Ende Januar wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zurück. ROG habe seine Betroffenheit nicht nachweisen können, lautete die Begründung des Gerichts. Die Organisation kündigte daraufhin an, es nicht darauf beruhen zu lassen und legte am Donnerstag Verfassungsbeschwerde ein.
„Jeder Journalist und jede Journalistin, die in extremistischen Kreisen recherchiert, könnte durch den BND per Staatstrojaner überwacht werden und hat aktuell praktisch keine Möglichkeit, sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren“, so Christian Mihr, Geschäftsführer von ROG. Das müsse sich ändern.
Der Rechtsweg ist schwer
Potenziell Betroffene könnten in der Regel kaum nachweisen, dass sie ins Visier des Geheimdiensts geraten sind und mit einem Staatstrojaner ausgespäht würden, so Mihr. Mit Hilfe der Spähsoftware können Geheimdienste unbemerkt in Smartphones und Computer einer Zielperson eindringen und dort unter anderem auch verschlüsselte Nachrichten abrufen. Entsprechend schwer ist es für Betroffene, sich gerichtlich gegen die Ausspähung zu wehren. Auch nach der heimlichen Überwachung werden sie in der Regel nicht davon in Kenntnis gesetzt.
Das gilt gerade dann, wenn sie nicht die Hauptzielperson sind, gegen die eventuell am Ende noch ein Verfahren eröffnet wird. „Klagende dürfen nicht gezwungen sein, einen Nachweis dafür zu liefern, dass sie eine heimliche Überwachung zu befürchten haben, da dies schlichtweg unmöglich ist“, heißt es in der Pressemitteilung von ROG.
Mehrere Grundrechte betroffen
Mit ihrer Beschwerde richtet sich die Organisation gegen das Artikel-10-Gesetz, das dem BND das staatliche Hacken erlaubt. Dies verletze gleich mehrere Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen.
Darüber hinaus geht ROG gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und 20 Beschwerdeführenden aus dem In- und Ausland gegen das neugeregelte BND-Gesetz vor. Es erlaubt dem BND unter anderem, sogenannte Maschine-zu-Maschine-Kommunikation von Menschen im Inland auszuspionieren.
>> Es erlaubt dem BND unter anderem, sogenannte Maschine-zu-Maschine-Kommunikation von Menschen im Inland auszuspionieren. <<
WTF is Maschine-zu-Maschine-Kommunikation von Menschen?
Hallo, die GFF erklärt das hier ganz anschaulich: „Mit der Befugnis zur geheimdienstlichen Totalerfassung sogenannter Maschine-zu-Maschine-Kommunikation dürfen große Teile der Online-Aktivitäten der Menschen in Deutschland verarbeitet und bis zu sechs Monate gespeichert werden. Nur die individuelle Kommunikation von natürlichen Personen ist ausgenommen – alle anderen digitalen Nutzungen, wie etwa das Aufrufen von Websites, Fahrkartenbuchungen oder die Nutzung von Online-Banking darf der Geheimdienst mitverfolgen.“
Danke Anna. Vielleicht machst du im Artikel an der Stelle gleich einen Link zum GFF-Artikel.
Ich finde wir sollten uns solche verschleiernden Begriffe wie Maschine-zu-Maschine-Kommunikation nicht aufdrängen lassen, weil es eben doch natürliche Personen sind, die im Internet Webseiten aufrufen, Fahrkarten kaufen und Geld abheben. Es sind Daten, die mit natürlichen Personen auf’s Engste verbunden sind.
Mir war die Tragweite so nicht ganz klar, und ich dachte, dass diese Problematik längst abgeräumt war. Ich finde wir dürfen es im Diskurs nicht zulassen, dass wir unsere Daten auf Maschine-zu-Maschine reduzieren und abschöpfen lassen. Das wäre das damalige BND-Weltraumrecht auf deutschem Boden.
Ich dachte immer, der BND sei der Auslandsgeheimdienst. Warum also sollte er die Kommunikation im Inland verfolgen dürfen – egal von wem und wie?