Anti-Terror-GesetzEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte kippt polnische Massenüberwachung

Die Massenüberwachung in Polen sei deutlich zu weit gegangen, urteilte heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. In mehreren Punkten verletze das Anti-Terror-Gesetz der inzwischen abgewählten PiS-Regierung die Menschenrechtskonvention, so das Straßburger Gericht.

Sie haben sich erfolgreich gegen das polnische Anti-Terror-Gesetz gewehrt: Wojciech Klicki, Dominika Bychawska-Siniarska und Mikołaj Pietrzak (von links nach rechts) auf einer heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten Michał Jabłoński

Eine Reihe polnischer Überwachungsbestimmungen verletzt Grundrechte. Das hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geurteilt. Sowohl die bislang praktizierte Anordnung von Überwachungsmaßnahmen als auch die Auswertung von Vorratsdaten verstoßen demnach gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Privatsphäre festschreibt.

Konkret geht es um ein Anti-Terror-Paket, das die damalige PiS-Regierung im Jahr 2016 beschlossen hat. Dieses gewährt Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten weitreichende Befugnisse, etwa den ungehinderten Zugriff auf Metadaten, ohne dass Betroffene davon erfahren oder sich gar dagegen wehren können. Vor Gericht gezogen sind deshalb Wojciech Klicki und Katarzyna Szymielewicz von der Digital-NGO Panoptykon Foundation, Dominika Bychawska-Siniarska und Barbara Grabowska-Moroz von der Helsinki Foundation of Human Rights sowie der Anwalt Mikołaj Pietrzak.

„Das heutige Urteil ist ein unglaublich wichtiger Meilenstein in der Debatte um staatliche Überwachung in Polen“, sagt Grabowska-Moroz gegenüber netzpolitik.org. So habe der Menschenrechtsgerichtshof eindeutig festgestellt, dass das Anti-Terror-Gesetz keine wirksamen Garantien gegen einen möglichen Missbrauch von Überwachungsbefugnissen enthalte. Es sei nun absolut klar, dass „systemische Gesetzesänderungen unabdingbar sind“, so Grabowska-Moroz.

Freizügiger Umgang mit Überwachung

Polens ausufernder Überwachungsapparat steht schon seit geraumer Zeit in der Kritik. Zuletzt ging es aber vor allem um das Ausspähen von oppositionellen Politiker:innen und Jurist:innen mit dem Staatstrojaner Pegasus. Mit der Aufarbeitung des Skandals ist derzeit ein eigens eingerichteter Untersuchungsausschuss im polnischen Senat befasst. Erste Zwischenergebnisse machen bereits deutlich, dass rechtsstaatlich vorgesehene Verfahren in vielen Fällen zu kurz gekommen sind.

So auch im vorliegenden Fall, der vor dem EGMR gelandet ist. Im Jahr 2022 habe die polnische Polizei knapp 10.000 Anträge auf Überwachung gestellt, führt etwa eine Pressemitteilung von Panoptykon aus. Aber in nur rund 13 Prozent der Fälle wäre dabei Beweismaterial angefallen, das sich für weitere Ermittlungen nutzen ließ. Die anderen Fälle seien in Polizeiarchive versickert, ohne dass Betroffene je über den Grundrechtseingriff informiert wurden, kritisiert Panoptykon.

Weitreichendes Urteil

Diese Geheimniskrämerei, der weite Anwendungsbereich der polnischen Gesetzgebung sowie das Fehlen effektiver Rechtsmittel, um sich gegen ungerechtfertigte Überwachung zu wehren, hätten den EGMR dazu veranlasst, das Gesetz in seiner Gesamtheit zu prüfen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Der Klage hat der EGMR letztlich praktisch vollumfänglich stattgegeben. So enthalte das Gesetz keine ausreichenden Sicherungsmechanismen gegen überbordende Überwachung und unzulässige Eingriffe in das Privatleben einzelner Bürger:innen.

Ferner seien die Vorschriften, die die Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten, nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass Eingriffe in die Privatsphäre auf das „Notwendige in einer demokratischen Gesellschaft“ beschränkt bleiben. Schließlich stünden die Bestimmungen zur geheimen Überwachung im Anti-Terror-Gesetz nicht im Einklang mit der Menschrechtskonvention, weil sie unter anderem keine unabhängige Überprüfung vorsähen.

Die seit Mitte Dezember amtierende Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk muss das Gesetz nun umfassend überarbeiten. „Trotz der Bedeutung des Urteils selbst ist es jetzt wahrscheinlich noch wichtiger, wie das EGMR-Urteil von den inländischen Behörden umgesetzt wird“, sagt Grabowska-Moroz. Auch Panoptykon drängt auf rasche Reformen und erinnert die Regierung an ihre Versprechen. „Wir setzen uns seit Jahren für die Kontrolle der Geheimdienste ein“, sagt Wojciech Klicki. Die derzeitige Regierungskoalition habe sich zu entsprechenden Reformen verpflichtet. „Das Urteil macht deutlich, was geändert werden muss. Wir erwarten, dass die Regierung ihren Aktionsplan vorlegt“, sagt Klicki.

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2 Ergänzungen

  1. Bleibt für Polen nur zu hoffen, dass das Urteil auch wirklich was bewirkt und sich für die Bürger was zum Besseren wendet.
    Ist ja alles andere als selbstverständlich heutzutage.

    Als der EGMR Hintertüren in der Verschlüsselung verboten hat
    (Bsp: https://tarnkappe.info/artikel/netzpolitik/ende-zu-ende-verschluesselung-durch-urteil-eu-weit-geschuetzt-289301.html) war die Erleichterung auch erstmal groß.
    Und? Was passiert? Die Überwachungsfreaks der EU interessiert es nicht die Bohne, sie machen mit ihren Plänen zur Chatkontrolle und Going dark weiter als sei nichts gewesen und versuchen mit allen möglichen Tricks und fadenscheinigen „Zugeständnissen“ ihr Ziel zu erreichen.
    Kann man super anhand eurer Artikel erkennen bzw nachlesen.

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom EUGH unzählige Male für unzulässig erklärt.
    Und? Was passiert? Es wird solange von Seiten der Überwachungsfreaks rumgejammert „wir brauchen mehr Daten zum „Schutz vor Pädophilen / Terroristen / Urherberrechtsverletzer“ und bei jedem noch so kleinen Anlass ein neuer Anlauf gestartet, bis es dann schließlich zu der 180 Grad-Wende und dem katastrophalen Urteil vom 30.04. diesen Jahres kam.

    Ein Urteil wie in diesem Artikel ist leider heutzutage offenbar nur noch ein kleiner Etappensieg.
    Ich wünschte man könnte was anderes sagen, aber die Ereignisse der letzten Monate – allen voran im Bezug auf Verschlüsselung / Chatkontrolle und VDS zeigen das deutlicher denn je.

  2. Es wäre schön wenn die EU die eigene Massenüberwachung und die eigenen „Anti“-„Terror“-Gesetze endlich mal abschaffen würde, damit man sie bei Kritik an Diktaturen auch ernst nehmen kann…

    Aber leider ist der Splitter im Auge des Anderen noch immer zu einfach zu sehen verglichen mit dem Brett vor dem eigenen Kopf.

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