Menschen in Deutschland können seit inzwischen mehr als einem Jahr den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen. Seit dieser Zeit ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trotzdem wird weiterhin über grundlegende Fragen gestritten. Aktuell kommt der Aufruhr aus Baden-Württemberg.
Das dortige Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU) hatte vergangenen November per Verordnung beschlossen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Polizeibehörden weitergegeben werden sollen. Es war ein Alleingang, nachdem zuvor zwei ähnlich gelagerte Vorhaben auf Bundesebene bereits gescheitert sind. Erst konnte die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine entsprechende Passage im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel nicht durchsetzen. Später konnte das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) für einen neuen Anlauf im Herbst keine notwendige Mehrheit im Bundesrat organisieren.
Die Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf die kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl gibt nun Einblicke in die Beweggründe. Das Innenministerium bekräftigt, die Änderungen der Meldeverordnung seien rein technischer Natur und zwingend erforderlich. Die Daten würden zur Aufgabenerfüllung der Polizei und zur Gefahrenabwehr im Bereich Extremismus und Terrorismus gebraucht. Doch Fachverbände schlagen Alarm. Für Betroffene sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr und es drohe weitreichende Diskriminierung.
Über die Köpfe der Betroffenen hinweg
„Ein Skandal ist, dass von den queerpolitischen Gruppen in Baden-Württemberg keine einzige einbezogen wurde. Weder der LSVD+ noch wir, das Queere Netzwerk Baden-Württemberg“, sagt Janka Kluge, eine Sprechende des Netzwerks, das aus einem Zusammenschluss von über 120 queerpolitischen Gruppen, Vereinen und Initiativen im Bundesland besteht.
Mit der Verordnung wurden gleich mehrere Neuerungen im Meldewesen eingeführt, die Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden nach Geschlechtseintragsänderungen war nur eine davon. Andere Akteure wie etwa Schul- und Elternvertretungen hat das Ministerium im Vorfeld konsultiert, Interessenvertretungen von trans und queeren Menschen dagegen nicht. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Wahl hervor.
„Es ist schlichtweg unerhört, dass bei der Anhörung zur Änderung der Meldeverordnung die queere Community außen vor gelassen wurde“, sagt Florian Wahl gegenüber netzpolitik.org. „Da könnte man fast Absicht unterstellen, um keine unbequemen Antworten zu erhalten.“ Die SPD ist im Landtag in der Opposition, die Landesregierung stellen die Grünen und die CDU.
Im Herbst war es den queerpolitischen Verbänden noch gelungen, die Initiative des BMI zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen. Das haben sie als großen Erfolg verbucht. Denn die Verordnung sah aus ihrer Sicht eine unnötige Verschärfung des Gesetzes vor – in Form eines lebenslangen Zwangsoutings in behördlichen Datensätzen. „Deshalb ist es ein herber Rückschlag, dass nun das Landesinnenministerium im Alleingang die baden-württembergische Meldeverordnung geändert hat“, so Wahl.
Scharfe Kritik am Vorgehen des Landesinnenministeriums gibt es auch aus den Reihen der regierenden Grünen selbst. Oliver Hildenbrand, grüner Landtagsabgeordneter und Sprecher für Innen- und Queerpolitik, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich bin mit diesem Vorgehen des Innenministeriums nicht einverstanden. Wer solche Regelungen einfach verkündet, ohne vorab die Betroffenen anzuhören, lässt die notwendige Sensibilität vermissen und kann kein Verständnis erwarten.“ Auch er sagt, er habe die Verordnung dem Gesetzblatt entnehmen müssen und habe keine Möglichkeit gehabt mitzuwirken.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Auf die Frage, warum keine Interessenvertretungen trans und queerer Menschen bei der Erarbeitung der Verordnung angehört wurden, entgegnete das Innenministerium: „Von einer Anhörung weiterer Initiativen oder Nichtregierungsorganisationen haben wir abgesehen, da die Änderung der Vorschrift zu regelmäßigen Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen ausschließlich der technischen Aktualisierung bestehender Datensätze dient.“
„Offenbarungsverbot ist keine Blankoermächtigung“
Laut dem baden-württembergischen Innenministerium sei die automatische Weiterleitung aller Namensänderungen – nicht nur solcher nach SBGG – an Polizei und Landeskriminalamt zwingend erforderlich, um polizeiliche Datenbanken aktuell zu halten. Die Behörden brauchten den früheren Vornamen und Geschlechtseintrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können: beispielsweise zur Strafverfolgung sowie für sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, etwa wenn eine Person einen Waffenschein beantragt.
Die Rechtmäßigkeit der pauschalen und automatischen Datenweitergabe an diese Behörden ergebe sich laut dem Innenministerium aus dem Selbstbestimmungsgesetz selbst. Darin regelt das sogenannte „Offenbarungsverbot“, dass der frühere Name und Geschlechtseintrag einer Person nicht ohne ihre Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden darf. Das Gesetz führt gleichzeitig bestimmte Ausnahmen ein, wann das Offenbarungsverbot nicht gilt. Laut dem Innenministerium greife bei polizeilichen Informationssystemen und der Aufgabenerfüllung der Polizeien eben so eine Ausnahme.
Doch das sehen die Verbände ganz anders. Was das Innenministerium als eine bloße technische Aktualisierung polizeilicher Datensätze abtut, sei für die Betroffenen ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. „Es gibt keinerlei Grund, die Polizei per se über Namens- und Personenstandsänderungen zu informieren. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht bereits vor, dass Daten bei gegebenem Anlass übermittelt werden dürfen“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg. „Die Polizei hat Zugriff auf das Melderegister und soll auch anlassbezogen ermitteln können. Dass jetzt die automatische Weitergabe der Daten erfolgen soll, ist skandalös.“
Auch Julia Monro, eine der stärksten Stimmen der Community und Bundesvorstandsmitglied im LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, macht auf den Unterschied zwischen anlassloser und anlassbezogener Datenübermittlung aufmerksam. In ihrer detaillierten Einordnung der Meldeverordnung schreibt sie: Nach SBGG dürfen Strafverfolgungsbehörden die früheren Geschlechtsdaten nur auf Nachfrage und für den jeweiligen Einzelfall erhalten. Das Offenbarungsverbot sei keinesfalls generell aufgehoben. Auch verstoße eine solche Datenübermittlung gegen das Prinzip der Datenminimierung, das in der Datenschutzgrundverordnung verankert sei. „Die Verordnung markiert einen Systemwechsel von anlassbezogener Datenverarbeitung zu vorsorglicher Datenverfügbarkeit“, sagt Monro. „Das Offenbarungsverbot wird als eine Art Blankoermächtigung dargestellt, was es nicht ist.“
Neue Datenblätter für das Melderegister
Strittig ist außerdem, wie die Daten bei einer Änderung nach SBGG überhaupt erst erfasst und gespeichert werden sollen. Zum 1. April 2025 wurden drei neue Datenblätter in das bundesweit einheitliche Melderegister aufgenommen: der frühere Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung und die ändernde Behörde mit Aktenzeichen. Für die Betroffenen bedeute das, dass ihre früheren Geschlechtsdaten für immer Teil ihres behördlichen Datensatzes bleiben und bei jedem Behördengang zu einem ungewollten Outing führen können. Diese Art der Datenerfassung sei diskriminierend und verfehle den eigentlichen Kern des Selbstbestimmungsgesetzes, haben Expert*innen mehrfach kritisiert.
Die Einführung dieser neuen Datenblätter wollte das Bundesinnenministerium mit seiner Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz regeln. Weil die nötige Zustimmung in der Länderkammer fehlte und es nicht zu einer Abstimmung kam, ist die Verordnung nach wie vor nicht beschlossen. Damit stellte sich laut Julia Monro die Frage nach der Rechtsgrundlage der neuen Datenblätter.
Nun sagt das Innenministerium Baden-Württemberg auf Anfrage von netzpolitik.org: Die Erlaubnis, den früheren Geschlechtseintrag in dieser Form zu speichern, leite sich aus dem allgemeinen Bundesmeldegesetz und dem SBGG selbst ab. Baden-Württemberg setze somit nur Anforderungen um, die sich aus Bundesrecht ergeben, so die Pressesprecherin.
Hier widerspricht Julia Monro. „Die Regelung im SBGG-Gesetzestext beinhaltet nicht das aktive Einführen von neuen Datenfeldern zur dauerhaften Datenspeicherung und Offenbarung“, sagt die Expertin und Aktivistin.
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Von Kriminellen, Terroristen und Minderheiten
„Die Unkenntnis auch zurückliegender personenbezogener Informationen birgt stets die Gefahr folgenschwerer Fehlbeurteilungen und -entscheidungen. Gerade in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus ist es dringend geboten, derartige Wissenslücken zu verhindern“, schreibt das Innenministerium Baden-Württemberg in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch das sei ein Grund für die automatische Datenübermittlung an Polizeibehörden.
Dieses Narrativ, Kriminelle könnten das SBGG missbräuchlich nutzen, um Strafverfolgung zu entgehen und bei laufenden Ermittlungen unterzutauchen, ist nicht neu. Schon das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte es während des Gesetzgebungsverfahrens der Ampel bemüht. Damals schlug es vor, die Änderung des Namens und Geschlechtseintrages automatisch an den gesamten Sicherheitsapparat des Landes zu übermitteln. Die entsprechende Passage sorgte für heftige Kritik und wurde schließlich wegen datenschutz- und menschenrechtlicher Bedenken ersatzlos gestrichen. Nun hat das Innenministerium Baden-Württemberg eine ähnliche Datenübermittlung in etwas abgewandelter Form auf Landesebene beschlossen.
„Im Selbstbestimmungsgesetz wird nicht geprüft, was für eine politische Einstellung jemand hat. Von daher ist es rein theoretisch möglich, dass irgendein schlimmer Bösefinger den Vornamen und den Personenstand über das SBGG ändert. Aber das rechtfertigt nicht, mit Pauschalisierungen zu arbeiten und Daten ganzer Menschengruppen anlasslos preiszugeben“, sagt Janka Kluge vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg.
Besonders problematisch sei an diesem Narrativ die Täter-Opfer-Umkehr, sagt Julia Monro. „Trans* Personen gehören zu den bedrohtesten Minderheiten unserer Gesellschaft. Mit dieser Verordnung wird ihnen pauschal misstraut und sie werden mit Extremismus- und Terrorverdacht in Verbindung gebracht.“ Das erinnere an die Entwicklungen in den USA, wo das FBI die trans* Community als extremistische Gruppierung einstufen möchte. „Wir befinden uns hier auf einer gefährlichen Vorstufe zu solchen Entgleisungen“, sagt Monro.
Wie geht es weiter?
Bedenken hat Monro auch bezüglich der demokratischen Legitimität der Verordnung. Im Bund sei auf die Datenübermittlung an Polizei und andere Behörden verzichtet worden. Dies nun auf Bundes- oder Landesebene per Verordnung einführen zu wollen, gehe an den üblichen parlamentarischen Verfahren vorbei. „Das ist besorgniserregend“, sagt Monro.
Baden-Württemberg ist damit das zweite Bundesland, das eine automatische Übermittlung der hochsensiblen Daten der früheren Vornamen und Geschlechtseintrages an Strafverfolgungsbehörden beschlossen hat. Bayern hatte bereits 2024 – pünktlich zum Inkrafttreten des SBGG – eine ähnliche Verordnung auf den Weg gebracht.
„Mit Baden-Württemberg wurde ein Vorstoß gemacht. Ich denke, dass andere Bundesländer jetzt nachziehen werden. Zuerst die CDU-geführten Länder und später auch die anderen. Ich denke, der Plan ist, das Bundesland für Bundesland sukzessive durchzuführen“, so Janka Kluge.
In Baden-Württemberg tritt die entsprechende Regelung im November 2026 in Kraft. Oliver Hildenbrand von den Grünen setzt sich aktuell dafür ein, dass das Innenministerium Vertreter*innen des Landespolizeipräsidiums und des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg an einen Tisch holt. „Der direkte Austausch ist überfällig.“

Mir ist bei solchen Artikeln imme unklar, was die angemahnten Gespräche mit den „betroffenen Verbänden“ bewirken sollten.
Zum sind das keine Vertretungsorgane, sondern Aktivitätenvereinigungen, was ja ok ist.
Zum anderen will die Exekutive etwas, was die Aktivisten ablehnen. Da ist nichts zu diskutieren, das wissen alle ganz genau.
Es geht mE nicht um demokratische Prozesse, sondern Bühnen für Aktivisten. Kann man natürlich fordern, ganz klar, kann die Exekutive genauso natürlich ignorieren. Kann man sich in den geneigten Medien drüber empören, ganz klar, lernt die Exekutive wie zunehmend Öffentlichkeit genauso natürlich zu ignorieren.
Naja, ME/CFS Betroffenenverbände beispielsweise haben duch ihren Aktivismus dafür gesorgt, dass das Thema in der Politik angekommen ist und diese endlich mal Fördergelder bereitstellt.
Betroffeneverbände sind oftmals die einzigen, die solche Themen von wenigen Betroffenen in die Öffentlichkeit bringen und ggf. Ziele erreichen.
Oje, da betrachtet „der Staat“ es offenbar als Verbrechen oder wenigstens als gefährlich, wenn jemand seine Geschlechtlichkeit außerhalb einer vermeintlichen „Norm definiert“. Ich würde sagen, das ist klar Diskriminierung und eine Menschenrechtsverletzung, mithin grundrechtswidrig. Immerhin handeln die Betroffenen vollkommen legal.
Doch niemand darf wegen … (selbst nachlesen!) benachteiligt werden!
Strobl agiert aus meiner Sicht also verfassungswidrig. Ob „Politiker“, die wiederholt das Grundgesetz angreifen, überhaupt das passive Wahlrecht haben sollten, das ist eine interessante Frage, angesichts der (notwendigen) Diskussion um Parteienverbote, die auch Konservative führen.
Eine weitere Frage tut sich auf, wenn sich durch intensivem Datentausch und Kontrolle das Kräfteverhältnis zwischen der repräsentativen(!) Regierung und dem Volk (das Volk im Sinn des Grundgesetzes „alle Macht geht vom Volke aus“) verschiebt. Ab wann kann ein immer „perfektes“ Kontrollsystem nicht mehr Demokratie genannt werden? Ab wann ist „Hardlinertum“ demokratiegefährdend?
„Oje, da betrachtet „der Staat“ es offenbar als Verbrechen oder wenigstens als gefährlich, wenn jemand seine Geschlechtlichkeit außerhalb einer vermeintlichen „Norm definiert““
Nein, überhaupt nicht. Der Staat betrachtet es als potentielles Problem, wenn Leute ihren primäre Identifikation ohne Verknüpfung ändern können.
„Nein, überhaupt nicht.“
Sorry, überhaupt wohl. Denn sonst hätte diese Regel auf jede Namensänderung, etwa bei einer Hochzeit, anwenden müssen. Hier handelt es sich klar um Diskriminierung.
Das Innenministerium Baden-Württemberg sagt auf Nachfrage tatsächlich, dass laut Verordnung die Daten bei allen Namensänderungen (Vornamen und Nachnamen) an die Polizeibehörden weitergeleitet werden sollen, unabhängig von dem Grund der Änderung. Das hatte ich kurz angedeutet. Aber Namens- und Geschlechtseintragsänderungen nach SBGG sind nicht unbedingt mit einem Nachnamenwechsel nach Heirat zu vergleichen. Es sind sensible, höchstpersönliche Daten, die eigentlich nur in Ausnahmefällen offenbart werden dürfen. Insofern ließe sich durchaus argumentieren, dass es sich hier um einen besonders diskriminierungssensiblen Bereich handelt.
„Denn sonst hätte diese Regel auf jede Namensänderung, etwa bei einer Hochzeit, anwenden müssen.“
Das wird sie.
„Hier handelt es sich klar um Diskriminierung.“
Nö.
Auch deswegen nimmt man Empörung der „Progressiven“ nicht mehr ernst außerhalb deren Blase.
Komplett populistische Aussage.
Das BVerfG hatte schon mehrmals bei sensiblen Daten den besonderen Schutz dieser betont. Eine Namensänderung durch Heirat ist von der Sensibilität nicht mal ansatzweise mit einem Wechsel des Geschlechtseintrages zu vergleichen, die zumal im im Vergleich zu einer Heirat selten ist.
Andernfalls müsste es auch ein Offenbarungsverbot für den Geburtsnamen von Verheirateten geben.
Vielen Dank für die Klarstellung.
Dennoch ist der Plan (nachzulesen!): §8 wird wie folgt geändert: … Geschlechtseintrag …
Ich denke jedoch, für die Verwaltung ist das Geschlecht vollkommen unerheblich. Für die Strafverfolgungsbehörden mag das gelegentlich relevant sein. Bei begründetem Verdacht ist es kein Problem, etwa im Geburtsregister nachzuschauen. Polizeiarbeit eben.
Doch es geht offensichtlich um was ganz Anderes:
Leider ist die KI dazu zu dumm, kann keinen Richtervorbehalt umgehen und nicht mehr einfach Bedrohungen mit Methoden der Rasterfahndung phantasieren, wenn sie nicht Zugriff auf alle Daten hat. Dummerweise sind die Phantasien der KI mit Bias bei Hautfarbe, Geschlecht und mehr besonders ausgeprägt. Möchtest du das nicht, willst du nicht in die Mühle geraten, dann musst du Durchschnitt sein, angepasst und unauffällig und am Besten Behörden keine datengenerierende Arbeit machen.
Und hier wird verständlich, wieso sich selbstbestimmte Menschen, etwa dann wenn sie ihr Geschlecht ändern, diskriminiert fühlen. Sie sind besonders davon betroffen. Dabei gibt es keinerlei belegbare Korrelation zwischen Geschlechtsänderung und Kriminalität. Eine automatische Datenweitergabe ist unnötig.
Dieser für Betroffene sehr private, sehr gut überlegte und sicher nicht einfache Schritt geht ohne schwerwiegenden Grund einfach niemanden etwas an. Nicht sie müssen sich rechtfertigen. Die Behörden müssen das begründen und die Behörden müssen kontrolliert werden.
Das möchte man aber nun gar nicht als „Entscheider“.
Über die Motivation der Polizei will ich hier mal nicht spekulieren. Heise schreibt aber (polemisch von mir überspitzt), „wer KI übermäßig nutzt, der schafft sich ab“. Kein guter Plan.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen Polizeibeamte sensible Daten für private Zwecke, politisches Stalking oder kriminelle Drohungen missbraucht haben.
* NSU 2.0 (Hessen) : https://www.tagesschau.de/inland/nsu-prozess-dossier-101.html
* Berlin: https://www.tagesspiegel.de/berlin/droht-der-berliner-polizei-ein-datenschutz-skandal-3980857.html
* Nordrhein-Westfalen: Private „Hintergrundchecks“: https://www1.wdr.de/nachrichten/sexuelle-belaestigung-frauen-polizei-100.html
* Mecklenburg-Vorpommern: „Prepper“-Szene (Nordkreuz): Die Akte Nordkreuz https://taz.de/taz-Recherche-zu-rechtem-Netzwerk/!5634114/
Es ist ein massives Problem, dass der Staat immer mehr Daten einfordert oder entgegennimmt, obwohl die Geschichte gezeigt hat, dass diese Daten für die tatsächliche Aufklärung von Straftaten oft gar nicht notwendig sind. Der Staat konnte bisher keine Belege oder Statistiken vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die automatische Übermittlung von Namensänderungen (wie beim SBGG) entscheidend zur Lösung von Fällen beigetragen hätte oder würde.
Gleichzeitig belegen zahlreiche Skandale (siehe oben), dass die interne Kontrolle der Polizei bei der Nutzung dieser Daten völlig unzureichend ist. Es mangelt an lückenlosem Auditing, strengen Protokollen und einer konsequenten Rechenschaftspflicht. Beamte nutzen Datenbanken immer wieder als private Suchmaschinen für Stalking oder politische Einschüchterung.
Mehr Daten zu sammeln, ohne einen nachgewiesenen Nutzen für die Sicherheit zu erbringen, ist falsch. Dass dies zudem durch Verordnungen am demokratischen Prozess vorbei implementiert wird, ist mindestens fragwürdig – es handelt sich hierbei um einen autoritären Schritt, der das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.
(Die Fälle sind nur die, die bekannt geworden sind in den letzten Jahren, der Missbrauch von Behördenseite ist sehr wahrscheinlich, gerade weil es kein auditing gibt viel größer)
TäterInnen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Eine solche Verordnung verstößt gegen Menschenrechte. Schade, werden noch mehr „konservative“ PolitikerInnen den Weg nach Den Haag antreten müssen.
Aber hey, die Faschisten gewinnen lassen war sowieso nie eine Option. Der Plan war immer, sie zur Selbstoffenbarung zu provozieren, um dann die nächsten 80 Jahre Ruhe zu haben.
Es gibt weitaus wichtigere Baustellen als die Datenweitergabe von Geschlechtseintragsänderungen. Hier ist man eindeutig bei den Prioritäten den Rechten aufgesessen.
Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Im Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 sind 21 Parteien oder Wählervereinigungen vertreten.
https://www.wahl-o-mat.de/bw2026/app/main_app.html
Realistisch: entweder gibt es einen CDU oder einen Grünen Ministerpräsidenten, und CDU ist jedenfalls schlechter.
Und wenn genug Leute nicht Grün wählen, reicht es uU für CDU-SPD oder gar CDU-SPD-FDP, die totale Katastrophe.
Aber „realistisch“ wird ja eher abgelehnt, kann man sich anscheinend leisten.
Wenn es denn wirklich sein muss, dass das abfragbar ist. Was ich nicht so richtig einschätzen kann. Warum wird dann nicht ein sehr strenger Richtervorbehalt vor jede Abfrage gesetzt? Zusammen mit einer Informationspflicht für Betroffene, dass Behörde XY diese Datum abgefragt hat.
Es ist nicht nötig, wir hatten über 40 Jahre das Transsexuellen Gesetz und Änderung Namen und Personenstand und es sind keine Probleme in der Strafverfolgung bekannt. Im Geburtenregister ist jeder Zeit die Verknüpfung gegeben. Aber eben nicht im Melde Register oder anderen Listen. Insbesondere nicht in einer Art und Weise das mit einem select einfach Listen erstellt werden können.
Die Änderungen nach dem alten Transsexuellengesetz waren umfassend, aufwendig, langwierig und praktisch nicht umkehrbar, es waren also sehr wenige jeweils einmalige Änderungen.
Nach dem neuen Gesetz sind diese Änderungen einfach und beliebig möglich, das ist explizit Sinn und Zweck des Gesetzes.
Unterschiedliche Situationen sind unterschiedlich zu behandeln.
Es ist jetzt ein Jahr vergangen und es sind immer noch kein struktureller Missbrauch bekannt.
Das ganze SBGG war von Anfang an auf grünem Mist gewachsener Murks und nicht zu Ende gedacht. Warum hat man nicht das alte Gesetz gelassen, wie es war und in einzelnen Punkten optimiert ? Der verschwindend geringen Anzahl an wirklich Betroffenen erweist man einen Bärendienst: die früher erforderlichen Gutachten haben nicht nur Missbrauch minimiert, sondern auch Fehlentscheidungen bei vorliegenden psychischen Erkrankungen oder hormonellen Störungen der Betroffenen durch Differentialdiagnose verhindert. Die berechtigten Kritikpunkte sind Wasser auf die Mühlen der Rechten, die damit erfolgreich (z.B. durch die Marla-Svenja-Posse) Ängste und Kollektivhass gegen eine Minderheit schüren können und ausgerechnet die einzige grüne Landesregierung toleriert es, wenn jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, dass, wenn sich in ein paar Jahren die AfD richtig etabliert hat, schon die Daten derjenigen, die dann für das KZ abgeholt werden, auf Knopfdruck verfügbar sind.
„transsexuellengesetz“ war auch schon ein absurder name. Es gibt auch kein gesetz namens heterosexuellengesetz das irgendwelche medizinsichen eingriffe in diesem kontext reguliert…
Um die Kuh vom Eis zu bekommen, sollte man vielleicht jetzt schleunigst das SBGG nachschärfen: bei Antrag eine strenge Sicherheitsüberprüfung der Personen, ähnlich wie beim Antrag einer waffenrechtlichen Genehmigung incl. Verfassungsschutz. Liegt dort etwas vor oder gibt es Vorstrafen (und nur dann), werden flächendeckend alle Sicherheitsbehörden informiert. Genauso kann, um Missbrauch im zivilrechtlichen Bereich zu minimieren, unter dem alten Namen das Schuldnerregister abgefragt werden und bei Einträgen (und nur dann) der neue Name mitgeteilt werden. Die Kosten dafür trägt die betroffene Person, das ist immer noch viel preiswerter als das Verfahren des TSG. Und wer „nichts auf dem Kerbholz“ hat, genießt zurecht weiterhin den vollen Datenschutz und die Vergangenheit ploppt nicht automatisch bei jeder Polizeikontrolle auf.
Was in dieser Diskussion immer außen vor bleibt, ist die Tatsache, dass es bereits einen unveränderlichen staatlichen Marker gibt.
Denn selbst wenn man eine Vornamens-/Personenstandsänderung, egal ob nach neuem SBGG, oder wie ich nach dem alten TSG, vornimmt, so bleibt die StID immer gleich.
Fun-Fact: Selbst die SchuFA hat einen alten Eintrag bis zur Tilgungsfrist auf den neuen Namen übernommen.
Hier also, konträr zur digitalen Selbstbestimmung, eine abgewandelte Form der Vorratsdatenspeicherung, zu implementieren, wird spätestens, wie 2010 bei den Verbindungsdaten, vorm VerfG gekippt, da hier wieder einmal „anlasslos“ gesammelt und übermittelt wird.
Nur hat das BVerfG die StID als durchgehende Personenkennziffer der Verwaltung explizit abgelehnt, da Personen keine Ziffern sein sollten.