EU-Studie übt Kritik an Sicherheitspolitik der EU

Mit dem 7. Research Framework Programme (FP7) fördert die EU Forschungsprojekte. Darunter fallen auch die des Stockholmer Programms, das Richtlinien für eine gemeinsame Innen- und Sicherheitspolitik hervorbringen soll.

Eine Studie für das Europaparlament hat sich nun 2 Fragen gestellt:

1. In wieweit dient diese EU-finanzierte Forschung den Bürgern?
2. In wieweit trägt sie zur Stärkung von Bürgerrechten und Freiheiten bei?

Auf 40 Seiten kommen die Autoren zu dem Fazit, dass

1. beim „public-private dialogue“ fast nur Verteidigungs- und Innenministerien beteiligt sind, und Bürgerrechtler, Datenschützer und „normale“ Parlamentarier verdrängt werden. Dies führt dazu, dass Sicherheitsdienste und -industrie ohne Rücksicht auf Bürgerrechte und die „Freiheit“ der EU monologisieren.

2. sich die Förderungen auf wenige Länder und Organisationen verteilen, hauptsächlich auf große Rüstungs- und Sicherheitsfirmen. Außerdem werden übermäßig viel Überwachungstechnologien gefördert. Über die Wirkung der Technologien für die Freiheit der Bürger findet kein Nachdenken statt.

3. sich daran in Zukunft wenig zu ändern scheint, weil die European Research and Innovation Agenda des ESRIF in genau die gleiche Kerbe schlägt: Bürgerrechte werden allenfalls mal erwähnt.

Deshalb regen die Autoren an,

1. dass die gesamte EU-geförderte Sicherheitsforschung in Ruhe evaluiert wird, und Europäischer Rechnungshof, der europ. Datenschutzbeauftragte, die European Fundamental Rights Agency und zuletzt die Abteilung Science and Technology Options Assessment mal einen Blick drauf werfen.

2. man mittelfristig das Ganze mal dem Generaldirektor für Wissenschaft, und nicht dem für Unternehmen und Industrie unterstellen sollte. Außerdem könnte man auch mal Geld für die Forschung zur Sicherung der Bürgerrechte bereitstellen, und sich überlegen, wie man die in innenpolitischen und außenpolitischen Fragen der Sicherheit umsetzt.

Die Bedeutung dieser Worte muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Diede Kritik kommt nicht von Außenstehenden, sondern wurde von der Abteilung für Bürgerrechte und Verfassungsfragen durchgeführt und vom EU-Komittee LIBE in Auftrag gegeben.

Hier geht’s zum Download der Studie (PDF, 40 Seiten)

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