Sachsen-AnhaltAlle 3,5 Stunden durchsucht die Polizei ein Smartphone

Eine kleine Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt liefert Zahlen zu ausgewerteten Handys. Doch wichtige Statistiken zu dem Grundrechtseingriff fehlen. Eine Abgeordnete macht auch die skandalöse Asservatenverwaltung im Land dafür verantwortlich.

Ein Stapel Smartphones, von der Seite fotografiert
13.000 Smartphones in 5 Jahren ließ die Polizei in Sachsen-Anhalt untersuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hal Gatewood

In Sachsen-Anhalt durchsucht die Polizei pro Jahr mehr als 2.500 Mobiltelefone. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke im Magdeburger Landtag hervor. Das Dokument gibt einen Einblick in die Auswertung von Smartphones – doch wichtige Fragen bleiben offen.

Das Smartphone enthält wichtige Daten über unser Leben. Hunderte WhatsApp-Chats, die Bildergalerie oder Dating-Apps. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheit an der Uni Bremen, bezeichnete das Smartphone gegenüber netzpolitik.org als „ausgelagertes, digitales Gedächtnis“. Der Grundrechtseingriff ist also enorm, wenn Polizeien die Geräte sicherstellen oder beschlagnahmen.

Fast 13.000 Smartphones in 5 Jahren

Zahlen zu diesem Grundrechtseingriff gibt es allerdings kaum. Im Rahmen einer Recherche von netzpolitik.org im Herbst 2023 lieferten nur Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein Zahlen. Nun kommt mit Sachsen-Anhalt ein weiteres Bundesland hinzu.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage hervorgeht, ließ die Polizei in den vergangenen fünf Jahren 12.988 Mobiltelefone forensisch aufbereiten und untersuchen. Das sind fast 2.600 pro Jahr – oder durchschnittlich ein Smartphone alle dreieinhalb Stunden. Zudem werden etwa 300 Tablets pro Jahr forensisch untersucht. Insgesamt sind die Zahlen über den angegebenen Zeitraum recht stabil. 2021 wurden vergleichsweise viele Smartphones und Tablets untersucht (3.323), 2023 vergleichsweise wenig (2.497).

Die aufgeführten Daten stammen aus den Fachbereichen "EDV-BuA" der Polizei. Das kryptische Kürzel steht für Elektronische Datenverarbeitung - Beweissicherung und Auswertung. Eine andere „statistisch auswertbare Erfassung“ erfolgt laut Staatsregierung weder bei der Polizei, noch bei den Staatsanwaltschaften.

Was in der Statistik fehlt

Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Die Linke, hält die Zahlen darum für wenig aussagekräftig: „Das sagt erstmal noch nicht viel aus, weil man [die Zahl der untersuchten Geräte] ins Verhältnis zur Zahl der beschlagnahmten Geräte setzen müsste.“ Diese könne die Landesregierung nicht mitteilen, sagt Quade. „Insofern kann die geringere Zahl an weniger Beschlagnahmungen, aber auch schlicht an längeren Bearbeitungszeiten für forensische Untersuchungen liegen.“

Durch die fehlende Statistik ist auch in Sachsen-Anhalt weiter unklar, bei welchen Tatvorwürfen die Polizei Geräte beschlagnahmt oder sicherstellt. Passiert es überwiegend bei Sexualstraftaten? Oder auch bei weniger schweren Taten wie Sachbeschädigungen?

Quade kritisiert: „Dass es im Jahr 2024 kein auf moderne IT gestütztes Asservatenverwaltungssystem gibt, mit dessen Hilfe sich solche Daten ja leicht zusammenstellen ließen, ist in keiner Weise nachvollziehbar.“ Laut der Oppositionspolitikerin resultiert das Problem auch aus dem „hochgradig besorgniserregenden allgemeinen Zustand der Asservatenverwaltung“ bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Sie verweist auf einen Bericht des Landesrechnungshofs von 2023. Der Rechnungshof spricht von „groben Sicherheitsmängeln bei der Asservatenverwaltung“ und „schweren Fehlern bei der Protokollierung“.

Handys einbehalten trotz kopierter Daten?

Neben den mehr oder weniger aussagekräftigen Zahlen gibt die Antwort auch Einblicke in die Abläufe polizeilicher Handydurchsuchungen. So wird vom Inhalt des Geräts „eine bitgenaue Kopie erstellt“, die anschließend für die Sachbearbeitung aufbereitet wird.

Doch wenn solche Kopien existieren, warum gibt die Polizei die Geräte dann nicht sofort zurück? Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt schreibt uns dazu: Der Kopiervorgang sei "für die ermittlungsführende Polizeidienststelle nicht maßgeblich für die Herausgabe einer sichergestellten oder beschlagnahmten Sache. Der im Ermittlungsverfahren sachleitenden Staatsanwaltschaft obliegt diese Herausgabeentscheidung."

Zudem kann der Staat Gegenstände dauerhaft einziehen, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat verwendet wurden (§ 74 StGB). Allerdings gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Doch ob die Einziehungen auch in der Realität flächendeckend verhältnismäßig sind, ist ohne eine genaue Statistik schwer zu beurteilen.


Hier die Zahlen aus der Kleinen Anfrage, aus dem PDF befreit und um die jeweiligen Jahressummen ergänzt.

Anzahl der forensisch ausgewerteten Mobiltelefone und Tablets in den Bereichen der EDV-BuA

Behörde 2019 2020 2021 2022 2023
PI Halle 1003 1059 1262 883 776
PI Magdeburg 812 851 846 735 671
PI Dessau-Roßlau 430 306 498 328 261
PI Stendal 248 306 412 455 389
LKA 394 363 305 482 400
Gesamt 2887 2885 3323 2883 2497

Anzahl der forensisch ausgewerteten Mobiltelefone in den Bereichen der EDV-BuA

Behörde 2019 2020 2021 2022 2023
PI Halle 916 946 1127 795 712
PI Magdeburg 732 762 764 670 606
PI Dessau-Roßlau 368 266 432 300 246
PI Stendal 218 277 374 409 360
LKA 348 319 264 433 344
Gesamt 2582 2570 2961 2607 2268

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11 Ergänzungen

    1. Persönlichkeitsrecht, Postgeheimnis und auch irgendwo Unverletzlichkeit der Wohnung. Über letzteres lässt sich streiten, aber das Handy als gewissermaßen digitales Wohnzimmer könnte man unter diesen Schutzmantel packen. Wahrscheinlich gibts da schon Urteile zu. Aber die frei wären mir jetzt spontan eingefallen

      1. Ja, dazu gibt es Urteile.

        In seiner Entscheidung zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 hat das BVerfG das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt. Das ist mE das Grundrecht, was hier am besten passt. Eingriffe in dieses Grundrecht können nur bei Erfüllen sehr hoher Anforderungen gerechtfertigt werden. Denn wie im Artikel ausgeführt, ist das Smartphone mittlerweile eine Art „ausgelagertes Gedächtnis“ und damit sehr schutzwürdig.
        Vor diesem Hintergrund erstaunt es mich, wie viele Smartphones untersucht worden sind.

        Das Fernmeldegeheimnis ist bei Beschlagnahme des Smartphones grds. nicht einschlägig, da dieses nur Kommunikation schützt, die noch „auf dem Weg“, also noch nicht beim Empfänger angekommen ist. „Ruhende Kommunikation“, die bereits zugestellt wurde, wird vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht erfasst.

        Der Rückgriff auf das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wurde zum Schutz von IT-Systemen vor allem vor 2008 diskutiert. Da nun aber IT-Systeme durch ein dediziertes Grundrecht geschützt sind, ist dieser Rückgriff in der Regel nicht mehr erforderlich (anders, wenn über Sensoren des IT-Systems die Wohnung ausgespäht wird).

  1. Ich frage mich wie viele der durchsuchten Handys Full-Disk-Encryption verwenden, und wenn es sich um iPhones handelt, wie oft der Polizei es gelingt die Sicherheit zu brechen. Dabei denke ich sofort an Apple vs FBI.

    1. Sagt dir der Flipper Zero was? Nicht als Werbung zu verstehen. Aber der Delfin nutzt doch tatsächlich Schwachstellen im iOS aus, um das Smartphone zu knacken. So sehr, dass Apple Patches rausbringen musste. Siehe auch Apple vs Flipper Zero.

      So wird die Polizei auch agieren: Über Schwachstellen im System Smartphones ausspionieren, wenn ein direkter Zugriff nicht möglich ist. Ein Tool, um das zu machen ist ein anderes, mythisches, Tier. Ein Pferd mit Flügeln. Mit Telemetrie kriegen die auch wertvolle Informationen.

    2. > Ich frage mich wie viele der durchsuchten Handys Full-Disk-Encryption verwenden…

      Wenn man die Asservate als Stichprobe (N) auffasst, dann dürfte sich die Rate kaum von der in der Grundgesamtheit (Menge aller „Smartphone“-Besitzer) unterscheiden.

  2. Es ist lobenswert, dass ihr eure Besucher vor dem Nachladen der Diagramme von Datawrapper fragt, Datawrapper offenbar ein akzeptables Verhältnis zu Nutzerdaten hat und ihr die Inhalte sogar noch mal als Zahlen in Textform anbietet.

    Aber warum müssen Diagramme überhaupt von einer Fremddomain nachgeladen werden? Warum bindet ihr Graphen nicht einfach als Bilder, SVG oder ähnlich von eurem eigenen Server ein?

    Wenn es unbedingt was mit JavaScript sein soll, um responsive zu sein, gäbe es da z.B. Plotly (https://plotly.com/javascript/). Macht sehr schöne Diagramme und die JS Bibliothek kann man auch vom eigenen Server laden (bitte als lesbaren Code und nicht mit Minification).

  3. Ist es so, dass wenn die Polizei eine Person festnimmt, dass dann auf der Wache auch gleich eine Kopie vom Smartphone gemacht wird, das diese gerade bei sich getragen hat, unabhängig von der vorgeworfenen Straftat?

    Und unabhängig davon:
    Mit der Kopie hat man dann ja sogar eine Art Snapshot vom Leben der jeweligen Person zu dem Zeitpunkt, falls die Person das Smartphone wie heutzutage üblich genutzt hat. Und die Kopie kann dann unbegrenzt aufbewahrt werden? Also sogar solange, bis es technisch möglich ist eine mögliche Verschlüsselung der Daten zu brechen? Ist ja völlig dystopisch.

    1. Nur als kurze Anmerkung: Die Dystopie erschöpft sich dabei allerdings auch an der Verjährung. Außer Mord wird in 30 Jahren kaum noch etwas davon eine Rolle spielen.

      1. Was wann zählt, wer was wann zu verbergen gehabt hätte, entscheiden andere Leute zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht die Verjährung an sich, wenn die Daten schon aufbewahrt werden. Hatten wir in den 1930ern ff. schon mal.

        Wichtiger als vermeintliche juristische (Nicht-) Relevanz ist die tatsächliche Relevanz der Daten, im Spiegel der Verrücktheit der dann Bestimmenden. Z.B. Social Scoring, genetische Daten über Vorfahren, you name it, und dann noch mal als Perspektive: vor 30 Jahren waren 40-jährige 10 Jahre alt, und in 30 Jahren sind sie erst 70. Das ist zwar lang, aber nicht so lang. Vielleicht soll eine Firma vom Familienbesitz getrennt werden, nach 100 Jahren Kontinuität. Vielleicht ist es durchaus auch so, dass man mit den Daten allgemein nicht so viel anfangen kann. Erst wenn man aussieben will, bzw. aufgrund der Menge an „Bewerbern“ muss, dann guckt man auf das Foto, die Handschrift, die Rechtschreibung, etc.

      2. Du scheinst davon auszugehen, daß wir in 10,20,30 Jahren noch einen lupenreinen Rechtsstaat haben und dass während dieser Zeit der Staat natürlich die Daten auch wirksam vor Missbrauch schützt. Woher weisst du wer da drauf Zugriff hat und wer sich am Ende für was interessiert?

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