Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T-Online gewonnen: T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.
Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.