Digitale IdentitätenBundesinnenministerium startet Konsultationsprozess zur ID-Wallet

Die Bundesregierung will offenbar aus Fehlern lernen und Interessengruppen an der Entwicklung einer digitalen Brieftasche beteiligen. Bereits im November soll das Konzept dafür stehen. Wer sich einbringen will, muss sich bis zum 30. Juni bewerben.

Der Umriss Europas vor einem blau-gelben Strichcode
Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen wir uns schon bald europaweit ausweisen können – Montage: netzpolitik.org

Wer sich ausweisen muss, zückt hierzulande meist den Personalausweis. Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, werden wir dafür aber schon bald einen einheitlichen digitalen Identitätsnachweis nutzen.

Möglich machen soll dies die „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet). Die rechtliche Grundlage dafür soll die eIDAS-2.0-Verordnung schaffen, die die Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat derzeit im Trilog abstimmen.

Geht es nach der Kommission, soll die digitale Brieftasche schon bald zum Alltag von knapp 450 Millionen Menschen gehören. Sie sollen die ID-Wallet künftig nicht nur bei Verwaltungsgängen und Bankgeschäften einsetzen, sondern auch bei Arztbesuchen, Alterskontrollen, beim Kauf von Konzerttickets und bei Hotelbuchungen. Datenschützer:innen kritisieren, dass eIDAS 2.0 bislang kaum Schutz vor Tracking, Profiling und gezielter Werbung vorsehe. Auch befürchten sie, dass durch die ID-Wallet allerorten die Ausweispflicht zunehmen könnte.

Derlei Bedenken will das Bundesinnenministerium (BMI) offenbar aufgreifen. Parallel zu den aktuellen Trilog-Verhandlungen hat das Ministerium in der vergangenen Woche einen Konsultationsprozess gestartet. Er soll bis Ende November klären, wie ein Prototyp der digitalen Brieftasche hierzulande aussehen könnte. Dazu will das Ministerium Einschätzungen und Ideen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sowie aus der Verwaltung und von Bürger:innen einholen. Interessengruppen können sich bis zum 30. Juni für den Prozess bewerben.

Die Suche nach einem Prototypen

Grundlage für den Konsultationsprozess ist ein 18-seitiges Diskussionspapier des BMI. Demnach verfolgt der Prozess das Ziel, Öffentlichkeit und Expert:innen frühzeitig in die Entwicklung einer ID-Wallet einzubinden. Auf diese Weise strebe das Ministerium unter anderem einen anwender- und datenschutzfreundlichen Ansatz an.

Ebendies forderten im vergangenen Februar auch 39 Nichtregierungsorganisationen, Akademiker:innen und Expert:innen. Sie riefen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem offenen Brief dazu auf, „ein integratives, sicheres und geschütztes digitales ID-System“ zu schaffen. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Epicenter.works, der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. und Digitalcourage.

Bewerbungen bis 30. Juni

Laut BMI soll eine deutsche eIDAS-2.0-Infrastruktur „nicht auf der grünen Wiese entstehen“, sondern an bestehende Infrastrukturen andocken. Konkret nennt das Ministerium unter anderem den elektronischen Personalausweis und die „dezentrale deutsche Registerlandschaft“.

Wer sich in die Konsultation einbringen will, muss sich bis zum Ende des Monats beim BMI bewerben und Vertreter:innen für drei Workshops benennen. Sie sollen bis Ende August unter anderem Fragen der Daten- und der IT-Sicherheit, der Bürgerrechte sowie „wirtschaftsnahe Aspekte […] und Anwendungsfalle“ behandeln.

Am 30. November soll dann das Konzept „für eine prototypische EUdi-Brieftasche“ öffentlich vorgestellt werden. Das Konzept soll dann vom Potential Konsortiums „in konkreten Anwendungsfällen“ getestet werden. Dem französisch-deutsch geführten Zusammenschluss gehören 148 öffentliche und privatwirtschaftliche Partner aus 19 EU-Staaten und der Ukraine an. Es ist eines von vier Konsortien, die sich Anfang vergangenen Jahres nach einem Aufruf der EU-Kommission gebildet haben. Sie sollen in großangelegten Pilotprojekten grenzübergreifend neue Identitätslösungen erproben.

eIDAS: Eine digitale Brieftasche für Europa

eIDAS 2.0 soll eine Regulierung aus dem Jahr 2014 reformieren. Das Kürzel eIDAS steht für „Electronic IDentification, Authentication and Trust Services“. Im Dezember hatte der Rat der Europäischen Union seine zustimmende Position zu dem Vorhaben abgegeben; im Frühjahr folgte das EU-Parlament. Den entsprechenden Verordnungsentwurf hatte die EU-Kommission im Juni 2021 vorgelegt.

Die Verordnung befindet sich derzeit in den Trilogverhandlungen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werden Rat und Parlament sie beschließen. Der Trilog wird unter anderem darüber entscheiden, ob die ID-Wallet mit einer der Einführung einer eindeutigen Personenkennung einhergeht, welche Rolle Pseudonymen bei elektronischen Transaktionen zukommt und ob der Code unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht wird.

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1 Ergänzungen

  1. Im Prinzip bräuchte man eine europaweite anonyme Altersverifikation, als Modell für die Welt. Wenn die sich beliebt machen wollen, fangen die damit an, und machen DAS richtig.

    Ansonsten wäre das ein Horror, mit feststehenden sichtbaren und vor allem durch Dritte verwendbaren IDs. (Verwendbar zum Tracking, Erpressung, Behauptung des Kaufs von irgendwas, Zugriff auf Verwaltungsdienste o.ä., und sei es über den Umweg des bestochenen Behördenmitarbeiters in Land X.)

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