EGMR: Portalbetreiber haben Verantwortung für Nutzerkommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern in Straßburg entschieden, dass die Betreiber von Online-Plattformen für Kommentare ihrer Nutzer – auch anonyme – verantwortlich sind. Das heißt, sie müssen beleidigende Kommentare unverzüglich entfernen, sonst können sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Censor all the things (Quelle: troll.me)

Grundlage des Urteils ist ein Fall, in dem ein Aufsichtsratmitglied und Hauptanteilseigner des Fährbetreiber SLK (L.) die Betreiber des Nachrichtenportals Delfi.ee, eine der meistbesuchtesten Seiten Estlands, verklagt hatte. Zuvor gab es einen Bericht der Seite über eingesetze Eisbrecher und deren negativen Effekt auf die Pläne, Autostraßen zu einigen Inseln vor der estnischen Küste einzurichten. Das löste erzürnte Kommentare einiger Leser aus. Eine kleine Auswahl aus den 20 Kommentaren, um die es ging:

3. Gut, dass die Initiative nicht die Webflamer zerbrochen hat. Macht weiter Jungs. In den Ofen mit L.

4. Kleiner L., geh und ertränk dich.

5. Aha, schwer zu glauben, dass das aus Versehen passiert ist … verfickte Arschlöcher

10. Kann sich denn niemand gegen diese Scheiße wehren?

14. Die Leute werden im Internet ein paar Tage darüber reden, aber die Gauner (auch die, die Rückhalt haben und die wir selbst gewählt haben, um uns zu repräsentieren), stecken das Geld ein und kümmern sich nicht um das Flaming – niemand gibt einen Scheiß darauf.

Obwohl Delfi die Kommentare auf Aufforderung von SLK löschte, wurden sie von estnischen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt. Eine Gegenklage von den Betreibern des Portals, die das Urteil als Verletzung der freien Meinungsäußerung sahen, wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Auf Basis der rechtlichen Verpflichtung, Schaden für andere Personen zu verhindern, hätte der Kläger [Delfi] verhindern müssen, dass eindeutig rechtswidrige Kommentare veröffentlicht werden. Darüberhinaus haben sie diese nach der Veröffentlichung nicht in Eigeninitiative entfernt, obwohl sie sich der Rechtswidrigkeit hätten bewusst sein müssen. Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass das fehlende Handeln des Klägerunternehmens widerrechtlich war.

Diese Begründung bestätigte der EGMR zu großen Teilen und fügte hinzu, dass Delfi insbesondere für die Kommentare seiner – auch anonymen – Nutzer verantwortlich sei, da ihnen dadurch wirtschaftlicher Vorteil entstünde. Das ist nicht der erste Fall, in dem Delfi für seine Kommentarfunktion zur Rechenschaft gezogen wird. Beispielsweise hatte 2006 der Oberbürgermeister von Vilnius von den Portalbetreibern die Herausgabe von IP-Adressen jener anonymen Nutzer gefordert, die Artikel über ihn kommentiert hatten.

Auch wenn die Verpflichtung des Betreibers, rechtswidrige Kommentare zu entfernen, begründbar ist, stellt sich doch die Frage, welche Konsequenz ein solches Urteil auf die generelle Möglichkeit zur Meinungsäußerung haben mag. Ist es einem Portalbetreiber, auf dessen Seiten täglich unzählige Kommentare gepostet werden, zuzumuten, all diese nach Beleidigungen zu durchsuchen und zu zensieren? Das dürfte mit personellen Mitteln kaum zu schaffen sein. Und um bereits die Veröffentlichung von Beleidigungen zu verhindern, sollte man etwa einen Filter einbauen, der Kommentare nach auffälligen Phrasen durchsucht und dann das Absenden verbietet? Vielleicht kann man da mit den Geheimdiensten arbeiten, die selbiges sowieso schon tun. Und dann auf jeden Fall eine Zwangsregistrierung mit Klarnamenpflicht für jeden Nutzer einführen, sowie es unser aller Freund Hans-Peter Uhl schon immer gewusst hat.

Oder am einfachsten: Gleich die Kommentarfunktion abschaffen.

20 Ergänzungen

  1. Merke: Das Internet ist immer nur gut, wenn die obersten 1 % der Bevölkerung damit Geld verdient und die restlichen 99 % das Maul halten. True story!

  2. in der presseerklärung heißt es ja: „Making delfi legally responsible for the comments was therefore practical; but it was also reasonable, because the news portal received commercial benefit from comments being made.“ kann das nicht so interpretiert werden, dass die entscheidung -sollte sie rechtskräftig werden- nur für kommerzielle portalbetreiber gilt?

    1. Aber selbst dann bleibt die Frage, was kommerziell bedeutet. Ist man z.B. bereits dann kommerziell, sobald man eine Anzeige auf der Seite hat, weil das ja auch indirekt zu monetären Vorteilen bei Klicks führt? Ich denke, da ist der Interpretationsspielraum ziemlich groß.

      1. ich bin mir ja auch nicht sicher ob das so interpretiert werden kann. und natürlich bleibt das problem zu unterscheiden, was kommerziell ist.

    1. Ist natürlich besser diesen Leuten kein Geld zu geben. Weil ohne Geld gehen die ja einfach sterben und sind kein Problem mehr gelle?

      Greetz,
      GHad

      1. was würde ich denn in rumänien kriegen? erst mal kräftiges gelächter auf dem amt, wenns überhaupt so was gibt und anschliessend einen arschtritt. übrigens nicht nur dort.

      2. Wegen den bösen Rumänen ist das Internet für’n Poppes. Gut, dass wir so wenig Juden haben. Selig sind die arm sind im Geiste …

    2. Du kannst ja noch so oft auf süddeutsche linken … dein Kommentar entpuppt dich als typischer Bildleser … da finden sich auch 100.000 braungefärbte Kommentare die sich nicht eine Sekunde damit befasst haben, die grundsätzlich keine Ahnung vom Thema haben, aber schnell ein paar Stammtischphrasen, wenn sie denn auch faktisch falsch sind, in die Welt hinausblasen … aber es sei euch gegönnt, ich bin nämlich Fan von Meinungsfreiheit und demnach muss es auch erlaubt sein, krude, von Unwissenheit durchwachsene (und hier völlig Themenfremde) Thesen in die Welt hinausposaunen zu dürfen.

  3. Die gestrige Entscheidung des EGMR zur Haftung von Forenbetreiber ist m.E. hier in Deutschland irrelevant.

    Was ist geschehen?

    Ein Artikel erntete böse Kommentare über die betroffene Firma.

    Diese wurde sofort nach Aufforderung gelöscht.

    Dennoch forderte die Firma vom Forenbetreiber eine Kompensation. Die erste Instanz verweigerte dies unter Verweis auf die Richtlinie (Directive 2000/31/EC of the European Parliament and of the Council of 8 June 2000 on certain legal aspects of information society services, in particular electronic commerce, in the Internal Market)). Der Forenbetreiber hätte keine Überwachungspflicht. So auch unsere Rechtsprechung.

    Aber diese Entscheidung wurde aufgehoben und dann wurde geurteilt, dass ein bloßer Disclaimer und ein Hinweis, dass man Kommentare einfach löschen dürfe, nicht ausreichten. Plötzlich haftete der Betreiber selber.

    Diese Entscheidung wurde von höchsten Gericht gebilligt. Die Kommentare werden ihm zugerechnet, da er hierzu auffordere und von diesen profitiere. Es sei daher nicht entscheidend, dass er sie nicht selber schreibe. Ab Posten des Kommentars läge die Hoheit über den Kommentar beim Betreiber, da dieser allein ihn noch löschen könne. Ihn träfe eine Pflicht, Rechtsverletzungen zu verhindern, dies habe er nicht getan.

    Delfi hat dann Kommentatoren eingesetzt, die nun das Forum moderieren, reichte jedoch Beschwerde zum EGMR ein.

    Der Gerichtshof entschied, dass es die Auslegung der Gerichte, dass das auf der Richtlinie basierend Gesetz (Information Society Services Act) nicht gelte, von ihm nicht zu prüfen sei.

    Unter dem Aspekt einer normalen zivilrechtlichen Haftung – eben ohne Privilegierung – sei die Abwägung der Grundrechte dann aber nicht zu kritisieren. Die Kommentare seien beleidigend. Zwar bestände an diesen ein öffentliches Interesse, dennoch seien sie rufschädigend. Der Artikel selber sei zwar neutral, aber hätte dennoch negative Kommentare herausgefordert. Es habe zwar einen Wortfilter gegeben und einen Button, mit dem man Kommentare melden konnte, aber dies zeigte sich als nicht hinreichend tauglich. Immerhin wären die Kommentare sechs Wochen lang online gewesen. Nur der Betreiber hätte die Möglichkeit der Entfernung gehabt. Die Gerichte hätten keinen Hinweis gegeben, was sie als ausreichend betrachten, um einer Haftung zu entgehen. Auch habe der Betroffene die Möglichkeit, gegen die Kommentatoren und den Forenbetreiber vorzugehen. Dies wäre vorliegend jedoch schwierig, da diesen die Möglichkeit der anonymen Kommentierung ohne vorherige Registrierung eröffnet war. Es sei schwer und finanziell nicht zumutbar für den Einzelnen, das Internet zu überwachen und Beiträge über sich zu monieren. Die Strafe sei mit 320 € auch gering gewesen. Daher gebe es keine Verletzung von Art. 10 EMRK.

    Was bedeutet dies für uns? Ich denke: nichts! Bei uns gelten die §§ 8 bis 10 TMG unumstritten, die hier eine Privilegierung ermöglichen. Die Rechtsprechung hierzu ist gefestigt, so dass uns das Recht von Estland nicht wirklich zu interessieren hat. Die restlichen Erwägungen sind für uns daher meines Erachtens allenfalls von wissenschaftlichem Interesse.

    1. wenns der gängelung und bevormundung des deutschen „users“ nützt, interessiert auch die rechtsprechung in estland, jede wette. von der rechtswidrigen schnüffelei allenthalben mal gar nicht zu reden.

  4. Was wäre denn eine Lösung im Sinne des Freien Offenen Netzes? Vielleicht so:

    Betreiber, die von Kommentatoren einen überprüfbaren Klarnamen fordern, bekommen Haftungsfreiheit. Für die Überprüfbarkeit des Klarnamens braucht man dann eine Arte Netzpersonalausweis. Dann wäre jeder für seine Kommentare selbst verantwortlich, Anonymität gäbe es nicht. Dann könnte man die, die strafrechtlich relevantes, wie Beleidigungen bis hin zu Vergewaltigungsandrohungen bzw. -aufrufen posten, strafrechtlich belangen.

    Betreiber, die auf Anonymität ihrer Kommentatoren Wert legen, wären weiterhin verantwortlich und müssten Inhalte prüfen.

    Alternative wäre, dass die Forenbetreiber von der Haftung befreit werden, wenn sie IPs tracken, die dann per VDS einer Person zugeordnet werden können mit der ganzen Problematik von Störerhaftung etc.

    Ansonsten bleibt nur, die Forenbetreiber zur Verantwortung zu ziehen, was dann dazu führen wird, das mehr und mehr Foren bzw. Kommentarfunktionen abgeschaltet werden.

    Oder halt Schulterzucken, dass man den Vergewaltigungsandroher nicht belangen kann.

    Ich denke in der Tat, dass wir von der Anonymität by default irgendwann wegkommen werden. Ich denke auch, dass das der Diskussionskultur im Netz zuträglich wäre.

    Anonymes Kommunizieren, anonymes Reisen im Sinne, dass unbeteiligte nicht sehen können wer mit wem kommuniziert und wer wohin reist, ist eine in meinen Augen hohes Gut, dass mehr und mehr verloren geht.

    Anonymes öffentliches Äußern ist im Sinne von Informanteschutz, Whistleblowerschutz auch ein schützenswertes Gut. Webkommentare fallen da allerdings nicht darunter.

    1. Seufz. In der klassischen Welt, und das seit Jahrtausenden, kann sich jeder anonym auf dem Marktplatz eine Obstkiste greifen, sich draufstellen und rufen „Alle Fährbetreiber sind Armleuchter“. Jeder kann „Kalle ist doof!“ auf eine Wand sprühen. Nur hat da niemand gerufen, dass das nicht geht, da könne man ja auch Vergewaltigungsdrohungen auf die Wand sprühen, und dass man anonym besprühbare Wände deswegen abschaffen muss, oder Wandbesitzer und Obstkistenverkäufer mindestens zu Mitstörern machen. Anonymität ist ausserhalb des Internets die Regel und absolute Normalität. Nur beim Internet, da geht das plötzlich nicht mehr. Nur weil es technisch möglich ist, meint man plötzlich allerhand machen zu müssen. Nein, andersherum, man muss das Internet so gestalten, wie den Rest der Welt. Weitgehend anonym.

      1. Wenn ich auf dem Marktplatz auf eine Obstkiste steige und rumbrülle, bin ich mitnichten anonym. Jeder kann sehen, wer da brüllt.

        Anonymität bedeutet nicht, dass keiner dich kennt, sondern dass keiner dich *(wieder)er*kennt.

        INAL aber ich würde mich nicht wundern, dass ein Wandbesitzer sich strafbar macht, wenn er beispielsweise ein aufgesprütes Hakenkreuz nicht entfernt. Das Wandbesprühen ist auch nicht vergleichbar mit Kommentarfunktionen, sondern eher mit Defacement.

  5. Hmm ich lese das ganze so, dass nicht ‚auch anonyme‘ sondern eigentlich ’nur anonyme‘ betroffen sind, da ein Rückschluss auf den Verursacher nicht möglich ist.

  6. Im Zuge des Bundestagswahlergebnisses habe ich beschlossen, immer nur die guten Seiten an allen Meldungen zu sehen. Also:

    Good news everybody! Die Europäische Union kann sich die nötigen Gelder zur Beendigung der Wirtschaftskrise jetzt auf dem Gerichtsweg von Facebook holen.

    Alles wird gut!

  7. Dank der elektronischen ID card wäre eine Klarnamenspflicht in Estland sogar umsetzbar. Ich hoffe das es nicht dazu kommt.

  8. Hm, schränk das aber nicht int. Menschenrechte ein? Recht auf freie Meinungsäußerung, (anonym?)?
    Nur weil der EGMR das nun so beschlossen hat, gibt es gewisse Einspruchfristen, falls es Wiedersprüche gibt. Ggf. hat der ER darüber zu entscheiden.

    Zudem ist es Bevormundung der Nutzer, was einen Rückgang der Nutzerzahlen angeht. Die verwendung von Algorithmen ist sinnlos, den die Zahl der treffenden Wörter ist hoch und viele Post werden geblockt, z.B. beim Wort „Bombe“; „bombenmäßig“, wird geblockt. [Naja, kein schönes Beispiel…]

    Was der Herr Uhl gesagt hat, ist nicht umsetztbar, weil es EU-Rechte sowie BDSG verstößt. Nun, er hat wohl nicht xxxx xxxx Xxxxxx xx Xxxx!

  9. Das Vorspielen von Menschenrechten und Verteilen von paar Süßigkeiten als Erfolgskonzept am Beispiel von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte?

    Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).

    Das Bundesverfassungsgericht verspricht: Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das ist irreführend, denn das Verfassungsgericht genügt diesen rechtsstaatlichen Erfordernis nicht. Es hat nämlich eine Fülle von (unbekannten) Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Auch hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).

    Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, wobei eine Individualbeschwerde alle Beschwerden und Rechtswege erschöpfen muss. Die Menschenrechtsopfer sind dann bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt mit über 100 Nebenverfahren. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip weitergeht. Der Erfolg ist gleich null, im Sinne der Regierungen, Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ ).

    Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 .

    Politiker von Parteien, die nicht in der Regierung sitzen, also wenig Macht haben, geben gelegentlich sinngemäß zu, dass Grundrechte nur Show sind ( vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ) und die Antworten der Bundesregierung zu Grundrechtsfragen von von einer selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, die keine Kritik zulassen, siehe z.B. und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html .
    Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes.

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