, dass man Drohnen in der Luft oft weder sieht noch hört

Die Zeitung berichtet auch über Möglichkeiten, die Verletzungen des Datenschutzes zu kontern: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kann demnach bei Verstößen Bilder „aus dem Internet entfernen lassen“ oder Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen:

Wir prüfen den Einzelfall und fordern die Betroffenen zur Stellungnahme auf. So kommen wir regelmäßig zu einem Ergebnis

Allerdings ist nicht immer klar, gegen wen sich Zwangsmaßnahmen richten sollen:

Nur selten ist zu erkennen, wer die Drohne steuert

Thilo Weichert hat auch Tips für die „privat oder kommerziell fliegenden Drohnenpiloten“

Wenn Personen zu erkennen sind, sind Luftbildaufnahmen unzulässig. Aufnahmen vom freien Feld sind aber kein Thema.

1 Ergänzungen

  1. Was sind denn das für Privatdrohnen die man weder sieht noch hört? Also die die ich bis jetzt so in Aktion erlebt hat hört man sehr gut, v.a. wenn sie tief genug fliegen um Leute aufzunehmen. …

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