SelbstbestimmungsgesetzDobrindt plant Zwangsouting per Verordnung

Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft speichern und an andere Behörden übermitteln. Die Begründung bleibt vage – die Kritik von Verbänden ist dafür umso deutlicher.

Zwei progressive pride flaggen stecken an einem schwarzen Stuhl
Muss das Bundesamt für Steuern wissen, welchen Geschlechtseintrag man früher hatte? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sachelle Babbar

Reine Bürokratie, zwingend erforderlich, hier gibt es nichts zu sehen – so in etwa lässt sich die Begründung zusammenfassen, die das Bundesinnenministerium für seinen Vorstoß zur bürokratischen Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes liefert. Bei der queerpolitischen Sprecherin der Grünen, Nyke Slawik, klingt das anders: „Die Angst in der Community ist wirklich groß“, sagt sie.

Was ist passiert? Das Bundesinnenministerium hat vergangene Woche seine Pläne für eine Verordnung veröffentlicht. Sie soll festlegen, wie das neue Selbstbestimmungsgesetz von den Meldebehörden praktisch umgesetzt wird. Also: Wie und wo wird in den Registern festgehalten, wenn eine Person ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag künftig ändert, wie sie es laut Gesetz darf. Und welche Behörden müssen in so einem Fall davon erfahren.

Konkret: Mehrere neue Datenfelder sollen dafür im Datensatz für das Meldewesen eingerichtet werden – für den früheren Geschlechtseintrag, den früheren Vornamen, das jeweilige Datum der Änderung und die zuständige Behörde.

Diese Daten sollen künftig nicht nur im Melderegister gespeichert werden, sondern auch automatisch auf die Reise gehen. Ändert eine Person ihren Geschlechtseintrag, dann sollen etwa die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern automatisch davon erfahren – sie bekommen dann nicht nur den neuen, sondern auch den früheren Geschlechtseintrag übermittelt. Und zieht die Person später mal um, soll auch der frühere Vorname und Geschlechtseintrag mit zur neuen Meldebehörde ziehen.

„Nicht verhältnismäßig“: Kritik von allen Seiten

Das Bundesinnenministerium begründet seine Pläne damit, dass Personen in verschiedenen amtlichen Registern weiterhin identifizierbar sein müssen. Dazu sei es erforderlich, auch die früheren Namen und Geschlechtseinträge an andere Behörden weiterzugeben.

Aber in diesem Fall verstecken sich hinter der kühlen bürokratischen Formulierung Daten, die Menschen in Gefahr bringen können. Daten, deren Bekanntwerden geeignet ist, bei den Betroffenen Angst auszulösen. Die Angriffe auf trans*, inter und nicht-binäre Menschen haben in den vergangenen Jahren zugenommen, sie sind besonders stark von Diskriminierung und Gewalt betroffen. Und sie sind bevorzugtes Ziel der immer stärker werdenden rechtsradikalen Bewegungen weltweit, auch in Deutschland.

Die Erforderlichkeit scheint das Ministerium zudem erst jetzt entdeckt zu haben. Denn in all den Jahren seit 1981, in denen Menschen in Deutschland bereits nach dem alten Transsexuellengesetz ihren Geschlechtseintrag ändern konnten, galt: Bei einer Änderung legt die Meldebehörde eine neuen Datensatz mit dem neuen Namen und Geschlechtseintrag an. Der alte Datensatz bekommt eine Auskunftssperre – er steht also für die Datenabrufe aus anderen Behörden nicht bereit. Nur bei einem „berechtigten Interesse“, etwa für die Strafverfolgung, darf die Verbindung von der Behörde wieder hergestellt werden.

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Entsprechend hart fällt die Kritik der Verbände aus, die in Deutschland die Rechte von Betroffenen vertreten. „Nicht verhältnismäßig“ nennt der Paritätische Gesamtverband die geplante Regelung und sieht die grundrechtlich geschützte Intimsphäre betroffen. Und der Bundesverband Trans* warnt vor „Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden“. Die Regelungen führe dazu, dass trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen als solche erkannt werden könnten, mit allen Folgen für Diskriminierung.

Warum nochmal?

Die Kritik zielt vor allem auf die Begründung – oder eher das Fehlen einer solchen. Warum etwa, fragen die Verbände, braucht das Bundeszentralamt für Steuern Daten zum früheren Geschlechtseintrag um jemanden zu identifizieren – während Menschen in Deutschland eine lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer haben, die sich auch bei neuem Namen oder Personenstand nicht ändert?

Bislang bekam das Bundesamt nach einem Wechsel lediglich den aktuellen Namen und das Geschlecht zu sehen. Wer auf diese Daten schaut, konnte daraus nicht ableiten, ob und wann jemand im Laufe seines Lebens den Vornamen oder Geschlechtseintrag geändert hatte. Jetzt sollen aber sowohl die früheren als auch die neuen Einträge in der Datenbank gespeichert bleiben. Wie lange, das lässt der Entwurf offen.

Die Rentenversicherung hingegen haben Betroffene früher einfach selbst informiert, ebenso die Krankenkasse, erklärt Jenny Wilken, Referentin der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti). „Die letzten 40 Jahre gab es keinen Grund für die Erweiterung der Datenblätter, trotz über 20.000 Personenstandsänderungen“, sagt Wilken. Warum also jetzt?

Daten weitergeben, um Daten nicht weiterzugeben

Eine Antwort könnte das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) geben. Auf Anfrage von netzpolitik.org wiederholt das Ministerium jedoch lediglich, was schon in der Begründung steht: Die Verordnung sei nötig, da Meldebehörden das Melderegister, wie vom Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen, fortschreiben. Die zuständige Meldebehörde informiere aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften die weiteren Behörden, die für ihre Aufgabenerledigung die Informationen benötigten. Eine Antwort auf konkrete Fragen, etwa welche Erleichterungen es bringt, wenn die Rentenversicherung künftig informiert wird, bietet das Ministerium nicht.

Irritation löst auch eine weitere Aussage aus dem Entwurf aus: Eine Weitergabe des früheren Vornamens bei einem Umzug sei auch deswegen notwendig, um das Offenbarungsverbot umzusetzen. Das Verbot soll Menschen nach einer Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag davor schützen, dass andere etwa gegen ihren Willen ihren früheren Namen ausforschen und ihn gegen sie verwenden. Als Teil des Selbstbestimmungsgesetzes steht auf so ein „Deadnaming“ mit Schädigungsabsicht sogar ein Bußgeld.

Paradox sei diese Begründung, schreibt etwa der Verband für queere Vielfalt LSVD in seiner Stellungnahme: Das Selbstbestimmungsgesetz ziele ja gerade darauf ab, dass Menschen nicht mehr an ihre früheren Geschlechtseinträge gebunden seien. Jetzt sollen diese alten Daten hingegen dauerhaft im Melderegister mitgeführt werden.

Unter Generalverdacht

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Alter Streitpunkt, neue Verordnung

Die Grüne Nyke Slawik war eine der Abgeordneten, die das Selbstbestimmungsgesetz mit ausgehandelt hat. Die Pläne aus dem Innenministerium nennt sie unverschämt. „Wir haben uns mit dem gleichen Thema ja schon beschäftigt als wir das Gesetz verhandelten“, sagt sie. Bei den Verhandlungen hätten sich alle Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass es keine Sonderkartei für Menschen geben soll, die das Gesetz in Anspruch nehmen.

Das Justizministerium hatte im Juni 2023 kurz vor der Veröffentlichung in den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz noch eine Regelung eingefügt. Sie hätte die Informationen zum neuen Geschlechtseintrag automatisch an eine lange Liste von Sicherheitsbehörden weitergeleitet, darunter Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz.

Auch damals geschah das auf Drängen des Bundesinnenministeriums, noch unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD). Zur Begründung schwadronierte die Bundesregierung damals, Kriminelle könnten das Gesetz missbrauchen, um abzutauchen.

„Auf dem Rücken einer marginalisierten Gruppe“

Der Bundestag hat den Passus am Ende aus dem Gesetz gestrichen. „Wir haben damals schon kritisiert, dass es nicht geht, eine Sonderregelung auf dem Rücken einer marginalisierten Gruppe zu machen, die so sehr von Hasskriminialität betroffen ist“, sagt Slawik. Seinen Namen ändern könne man schließlich auch auf anderen Wegen, etwa durch eine Adoption, Heirat oder in Ausnahmefällen, um einen ungeliebten Nachnamen abzulegen. Wenn es berechtigte Sicherheitsinteressen gebe, dann möge man eine Regelungen finden, die nicht eine Personengruppe besonders outet.

Dass auch die neu gewählte schwarz-rote Koalition von dem Thema nicht ablassen würde, deutete sich allerdings schon im Koalitionsvertrag an. Die Befürchtungen, die Union könne das gesamte Selbstbestimmungsgesetz wieder kassieren, bewahrheiteten sich zwar nicht. Es soll allerdings evaluiert werden. Und schon dort kündigte Schwarz-Rot außerdem an: „Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick.“

Auch Maik Brückner, der queerpolitische Sprecher der Linken kritisiert, das BMI habe bei seinem Entwurf das Maß für Verhältnismäßigkeit verloren. Die Regelung sei unnötig, weil es auch mildere Mittel gegeben hätte. Für die Identifikation einer Person nach einer Personenstandsänderung reiche auch die Kombination von Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort mit der Steuer-ID. Er fordert, wie auch die Verbände, den Entwurf nochmal zu prüfen: „Bei etwaigen Veränderungen muss der Schutz der Grundrechte an erster Stelle stehen – sowas ist Sache des Parlaments und nicht einer Verordnung.“

Hinweis, 17. Juli: Wir haben den Beitrag um eine Antwort aus dem Bundesinnenministerium ergänzt. 

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28 Ergänzungen

  1. Was hier im Artikel nicht erwähnt wird, aber auch super wichtig ist, ist dass dieses anlegen des Datensatzes auch rückwirkend passieren soll. Also kann man sich als trans Person, welche das SBGG in Anspruch genommen hat darauf freuen, dass es jetzt die privaten daten beim Amt durch den deadname ergänzt werden. Was ja schon eine ziemliche Änderung ist, das war ja ursprünglich nicht „der Deal“ den man beim Verwenden des SBGGs eingegangen ist. Macht mir persönlich ziemlich sorge. Ich weiß nicht, ob ich davon Gebrauch gemacht hätte, wenn ich gewusst hätte, das meine daten, welche derzeit nur durch richterlichen Beschluss zugänglich sind, in der Zukunft einfach ohne Gesetzesänderung, nur durch eine Verordnung des BMIs, so öffentlich gemacht werden.

  2. Dobrindt ist offenbar eine höllische Besetzung. Sollte die CDU die CSU durch die Grünen ersetzen? Ad-hoc, zur Schadensbegrenzung? Ich meine jetzt aus rein christlichen Motiven…

  3. Meine Vermutung ist, dass militärische Interessen hier eine Rolle spielen. Inwieweit könnte das der Fall sein? Ich würde jedenfalls davon ausgehen, dass egal wie progressiv sich Regierungen inszenieren mögen, am Ende Menschen für den Staat vor allem Ressourcen ohne Selbstbestimmung sind. Und spätestens in der militärischen Logik werden Menschen nicht mehr als freie Individuen mit eigenen Identitäten und freien Geschlechterrollen gesehen, sondern gegen ihren Willen in binäre Kategorien, bestimme Rollenbilder und biologistischen Zuordnungen eingeteilt um sie „ihrem Verwendungszweck“ (Bundeswehrsprache) zuzuführen.

    Deshalb sind geschlechtliche, sexuelle und gesellschaftliche Selbstbestimmung auch nichts, dass wir vom Staat auf Abruf und Entzug gewährt bekommen sollten, sondern etwas, für das wir uns selbst einsetzen müssen, um es zu erhalten.

    1. Das ist Quatsch. Das GG schreibt vor, dass nur Männer eingezogen dürfen. Ob im Kriegsfall sich der Staat überhaupt an das GG hält, ist eine andere Sache. Selbst das SBGG schreibt vor, dass das alte Geschlecht nur 2 Monate nach der Änderung für die Wehrpflicht noch relevant ist. Falls das alte Geschlecht noch relevant wäre, könnte man den Paragrafen im SBGG deutlich ausweiten.

      Abgesehen davon gibt es auch trans Männer und selbst das Problem mit der Wehrpflicht könnte man lösen, indem diese für alle Geschlechter gilt.

      Hier geht es nur um Rückverfolgung aus anderen Gründen, was es aber natürlich nicht besser macht, ganz im Gegenteil.

      1. Die „Wehrpflicht für Alle“ wird nichts daran ändern, dass Staat und Militär weiterhin Menschen in Kriegsfähige einerseits und in Gebährmaschinen andererseits, die weitere Kriegsfähige und Arbeitskräfte zeugen können, einteilen wird, um seine Menschenressourcen strategisch zu verwalten.

        1. Das ist halt seit über 100 Jahren Blödsinn, wie jede Menge Armeen und Staaten beweisen.

          Mal ganz davon abgesehen, dass die Kampfeinheiten den kleinsten Teil einer modernen Armee ausmachen und nicht jahrelang ununterbrochen an der Front sind.

          1. Blödsinn mag es ja sein, aber das hält deshalb einen Staat nicht auf, es zu tun. Sowas war mindestens bis in den Kalten Krieg noch ganz offen die Logik vieler Staaten und das dürfte noch immer nachhallen.

            Ein deutliches Beispiel ist übrigens die „Vorzeigerepublik“ Schweiz, in der als Frauen kategorisierte Menschen auch erst seit etwas über 50 Jahren ein Stimmrecht besitzen. Die Bevölkerung wurde bis in die jüngere Vergangenheit recht offen im staatlichen Geschlechterdualismus in „Männer“ als kampffähige und zum Militärdienst verpflichtete Menschen und in „Frauen“ als Gebärende und Care-Arbeitende Menschen unterteilt. Das wurde nicht nur als essenziell für das „Staatswohl“ und das „Gemeinwesen“ betrachtet sondern diese Rollen dann u.A. auch als Argument gegen das Wahlrecht für Frauen angeführt.

            Der Staat kennt einfach keine freie Entfaltung, wenn er Menschen als Ressourcen für Militär und Wirtschaft verwaltet.

          2. Faktisch ist 100 Jahre offenkundig inkorrekt. Nazi-Deutschland und Russland derzeit sind durchaus Beispiele, in denen offen propagiert wird. Natürlich wird ausgewählt, wer wohingeschickt wird.

          3. Nazi-Deutschland hat den Krieg bekanntlich verloren, und Russland tut sich zZt auch eher schwer. Im Gegensatz zu zB Israel (Wehrdienst) oder USA (freiwillige).

            Nur weil Deppen es propagier(t)en, muss es nicht kein Blödsinn sein. Moderne Kriegsführung beruht auf der Leistungsfähigkeit von Staaten im Bereich Armee, Wirtschaft, Infrastruktur und Bevölkerung. Eine harte Zweiteilung verschwendet massenhaft Fähigkeiten, Kapazitäten und Motivation und ist kontraproduktiv.

          4. „Nur weil Deppen es propagier(t)en, muss es nicht kein Blödsinn sein. Moderne Kriegsführung beruht auf der Leistungsfähigkeit von Staaten im Bereich Armee, Wirtschaft, Infrastruktur und Bevölkerung. Eine harte Zweiteilung verschwendet massenhaft Fähigkeiten, Kapazitäten und Motivation und ist kontraproduktiv.“

            Ja, ok. Aber wen genau hindert es daran, das nicht trotzdem so zu machen?
            Und wieviel moderne Kriegsführung hat es in den Kriegen der jüngeren Vergangenheit gegeben?
            Fairerweise vielleicht: wieviele davon waren Abnutzungskriege?

            Natürlich ist für Wirtschaft was anderes nötig, und man wird sich in Deutschland hoffentlich hüten, das ohne Not zu gefährden.

      2. Die Datensammlung ist verfassungswidrig und sinnlos. Dobrindt handelt denn bewußt verfassungswidrig und kann eine Notwendigkeit nicht begründen. In der Nazi-Zeit führten diese Rosa Listen queere Menschen zur Vernichtung in die KZs.

  4. bei Zugriff auf die bmi-bund.de Seite:
    Zugriff nicht möglich. Aus technischen Gründen steht diese Funktion derzeit nicht zur Verfügung. Ihre Request ID war: xxxxxxxx

    Keine Cookiewarnung. Keine vernünftige Fehlermeldung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt oder gar meint, man dürfe sich so einfach aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten.

    Und zum Thema: Mir scheint, wieder einmal unverhältnismäßige Maßnahmen zu Lasten einer Mehrheit von unbescholtenen Menschen. Wieder einmal Kontrollwahn (bei Dingen, die niemanden etwas an gehen). Wieder einmal Diskriminierung ohne jede vernünftige Erklärung oder Verifizierung.

    Rein technisch, handwerklich ist so eine Vorgehensweise (…) unprofessionell oder bewußt unklar, damit sich niemand wehren kann. Es ist fraglich, ob das überhaupt legal ist. Und ich frage mich, welche verstaubten Dogmen dahinter stecken. Entbürokratisierung jedenfalls nicht. Bestimmt kommt jetzt KI und die Verbrecher zu finden, die einfach ihr Geschlecht ändern (geht’s noch?)

    Aber vielleicht sehe ich das ja alles flasch. Kann die Seite ihrer Vorstellungen ja nicht (so einfach) lesen.

  5. Das Raunen der Verschwörungstheoreriker und Datenschutzschrate in der Kommentarspalte ist durchaus amüsant, wenn auch der vermuten Intention eher abträglich 8)

    Ist so’n bisschen wie beim ÖRR: nicht werbefinanziert aber trotzdem auf Interaktion optimierend, egal wie.

    1. Bitte, wo siehst du Verschwörungstheorien in der Kommentarspalte?
      Kannst du vielleicht ein wenig nachvollziehen, wie sich Betroffene fühlen könnten? Nein? Dann frag vielleicht mal nach statt es „amüsant zu finden“.

    2. Das verstehe ich nicht. Soll das Raunen der Verschwörungstheoretiker die Intention von Netzpolitik sein oder anderer, dritter Akteure? Und warum sollten Verschwörungdullis werbefinanziert sein. Welche Firma würde sich mit denen abgeben lel

    3. “ 17. Juli 2025 um 10:53 Uhr

      Das Raunen der Verschwörungstheoreriker und Datenschutzschrate in der Kommentarspalte ist durchaus amüsant, wenn auch der vermuten Intention eher abträglich 8)

      Ist so’n bisschen wie beim ÖRR: nicht werbefinanziert aber trotzdem auf Interaktion optimierend, egal wie.

      Dieses ist ein Schmähpost, oder eine besondere Form des Humors.
      A) Wo ist hier ein Verschwörungstheoretiker und warum? Benennen.
      B) Wer ist hier ein Datenschutzschrat und warum? Benennen.
      C) Warum ist und was welcher Intention abträglich? Benennen.
      D) Inwiefern ist ÖRR auf Interaktion optimierend? Was bedeutet das? Warum „egal wie“? Benennen.

      @netzpolitik.org Ist das Kätzchen auf dem „ich übersehe ein Schmähpost“-Knopf eingeschlafen!?

    4. Ich verstehe immer noch nicht die konservative Sicht. Sie ist nicht logisch. Ich sehe aber, dass Fundamentalisten jeglicher Glaubensrichtung massiv gegen eine geschlechtliche Selbstbestimmung vorgehen. Ich sehe auch, dass Konservative in der ganzen Welt hier zum Teil erhebliche Restriktionen durchsetzen. Ein Beispiel ist Ungarn und auch die USA, die sogar Firmen in Europa nötigt, Diversitätserklärungen abzuschaffen.

      Unterstellen wir einmal Dobrindt, nicht wie Orban zu sein, dass es ihm nur um „Recht und Ordnung“ geht, dass ihm jede Diskriminierung fern und das die staatliche Ordnung in Deutschland am Herzen liegt. Ein Held also.

      Dann aber möchte ich wissen, wie Dobrindt sicher stellen will, dass seine Datensammlungen nicht von einer zukünftig möglichen rechtsradikalen Regierung missbraucht werden. Möchte er persönlich die Verantwortung dafür übernehmen, weil er das ja nicht ahnen konnte? Sowas würde ich dann mit Fahrlässigkeit assoziieren.

      Sorry, ich halte Leute wie Dobrindt für unverantwortlich, weil sie Rechtsradikale stärken, indem sie ihre Thesen für sich okkupieren. Sie tun selbst der CDU keinen Gefallen damit. Und Deutschland schon einmal gar nicht.

      1. Sexualität, und darüber hinaus freie-re Sexualität, vor allem aber Freiheit, werden seit Jahrtausenden im christlichen Kontext, allerdings auch mal woanders, stark eingeschränkt.

        Soweit ich es blicke ist es ein Kontrollfeature, also eine Machtsache. Insofern eine weitere Schwäche der Menschheit, auf die Konservative systematisch abzielen. Aus meiner Sicht gehört das Bespielen dieser Schwachstellen kategorisch verboten. Unwählbarkeit soll gelten.

        (Oder es ist ein Trick der Christenchefs, Macht immer wieder zusammenbrechen zu lassen, weil diese zwangsweise immer wieder nach totaler Kontrolle unkontrollierbarer Features sucht?)

        1. Fairerweise gibt es schon viel Unruhepotential und gegebenenfalls medizinische Fragen. Der Hang der Menschen zu vorauseilender Konformität einerseits, die gegenseitige Bestätigung und der Unwille sich mit Abweichungen auseinanderzusetzen andererseits.

          Dann gibt es eben ein paar eloquente High-IQ-Individuals, die die Argumentation übernehmen. Dabei steht nicht selten bereits auf den unteren Ebenen der Resourcennutzungs- und Machtaspekt im Vordergrund.

          Guckt man Abtreibungsgesetzgebung an, zeichnet sich das Bild von Kontrolle und Erniedrigung von selbst. Hier spielt natürlich direkt Machtausübung seitens dogmatisch orientierter Spendern rein. Auch der Unwille der jew. Gesetzgebung, „Unfälle“ zu vermeiden, zeigt deutlich, worum es dabei nicht geht: den Schutz des Lebens. (Jaja, Politik lügt gerna mal q.e.d.)

          Bei Verhütung scheint es letztlich ähnlich zu sein. Überkommene Dogmatik entgegen wissenschaftlich geklärtem Feld.

          Erst bei Freizügigkeit gäbe es in Ländern mit niedrigem medizinischem Standard und schlechter Verteilungsstruktur für was auch immer, tatsächlich relevante Fragestellungen. Würde die Katholische Kirche hier propagieren, mal eben alles zu ändern, wären die Effekt vermutlich…. nicht verheerend, aber nicht so klar positiv. Ist es das wert? Wir schaffen nicht mal den billigen Hunger zu besiegen, aber wir schaffen auch keine friedliche Welt. Geopolitik ist eben im Weg. Der Mensch ist sich seit einer Weile selbst im Weg. Daher die Stagnation.

          1. Bezüglich Machtaspekt als Motivation für Diskriminierung stimme ich absolut zu. Das ist der Punkt.

            Vielleicht habe ich missverstanden, doch das Bild, jeder der ein nicht „klassisches“ Geschlechterbild lebt sei sexuell freizügig, ist falsch. Ich kenne es ehr, dass einige binäre Männer alles anbaggern, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

            Folglich gibt es hier keinen Unterschied. Nichts, gar nichts und erst recht nichts, was mich etwas anginge. Nicht binäre Menschen sind vollkommen normal und innerhalb der Bandbreite.

            Jedenfalls ist das meine Erfahrung. Es lass sich niemand einreden, irgendwie sein zu sollen.

  6. Ich würde das berechtigte Interesse an alten Werten gab grundsätzlich in Frage stellen.
    Die Werte waren falsch, warum also aufheben?
    Wehrpflicht ist ausgesetzt, niemand wird im grossen Stil das SBGG benutzen wenn es nicht wirklich nötig ist, ausser ein paar AFD Leute vielleicht um Aufruhr zu erzeugen.
    Das ist reiner Populismus und realitätsfern was man hier treibt.
    Lasst uns lieber schauen wie man Prozesse von Ballast wie Name und Personenstand befreit.
    Ob das im Personen, Pass und Geburtsurkunde drin stehen muss, frag ich mich schon länger
    In der Arbeit sind die Einträge zur Anrede regelmäßig falsch von Kunden und seit wir auf neutrale Anreden umgestellt haben kommt deutlich weniger Kritik von Leuten die damals im Webshop daneben geklickt haben

    1. „Lasst uns lieber schauen wie man Prozesse von Ballast wie Name und Personenstand befreit.
      Ob das im Personen, Pass und Geburtsurkunde drin stehen muss, frag ich mich schon länger“

      Sie wollen also jedem eine eindeutige Personenkennung zuweisen und jegliche Frauen- oder Minderheitenförderung streichen. Keine Namen, keine Eigenschaften, keine Diskriminierung, einfach toll!

      1. „Sie wollen also jedem eine eindeutige Personenkennung zuweisen und jegliche Frauen- oder Minderheitenförderung streichen. Keine Namen, keine Eigenschaften, keine Diskriminierung, einfach toll!“

        Naja, also da braucht man ein zentrales ewiges Register für? Klassische „Degitalisierung“, denke ich mal…

  7. Das sind 0,00000625 % pro Jahr die in den letzten 40 Jahren eine Änderung vornehmen ließen, die sich also offiziell dazu bekennen und was ist mit der großen Masse von Queeren?

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