Wenn die Polizei ein Handy einzieht, darf sie dann alle Daten darauf auslesen? Unter anderem um diese Frage geht es bei einer Verfassungsbeschwerde, die der Journalist Hendrik Torner mit seiner Anwältin Gül Pinar und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhoben hat.
Anlass bietet das, was Torner im Jahr 2023 passiert ist: Am Rande einer Klima-Demo in Bamberg dokumentierte er eine polizeiliche Maßnahme. Dazu gehörten auch die Äußerungen der Polizist:innen. Torner nahm eine Sprachnachricht auf, die er sich selbst schickte. Die Polizist:innen sahen dadurch die Vertraulichkeit ihres Gesprächs verletzt. Sie beschlagnahmten sein Gerät und analysierten es mit einer Forensik-Software des Herstellers Cellebrite.
Dabei fanden sie jedoch mehr als die Sprachnachricht, an der sie ursprünglich Anstoß genommen hatten. Anhand von Fotos und Chatnachrichten auf dem Telefon erstellte die Polizei einen Bericht über Torners politische Aktivitäten. Das geht zu weit, findet der Journalist.
„Dass die Polizei meine Fotos gespeichert und ein Profil meiner politischen Aktivitäten erstellt hat, war ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre und durch nichts gerechtfertigt,“ kritisiert er in einer Pressemitteilung. Als Journalist müsse er sich darauf verlassen können, dass vertrauliche Informationen dies auch blieben.
Grenzenlose Auswertung
Wann die Polizei Handys beschlagnahmen darf, ist genau geregelt. Beim Umgang mit den auf den Geräten befindlichen Daten fehlen laut der GFF jedoch Grenzen. „Wenn die Polizei bei einem beschlagnahmten Handy alle Daten auslesen darf, kann sie die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen – obwohl bislang nur ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht“, sagt der Jurist Davy Wang, der das Verfahren bei der GFF koordiniert.
Im Jahr 2023 hatten Recherchen von netzpolitik.org ergeben, dass kaum etwas bekannt ist über polizeiliche Beschlagnahmen von Handys – verlässliche Statistiken fehlen in den meisten Bundesländern. Ebenso fehlt eine Übersicht dazu, wie lange die Gerät einkassiert werden. Betroffene müssen teils einige Tage bis zur Auswertung und Rückgabe warten oder auch mehrere Monate. Immer wieder kritisierten Jurist:innen unklare Regelungen zu der Maßnahme.
Torner selbst musste von September 2023 bis August 2024 auf sein Smartphone warten. Dass das zu lang war, wurde bereits gerichtlich bestätigt. Nach einer Beschwerde urteilte das Landgericht Bamberg, die Beschlagnahme sei nur in den ersten drei Monaten rechtmäßig gewesen.

„Nach einer Beschwerde urteilte das Landgericht Bamberg, die Beschlagnahme sei nur in den ersten drei Monaten rechtmäßig gewesen.“
Und hatte das Urteil irgendwelche Konsequenzen für die Polizisten?
Wahrscheinlich ja nicht… also warum anders verfahren….?
Aber wie würden die Grenzen aussehen, und auf welche Delikte bezogen?
Wir erwartet, das die StPO so geändert wird, das bei „Betrugsverdacht“ auch das Telefonbuch ausgelesen werden kann, Bilder aber nur, wenn sie …
Wie sollen Daten im Smartphone kategorisiert werden – und geht das überhaupt?
Man robbt sich allmählich an die Frage heran, ob es im Digitalen wirklich Bürgerrechte geben soll, und ob Beweisverwertung sogenannte Einschränkungen erfahren sollte. Rein physisch.
Tja, wie wäre es wenn Menschen in sensiblen Berufen sich vom Stock-Android verabschieden würden und auf Graphene OS setzen? Ja ich weiß, dass ich als Vorraussetzung für die Nutzung des Graphene OS ein Smartphone ausgerechnet von Google erforderlich ist. Es ist aber nur die Hardware, die einen selbst nicht ausspioniert, sondern die Software. Die Installation von Graphene OS ist wirklich nicht kompliziert. Dafür gewinnt man das aktuell sicherste Android ohne Datenableitung an die Datenkraken. NIcht eimal mit Cellebrite ist es möglich, ein nicht entsperrtes Gerät auszulesen, siehe https://discuss.grapheneos.org/d/14344-cellebrite-premium-july-2024-documentation Und dann gibt es noch die Möglichkeit, ein Notfall-Passwort einzurichten, das nach Eingabe desselben das komplette Gerät löscht. Wenn die „Sicherheitsbehörden“ mich nett um das Passwort bitten würden, gebe ich es selbst ein und viel Spaß mit der Hardware ohne Mehrwert. Gerade Journalistinnen und Journalisten sollten begreifen, dasss dieser sog. „Rechtsstaat“ eben nicht an rechtsstaaliche Regeln hält. Und gerade diese Berufsgruppe hantiert mit sensiblen Informationen. Und da sollte doch der höchstmögliche Sicherhheitsstandard das Beste sein, wenn es um sensible Daten geht. Bei Mike Kuketz gibt es im Forum genug Threads, die bei der Einrichtung von Graphene OS behilflich sind. Und ja, ich benutze Graphene OS selbst. Es ist sehr befreiend, frei von Google und anderen Datenkraken zu sein.
>“Torner selbst musste von September 2023 bis August 2024 auf sein Smartphone warten.“
Man hat in diesem Zeitraum ja weiter, die der anderen und seine Daten „Mails, SMS, Anrufe, APPs, usw.“ abgegriffen und ausgewertet.