Oberlandesgericht München: Adblocker erlaubt

Draußen auf der Straße gibt es noch keine Adblocker. – Alle Rechte vorbehalten Tim Gouw

Das Oberlandesgericht München hat in Verfahren von Süddeutscher Zeitung, ProSiebenSat.1 und einer RTL-Tochterfirma gegen Adblock Plus zu Gunsten des Werbeblockers entschieden.

Die Kläger warfen der Adblocker-Firma Eyeo Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und die Aushöhlung der Pressefreiheit vor. Die Verlage seien gezwungen, mit Eyeo teure Verträge zur Durchleitung ihrer Anzeigen abzuschließen, so die Argumentation. Deshalb müsse der Vertrieb des Adblockers eingestellt und die Erstellung der Blockliste „Easylist“ untersagt werden, so die Kläger, die auch Schadenersatz geltend machten.

Heise.de berichtet:

Doch die Medienhäuser sind in München mit allen Ansprüchen gescheitert. Die Kammer hatte bereits in der Verhandlung im März klargemacht, dass es der Argumentation der Kläger an Durchschlagskraft fehle. So bejahte der vorsitzende Richter zwar, dass Eyeo mit den Medienunternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehe, was in vorangegangenen Verfahren noch in Frage gestellt worden war. Für einen Marktmissbrauch fehle jedoch die notwendige Marktmacht.

Endgültig geklärt werden kann der Sachverhalt jetzt nur noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

3 Ergänzungen

  1. Welch unangemessen ignorante Einstellung haben diese armen Medienhäuser eigendlich? Wenn man etwas kritisiert, so sollte man doch bitteschön vorher den Verstand einschalten!! Der böse Adblocker blockiert nur die Werbung, die ich bereits gesehen habe und nun, um mich nicht weiter von dieser Werbung tyrannisieren zu lassen, diese markiere, damit ich nun (da ich noch nicht so dement bin um mich an das letzte Werbefenster zu erinnern) Ruhe vor dieser Belästigung habe. Sorry, aber das ist in meinen Augen eine visuelle Nötigung wenn nicht gar Vergewaltigung. Ich bin doch auch nicht verpflichtet, meine Breifkastenwerbung zu lesen. Was sich diese Medienhäuser da erlauben ist an Frechheit schon nicht mehr zu toppen. Im Gegenteil, man sollte einmal prüfen, ob man diesem Schindluder nicht sogar mit einer Klage wegen Belästigung entgegenwirken kann.
    K. Holzapfel – Wuppertal

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