AstroTV kassiert Schlappe vor Gericht gegen Aktionskünstler vom Peng Kollektiv

Der Esoteriksender AstroTV verklagte Aktionskünstler des Peng Collectives auf Schadensersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in einem kritischen Video. Das Gericht wies die Klage ab und bescheinigte: Das Video ist eine zulässige medienpolitische Meinungsäußerung.

Im Februar 2015 hatte sich die Kommunikationsguerilla-Truppe Peng mit dem falschen Clown „Piotr Wasabi“ beim Esoteriksender AstroTV eingeschlichen. In der gesamten Sendung trat der Clown als wirrer Esoteriker auf und zerdrückte schließlich live ein Ei über dem Kopf des Moderators. Währenddessen sagte er in die Kamera:

„Wir finden, AstroTV sollte die Sendelizenz entzogen werden, denn das, was hier stattfindet ist Betrug. Weitere Infos auf astrotv.rip und dem Hashtag #astrotv“

Danach veröffentlichte Peng ein Video mit dem Clown und Ausschnitten aus der Sendung. Die Aktion machte als „AstroTV Hack“ medial die Runde, das Video wurde hundertausende Male angesehen. So ging auch der Plan der Aktivisten auf: Sie wollten das umstrittene Geschäftsmodell des Senders in die Öffentlichkeit zerren.

Abmahnung wegen Urheberrechts

Die Adviqo AG, der AstroTV gehört, mahnte die Aktionskünstler wegen Urheberrechtsverstößen ab und ließ das Video von Youtube und anderen Videoportalen entfernen. Peng machte noch einen sehenswerten Telefonscherz in der Hotline des Senders, verbreitete ein weiteres Video und unterzeichnete dann aber eine Unterlassungserklärung. Unnötigerweise, muss man heute sagen.

Denn im Anschluss verklagte die Adviqo AG das Peng Kollektiv wegen der Nutzung von Ausschnitten aus der Sendung „Leichter Leben“ in dem Youtube-Video auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mindestens 3.000 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.140 Euro.

Landgericht weist Klage von AstroTV ab

Das Landgericht Berlin hat nun die Klage der Adviqo AG mit der Begründung abgewiesen, dass der Inhalt des Youtube-Videos eine medienpolitische Meinungsäußerung in Form einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodell von AstroTV ist – und das Video daher ein selbständiges Werk. Die Ausschnitte aus der Sendung „Leichter Leben“ durften daher gemäß § 24 Urheberrechtsgesetz ohne Einwilligung von Adviqo im Rahmen des Youtube-Videos genutzt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Adviqo AG kann noch Berufung zum Kammergericht einlegen.

Paul von Ribbeck vom Peng Kollektiv freut sich über das Urteil, sieht aber auch einer Berufung gelassen entgegen. Gegenüber netzpolitik.org sagt er:

„Das Universum steht auf unserer Seite: Wie sonst könnte es sein, dass ausgerechnet ein Ei auf dem Kopf eines AstroTV-Moderators zu einer Stärkung von Meinungsfreiheit und Satire führt?“

Das abgemahnte Video ist übrigens wieder auf Youtube zu finden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, darf es auch weiterhin auf Videoplattformen hochgeladen und angeschaut werden:

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4 Ergänzungen

  1. Wir brauchen mehr solcher Kabale…Heil Eris,Heil Discordia ,jetzt hat PENG aber vorgelegt…sollte mal ELF nachziehen.

    1. Ach die sind damit dafür verantwortlich, dass der ganze Immobilienhandel ins Internet gewandert ist, und die Chancen auf eine faire Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter inzwischen fast gleich null sind.

      Darauf in alter Sufi-Tradition ein Ei! *qrtschkrach“

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