In vielen Schulen arbeiten Schüler*innen mit dem Softwarepaket Microsoft 365 Education. Doch das spielt scheinbar rechtswidrig Tracking-Cookies aus. Damit steht die Nutzung von Microsoft 365 Education – womöglich sogar aller Microsoft-365-Produkte – in der EU generell in Frage.
Die österreichische Datenschutzbehörde entschied im Fall einer Schülerin, die Microsoft 365 Education über einen Browser nutzte. Dabei installierte Microsoft ohne Wissen und Zustimmung der Schülerin fünf Tracking-Cookies auf deren Gerät. Wie ein Netzwerk-Mitschnitt belegt, wurden nachfolgend persönliche Informationen der Schülerin an Microsoft gesendet. Und das obwohl die Schülerin zuvor in den Datenschutzeinstellungen wo immer möglich die Datenübermittlung abgelehnt hatte.
Die Datenschutzbehörde hat Microsoft nun aufgefordert, das Tracking der Beschwerdeführerin innerhalb von vier Wochen einzustellen. Sollte Microsoft nicht einlenken, sind Geldstrafen möglich. Die Verbraucherschutzorganisation noyb, die die zugrundeliegende Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht hatte, geht allerdings davon aus, dass Microsoft vor das österreichische Bundesverwaltungsgericht zieht.
Max Schrems von noyb sagt: „Unternehmen und Behörden in der EU sollten konforme Software verwenden. Microsoft hat es erneut versäumt, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.“
Die Verantwortung von Microsoft
Die Cookies wurden 2023 gefunden. 2024 hat die Schülerin gemeinsam mit der NGO noyb Beschwerden darüber bei der Schule, der Schulbehörde und bei Microsoft eingereicht. Microsoft erklärte laut noyb daraufhin, dass die Schulen, die Microsoft 365 Education einsetzen, selbst für den Datenschutz zuständig seien.
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In der zugrundeliegenden Beschwerde schreibt noyb, dass es problematisch sei, wie die Verantwortung für die Datenverarbeitung in den Microsoft-Verträgen geregelt sei: „Für die betroffenen Personen führt dies zu Situationen, in denen der vermeintliche ‚Auftragsverarbeiter‘ (hier: Microsoft) nicht auf die Ausübung der Rechte aus der DSGVO reagiert, während der vermeintliche ‚Verantwortliche‘ (hier: die Schule) nicht in der Lage ist, solchen Anfragen nachzukommen.“
2025 hatte die Datenschutzbehörde sich schon einmal mit dem Fall beschäftigt und festgestellt, dass Schule, Schulbehörde und Microsoft die Schülerin über die Datenerhebung hätten informieren und umfassend auf eine Anfrage der Schülerin nach den erhobenen Daten antworten müssen.
Microsoft-Cookies auch bei Erwachsenen problematisch
Der aktuelle Beschluss beschäftigt sich nun konkret mit den Tracking-Cookies, die Microsoft auf dem Gerät der Schülerin installierte. Solche Cookies schneiden das Nutzungsverhalten mit, identifizieren Nutzende eindeutig und werden oft zum Ausspielen von Werbung genutzt.
Laut noyb hat Microsoft gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde versucht, die EU-Tochtergesellschaft in Irland für zuständig zu erklären. Dort werden EU-Datenschutzbestimmungen kaum durchgesetzt. Doch die Datenschutzbehörde stellte fest, dass die relevanten Entscheidungen in den USA getroffen werden.
Weil das unautorisierte Tracking nicht nur bei Minderjährigen illegal ist, geht noyb davon aus, dass die Nutzung von Microsoft 365 auch bei erwachsenen EU-Usern juristische Probleme aufwirft. Tracking erscheine auch in Microsoft 365, also der gewöhnlichen Office Suite, wahrscheinlich, wenn dies selbst bei Minderjährigen in Microsoft 365 Education stattfinde. Die deutschen Datenschutzbehörden hatten bereits 2022 festgestellt, dass Microsoft 365 nicht DSGVO-konform betrieben werden kann.

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