Im Dezember hatte Blogger Peter Piksa sich per offenem Brief an den WDR gewandt. Ihm (wie vielen anderen) leuchtet nicht ein, warum öffentlich-rechtliche Medieninhalte – wenn sie schon vom jeweligen Sender selbst wieder depubliziert werden müssen – nicht vorher unter CC-Lizenzen gestellt werden. Das würde es den Hörern/Zuschauern gestatten, die Sendungen ihrerseits zu verbreiten und dadurch länger verfügbar zu halten, ohne dass die Depublikationspflicht verletzt werden würde. Inzwischen hat der WDR recht ausführlich geantwortet und man sieht der Antwort an, dass man sich dort mit dem Thema schwertut.
Grundaussage der Antwort ist, dass der WDR nur schwer die für eine CC-Lizenzierung erforderlichen Rechte einholen könne, weil CC-Lizenzen immer auch das Recht zur Bearbeitung mit umfassen würden. Das stimmt so nicht. Zwar können Bearbeitungen tatsächlich das Urheberpersönlichkeitsrecht beeinträchtigen und auch die Persönlichkeitsrechte von gefilmten/aufgezeichneten Personen können dann betroffen sein. Aber gerade dafür gibt es die CC-Lizenzvarianten mit „ND“ für „no derivatives“, also die BY-ND und BY-NC-ND. Sie erlauben (nur) genau das, was Peter Piksa einfordert, nämlich die öffentliche Verbreitung durch jede/n.
Man kann sicherlich darüber streiten, ob die ND-Lizenzen noch eine „Freigabe“ im eigentlichen Sinne sind, ein Mittel zur Behebung von „Depublikationsschäden“ wären sie allemal. Den Hinweis auf die CC-lizenzierten Formate des NDR beantwortet der WDR damit, dass dort bewusst auf eine Freigabe hin in besonderer Weise produziert werde. Das aber heißt nur, dass eine CC-ND-Lizenzierung auf eigenes Material der jeweiligen Rundfunkanstalt beschränkt werden müsste. Damit dürfte noch immer der allergrößte Teil des Contents erfasst sein.* Und dass es gar nicht so schwer ist, beim Online-Stellen „unfreies“ Material rauszunehmen aus den Beiträgen, beweist Deutschlandradio Kultur mit seiner Sendung Breitband jede Woche.
*Anm./Update: Der Genauigkeit halber muss allerdings anerkannt werden, dass sich Hörfunk und Fernsehen hier deutlich unterscheiden. Bei Fernsehbeiträgen ist es wesentlich schwieriger, ohne Fremdmaterial zu produzieren oder es nachträglich zwecks Freigabe herauszunehmen.
(Crossposting von creativecommons.de)
Ich verstehe die Diskussion sowieso nicht, denn was spräche dagegen, die Sendungen als Podcast anzubieten? Beispielsweise kann man Quarks und Co und Neues aus der Anstalt schon seit Jahren herunterladen. Und selbst heute kann ich noch Sendungen von 2008 herunterladen, wieso muss das denn nicht „depubliziert“ werden?
Bei den Podcats von WDR5 wird das doch auch schon so gemacht, dass in einigen Sendungen bestimmte Passagen herausgenommen werden, also weiss der WDR doch dass es geht und wie?!
> Und selbst heute kann ich noch Sendungen von 2008 herunterladen
Für einige Sendungen, die bestimmten Kriterien gerecht werden (zB. Quarks & Co. / hoher Bildungscharakter) sind erweiterte Verweildauern genehmigt. Darum sind heute im Prinzip alle Inhalte online verfügbar. Das hat keinerlei Präjudizcharakter für andere Sendungen, mögen sie noch so ähnlich erscheinen, sondern basiert auf komplizierten Einzelfallprüfungen.
Cluster
@Carsten: Es geht nicht so sehr darum, ob Podcasts/Downloads überhaupt möglich sind, sondern ob man diese auch als Außenstehender anschließend weiterverbreiten darf (unabhängig davon, ob und wie lange sie auf der Website der Sendeanstalt verfügbar sind). Das würde durch eine CC-ND-Lizenz erlaubt, Bearbeitungen aber nicht.
Schade, das waere ein Grund für eine Rundfunkgebühr.
Kostenloser Download und Erhalt aller Sendungen und Sendungsinhalre dessen rechte bei den ÖR liegen.
Aber wenn die sich nciht mal mit den Lizenzen auskennen…
Depublikationspflicht: noch so ein Wahnsinn! Erst zwangsbezahlen wir das alles, und dann verschwinden die Inhalte ruckzuck in der Schublade.
Nicht, dass das private Idioten-TV darunter zu leiden hat, dass es – stundenweise – noch eine gewisse Qualität gibt.
Grade bei Fernsehbeitraegen scheint das aber – in diesen obskuren sieben Tagen – wunderbar zu funktionieren.
Das tagesschau-video zum Nachsehen – ohne Fussball. Aus rechtlichen Gruenden.
Plassberg in der Mediathek? Ohne den einen oder anderen Einspieler – aus rechtlichen Gruenden. Wenn man will, gehts offenbar schon.
Einer der Gründe wieso sie sich sträuben ist das sie Mitschnitte von Sendungen teuer verkaufen. (http://www.wdrmg.de/mitschnitt/ )
Ich meine mal gehört zu haben das eine Stunde ca 25 Euro oder so kostet wobei das nachgeprüft werden müsste.
Wieso freiwillig auf GEld verzichten wenn man die Ware kontrolliert ? :-(
Die Menschheit kommt erst wieder voran, wenn dieser Copyright Unsinn vollkommen aufgelöst wird. Hätte sich die Menschheit von Anfang an mit Copyright rumschlagen dürfen, würden wir heute noch zu Fuss gehen und mit den Händen in der Erde buddeln.
Leider besitzen die ö.-r. Anstalten nicht alle Rechte (sondern nur das recht der einmaligen/zweimaligen, vielmaligen Auststrahlung innerhalb eines Jahres etc.) und können deswegen Dritten nicht umfangreichere Rechte einräumen. Das würden wir nämlich gerne!!! Aber Guido Knop behält sich lieber die Verwertungsrechte vor!!!!
Das gilt aber allenfalls für Fremd-(Knop-)Material und ist bei Radioprogrammen sehr viel weniger ein Problem als bei TV. Aus eigener Erfahrung als freier Mitarbeiter des ZDF weiß ich, dass man als Normalsterblicher im Standardvertrag alle Rechte ausschließlich und für unbestimmte Zeit einräumt. Im Privatsektor würde man das mit dem hässlichen Wort „total buy-out“ belegen. Wenn die Öffentlich-rechtlichen schon diese Kultur übernehmen, sollten sie später nicht so leichtfertig über fehlende Rechte für CC-Freigabe lamentieren.
Nicht nur Extra3 hat CC-Inhalte. Auch das Fernsehmagazin „quer“ vom BR lizensiert jede Woche drei Rubriken als Creative Commons
http://blog.br-online.de/quer/noch-mehr-creative-commons-von-quer-02122011.html