DiskussionspapierTech-Unternehmen sollen legalen Extremismus suchen

Internet-Dienste sollen nicht nur sexuellen Kindesmissbrauch suchen, sondern auch andere Inhalte wie Extremismus. Das fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande in einem Diskussionspapier. Tech-Unternehmen lehnen es ab, ihr System zum Datenaustausch auf solche Inhalte auszuweiten.

Auf dem Foto zu sehen sind Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.
Bundeskanzler Merz und Frankreichs Präsident Macron. – Alle Rechte vorbehalten Bundesregierung/Steffen Kugler

Die Bundesregierung will Online-Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus stärker bekämpfen. Deutschland hat zusammen mit Frankreich und den Niederlanden ein Diskussionspapier mit möglichen Maßnahmen erstellt.

Die Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte und das Gesetz über digitale Dienste regeln viele Inhalte bereits. Den Staaten reichen diese Gesetze nicht, denn sie helfen nur gegen terroristische Inhalte, die immer illegal sind. „Gewalttätige extremistische Inhalte“ sind jedoch nicht illegal. Deshalb fordern die Staaten weitere Maßnahmen gegen „schädliche, aber legale“ Inhalte.

Ausweitung auf Terror und Extremismus

Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern einen Verhaltenskodex mit „strengeren Maßnahmen“ für Online-Plattformen. Die Staaten wollen die Unternehmen beispielsweise „ermutigen“, Warnsignale über extremistische Inhalte „an die zuständigen nationalen Behörden weiterzuleiten“.

Die Regierungen „empfehlen“, ein bestehendes Projekt zum Informations-Austausch auszuweiten, „von seinem Schwerpunkt auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch auf terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte“.

Projekt Laterne gegen Kindesmissbrauch

Vor 20 Jahren haben sich einige Tech-Unternehmen in einer Koalition zusammen geschlossen, um „sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu bekämpfen“. Das Bündnis war ursprünglich Teil der Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Heute hat die „Tech-Koalition“ dutzende Mitglieder, darunter Google, Meta und Microsoft in „führender Rolle“.

Ende 2023 hat die Koalition das Projekt „Laterne“ verkündet. Die beteiligten Unternehmen teilen über das Programm Informationen über Kindesmissbrauch. Sie wollen insbesondere Plattform-übergreifende Versuche vom Missbrauch und Grooming aufdecken.

Die ausgetauschten Informationen können auf Inhalten basieren, wie URLs oder Hashwerte von Fotos und Videos. Sie können aber auch auf Ereignissen basieren. Wenn Accounts Kinderporngrafie konsumieren oder verbreiten, teilen die Unternehmen E-Mail-Adressen oder andere Account-Informationen.

Zweckbindung gegen übermäßige Eingriffe

Das Bündnis Tech-Koalition und das Produkt Laterne haben Sorgfaltspflichten für Menschenrechte entwickelt. Der erste Punkt ist eine Zweckbindung: „Der Anwendungsbereich von Lantern beschränkt sich ausschließlich auf die Bekämpfung sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet, um Datenschutz zu gewährleisten und übermäßige Eingriffe zu minimieren“.

Dieses Grundprinzip will die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden kippen. Die Unternehmen sollen mit Laterne nicht nur Missbrauch bekämpfen, sondern auch Extremismus und legale Inhalte.

Beschränkung als Schutzmaßnahme

Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die Tech-Koalition verwundert über den Vorschlag. Eine Sprecherin bestätigt, dass Lantern nicht für andere Inhalte bestimmt ist. „Lantern ist bewusst auf sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet beschränkt. Das geht aus unserer Mission hervor und dient als Maßnahme zum Schutz von Privatsphäre und Datenschutz.“

Wir haben die Tech-Koalition auch gefragt, ob die Staaten ihren Vorschlag mit dem Bündnis diskutiert haben. Die Antwort: Nein, haben sie nicht.

Wir haben dem Bundesinnenministerium eine Reihe an Fragen gestellt. Eine Sprecherin „bittet um Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern“. Die Vorschläge sind schließlich ein sogenanntes „Non-Paper“ – und damit nicht offiziell zitierfähig.

Von Kinderschutz zu anderen Inhalten

Immer wieder werden staatliche Eingriffe zunächst mit Terrorismus oder Kindesmissbrauch begründet und nach der Einführung auf andere Inhalte ausgeweitet.

Das derzeit verhandelte EU-Gesetz zur Chatkontrolle begründet die Maßnahme mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Europol und Abgeordnete fordern eine Ausweitung auf andere Inhalte wie Pornografie und Drogen.

Ein deutsches Gesetz begründete Netz-Sperren mit strafbarer Kinderpornografie. Bundeskriminalamt und Abgeordnete forderten eine Ausweitung auf Killerspiele und Glücksspiele. Heute sperren deutsche Provider Webseiten vor allem wegen Urheberrecht und Jugendschutz.

Die Bundesregierung begründet die Vorratsdatenspeicherung vor allem mit Kinderpornografie. Tatsächlich werden diese Daten schon heute vor allem wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen abgefragt.

Die Tech-Unternehmen haben das Projekt Laterne explizit gegen Kindesmissbrauch gegründet und darauf beschränkt. Jetzt will die Bundesregierung dieses System auf Extremismus ausweiten – selbst wenn der legal ist.

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