Gemeinsame Argumentationsgrundlage sämtlicher Pro-Urheberrechtskampagnen der vergangenen Monate war und ist die Behauptung substantieller wirtschaftlicher Schäden auf Grund illegaler Downloads sowohl für die Verwertungsindustrie als auch für die Kunst- und Kulturschaffenden selbst. Dass diese Schäden allerdings empirisch alles andere als einfach nachzuweisen sind, lässt sich auch an der jüngst vom Medienboard Berlin-Brandenburg veröffentlichten „Metastudie zu Auswirkungen digitaler Piraterie auf die regionale Medienwirtschaft“ demonstrieren.
Der Wiener Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck hat auf seinem Blog die Studie im Detail seziert um nachzuvollziehen, wie die Studienautoren zu dem für die Musikindustrie in Deutschland behaupteten Schaden von 524 Millionen Euro sowie dem errechneten Verlust von 5.537 Beschäftigen kommen.
Erster Kritikpunkt Tschmucks ist, dass vorweg der gesamte boomende Live-Musiksektor ausgeklammert wird, es sich also nicht um eine Analyse der Auswirkungen auf die Musikindustrie im allgemeinen handelt sondern „sich die Studie lediglich auf Tonträger und digitale Musikprodukte bezieht“. Das ist deshalb relevant, weil potentielle Substitionseffekte – Menschen geben weniger für CDs, dafür aber mehr für Konzerte aus – auf diese Art systematisch unberücksichtigt bleiben. Die Zahl der Beschäftigtenverluste wiederum ergibt sich, bei Ausklammerung einer möglichen Zunahme des Anteils von Selbstständigen, aus einem Vergleich der 8.099 Beschäftigten im Jahr 2010 mit der fiktiven Zahl von 13.636 Beschäftigten, die es einer „gesamtmarktkonformen“ Entwicklung nach hätten sein müssen. Wie diese Zahl zu Stande kommt und ob so ein Vergleich für stark von technologischem Wandel betroffene Sektoren überhaupt sinnvoll durchgeführt werde kann, bleibt unerklärt.
Bei der Bestimmung des Piraterieumfangs wiederum stützen sich Studienautoren fast ausschließlich auf Datenmaterial, das im Auftrag des Bundesverbands der Musikindustrie zusammengestellt wurde, und beziehen dabei Kopien auf CD-Rs, Downloads, Streamripping und Festplattentausch mit ein. Tschmuck dazu:
„Die Autoren ziehen am Ende dieses Kapitels den Schluss, dass 2,315 Mio. (sic!) – es sind wohl 2.315 Mio. oder 2,315 Mrd. – Musiktracks über das Brennen von CDs/DVDs, dem illegalen Download und durch den Festplattentausch illegal bezogen wurden. Diese Zahlen dienen dann als Berechnungsgrundlage für den Schaden, dem der phonografischen Industrie in Deutschland erwächst. An dieser Stelle sei schon angemerkt, dass das in Kap. 4.5 errechnete Schadensausmaß sich auf diese Gesamt-Tracksumme beziehen wird. Eine simple Addition der Werte ist aber durch nichts gerechtfertigt, da es mit Sicherheit zu Doppel- und sogar Dreifachzählungen kommt. So ist es sehr plausibel, dass illegal aus dem Netz herunter geladene Musikdateien später dann auf CD/DVD bzw. im Festplattentausch übertragen werden. Es kann also nicht von einer Substitution eines Kaufes eines Musiktracks ausgegangen werden. Zudem sind die Zahlen für den Festplattentausch so gut wie gar nicht empirisch gesichert und sollten daher gar nicht zum Ansatz kommen. Leider lassen sich aufgrund der fehlenden empirischen Belege keine Einschätzungen vornehmen, wie viele Tracks doppelt bzw. mehrfach erfasst wurden. Der Wert von 2.315 Mio. Tracks ist jedenfalls viel zu hoch gegriffen.“
An der darauffolgenden Untersuchung der “Effekte digitaler Piraterie auf die ökonomische Entwicklung” kritisiert Tschmuck, dass
„[s]chon der Titel dieses Kapitels ist suggestiv, weil lediglich die Wirkungen auf den physischen und digitalen Musikverkauf betrachtet werden, und keine Spill-over-Effekte auf andere musikwirtschaftliche Sektoren bzw. darüber hinaus und auch nicht die Wirkung auf die Gesamtwohlfahrt bemessen wird. Es werden zudem bei Weitem nicht alle verfügbaren Studien berücksichtigt (siehe Blog-Serie “Wie böse ist das Musik-Filesharing?”), sondern nur ein paar ausgewählte.“
Auch bei der Berechnung der Substitionsrate, also dem Ausmaß, in dem Musikdownloads Musikkäufe ersetzt, konstatiert Tschmuck eine selektive Auswahl der zu Grunde gelegten Literaturquellen. So stützen sich die Studienautoren vor allem auf eine Untersuchung von Alejandro Zentner, die sich
„auf Daten der Jahre 2002/03 und vor allem auf das Auftreten von der Musiktauschbörse Napster bezieht. Sofern der von ihm errechnete Substitutionseffekt von 30 Prozent überhaupt in Rechnung gestellt werden kann, so ist es kühn zu behaupten, dass in einem gänzlich anderen Marktumfeld – im Jahr 2010 – immer noch die gleichen Bedingungen bezüglich Substitutionsverhalten gelten sollen wie zehn Jahre davor. Man bedenke, dass sich Zentners Datenset auf eine Zeit ohne funktionierende Download- geschweige denn Streamingservices bezieht und nicht einmal iTunes verfügbar war. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Zentner als Instrument-Variable die Internetpenetration (nicht einmal den Breitbandzugang) zum Ansatz bringt. Dieses methodische Vorgehen wurde von Peitz & Waelbroeck (2004) wie auch von Oberholzer-Gee & Strumpf (2009) mE zurecht als unzulässig disqualifiziert. Zentners Studie ist also nicht nur hoffnungslos veraltet, sondern auch methodisch alles andere als zuverlässig. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Studienautoren gerade daraus den Substitutionseffekt von 30 Prozent übernehmen.“
Nach einer Reihe weiterer Detailkritikpunkte die Berechnung des Schadens speziell für die deutsche Musikindustrie betreffend, zieht Tschmuck schließlich folgendes Fazit:
„Die Studie “Auswirkungen digitaler Piraterie auf die Ökonomie von Medien” liefert keine empirisch gesicherten und somit brauchbaren Ergebnisse, die den Zusammenhang von Musik-Filesharing und physischen sowie digitalen Musikverkäufen erklären könnten. Es wurde keine Primärerhebung zu dieser Fragestellung durchgeführt, sondern nur selektiv Ergebnisse aus bereits vorliegenden Arbeiten in die Betrachtung einbezogen. Zum Teil (Abb. 6 und 7) fällt die Darstellung suggestiv aus und es werden vorliegende Statistiken und Studien verkürzt und oberflächlich interpretiert. Hypothesen, die gegen einen negativen Zusammenhang von Filesharing und regulären Musikverkäufen sprechen, werden ohne empirische Prüfung auf Basis fragwürdiger Interpretationen und Schlussfolgerungen verworfen. Es wird zudem eine selektive und tendenziöse Auswahl an Studien getroffen, deren Ergebnis offenbar den Intentionen der Auftraggeber entgegen kommen. Eine kritische Reflexion dieser ausgewählten Studien findet bestenfalls fragmentarisch statt.“