HomeofficeEU-Abgeordnete fordern „Recht auf Abschalten“

Im Homeoffice verschwimmen rasch die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Das EU-Parlament fordert deshalb, Beschäftigten ein Recht auf Nichterreichbarkeit zu geben.

Stress im Homeoffice
Victoria Heath

EU-Abgeordnete sprechen sich für das Recht von Beschäftigten aus, außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein. „Wir sind Opfer unserer Telefone, unserer E-Mails, unserer Computer“, klagt der maltesische Politiker Alex Agius Saliba. Eine Parlamentsmehrheit fordert die Kommission an diesem Donnerstag auf, eine Richtlinie für ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ vorzulegen.

In der Coronapandemie arbeiten viele Angestellte aus dem Homeoffice. Die verwischenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatleben führen nicht selten zu zusätzlicher Belastung, heißt es in der von Saliba entworfenen Resolution des Parlaments. Nichterreichbarkeit sei daher ein Grundrecht, das „untrennbarer Bestandteil der neuen Arbeitsmuster im neuen digitalen Zeitalter ist“.

Der Vorschlag der Abgeordneten hält fest, dass es keinerlei Repressalien gegen Beschäftigte geben dürfe, die das Recht auf Nichterreichbarkeit für sich in Anspruch nehmen.

Der technologische Fortschritt verschärfe die Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz, heißt es weiter. Nur in einigen Mitgliedsstaaten werde der Einsatz digitaler Überwachung am Arbeitsplatz überhaupt thematisiert und reguliert.

Neue Regeln gegen digitale Überwachung?

In Deutschland hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz in Aussicht gestellt, für das sich auch Arbeitsrechtler:innen aussprechen. Das Ministerium lässt einen möglichen Gesetzesvorschlag von einem Beirat prüfen, der bis April einen Vorschlag vorlegen soll.

Für ein „Recht auf Abschalten“ sieht das Ministerium in Deutschland keinen Handlungsbedarf. „Ob man im Home-Office arbeitet, mobil oder in der Betriebsstätte: Arbeitsrechtlich ist man – mit Ausnahme von Notfällen – bereits jetzt nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit zur Erreichbarkeit verpflichtet“, sagte ein Sprecher.

Das EU-Parlament hat es kein eigenes Vorschlagsrecht für Gesetze, die Resolution zum Recht auf Nichterreichbarkeit enthält aber trotzdem einen bereits ausformulierten Gesetzestext. Es müsse in allen EU-Staaten Mindeststandards geben, heißt es.

EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit hatte bereits vor der Pandemie Sympathien für die Idee gezeigt. „Menschen sind keine Roboter, Menschen haben Grenzen“, bekräftigte Schmit im Parlament. Trotzdem wollte er im Namen der Kommission nicht versprechen, tatsächlich ein Gesetz vorzuschlagen. Der Vorschlag müsse zuerst mit den Sozialpartner:innen debattiert werden, sagte Schmit.

25 Ergänzungen

  1. „Das Ministerium lässt einen mögliches Gesetzesvorschlag von einem Beirat prüfen…“
    hier müsste es möglichen heissen anstatt mögliches. :o]

    1. Wir haben bisher nie darüber diskutiert. Findest Du, wir sollten eine haben? Beziehst Du Dich auf das Artikelbild?

      1. Ja, wegen des Artikelbildes. Es ging nicht um Apple, also sollte da meines Erachtens auch nicht das Apple Logo im Bild auftauchen. Nun habe ich zwar keine Sorge, dass Eure Berichterstattung da irgendwie beeinflusst werden könnte. Aber es macht ja etwas mit dem Leser, wenn er auf Laptops ständig (nämlich auch anderswo) das Apple Logo sieht. Aus diesem Grund haben die schließlich angefangen, das Logo zu beleuchten.
        Mir ist schon klar, dass Ihr das Bild vermutlich deshalb gewählt habt, weil es kostenlos zu haben war. Hättet Ihr es aber auch verwendet, wenn Ihr wüsstet, dass die Anbieterin Victoria Heath (z.B.) in einer Guerilla Marketing Agentur für den Kunden Apple zuständig ist?

        1. Für das spezielle Bild weiß ich noch nicht, wer es ausgesucht hatte. Aber ich hätte es mit dem Wissen um die Anbieterin jetzt nicht mehr verwendet. Ich vermute aber, das wusste keiner hier.

          1. Moment mal – Mißverständnis… Gemeint war: Stellt Euch mal vor, diese Victoria WÄRE Guerilla Marketeer für Apple. Das war nämlich tatsächlich mein erster Gedanke bei dem Bild. (Sorry, ich hätte oben schon Konjunktiv nutzen sollen.)

      2. Das Artikelbild ist klassische Schleichwerbung, gewollt oder ungewollt, und stoesst unabhaengig von der Marke uebel auf. Bei einem sich sonst so aware darstellenden Medium wie netzpolitik.org ist das ein Eigentor, zumal viele fuer sowas mittlerweile bewusst neutrale Stockphotos ohne logo einsetzen.

        1. Ich werd das in der Redaktion thematisieren. Dass es Schleichwerbung wäre, stimmt natürlich nicht, denn wir haben selbstverständlich keine Gegenleistung erhalten.

          In Deinem Kommentar schwingt mit, dass wir uns nur als „aware“ darstellen würden, was immer das Wort für Dich bedeutet. Falls Du damit meinst, dass wir versuchen, uns gemäß den Werten, über die wir in unseren Artikeln schreiben und die wir von anderen fordern, auch ganz praktisch zu verhalten, so ist das tatsächlich unser Ziel. Schaffen wir natürlich nicht immer, aber deswegen ist der Versuch noch kein Fake.

          1. Ich wollte nicht unterstellen, dass netzpolitik.org davon profitiert. Ist aber ununterscheidbar, und auch unbezahlte Werbung ist Werbung. Letztlich negativer als offene und damit transparente Werbung.

            Ich schrieb „sich darstellend“, das implizierte nicht, dass es „nur Darstellung“ ist, sondern dass es aktiv nach aussen kommuniziert wird. Das beinhaltet auch keine negative Wertung, dafuer haette ich „woke“ geschrieben 8).
            Macht es aber um so erstaunlicher, dass bei all der reflektierten Bewusstheit dann fuer einen Hersteller geworben wird…

    2. Irgendwo weiter unten ist noch ein Beitrag, auf dessen Bild ein McDonald‘s abgebildet ist. Darüber dann bitte auch gleich echauffieren.

        1. Ja, ganz schreckliches Productplacement für McDonald‘s… (der Beitrag, sowie der vorhergehende, dürfen gerne als Sarkasmus aufgefasst werden.)

  2. Siehe „1984“ von George Orwell:
    Nur Mitglieder der „Inneren Partei“ dürfen ihren Televisor abschalten (maximal für eine halbe Stunde)…

  3. Aus welchem zwingenden Grund muss so etwas auf EU-Ebene geregelt werden? Formal gilt in der EU das Subsidiaritätsprinzip.

    1. Weil die Regulierung von Waren und Dienstleistungen nebst Arbeitsschutzrichtlinie zur Kernaufgabe der EU gehört als *Wirtschatfsraum* gehört .

    2. Weil man als AG wie als AN einheitliche Regelungen in einem gemeinsamen Markt und Taetigkeitsumfeld haben will. Genau das ist das Subsidiaritaetsprinzip.

  4. Es gibt ein Recht auf Nichterreichbarbeit, das nennt sich Arbeitsrecht.

    Durchsetzen müsste man es.

    1. Ja, das Standardargument: Fast alles ist Markt, fast alles ist daher EU-Kernaufgabe, also muss fast alles EU-weit geregelt werden.

      Also gibt es die Subsidiariät nur auf dem Papier.

      1. Es ist aus Sicht der AG wie der AN anzustreben, gleiche Regelungen auf diesem Gebiet zu haben: gleiches Spielfeld fuer alle Wettbewerber und einfacheres grenzueberschreitendes Arbeiten. Letzteres wird von vielen, die das nicht taeglich machen, massiv unterschaetzt.

      2. Subsidiaritaet ist das Prinzip der Regulierung und Entscheidung auf der untersten, und damit buergernahsten, sinnvollen Ebene. Fundamentale Regelungen einer Gemeinschaft, dazu gehoert Arbeitsrecht, werden sinnvollerweise auf der obersten Ebene fuer alle entschieden. Natuerlich gibt damit der einzelne Staat mehr Regulierungshoheit ab als ein Bundesland oder ein Gemeinderat. Das Schlagwort vom Europa der Regionen ist ja nicht nur ein Schlagwort, sondern ein sinnvolles Ziel.

        Mir fehlt soweit jegliches Argument, warum dieser Punkt nicht auf EU-Ebene geregelt sein sollte, wie immer diese Regelung aussieht?

  5. Es gibt keine Regelungslücke, da bereits jetzt schon kein Anspruch des AG gegenüber dem AN auf permanente Erreichbarkeit besteht.

      1. Du meinst der Arbeitgeber muss permanent für den Arbeitnehmer erreichbar sein? Eine solche Pflicht besteht natürlich ebenso nicht. Oder liegt hier nur ein Missverständnis vor?

        Ein Arbeitnehmer muss schon jetzt nicht permanent für seinen Arbeitgeber erreichbar sein. Darauf zielte meine Bemerkung, dass eben keine zu schließende Regelungslücke besteht.

        Sofern manche Arbeitgeber diesen Anspruch haben sollten, so mangelt es höchstens an der Durchsetzung der schon bestehenden Arbeitnehmerrechte. Ich weiß nicht wie hier eine weitere gesetzliche Regelung helfen soll … wenn schon die bestehenden nicht beachtet werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.