Digitale TestinfrastrukturDer Teufelskreis

Seit Anfang Mai werden keine neuen Schnellteststellen mehr an die Corona-Warn-App angebunden. Das ist mit Blick auf den Herbst keine weise Entscheidung. Unsere Autorin schreibt über die Hintergründe und den Ausblick.

Screenshot der Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App ist da. Wo sind die Testergebnisse? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mika Baumeister / Bearbeitung: netzpolitik.org

Bianca Kastl ist Entwicklerin und unterstützt seit Beginn der Corona-Pandemie Gesundheitsämter bei der Digitalisierung. Von dort aus schaut sie kritisch auf die digitale Infrastrukturen, die im öffentlichen Gesundheitswesen genutzt werden – vor allem auf deren Schwachstellen.

Durch die aktuelle Pandemieentwicklung sowie mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung vom 31.03.2022 […] ist es nicht mehr erforderlich, dass sich Teststellen verpflichtend an die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbinden müssen.

So steht es seit 6. Mai auf der Seite des Schnelltestportals. Bestehende Registrierungen würden zwar noch fertig angebunden. Neue Stellen kommen aber erst einmal nicht dazu.

Zum Hintergrund: Ist ein Schnelltestzentrum über das Portal „angebunden“, können Testwillige ihr Ergebnisse direkt in der Corona-Warn-App empfangen, seit Sommer 2021 war das für die Testzentren verpflichtend.

Der Registrierungsstopp passt in die aktuelle gesamtgesellschaftliche Stimmung, die so wirkt, als sei die Pandemie bereits vorbei. Allerdings ist die Entscheidung in Hinsicht auf ein mögliche pandemische Entwicklung im Herbst nicht besonders vorausschauend.

Der Erfolg der Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App ist eigentlich ein Erfolg. Das äußert sich nicht nur in reinen Zahlen: Mehr als 45 Millionen Downloads nach eigener Angabe, 190 Millionen bereitgestellte Tests, davon etwa 112 Millionen Tests seit Anfang des Jahres. Allein 92 Millionen dieser 112 Millionen übermittelter Tests waren Schnelltests. Im April 2022 wurden durchschnittlich knapp 450.000 Schnelltests pro Tag über die CWA verschickt.

In der Omikron-Welle seit Anfang des Jahres war die CWA für viele eine verlässliche Möglichkeit, PCR-Testergebnisse oder Warnungen relativ zeitnah mitgeteilt zu bekommen – auch wenn sich bereits eine Überlastung der Testinfrastruktur für PCR-Tests zeigte. Die Verfügbarkeits-Ampel der Testlabore etwa zeigte Anfang des Jahres oftmals rot.

Jedes Testergebnis kann helfen

Auch die Arbeit der Gesundheitsämter hat die CWA gut unterstützt: Sie melden am Wochenende oftmals keine Fälle. Daher kommt es immer wieder vor, dass samstags und sonntags mehr Personen über die App warnen als offiziell Neuinfektionen gemeldet werden.

Damit die Bürger-Schnelltests mögliche Kontaktpersonen auf ein Risiko aufmerksam machen können, müssen sie aber in die CWA eingespielt und geteilt werden. Anders gesagt: Jedes geteilte Schnelltestergebnis kann dabei helfen, Infektionsrisiken durch Verhaltensänderungen zu senken.

Eine stabile Anbindung von Teststellen an die CWA ist also nach wie vor sinnvoll. Besonders in Vorbereitung auf mögliche Entwicklungen der Corona-Pandemie im Herbst 2022.

Aber wie funktioniert das eigentlich mit Schnellteststellen und ihrer Anbindung? Um die schwankende Motivation zur Anbindung von Schnellteststellen an das System der CWA zu verstehen, ist der rechtliche Rahmen wichtig.

Wer kann Schnelltestanbieter werden?

Normalerweise werden medizinische Tests wie etwa ein Coronatest über Labore oder medizinisches Personal durchgeführt. Da für Schnelltests aber sehr schnell sehr viele Teststellen aufgebaut werden mussten, gibt es auch für nicht-medizinisches Personal die Möglichkeit, Schnelltests nach Schulung gewerblich durchführen zu können.

Für Zulassung und Aufsicht bei den Schnelltestanbietern sind die Gesundheitsämter zuständig. Allerdings können nicht alle Schnellteststellen ständig von Gesundheitsämtern überwacht werden, die in der Pandemie bereits ohnehin viel zu tun haben. Deswegen kann es bei Schnelltests immer wieder zu laxer Ausführung oder Abrechnungsbetrug kommen. Die klare Zuständigkeit, wer für die Überwachung von möglichem Abrechnungsbetrug bei Schnelltests zuständig sein soll, fehlt nach wie vor, wie NDR, WDR und SZ erst kürzlich aufdeckten.

Dieses Personal wird vom jeweiligen Gesundheitsamt fachlich zugelassen. Gesundheitsämter können Schnellteststellen auch wieder die Zulassung entziehen, wenn Mängel festgestellt werden. So etwa im Januar 2022 in Stuttgart geschehen.

App-Anbindung nicht mehr nötig

Bis Ende März mussten Teststellen sich an die Corona-Warn-App anbinden, um die entsprechende Vergütung zu bekommen. Auf Juradeutsch heißt das, sie sollten „technisch in der Lage sein, die Testergebnisse und COVID-19-Testzertifikate auf Wunsch der getesteten Person an die App zu übermitteln“.

Diese Anforderung ist in der aktuellen Testverordnung weggefallen. So gibt es nun auch keine Notwendigkeit mehr, „die technische Lage“ zur Anbindung herzustellen, weswegen Anfragen nach Neuanbindungen zurückgingen.

Daher rentiert sich die Aufrechterhaltung der Registrierung zum Schnelltestportal nicht mehr und das hat letztendlich zum Einstellen der Neuregistrierung geführt, wie Projektbeteiligte durchblicken lassen. Der Beginn eines Kreislaufs, der zu möglichen Problemen im Herbst führen kann.

Aber wie würde eine CWA-Anbindung eigentlich technisch funktionieren?

Wie Teststellen mit Gesundheitsämtern und der Corona-Warn-App verbunden werden

Teststellen übermitteln Ergebnisse an Gesundheitsämter und die CWA nicht über eine gemeinsame Infrastruktur. Stattdessen gibt es zur digitalen Anbindung von Labormeldungen und Testergebnissen vielmehr eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die unterschiedliche Zwecke erfüllen.

Für PCR-Tests gibt es bereits zwei unterschiedliche digitale Wege, die ein Test nehmen kann: Labore können Ergebnisse an die Gesundheitsämter über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz übertragen, kurz DEMIS. An die Corona-Warn-App gehen sie über die Infrastruktur der Telekom-Tochter T-Systems. Die Anbindung der Labore für PCR-Tests an die CWA gilt als relativ vollständig.

Bei Schnelltests gibt es zur digitalen Anbindung noch mehr Wege, wie ein positiver Test an das Gesundheitsamt, in die CWA oder zur getesteten Person gelangen kann. Für den Weg zum Gesundheitsamt gibt es auch für Schnelltests eine Anbindung via DEMIS, allerdings steht dieses Meldeportal nur Praxen oder Apotheken zur Verfügung, die auch eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur besitzen. Schnelltestergebnisse kommen daher auch heute teilweise noch via Fax oder E-Mail in Richtung Gesundheitsamt.

Die Corona-Warn-App hat für Schnelltests eine eigene Anbindung über das Schnelltestportal, das wie bei den PCR-Tests von T-Systems betrieben wird. Schnellteststellen können sich selbst direkt an das Schnelltestportal anbinden oder sie können einen Software-Anbieter nutzen, der eine Anbindung an das Schnelltestportal besitzt.

Ein Potpourri an Schnelltestlösungen

Ende 2021 waren 7.586 einzelne Schnelltestpartner und 313 sogenannte Schnittstellenpartner mit 12.013 Schnellteststellen technisch in der Lage, Testergebnisse an die CWA zu schicken.

Das sind zwar viele, aber längst nicht alle Schnellteststellen. Ein Blick auf die Karte des Schnelltestportals zeigt immer wieder Standorte ohne CWA-Anbindung. Von den ersten dargestellten zwölf Stellen im Zentrum Berlins sind das ganze sechs.

Trotz der rechtlichen Verpflichtung, die von August 2021 bis Ende März 2022 galt, konnten also nicht alle Stellen Ergebnisse an die CWA übermitteln. Der Aufbau von (digitaler) Infrastruktur braucht Zeit und zehn Monate waren hier offenbar nicht ausreichend.

Fahrlässiger Umgang mit den Daten

Es gibt auch heute noch sehr viele unterschiedliche Schnelltestlösungen. Teils fallen sie durch fahrlässigen Umgang mit der Datensicherheit auf – wie das Hacker*innen-Kollektiv Zerforschung immer wieder gezeigt hat. Oftmals verschicken sie Daten per E-Mail oder auf sonstigen Wegen (teils auch via WhatsApp) oder fragen unnötige Daten ab.

Die CWA hätte den Vorteil, dass darüber wenig Metadaten in der Übermittlung anfallen, da hier die Ergebnisse über die Infrastruktur der CWA gesichert übermittelt werden. Die konsequente Nutzung der CWA beim Schnelltest wäre also im Sinne der Datensparsamkeit und Datensicherheit eigentlich ratsam. Auch zukünftig.

Ausblick auf den Herbst

Wie sieht die Situation nun im Herbst aus? Vieles über die mögliche pandemische Entwicklung ist Spekulation. Allerdings lässt sich bereits aus der Vergangenheit viel ableiten, vor welchen Problemen die digitale Testinfrastruktur zum Herbst stehen kann.

Die aktuelle Testverordnung, die kostenlose Bürgertests und damit die Testübermittlung an die CWA generell möglich macht, gilt noch bis Ende Juni. Ob kostenlose Bürgertests über den Sommer verlängert werden, ist fraglich, wurden diese doch bereits 2021 schon einmal zwischenzeitlich abgeschafft. Ein finanzieller Anreiz für den Weiterbetrieb vieler Teststellen könnte also über den Sommer wegfallen.

So deutet sich ein Teufelskreis an: Teststellen fallen weg, neue Teststellen werden aktuell nicht angebunden. Dann werden wieder neue Teststellen gebraucht und die Registrierung neuer Teststellen muss möglicherweise wieder von vorne beginnen.

Infrastruktur müsste jetzt gepflegt werden

Und dann? Der Registrierungsprozess auf dem Schnelltestportal kann zweifelsohne schnell wieder hochgefahren werden. Ob das mit der Anbindung von vielen bereits bestehenden Schnellteststellen aber so ohne weiteres ruckelfrei möglich ist oder ob alle Teststellen mit funktionierender Anbindung über den Sommer erhalten bleiben, das darf bezweifelt werden. Eine Test-Infrastruktur in dieser Größe müsste eigentlich genau jetzt antizyklisch vorbereitet und gepflegt werden.

Es gibt viel zu tun für den Herbst. Das stellen auch die akkreditierten Labore in der Medizin in ihrer Datenerhebung vom 17. Mai fest, aus deren Sicht eine „vorausschauende Planung von SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten über den Sommer hinweg notwendig“ ist. Gleiches gilt für Schnelltests.

Die Aussicht auf reibungslose digitale Testintegration in die CWA ist getrübt, auch noch im dritten Pandemie-Herbst. Digitale Infrastruktur bleibt zäh und träge.

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4 Ergänzungen

  1. Ich muss zugeben, Lauterbach als BMG durchaus hoffnungsvoll begruesst zu haben. Aber wenn es darauf ankommt, ist er halt auch zuerst ein treuer Parteisoldat der SPD. Meine Phantasie reichte nicht, deswegen SPD zu waehlen, also habe ich mir nichts vorzuwerfen.

    Was Lauterbach wohl gerade so macht? Vermutlich in willkommener Stille sein Projekt zur Kosteneffzienz im Gesundheitswesen mit Krankenhausschliessungen, etc, vorantreiben.

  2. Und ich Narr habe in Jungen Jahren geglaubt ein Technokratischer Ansatz würde die Politik generell evidenzbasiert verbessern als es die Ersten Meldungen gab das Verwaltungen Computer einsetzen. In meiner Phantasie erdachte ich schon das der Staat allein dadurch besser werden könnte wenn erst mal alles durchdigitalisiert wäre und der Zuständige Minister die aktuellsten Zahlen darüber wo es grad Klemmt schlichtweg „At your Fingertips“ hätte. JA, so alt ist die Idee. Da war Windows noch ein kleines Licht, OS/2 viel besser und Linux noch nicht erfunden. Das die Hohen Erwartungen in die Technik allesamt platzten ist ein anderes Thema (und m.E. auch selbst verschuldet). Die CWA ist da geradezu das Herausstechende Wunderding.

    Aber wie üblich hat man da die Rechnung ohne den trägen nicht-sachkundigen (und auch unwillig neues zu lernenden) Politiker oder Entscheider gemacht.

    In dieser meiner „Utopie“ hätte es mich sehr wundern müssen wenn solche Sachen wie in diesem Artikel überhaupt hätten passieren können – weil sie längst Realisiert wären. Und das ist sie, die Klaffende (Kompetenz-)Lücke zwischen an sich statthaftem Anspruch an die Politische Lei[s]tung und der lahmarschigen unsicheren Realität die uns immer wieder Sehenden Auges vor die nächste Wand fährt.

    Warum sind die Entscheider nur so lernresistent? Oder sollte man evtl. besser Parteien-hörigkeit generell verbieten? Wenn Person X in Partei Y ist und nach der Wahl Ministerium Z zugeschachert bekommt dann kann mir keiner erzählen das Partei Y nicht auch in Z irgendwie die „Finger“ drin hat. Das muß aufhören!

    Noch besser: Wer in der Regierung ist sollte seine Parteizugehörigkeit verlieren damit sich alle auf Sachthemen konzentrieren können – statt auf Partei-internes Geschacher.

    1. Die deutsche Spitzenpolitik quer durch Union/SPD/FDP und zT Gruen faehrt seit mehr als 20 Jahren konsequent den Kurs, den Staat und seine Institutionen handlungsunfaehig zu machen oder zu halten. Das erlaubt hochprofitable Dienstleistungen, generell freiere Hand der Privilegierten mangels Kontrollkapazitaeten und letzten Endes dann profitable Privatisierung des „offensichtich nicht vom Staat machbaren“. Die Gemeinschaft als Beute.

      Die Mehrheit der Buerger sollte anderen Interessen haben, waehlt aber ebenso konsequent nicht entsprechend.

    2. Es geht nicht (nur) um Partei-internes Geschacher, sondern hier lässt sich eine Schuldige ganz klar ausmachen: Die F.D.P. Die kann als Königsmacher die anderen Parteien am Nasenring durch die Arena ziehen. Die Bremser von der F.D.P. verhindern alles, was Fortschritte bringen könnte. Wenn Lauterbach sinnvolle Schutzvorschriften erlassen möchte, schreien sie „FREIHEIT!“. Wenn für den Klimaschutz sinnvolle Regelungen eingeführt werden sollen, schreien sie „FREIHEIT!“ und drücken eine weitere Umverteilung von unten nach oben durch. Und so weiter.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.