Neutralität und GrundgesetzWiderstand ist Pflicht

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.

Hannah Vos und Vivian Kube auf der Bühne vom 39c3, im Hintergrund ein blau beleuchteter Vorhang
Hannah Vos und Vivian Kube erklären die grundgesetzlichen Grenzen der Neutralität. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot vom Recording des Vortrags

Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren.

Beifall für ihren Entschluss bekam Klöckner von der rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die wiederum nutzt die Rhetorik der Neutralität inzwischen als Waffe. Regelmäßig bringt sie Klagen vor Gericht, mit denen sie versucht, eine autoritäre Definition von Neutralität durchzusetzen.

Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Die Juristinnen Vos und Kube kommen von der Initiative Gegenrechtsschutz, die zu FragDenStaat gehört. Sie berät und unterstützt Menschen und Organisationen aus Kultur, Journalismus oder Wissenschaft, die von rechts außen in Gerichtsverfahren verwickelt werden.

Neutralität hat Grenzen

Vos und Kube fragen: „Müssen wir neutral sein, auch wenn es weh tut, während sich andere Teile der Gesellschaft immer weiter nach rechts außen bewegen?“ Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen.

Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus.

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In der öffentlichen Verwaltung haben Beamt:innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Wenn Dienstanweisungen oder Vorgaben etwa gegen die Menschenwürde verstoßen, müssten Beamt:innen dagegen halten. Dabei sind sie nicht allein auf sich gestellt, im Rücken haben sie das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Demnach seien neben der Garantie auf Menschenwürde die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Ganz konkret listen Vos und Kube auf, was als Verstoß gegen die Menschenwürde gilt. Dazu zählen Aussagen wie: „Zugezogene können nie Teil der Gemeinschaft werden, denn ihnen fehlt die gemeinsame Geschichte, Kultur etc.“ Sie unterstellen etwa einen „gemeinsamen Volkswillen“ und negieren Interessenvielfalt.

Außerdem verstoßen alle rassistischen, frauenfeindlichen, antimuslimischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen und transfeindlichen Forderungen gegen die Menschenwürde. Als Malu Dreyer (SPD) nach den Veröffentlichungen des Recherche-Kollektivs Correctiv Anfang 2024 zu Demonstrationen gegen Rechts aufrief, habe sie mit Rückendeckung des GG gehandelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Maßstab

Damals war Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und bezog über ihren Instagram-Account Stellung: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Den folgenden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig zugunsten Dreyers, als die rheinland-pfälzische AfD eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs einreichen wollte.

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Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung.

Wie das aussehen kann, zeigen mehrere Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (€). Diese sollen der Behörde Paroli geboten haben. Dabei geht es um afghanische Ortskräfte, die unter der alten Bundesregierung eine Aufnahmezusage bekommen hatten. Obwohl Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, dass diese Menschen nach Deutschland kommen müssen, um in Afghanistan nicht Folter und Tod ausgesetzt zu sein, lehnt die schwarz-rote Bundesregierung eine Aufnahme ab. Alexander Dobrindt (CDU) veranlasste entsprechende Widerruf-Schreiben. Doch mehrere BAMF-Mitarbeiter:innen verweigerten ihre Unterschrift.

Neutralität in der Schule

Auch in der Schule will die AfD ihr Neutralitätsregime durchsetzen. Dabei legt das GG auch hier klar fest: Lehrkräfte in der Schule dürfen etwa keine Parteiwerbung machen oder Schüler:innen gar dazu auffordern, eine bestimmte Partei zu wählen. Diese Neutralität hat aber Grenzen. Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen.

Umso widersprüchlicher die Einschüchterungskampagne „Neutrale Schule“ von der AfD. Sie wollte ein sogenanntes Meldeportal einführen, auf dem Schüler:innen Lehrkräfte melden sollten, wenn die ihrer Meinung nach keinen neutralen Unterricht machen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sprach von einer „Denunziationsplattform“.

Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube.

Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.

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9 Ergänzungen

  1. So ganz verstehe ich diese Argumentation nicht. Die Bundestagspräsidentin hat hier den Begriff Neutralität verbogen und für eigene Interessen umgedeutet.

    Es ist eben nicht neutral, wenn die Selbstdarstellung einer „anderen“ (vermeindlich nicht zu der eigenen Gruppe gehörigen) gesellschaftlichen Gruppe unterbunden wird. Das Reichstagsgebäude repräsentiert uns alle. Niemand darf aus der Demokratie ausgeschlossen werden.

    Da, liebe Frau Klöckner gilt: „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“. Das haben sie nicht getan und statt dessen ein Zeichen der Diskriminierung gesetzt. Und dann noch Worte zu verdrehen und das Neutralität zu nennen, das schlägt dem Fass den Boden aus.

      1. Die Argumentation ist, dass man manchmal nicht neutral sein darf (Siehe: „…geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand“) ist so nicht zwingend haltbar.

        Es gibt da gar keinen Widerspruch. Neutralität hat den Sinn, nicht zu diskriminieren. Das ist positiv und bedeutet überhaupt nicht, dass ich nicht für Menschen eintreten darf. Wer unter dem Deckmantel der Neutralität gesellschaftlichen Gruppen demokratische Rechte verwehrt, ist nicht neutral.

        Wenn zum Christopher-Street-Day über Jahre die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäudes wehte, dann ist es ein Zeichen, das nun einfach zu verbieten, nur weil man meint es zu können. Das ist ein Versuch, Sichtbarkeit einzuschränken und sich dann noch als neutral darzustellen. Homophobie ist definitiv nicht neutral.

        Ich halte es für eine gute Idee, im Sinn der Neutralität, nun anderen „Gruppen“ das selbe Recht zuzugestehen. Eine Fahne an einem Tag für Frauen, eine für Obdachlose, einen für Alte, einen für Junge, einen für wen auch immer. Es ist unser Reichstagsgebäude. Feiern wir Demokratie und das Leben und werfen wir Spalter einfach raus.

        Dank an die „quere“ Gemeinschaft, „uns“ genau das feiernd beizubringen.

        1. Also voll auf Klöckner gemünzt. Ja gut, kann man kritisieren. Das Problem beim aufhängen irgendwelcher Symbolik ist allerdings dann, das jeder aufgehängt werden will. Z.B. Wikipedia, OpenAI, Scientology (…).

          D.h. entweder hat das einen Rahmen, d.h. sehr grundlegende Symbole, für die z.B. unsere FDGO auch steht, dann kann man über eine Regenbogenflagge oder ein umfassenderes Gemälde drum herum nachdenken, oder es ist in Resonanz mit saisonaler Förderung o.ä. (Naturschutz, Kultur, was weiß ich), oder es wird gegebenenfalls ein Gehaue und Gesteche.

          Das Aufhängtkriegen von Symbolen am Bundestag ist allerdings auch keines jener demokratischen Bürgerrechte o.ä. Hier geht es eher um Symbolik, Neid, Mißgunst.

          1. Kaum. Die Pride-Flagge steht nicht für Meinungen oder kommerzielle Interessen, sondern für die Vielfalt an Menschen, die in dieser Demokratie leben und ständig übergangen werden. Daher funktioniert der Vergleich mit Wikipedia, OpenAI etc. nicht.

          2. Du sagst: „das jeder aufgehängt werden will.“
            Da fühle ich mich jetzt aber unverstanden. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, Scientology und Co deiner Liste in meiner Aufzählung erwähnt zu haben. Ein wenig verdrehst du meine Worte und den Sinn schon, oder?

            Aber ja, eine Flagge auf dem Reichstagsgebäude ist kein Bürgerrecht. Die Regierung hat aber die Pflicht, ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Denn „Niemand darf wegen … (lange Liste …) benachteiligt werden“. Zu den Menschenrechten muss sich diese Regierung klar bekennen.

            Eine Flagge auf dem Reichstagsgebäude wäre ein starkes Symbol gegen Diskriminierung. Es ist wünschenswert, wenn das deutsche Nationalsymbol dem Zeichen entspricht, Menschen mitzunehmen und teilhaben zu lassen. Offenbar möchte die Regierung genau das nicht, beschwert sich (exemplarisch) lieber über das verschandelte Stadtbild, weil man dort Menschen begegnet, die einem nicht passen (…)

            Und das ist dann Neutralität?

          3. Alles in Ehren. Dahin ging der Kommentar allerdings auch nicht. Der Vergleich mit OpenAI ist bzgl. der Idee, man müsse für jeden und alles etwas aufhängen. Da gibt es keine zwei Entwicklungsmöglichkeiten für.

          4. „man müsse für jeden und alles etwas aufhängen.“

            Muss man nicht! Die Flagge ist ein wenig, wie das Bundesverdienstkreuz. Staat und Gesellschaft erkennen damit an, dass ihm da jemand wichtig ist oder nicht diskriminiert werden darf. Bisher fällt OpenAI nicht darunter ;-)

          5. „Der Vergleich mit OpenAI“

            Das ist natürlich ad absurdum gedacht, kein derartiger Vergleich, und auch eher ein Randaspekt, sicherlich nicht die Kernaussage des Posts auf das geantwortet wurde. Insofern etwas gemein. Allerdings sind Wirtschaftsverbände auch immer gut dabei „im Sinne von Neutralität“ Ideen einzubringen, daher der Ansatzpunkt…

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