Anfang Juni 2013 begannen die Snowden-Enthüllungen. Schnell wurde klar, dass der US-Geheimdienst NSA im Zuge des PRISM-Programms auch deutsche Kommunikation abhörte und wahrscheinlich deutsche Behörden in dessen Spionage involviert sind. Mehrere Menschen erstatteten im Zuge der Veröffentlichungen Anzeige beim Generalbundesanwalt (GBA), unter anderem wegen des Verdachts auf Geheimdienstliche und Landesverräterische Agententätigkeit, darunter Markus Beckedahl. Jetzt, mehr als vier Jahre später, erhielten er und andere endlich Post.
„Allgemeine Schilderung der Fähigkeiten“
Das Ergebnis: Der GBA wird kein Ermittlungsverfahren einleiten. Überraschend kommt das nicht. Hinsichtlich der allgemeinen Spionagevorwürfe ließ sich schon im Mai 2014 erahnen, dass es wohl keine Ermittlungen geben würde. Ermittlungen aufgrund der Spionageaffäre um das Kanzlerinnen-Handy stellte der damalige GBA Harald Range 2015 ein. Andere Anzeigensteller wie den CCC und andere NGOs hielt er über Jahre immer wieder hin, es fehle an Anhaltspunkten.
Die Gründe damals ähneln den aktuell vorgebrachten. Die Snowdendokumente könnten zwar als authentisch angenommen werden, sie schilderten jedoch „allgemein die Möglichkeiten und Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung“ durch britische und US-Geheimdienste. Anfangsverdacht auf relevante Aktivitäten in Bezug auf Deutschland fänden sich darin nicht.
Außerdem seien die in den Dokumenten geschilderten „Erfolge und Fähigkeiten“ nicht nachprüfbar. Konkrete Handlungen, Tatzeiten oder ‑orte ließen sich nicht erkennen, es habe sich immer nur um die Schilderung „allgemeiner technischer Fähigkeiten“ gehandelt. Konkrete Abhörprotokolle von Gesprächen aus dem Kanzleramt scheinen den GBA wenig beeindruckt zu haben.
„Keine Anhaltspunkte für Massenüberwachung“
Weiter heißt es, man habe die Beweisaufnahme des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt. Aus den Erkenntnissen ließe sich ableiten, dass britische und US-Dienste – „wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste“ – Kommunikation erfassen. Anhaltspunkte, dass „diese Nachrichtendienste eigenmächtig den deutschen Telekommunikations- und Internetverkehr rechtswidrigerweise systematisch und massenhaft überwachen“, habe man beim GBA aber nicht finden können.
Ob es nun Massenüberwachung gibt oder nicht, war auch ein zentraler Streitpunkt im NSA-Untersuchungsausschuss. Die Regierungsfraktionen wollen davon nichts gemerkt haben, die Opposition stellt das im Minderheitenvotum des Abschlussberichts gegenteilig dar.
Dass die NSA deutsche Kommunikation überwachte, ist unstrittig, sogar der BND war daran beteiligt – er leitete massenhaft Daten an den US-Geheimdienst aus. Zwar wandte er einen Filter an, der die Kommunikationsverkehre Deutscher herausfiltern sollte, doch Zeugen im Untersuchungsausschuss gestanden ein, dass dieser Filter nie hundertprozentig funktionierte. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte bescheinigte dem System „erhebliche systemische Defizite“. Dazu konnte der BND einige der NSA-Selektoren der NSA, anhand derer er in abgefangenen Daten nach Informationen für die NSA suchte, nicht interpretieren. Er wusste also nicht immer, ob er nach Deutschen suchte oder nicht.
Der Selektoren-Sonderermittler der Bundesregierung prüfte etwa 40.000 Selektoren der NSA, die vom BND als kritisch befunden und inaktiviert worden waren. Darunter befanden sich zahlreiche, die sich gegen Deutsche oder deutsche Interessen richteten.
„Keine Aussichten auf weitere Informationen“
Zuletzt nennt der GBA noch einen anderen Grund, weshalb er kein Ermittlungsverfahren einleiten wird: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg, noch weitere Informationen zu bekommen. Es erscheine „nach allgemeinen Erfahrungen und einschlägigen Gepflogenheiten ausgeschlossen“, dass die angesprochenen Staaten Informationen über ihre Geheimdienstaktivitäten offenlegen würden.
Mit dieser Problematik sah sich der NSA-Untersuchungsausschuss bereits häufig konfontiert. Es war ihm nicht möglich, Zeugen aus den USA oder Großbritannien zu laden oder Dokumente aus den Ländern anzufordern. Die Bundesregierung stützte diese Verweigerungshaltung. Nicht einmal Informationen des US-Justizministeriums darüber, was Edward Snowden in den USA überhaupt vorgeworfen wird, wollte sie weitergeben.
Ergo: Dem Generalbundesanwalt ist es nach eigenen Angaben nicht möglich, Grundlagen für einen Anfangsverdacht zu finden. Damit ist er eine der letzten Stellen, die die Snowden-Affäre endgültig für beendet erklärt haben.
Update: Es gibt jetzt auch eine offizielle Pressemitteilung des Generalbundesanwalt: Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste abgeschlossen.
Die Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste sind abgeschlossen. Sie haben keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht.
