Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) spricht sich in einer Pressemitteilung klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus und fordert gleichzeitig den nächsten SPD-Parteitag dazu auf, „national und in der EU klar NEIN zu sagen zu jeglicher anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten“. In der ASJ sollen alle Juristen der SPD Mitglied sein. Ob die auch in der ASJ aktiv sind und hinter dem Beschluß stehen, dürfte bei der Masse an Juristen unter den MdBs und ihren Mitarbeitern eher unwahrscheinlich sein. Insofern ist es mir unklar, welche Relevanz diese Arbeitsgemeinschaft hat.
Echt traurig ist aber, dass es die Netzpolitiker in der SPD nicht geschafft haben, sich ebenso klar gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen und stattdessen Lobbying für eine Art Vorratsdatenspeicherung Lite auf dem Parteitag machen.
Hier ist ein Ausschnitt aus der ASJ-PM:
Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben, so der ASJ-Bundesausschuss am Samstag auf seiner Sitzung in Karlsruhe. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die SPD-Juristinnen und Juristen nehmen die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und sprechen sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.
Die Forderung der ASJ ist doch nur ein Feigenblatt.
Telekommunikationsanbieter geben hinter vorgehaltener Hand zu, dass ja mal ein Gericht anfragen könnte.
Und im Falle vo #handygate saugen Polizei und Staatsanwaltschaften die Funkzellendaten „einfach“ zeitnah ab und speichern sie selbst.
Wir werden nach Strich und Faden veräppelt und mit Schaufensteranträgen der Sächsischen Staatsregierung und er Grünen-Bundestagsfraktion für dumm verkauft.
Es findet eben KEINE Evaluation statt, weil sich die Verantwortlichen bei Polizei & Staatsanwaltschaften zu keiner vernünftigen Statistik durchringen können. Es wird eben NICHT nach individueller und nicht-individualisierter FZA unterschieden. Somit ist die Aussagekraft nahe NULL.
Btw. Auf den Strafbefehlen zum #19Februar in Dresden werden (private) Youtube-Videos als Beweismittel angeführt. Das sind ganz „neue“ Dimensionen m(
Die Union hingegen hat einen super Weg zur Wiedereinführung der VDS gefunden. Die können doch nicht alle – wie der S. Kauder – Mitglieder bei den Verbänden der „Musikindustrie“ sein, oder?
bitte dringend um Rückruf bzw. juristische Beratung in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
Vielen Dank,
Anne Wihstutz
015771488666