Noch funktioniert der Redirect von wikipedia.de auf de.wikipedia.org nicht, aber im Laufe des Tages soll erstmal wieder alles in Ordnung sein: wikipedia.de: Keine Weiterleitungssperre mehr wegen „Tron“-Artikeln.
Das Amtsgericht stimmte der Ansicht des Anwalts zu der Verfügung gegen die Weiterleitung von wikipedia.de in seinem heutigen Beschluss zu. Die Interessen von Wikipedia an der Bereitstellung aller Beiträge wiegen dem zufolge im konkreten Fall vorläufig höher als die postmortalen Namensrechte der Antragsteller, insbesondere, weil es die Antragsteller nicht genannt haben, welche Beiträge genau Namensrechtsverletzungen enthalten.
Fassen wir mal zusammen:
Andy Müller-Maguhn und Trons Familie sind dagegen das die Öffentlichkeit Trons vollen Naen erfährt. Dazu Veranstalten sie Edit-Wars in Wikipedia und als sie begreifen das das nichts bringt (Dafür das Herr Maguhn ein „Hacker“ ist hat er lange gebraucht um das zu merken…) erwirken sie dann eine einstweilige Verfügung. Die ganze Sache wird zum Topthema in zig Weblogs, Foren, Newsseiten und Zeitungen. (Sogar in unsrem Kaffblatt sthet was darüber.) Jeder der bis jetzt noch nichts von Tron gehört hat oder sich einfach nicht dafür interresiert bekommt seinen Namen jetzt überall unter die Nase gebunden.
Das nenn ich Eigentor par excellence!
Das Thema ist weitaus komplexer und es gibt nicht nur einen Schuldigen.
Wer nun „schuld“ ist ist mir wurscht. Aber du musst duch zugeben das, wer auch immer wollte das der Name nicht bekannt wird, mit seinen Aktionen genau das Gegenteil erreicht hat.
Klar. Ich halte auch wenig davon, solche Sachen durch ein Gericht klären zu lassen.
Der Rechtsanwalt Friedrich Kurz, der wikipedia.de 1 Tag lang zensieren konnte, war auch der RA des BUNDESPRESSEAMTS der Bundesregierung im Fall kanzlerschroeder.de. Um eine e.V. beim Landgericht Berlin 23 Zivilkammer durchzusetzen, wurde das Persönlichkeitsrecht unseres damaligen Kanzlers von RA http://www.rechtkreativ.de implizit verstaatlicht, ohne dass Herr Gerhardt Schröder hierzu sein Einverständnis gab. Wegen dieses rechtlichen Fehlers musste das BUNDESPRESSEAMT die Freiheit von folgenden urls garantieren per Landsgerichtvergleich: http://www.wahlleiter.de, http://www.unionsbuerger.de, http://www.eine-frau-soll-kanzler-werden.de, http://www.praesidentin.de und http://www.stoiberkanzler.de darf das Bundespressamt vereinbarungsgemäss nicht beanspruchen.